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Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
OVG NRW
30.1.2003
1 A 1148/00
1. Wird bei einer Gemeinde, bei der verselbstständigte Teildienststellen im Sinne des § 1 Abs. 3 LPVG NRW gebildet sind, zwischen dem für die betreffende Angelegenheit sachzuständigen
Teildienststellenleiter und dem ihm zugeordneten Einzelpersonalrat endgültig keine Einigung erzielt, obliegt es allein dem Gesamtdienststellenleiter, die Einigungsstelle anzurufen. Zuvor hat dieser sich mit dem ihm in der Funktion des Gesamtdienststellenleiters
zugeordneten Gesamtpersonalrat um eine Einigung innerhalb der Dienststelle zu bemühen.
2. Das in diesem Zusammenhang aus § 66 Abs. 7 Satz 1 LPVG NRW herzuleitende besondere (verfahrensrechtliche) Beteiligungsrecht des Gesamtpersonalrats besteht durchgängig und insbesondere unabhängig davon, ob der Gesamtdienststellenleiter in Personalunion zugleich Leiter der in der Sache handlungszuständigen Teildienststelle - hier: der Stammdienststelle - ist und er in jener Funktion bereits mit dem zugeordneten Einzelpersonalrat einen gescheiterten Einigungsversuch unternommen hat. Auch in derartigen Fällen kommt es deshalb im Zusammenhang mit dem Einigungsstellenverfahren zu einem -
jenem Verfahren vorgeschalteten - Zuständigkeitswechsel vom Einzelpersonalrat auf den Gesamtpersonalrat.
(Bestätigung und Fortschreibung von OVG NRW, Beschluss vom 2.12.1993 - 2 CL 31/90 -, PersR 1994, 428 = NWVBl. 1994, 266).
LPVG NRW § 1 Abs. 2 Halbsatz 2 und Abs. 3; § 2 Abs. 3 Satz 1; § 52; § 66 Abs. 6 und Abs. 7 Satz 1; § 67; § 78 Abs. 4 und Abs. 5 Aktenzeichen: 1A1148/00 Paragraphen: LPVGNRW§1 LPVGNRW§2 LPVGNRW§52 LPVGNRW§66 LPVGNRW§67 LPVGNRW§78 Datum: 2003-01-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2559 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
OVG NRW
30.1.2003
1 A 5763/00
Die Mitbestimmung nach § 72 Abs. 3 Nr. 5 - 3. Mitbestimmungstatbestand - LPVG NRW (Änderung der Arbeitsorganisation) setzt dem Grunde nach eine Änderung der Organisation der Arbeitsabläufe bei gleichbleibender Aufgabenstellung voraus. Mittelbare Folgewirkungen für die Arbeitsablauforganisation, die durch die Umsetzung einer veränderten Aufgabenstellung
(Änderung der Geschäftsverteilung) verursacht werden, unterliegen nicht der Mitbestimmung nach der genannten Vorschrift.
LPVG NRW § 72 Abs. 3 Nr. 5 Aktenzeichen: 1A5763/00 Paragraphen: LPVGNRW§72 Datum: 2003-01-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2561 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
29.1.2003
6 P 15.01
Begriff der Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn; Mitbestimmungspflichtigkeit der Nichtverlängerungsmitteilung bei Bühnenmitgliedern.
Die Mitteilung des Arbeitgebers an ein Solomitglied über die Nichtverlängerung des mit diesem geschlossenen Arbeitsvertrages nach § 61 Abs. 2 Satz 1 des Normalvertrags Bühne ist keine mitbestimmungspflichtige Maßnahme im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 MBG SH.
MBG SH § 51 Abs. 1 Satz 1
NV Bühne § 61 Abs. 1, 2 Satz 1, 3 und 4 Aktenzeichen: 6P15.01 Paragraphen: MBGSH§51 NVBühne§61 Datum: 2003-01-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1902 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Sonstiges
OVG NRW
28.1.2003
1 B 1681/02
1. Zur Frage des Vorliegens eines Verfügungsgrunds für den Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, mit der die Feststellung des Fehlens der Voraussetzungen des § 66 Abs. 8 Satz 1 LPVG NRW für eine vorläufige
Regelung begehrt wird (hier offen gelassen).
2. Zum Fehlen eines Verfügungsanspruchs für den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit jener Zielrichtung in einem Fall, in welchem die auf längstens ein Jahr befristete Abordnung eines POK der Kreispolizeibehörde zur Teilnahme an der Arbeit in einem multinationalen Polizeikontingent im Kosovo, das durch eine Resolution der UN eingerichtet wurde, unter Bezugnahme auf § 66 Abs. 8 Satz 1 LPVG NRW als vorläufige Maßnahme verfügt wurde, nachdem der Personalrat der Abordnung mit beachtlicher Begründung nicht zugestimmt
hatte.
LPVG NRW §§ 66 Abs. 8 Satz 1, 79 Abs. 2 Satz 1
ArbGG § 85 Abs. 2 Satz 1
ZPO §§ 935, 940 Aktenzeichen: 1B1681/02 Paragraphen: LPVGNRW§66 LPVGNRW§79 ArbGG§85 ZPO§935 ZPO§940 Datum: 2003-01-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1859 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Sonstiges
OVG NRW
14.1.2003
1 B 1907/02
Zur Frage des Erlasses einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens, mit der die Feststellung des Fehlens der Voraussetzungen des § 66 Abs. 8 Satz 1 LPVG NRW für eine vorläufige Regelung begehrt wird.
LPVG NRW §§ 66 Abs. 8 Satz 1, 79 Abs. 1 Nr. 3
ArbGG § 85 Abs. 2 Aktenzeichen: 1B1907/02 Paragraphen: LPVGNRW§66 LPVGNRW§79 ArbGG§85 Datum: 2003-01-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1860 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
8.1.2003
6 P 8.02
Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.
Wird der Transport von Kranken in einem Klinikareal teilweise einem klinikfremden Unternehmen übertragen, das dafür Krankenwagen und Besatzungen stellt und bei dem die volle "Personalhoheit" über die eingesetzten Mitarbeiter verbleibt, liegt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung nicht vor, auch wenn sich die Transporte, die von den Mitarbeitern der Klinik und von denjenigen des Fremdunternehmens durchgeführt werden, äußerlich nicht unterscheiden, insbesondere der gemeinsamen Disposition durch eine klinikeigene Trans-portzentrale unterliegen.
HmbPersVG § 87 Abs. 1 Nr. 2 Aktenzeichen: 6P8.02 Paragraphen: HmbPersVG§87 Datum: 2003-01-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1818 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
7.1.2003
6 P 7.02
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Prüfungssperre in der Rechtsmittelinstanz; Personalvertretung in militärischen
Dienststellen; Mindestzahl von Zivilbeschäftigten.
1. Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren wird in der Rechtsmittelinstanz die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts auch dann nicht überprüft, wenn dieses darüber verfahrensfehlerhaft nicht vorab entschieden hat.
2. In militärischen Dienststellen und Einrichtungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 SBG, denen nicht in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Zivilbeschäftigte angehören, werden Personalvertretungen nicht gewählt.
ArbGG § 48
BPersVG § 12
SBG § 50 Aktenzeichen: 6P7.02 Paragraphen: ArbGG§48 BPersVG§12 SBG§50 Datum: 2003-01-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1901 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
OVG Rheinland-Pfalz
19.12.2002
5 A 11147/02
Mitbestimmung, Mitbestimmungsbefugnis, Beförderung, verselbständige Dienststelle, Zuständigkeit, Gesamtpersonalrat, Hauspersonalrat, Stufenvertretung, Planstelle, fliegende Planstelle, Topfwirtschaft
1. Der Gesamtpersonalrat ist dann nach § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 53 Abs. 1 LPersVG zur Mitbestimmung befugt, wenn die Dienststellenleitung als „übergeordnete Dienststelle“, d.h.
in ihrer Funktion als Leitung der Gesamtdienststelle, entschieden hat.
2. Die Dienststellenleitung entscheidet als „übergeordnete Dienststelle“, wenn die Maßnahme die Beschäftigten einer oder mehrerer verselbständigten Dienststelle(n) oder den gesamten Geschäftsbereich der Dienststelle betrifft.
3. Werden Beförderungen unter Inanspruchnahme der in einem Gesamtstellenplan für den gesamten Geschäftsbereich der Behörde zur Verfügung stehenden Planstellen ohne deren Zuordnung zu bestimmten Dienstposten vorgenommen (sog. „Topfwirtschaft“), so betrifft
diese Maßnahme die Beschäftigten in der gesamten Dienststelle.
LPersVG §§ 5, 53, 56, 73, 79, 121 Aktenzeichen: ^5A11147/02 Paragraphen: LPersVG§5 LPersVG§53 LPersVG§56 LPersVG§73 LPersVG§79 LPersVG§121 Datum: 2002-12-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1701 Dienstrecht - Mitbestimmung Personalvertretungsrecht
OVG NRW
18.12.2002
1 A 600/98
Zum Begriff des Bühnennormalvertrags i.S.v. § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 3 LPVG NRW.
Allein das formale Vorliegen einer Beschäftigung auf der Grundlage des Normalvertrags Solo reicht für einen Ausschluss der Mitbestimmung nach § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 3 LPVG NRW regelmäßig aus; zusätzlich ist nicht erforderlich, dass der Beschäftigte
ausschließlich künstlerisch tätig ist. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn nur deshalb eine derartige Vertragsform gewählt worden ist, um die Mitbestimmungsrechte des Personalrats auszuschließen.
LPVG NRW § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 und 2 Nr. 3 Aktenzeichen: 1A600/98 Paragraphen: LPVGNRW§72 Datum: 2002-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1795 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung Teilzeit
OVG NRW
18.12.2002
1 A 603/98
1. Ist mit einem Arbeitnehmer ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen worden, ohne dass die Zustimmung des Personalrats vorlag, fehlt dem Personalrat das Feststellungsinteresse an der Einleitung und Fortführung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens, das auf die Feststellung des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts an der konkreten Befristungsabrede gerichtet ist.
2. Für die Auslegung des Begriffs des Bühnennormalvertrags i.S.v. § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 3 LPVG NRW ist auf die Begriffsbestimmung zurückzugreifen, die bei der Aufnahme der Vorschrift in das Landespersonalvertretungsgesetz allgemein anerkannt war (historisches Begriffsverständnis). Aufgrund dessen stellt der Tarifvertrag für technische Angestellte mit künstlerischer oder überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Bühnen - Bühnentechniker-Tarifvertrag - BTT - vom 25.5.1961, in der Fassung der Änderung durch
den Tarifvertrag vom 23.9.1996, weder derzeit noch nach dem Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags "Normalvertrag (NV) Bühne" ein Bühnennormalvertrag i.S.v. § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 Nr. 3 LPVG NRW dar.
3. Ein Maskenbildner an einer städtischen Bühne übt regelmäßig eine überwiegend künstlerische Tätigkeit i.S.v. § 72 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 LPVG NRW aus, auch wenn er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben Vorgaben von der Regie und Ausstattung erhält.
LPVG NRW § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1,Satz 2 Halbs. 1 und 2 Nr. 3
GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Aktenzeichen: 1A603/98 Paragraphen: LPVGNRW§72 GGArt.5 Datum: 2002-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1796 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung Personalrat
OVG NRW
18.12.2002
1 A 3843/00
Der Akt der Bestellung einer Beschäftigten zur Gleichstellungsbeauftragten unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats. Ein Mitbestimmungsrecht besteht jedoch in der Regel
an der mit dem Bestellungsakt verbundenen Personalmaßnahme in Form einer (Teil-)Umsetzung.
GG Art. 3 Abs. 2 Satz 2
LV NRW Art. 4 Abs. 1
LPVG NRW §§ 64 Nr. 2, 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 6 und 7
LGG §§ 15, 16, 17, 18, 20, 24 Aktenzeichen: 1A3843/00 Paragraphen: GGArt.3 LVNRWArt.4 LPVGNRW§64 LPVGNRW§72 LGG§15 LGG§16 LGG§17 LGG§18 LGG§20 LGG§24 Datum: 2002-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1858 Dienstrecht - Mitbestimmung Personalvertretungsrecht
OVG Berlin - VG Berlin
18.12.2002
4 S 41.02
Voraussetzung für den Eintritt der Fiktionswirkung ist die ordnungsgemäße Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens.
Die Erklärungsfrist, nach deren Ablauf die Maßnahme als gebilligt gilt, beginnt mit Eingang des Zustimmungsantrags bei dem Personalrat und dessen (hinreichender) Unterrichtung von der beabsichtigten Maßnahme. Der Antrag kann auch mündlich gestellt werden; die Erklärung muss aber hinreichend deutlich erkennen lassen, dass es sich um einen Zustimmungsantrag handelt. Maßgeblich ist ihr Eingang beim Vorsitzenden des Personalrats. Dessen Befugnis, den Personalrat zu vertreten (§ 32 Abs. 3 Satz 1 BPersVG), umfasst auch die Entgegennahme der für den Personalrat bestimmten Erklärungen. (Leitsatz der Redaktion)
VwGO § 80 Abs. 5
BPersVG § 7 Satz 1
BPersVG § 69 Abs. 1
BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 4 Aktenzeichen: 4S41.02 Paragraphen: VwGO§80 BPersVG§7 BPersVG§69 BPersVG§76 Datum: 2002-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7098 Dienstrecht - Personalrat Personalvertretungsrecht
12.12.2002
6 P 2.02
Antragsberechtigung; Feststellungsinteresse; Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit; Pflichtenverstoß.
Es besteht kein rechtliches Interesse der Dienststelle an der Feststellung, dass der Personalrat durch ein in der Vergangenheit liegendes und nicht weiter wirkendes Verhalten gegen gesetzliche Pflichten verstoßen hat.
HmbPersVG § 2 Abs. 1, § 76 Abs. 2, § 100 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 256 Abs. 1 Aktenzeichen: 6P2.02 Paragraphen: HmbPersVG§2 HmbPersVG§76 HmbPersVG§100 ZPO§256 Datum: 2002-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1727 Dienstrecht - Personalrat Personalvertretungsrecht
LAG KÖLN
27.11.2002
8 (13) Sa 7/02
1. Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Personalrat und Gesamtpersonalrat richtet sich nach der Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse des Leiters der verselbstständigten
Teil-Dienststelle und des Leiters der Gesamtdienststelle. Soweit innerhalb einer verselbstständigten Teil-Dienststelle der Leiter einer nachgeordneten organisatorischen Einheit zur selbstständigen Entscheidung befugt ist, sind die fraglichen Maßnahmen personalvertretungsrechtlich dem Leiter der verselbstständigten Dienststelle zuzurechnen, so dass damit mitbestimmungsrechtlich die Zuständigkeit des bei dieser verselbstständigten Teil-Dienststelle
gebildeten Personalrats gegeben ist.
2. Wird in einem derartigen Fall anstelle des bei dieser verselbstständigten Teil-Dienststelle gebildeten Personalrats aus Anlass einer beabsichtigten Kündigung der Gesamtpersonalrat beteiligt, so erweist sich die Kündigung als unwirksam.
§§ 1 Abs. 3, 44, 72 a LPVG NW Aktenzeichen: 8(13)Sa7/02 Paragraphen: LPVGNRW§1 LPVGNRW§44 LPVGNRW§72a Datum: 2002-11-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2311 Sonstige Rechtsgebiete Dienstrecht - Datenschutz Personalvertretungsrecht Personalrat
OVG NRW
30.10.2002
1 A 1483/00
Der Gesetzesvorbehalt aus dem Einleitungssatz des § 72 Abs. 3 LPVG NRW schließt das Mitbestimmungsrecht des Personalrats aus § 72 Abs. 3 Nr. 1 LPVG NRW nicht aus, wenn der Dienststellenleiter die private Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse eines Lehrers im Rahmen eines neu eingeführten Softwareprogramms speichern will. Denn von dem in der
Anlage 3 der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II) vom 22.7.1996 (GV. NRW S. 310) genannten Begriff "Privatanschrift" werden diese Daten nicht erfasst.
LPVG NRW § 72 Abs. 3 Nr. 1
VO-DV II § 6
VO-DV II Anlage 3 Aktenzeichen: 1A1483/00 Paragraphen: LPVGNRW§72 VO-DVII§6 Datum: 2002-10-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1736 Dienstrecht - Beamter Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
28.10.2002
6 P 13.01
Übernahme von Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in das Beamtenverhältnis auf Probe; Auslegung des Begriffs "Einstellung" in § 88 Nr. 1 BlnPersVG; Mitbestimmungspflichtigkeit einer Umwandlung als "Einstellung".
Eine Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art ist dann eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne von § 88 Nr. 1 BlnPersVG, wenn die Maßnahme bei materieller Betrachtung angesichts der sie prägenden Merkmale die Mitbestimmung entsprechend ihrem Schutzzweck in ähnlicher Weise rechtfertigt wie die Begründung eines Beamtenverhältnisses.
BlnPersVG § 88 Nr. 1
BlnLBG § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 68 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 4
BlnLfbG § 4
BlnAPOmD § 29 Abs. 1 Nr. 1 Aktenzeichen: 6P13.01 Paragraphen: BlnPersVG§88 BlnLBG§8 BlnLBG§10 BlnLBG§68 BlnLfbG§4 BlnAPOmD§29 Datum: 2002-10-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1582 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
Hessischer VGH
24. Oktober 2002
21 TK 3290/00
Wahlanfechtung, Personalratswahl, Wahlverfahrensverstoß, Prüfung und Rückgabe von Wahlvorschlägen, Einwand des Rechtsmissbrauchs (unzulässiger Rechtsausübung) im Wahlanfechtungsverfahren.
1. Der Sinn der Verpflichtung zur unverzüglichen Rückgabe eines ungültigen Wahlvorschlags gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVWO) ist darin zu sehen, dass eine im Verhältnis zum Zeitpunkt der Einreichung angemessene Zeitspanne für die Behebung des festgestellten Mangels und die Neueinreichung des Wahlvorschlags verbleiben soll.
2. Zur Frage, ob der Berufung auf den in einer verzögerten Rückgabe des ungültigen Wahlvorschlags liegenden Wahlverfahrensverstoß im Wahlanfechtungsverfahren der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengesetzt werden kann.
BPersVG § 25
BPersVWO §§ 8, 10 Abs. 2 Aktenzeichen: 21TK3290/00 Paragraphen: BPersVG§25 BPersVWO§8 BPersVWO§10 Datum: 2002-10-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1971 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
14.10.2002
6 P 7.01
Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation.
Eine zu Arbeitsschutzzwecken durchgeführte Befragung der Beschäftigten durch den Dienststellenleiter unterliegt nicht der Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG.
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 11, § 81
ArbSchG §§ 5, 6, 21 Aktenzeichen: 6P7.01 Paragraphen: BPersVG§75 BPerVG§81 ArbSchG§5 ArbSchG§6 ArbSchG§21 Datum: 2002-10-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1663 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
OVG NRW
20.9.2002
1 A 1061/01
Zum Umfang des Informationsanspruchs der Personalvertretung bei der Vergabe von Leistungsprämien und Leistungszulagen.
BPersVG §§ 67 Abs. 1, 68 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2
LPZV § 2 Abs. 1 Satz 2 Aktenzeichen: 1A1061/01 Paragraphen: BPersVG§67 BPersVG§68 LPZV§2 Datum: 2002-09-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1611 Dienstrecht - Mitbestimmung Personalvertretungsrecht
13.9.2002
6 P 4.02
Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den gesamten Geschäftsbereich; Einstellung von Anwärtern für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst; Wasser- und Schifffahrtsdirektion.
1. Der Bezirkspersonalrat ist zu beteiligen, wenn der Leiter der Mittelbehörde eine Maßnahme für seinen gesamten Geschäftsbereich trifft, also eine Angelegenheit regelt, welche die Beschäftigten der Mittelbehörde und der nachgeordneten Unterbehörden gleichermaßen
betrifft.
2. Bei der Einstellung von Anwärtern für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst handelt es sich um eine den gesamten Geschäftsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion
betreffende Angelegenheit, bei der der dortige Bezirkspersonalrat mitzubestimmen hat.
BPersVG § 82 Abs. 1 Aktenzeichen: 6P4.02 Paragraphen: BPersVG§82 Datum: 2002-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1400 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
OVG Rheinland-Pfalz
21.08.2002
10 B 10918/02
Auswahlentscheidung, Personalrat, Wegfall, Fortbestand, Mitbestimmung, Verwaltungsreformmaßnahmen, Dienststelle, Umbildung
1. Das BPersVG kennt – anders als das LPersVG Rh-Pf – keine Regelung, die für den Fall von Verwaltungsreformmaßnahmen den Fortbestand der Personalvertretung sicherstellt.
2. Ist infolge von Verwaltungsreformmaßnahmen in einer Behörde vorübergehend kein Personalrat vorhanden, dürfen die anstehenden Personalmaßnahmen ohne dessen Mitwirkung durchgeführt werden.
BBG § 8 Abs. 1 S. 2
BPersVG § 76 Abs. 1
LPersVG § 124 Aktenzeichen: 10B10918/02 Paragraphen: BBG§8 BPersVG§76 LPersVG§124 Datum: 2002-08-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1255 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
12.8.2002
6 P 17.01
Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Probenzeiten der Bühnenangestellten; Kunstfreiheit.
1. Die Mitbestimmung des Personalrats bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit kann auch dann eingreifen, wenn nur ein Teil der täglichen Arbeitszeit geregelt wird.
2. Der Mitbestimmung des Personalrats beim Ende der Probenzeiten stehen die für die Bühnenangestellten jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen über die Dauer der Proben nicht entgegen.
3. Die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schließt eine Mitbestimmung des Personalrats bei der Festlegung des Probenendes nicht grundsätzlich aus.
NWPersVG § 72 Aktenzeichen: 6P17.01 Paragraphen: NWPersVG§72 Datum: 2002-08-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1352 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
OVG NRW
2.8.2002
1 B 130/02
Dem Personalrat steht jedenfalls nach Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens weder aus den in personellen Angelegenheiten bestehenden Mitbestimmungsrechten noch aus vom Dienststellenleiter erlassenen Richtlinien zur Personalwirtschaft eine durch eine einstweilige Verfügung sicherungsfähige Rechtsposition zu.
ArbGG § 85 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: 1B130/02 Paragraphen: ArbGG§85 Datum: 2002-08-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1236 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
28.6.2002
6 P 1.02
Antragsabhängige Mitbestimmung; Feststellungsinteresse; Stellvertreter des Dienststellenleiters.
Der Personalrat bestimmt in personellen Angelegenheiten eines (zweiten) Vertreters des Leiters der Dienststelle nur auf Antrag mit (§ 88 Abs. 1 HmbPersVG).
HmbPersVG §§ 8, 87, 88 Abs. 1 Aktenzeichen: 6P1.02 Paragraphen: HmbPersVG§8 HmbPersVG§87 HmbPersVG§88 Datum: 2002-06-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1295 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
18.6.2002
6 P 12.01
Einstellung von Pflegekräften an einem Universitätsklinikum; Gestellungsvertrag mit der DRK-Schwesternschaft; Pflegedirektorin; personelle Angelegenheiten von Arbeitnehmern; demokratisches Prinzip; eingeschränkte Mitbestimmung.
1. Die Aufnahme der Tätigkeit durch Pflegekräfte an einem Universitätsklinikum aufgrund eines mit der DRK-Schwesternschaft geschlossenen Gestellungsvertrages ist als Einstellung gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NWPersVG auch dann mitbestimmungspflichtig, wenn
die Pflegedirektorin ebenfalls von der Schwesternschaft gestellt wird.
2. In personellen Angelegenheiten von Arbeitnehmern gilt das Prinzip der eingeschränkten Mitbestimmung in entsprechender Anwendung des § 66 Abs. 7 Satz 4 NWPersVG.
NWPersVG § 66 Abs. 7 Satz 4, § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aktenzeichen: 6P12.01 Paragraphen: NWPersVG§66 MWPersVG§72 Datum: 2002-06-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1191 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
15.6.2002
6 P 8.01
Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit; Freistellungsphase.
Die Mitgliedschaft eines Angestellten im Personalrat erlischt mit Beginn der Freistellungsphase des nach dem Blockmodell vereinbarten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses.
BPersVG §§ 13, 29
TV ATZ §§ 3, 8 Aktenzeichen: 6P8.01 Paragraphen: BPersVG§13 BPersVG§29 TVATZ§3 TVATZ§8 Datum: 2002-06-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1160 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
15.5.2002
6 P 18.01
Wahlberechtigung zum Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit; Freistellungsphase; Ruhen des Arbeitsverhältnisses; befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
1. Ein Arbeiter verliert mit dem Eintritt in die Freistellungsphase nach dem Blockmodell des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses seine Wahlberechtigung zum Personalrat.
2. Ein Arbeiter verliert gemäß § 10 Abs. 3 Buchst. c NWPersVG seine Wahlberechtigung zum Personalrat, wenn sein Arbeitsverhältnis am Wahltag wegen Beziehens einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bereits seit mehr als 18 Monaten ruht.
NWPersVG § 10
TV ATZ §§ 3, 8 Aktenzeichen: 6P18.01 Paragraphen: NWPersVG§10 TVATZ§3 TVATZ§8 Datum: 2002-05-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1210 Dienstrecht Sonstige Rechtsgebiete - Personalvertretungsrecht Schulrecht
OVG NRW
3.5.2002
1 A 1638/00
Zu den Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Beschlussfassung der Personalvertretung über die Entsendung eines neu gewählten Mitglieds zu einer sog. Grundschulung, namentlich zu den Grenzen des Ermessens, wenn Haushaltsmittel zwar noch vorhanden, von der mittelbewirtschaftenden Stelle (hier: BMVg) aber einseitig verbindlich mit einer Zweckbestimmung nachbewilligt werden, welche die Verwendung der Mittel für Grundschulungen nicht einschließt.
BPersVG §§ 44 Abs. 1; 46 Abs. 6; 83 Abs. 1 Nr. 3; 83 Abs. 2 Aktenzeichen: 1A1638/00 Paragraphen: BPersVG§44 BPersVG§46 BPersVG§83 Datum: 2002-05-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1007 Dienstrecht Prozeßrecht - Personalvertretungsrecht Sonstiges Kostenrecht
OVG Hamburg
30.4.2002
8 So 33/02.PVL
Begehrt ein Personalrat von der Dienststelle die Erstattung oder Freistellung von Anwaltskosten, die für ein personalvertretungsrechtliches, gerichtliches Beschlußverfahren entstanden sind, bemißt sich der Streitwert für den Erstattungsstreit gemäß § 7 Abs. 1 BRAGO nach der Höhe des begehrten Erstattungsbetrages und ist nicht nach dem Auffangwert des § 8 Abs. 2 BRAGO festzusetzen (im Anschluß an BVerwG, Beschl. v. 15.2.1995, Buchholz250 § 83 BPersVG Nr 68).
BRAGO §§ 7, 8 Aktenzeichen: 8SO33/02 Paragraphen: BRAGO§7 BRAGO§8 Datum: 2002-04-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=958 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
24.4.2002
6 P 3.01
Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal; Stundenverteilung; Teilzeitbeschäftigung; Verwaltungsanordnung.
1. Ein nach §§ 86 ff. HmbPersVG gegebenes Mitbestimmungsrecht des Personalrats wird nicht dadurch berührt, dass die mitbestimmungspflichtige Maßnahme eine Verwaltungsanordnung
i.S. von § 84 HmbPersVG darstellt.
2. Eine Regelung, nach der teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer bestimmten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden dürfen, beeinflusst die Dienstdauer i.S. von § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG.
3. Der Ausschlusstatbestand des § 86 Abs. 2 HmbPersVG erfasst eine derartige Regelung nicht.
4. Hat eine Maßnahme in einer Angelegenheit, die zur Gruppe a nach BVerfGE 93, 37, 71 gehört, Auswirkungen auf das Gemeinwesen i.S. von § 104 Satz 3 BPersVG, gilt der Beschluss der Einigungsstelle in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung. Die bisherige Rechtsprechung, nach der in diesen Fällen die Mitbestimmung überhaupt entfällt, wird aufgegeben.
HmbPersVG § 81 Abs. 6, § 84, § 86 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
BPersVG § 104 Satz 3 Aktenzeichen: 6P3.01 Paragraphen: HmbPersVG§81 HmbPersVG§84 HmbPersVG§86 BPersVG§104 Datum: 2002-04-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1113 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
Hessischer VGH
18. April 2002
22 TL 2736/01
zeitlich befristete Maßnahmen, Branddirektion, Entlastung, Einsatzdienst, Mehrdienstleistung, Ausgleichszeit, Rufbereitschaft, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Wiederholungsgefahr, Generalklausel, soziale Angelegenheiten, tägliche Arbeitszeit,
Dienstbereitschaften, alle sonstigen die Dienstdauer beeinflussenden allgemeinen Regelungen, Auffangtatbestand
1. Liegt keiner der in § 74 Abs. 1 Nrn. 1 bis 17 HPVG geregelten Mitbestimmungstatbestände vor, so kann gleichwohl der allgemeine Mitbestimmungstatbestand des § 74 Abs. 1 HPVG "in sozialen Angelegenheiten" erfüllt sein. Im Beispielkatalog des § 74 Abs. 1 HPVG nicht ausdrücklich genannte Maßnahmen unterliegen der Mitbestimmung jedoch nur, wenn sie in ihren Auswirkungen auf die Dienststelle und die Beschäftigten den im Beispielkatalog
geregelten Maßnahmen in etwa gleichkommen.
2. Die zeitlich befristete, aber als "Probelauf" gedachte Anordnung einer Branddirektion, für Nachtschichten sowie an Samstagen und Sonntagen während bestimmter Uhrzeiten Sonderfahrzeuge aus dem Löschzug "in Springerfunktion" zu besetzen, das heißt, die bisherige
Personalstärke zu verringern, mit dem Ziel, aufgelaufene Mehrdienstleistungen und nicht gewährte Ausgleichszeiten zu amortisieren, unterliegt nach der allgemeinen Regelung des §
74 Abs. 1 HPVG "in sozialen Angelegenheiten" der Mitbestimmung.
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 1, § 104 Satz 3
HPVG § 74 Abs. 1, § 74 Abs. 1 Nr. 9 Aktenzeichen: 22TL2736/01 Paragraphen: BPersVG§75 BPersVG§104 HPVG§74 Datum: 2002-04-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1071 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
Bayerischer VGH
17.4.2002
18 P 01.1674
Zur Anwendung der Freistellungsstaffel im Bereich des besonderen Personalrats beim BEV Zur gerichtlichen Kontrolle der einvernehmlich getroffenen Entscheidung des besonderen Personalrats und der BEV-Dienststelle, bei den Freistellungen von der Staffel abzuweichen.
DBGrG § 17 Abs. 1 Satz 3
BPersVG § 46 Abs. 4 Satz 3 Aktenzeichen: 18P01.1674 Paragraphen: DBGrG§17 BPersVG§46 Datum: 2002-04-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=978 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
OVG Greifswald
10.04. 2002
8 L 121/01
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren sind auch Ansprüche aus einer Dienstvereinbarung geltend zu machen.
PersVG M-V § 87 Abs. l Aktenzeichen: 8L121/01 Paragraphen: PersVGM-V§87 Datum: 2002-04-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1278 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
20.3.2002
6 P 6.01
Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte; Übertragung des Dienstpostens; Vorlage von Bewerbungsunterlagen.
1. Die Mitbestimmung ist in Bezug auf den in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichneten Personenkreis bereits dann von einem Antrag des Beschäftigten abhängig, wenn diesem eine dort erfasste Aufgabe erst übertragen werden soll.
2. Der Personalrat hat keinen Anspruch auf Vorlage von Bewerbungsunterlagen, wenn es um eine von § 14 Abs. 3 BPersVG erfasste Stelle geht und der von der Dienststelle vorgeschlagene
Bewerber einen Mitbestimmungsantrag nicht gestellt hat.
BPersVG § 77 Abs. 1 Aktenzeichen: 6P6.01 Paragraphen: BPersVG§77 Datum: 2002-03-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=920 Dienstrecht Soldatenrecht - Personalvertretungsrecht Personalvertretung
OVG NRW
19.3.2002
1 A 1117/01
In einer militärischen Dienststelle nach § 49 Abs. 1 SBG zählen die dort verwendeten Soldaten nicht zu den wahlberechtigten Beschäftigten i.S.d. § 12 Abs. 1 BPersVG.
BPersVG §§ 4, 12 Abs. 1;
SBG §§ 49, 50, 51 Aktenzeichen: 1A1117/01 Paragraphen: BPerVG§4 BPersVG§12 SBG§49 SBG§50 SBG§51 Datum: 2002-03-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1010 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Sonstiges
OVG NRW
19.3.2002
1 A 1118/01
Zur Frage, welches VG für die Anfechtung einer in einer Nebenstelle oder einem Teil der Dienststelle durchgeführten Wahl durch den Leiter der Gesamtdienststelle örtlich zuständig ist, wenn die Wahlanfechtung darauf gestützt ist, dass der in der Nebenstelle oder dem Dienststellenteil gefasste Verselbständigungsbeschluss unwirksam ist.
BPersVG § 83 Abs. 2
ArbGG § 82 Aktenzeichen: 1A1118/01 Paragraphen: BPersVG§83 ArbGG§82 Datum: 2002-03-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1011 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Sonstiges
OVG NRW
28.2.2002
1 A 146/00
Die Schaffung eines für jedermann nutzbaren gebührenpflichtigen Parkplatzes in einem
Teilbereich einer ansonsten auch von den Beschäftigten der Dienststelle genutzten freien
Parkfläche stellt keine Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der
Beschäftigten i.S.d. § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 LPVG NRW dar.
LPVG NRW § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 Aktenzeichen: 1A146/00 Paragraphen: LPVGNRW§72 Datum: 2002-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=808 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
OVG NRW
6.2.2002
1 A 3279/00
In Bezug auf Maßnahmen der Geschäftsverteilung (hier: der Geschäftsstelle einer Staatsanwaltschaft) besteht auch in Fällen einer umfassenden Neuordnung der Aufgabenverteilung im Sinne einer Umverteilung der vorhandenen Arbeit in aller Regel ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats weder nach § 72 Abs. 3 Nr. 3 LPVG NRW - Einführung oder wesentliche Änderung neuer Arbeitsmethoden - noch nach einer der Alternativen des § 72
Abs. 3 Nr. 5 LPVG NRW - Hebung der Arbeitsleistung, Erleichterung des Arbeitsablaufs, Änderung der Arbeitsorganisation -.
BPersVG § 104 Satz 3
LPVG NRW § 72 Abs. 3 Aktenzeichen: 1A3279/00 Paragraphen: BPersVG§104 LPVGNRW§72 Datum: 2002-02-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1140 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
OVG NRW
6.2.2002
1 A 3279/00
In Bezug auf Maßnahmen der Geschäftsverteilung (hier: der Geschäftsstelle einer Staatsanwaltschaft)besteht auch in Fällen einer umfassenden Neuordnung der Aufgabenverteilung im Sinne einer Umverteilung der vorhandenen Arbeit in aller Regel ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats weder nach § 72 Abs. 3 Nr. 3 LPVG NRW - Einführung oder wesentliche Änderung neuer Arbeitsmethoden - noch nach einer der Alternativen des § 72 Abs. 3 Nr. 5 LPVG NRW - Hebung der Arbeitsleistung, Erleichterung des Arbeitsablaufs, Änderung der Arbeitsorganisation -.
BPersVG § 104 Satz 3
LPVG NRW § 72 Abs. 3 Aktenzeichen: 1A3279/00 Paragraphen: BPersVG§104 LPVGNRW§72 Datum: 2002-02-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1164 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
OVG NRW
6.2.2002
1 A 144/00
Das Vorliegen einer Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts setzt nicht voraus, dass dem Dienststellenleiter in der Sache ein Ermessensspielraum zusteht. Vielmehr unterfallen etwa auch ausschließlich normvollziehende Handlungen und Entscheidungen dem
Maßnahmebegriff.
§ 72 Abs. 2 Nr. 2 LPVG NRW enthält im Hinblick auf die Mitbestimmung betreffend Personalwohnungen keine abschließende, die Mitbstimmungstatbestände des § 72 Abs. 2 Nr. 4 LPVG NRW verdrängende Regelung.
Wohn(heim)anlagen für die Beschäftigten einer Dienststelle können eine Sozialeinrichtung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 4 LPVG NRW oder Bestandteil einer solchen Einrichtung sein.
Maßnahmen in Bezug auf die Regelung des Leistungsangebots einer Sozialeinrichtung (hier betreffend die Herausnahme einer bestimmten Zahl von Wohnungen aus dem Kontingent der vorgehaltenen Personalunterkünfte) sind grundsätzlich als Maßnahmen der
Verwaltung der betreffenden Einrichtung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 4 LPVG NRW einzustufen.
BPersVG § 104 Satz 3
LPVG NRW §§ 66 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nrn. 2 und 4
BauO NRW § 17
DSchG NRW § 9 Aktenzeichen: 1A144/00 Paragraphen: BPersVG§104 LPVGNRW§66 LPVGNRW§72 BauONRW§17 DSchGNRW§9 Datum: 2002-02-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1231 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
OVG NRW
24.1.2002
1 A 993/01
Zur Frage der Berücksichtigung befristet Beschäftigter bei der Ermittlung der für die Größe eines zu wählenden Personalrats maßgeblichen Zahl der in der Regel Beschäftigten und zur Frage der in diesem Zusammenhang anzustellenden prognostischen Einschätzung des
zukünftigen Beschäftigtenstands.
BPersVG §§ 16 Abs 1, 25 Aktenzeichen: 1A993/01 Paragraphen: BPersVG§16 BPersVG§25 Datum: 2002-01-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=913 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
23.1.2002
6 P 5.01
Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in Kopie;
Personalbedarfsberechnung und Stellenplan.
Unterlagen, die der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte immer wieder benötigt, sind ihm gemäß § 68 Abs. 2 Satz 2 BPersVG in Kopie auf Dauer zu überlassen
(hier: Aushändigung von Personalbedarfsberechnung und Stellenplan an den Vorsitzenden des Personalrats).
BPersVG § 68 Abs. 2 Aktenzeichen: 6P5.01 Paragraphen: BPersVG§68 Datum: 2002-01-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=503 Dienstrecht Sonstige Rechtsgebiete - Personalvertretungsrecht Schulrecht
21.12.2001
6 P 1.01
Einstellung; Entscheidungsbefugnis; Informationsrecht; Lehrkräfte; Schulbezirkspersonalrat;
Schulpersonalrat; Schulstellen; Stufenvertretung; Teilnahme an Vorstellungsgesprächen;
übergeordnete Dienststelle.
Auch wenn eine Auswahlkommission der Schule die Einstellung von Lehrkräften durch die
Bezirksregierung vorbereitet (sog. Schulstellen i.S. des Erlasses des Niedersächsischen
Kultusministeriums vom 21. April 1999), ist einem vom Schulbezirkspersonalrat benannten
Mitglied die Teilnahme an den von der Auswahlkommission geführten Vorstellungsgesprächen
zu gestatten.
NdsPersVG §§ 60, 79, 94, 95 Aktenzeichen: 6P1.01 Paragraphen: NdsPersVG§60 NdsPersCG§79 NdsPersVG§94 NdsPersVG§95 Datum: 2001-12-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=502 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG
18.12.2001
PL 15 S 612/01
Mitbestimmung; Gesetzlicher Auftrag; Aufgabenerfüllung; Leitstelle für die Feuerwehr;
Integrierte Leitstelle für den Rettungsdienst und die Feuerwehr; Gemeinsame Dienststelle;
Gemeinsamer Betrieb
Die Errichtung und der Betrieb einer integrierten Leitstelle für den Rettungsdienst
und die Feuerwehr in Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des § 6 Abs. 1 Satz 6 RDG
stellt Aufgabenerfüllung nach außen dar, die der Mitbestimmung der Personalvertretung
der beteiligten Gemeinde nicht unterliegt.
BPersVG § 104 Satz 3
LPVG §§ 4 Abs. 2; 9 Abs. 4; 79
RDG § 6 Abs. 1 Satz 6 Aktenzeichen: PL15S612/01 Paragraphen: BPersVG§104 LPVG§4 LPVG§9 LPVG§79 RDG§6 Datum: 2001-12-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=490 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
12.12.2001
17 P 00.2897
Personalvertretungsrecht nach Landesrecht; Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung;
Erfordernis einer abstrakt-generellen Regelung; Abgrenzung zu einer der Lohnfestsetzung
im Einzelfall zugehörigen Maßnahme
BayPVG Art. 75 Abs. 4 Nr. 4 (= § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG) Aktenzeichen: 17P00.2897 Paragraphen: BayPVGArt.75 Datum: 2001-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=570 Dienstrecht - Kündigung/Entlassung Personalvertretungsrecht
VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG
11.12.2001
PL 15 S 715/01
Ersetzung der Zustimmung; Außerordentliche Kündigung; Kündigungsfrist; Anhörung;
wichtiger Grund; Diebstahl von Heizöl durch Hausmeister; Interessenabwägung; Verwertung
erstinstanzlicher Zeugenaussagen; Beweiswürdigung von Zeugenaussagen; Sachverhaltsaufklärung
Diebstahl von Heizöl zum Nachteil des Arbeitgebers stellt einen wichtigen Grund
dar, der gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i.V.m. den §§ 626 Abs. 1 BGB, 54 Abs. 1
BAT zur Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zur außerordentlichen
Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters durch das Verwaltungsgericht
berechtigt.
BPersVG § 108 Abs. 1
SchwbG § 21 Abs. 5
BGB § 626 Abs. 1
BAT § 54 Abs. 1 Aktenzeichen: PL15S715/01 Paragraphen: BPersVG§108 SchwbG§21 BGB§626 BAT§54 Datum: 2001-12-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=491 Dienstrecht - Mitbestimmung Personalvertretungsrecht
VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG
11.12.2001
PL 15 S 1865/01
Mitbestimmung; einstweilige Verfügung; Rechtsschutzbedürfnis; Verfügungsgrund; Verfügungsanspruch;
Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens; Vollzug der Maßnahme;
Verfahrensanspruch; grundsätzlich neue Arbeitsmethode; Einführung eines omfortableren
EDV-Systems
1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur
Sicherung von Beteiligungsrechten, wenn die als mitbestimmungspflichtig angesehene
Maßnahme bereits tatsächlich durchgeführt worden ist.
2. Zur Frage, ob die Einführung eines komfortableren EDV-Systems eine der Mitbestimmung
der Personalvertretung unterliegende grundsätzlich neue Arbeitsmethode
mit sich bringt.
LPVG § 79 Abs. 1 Nr. 10
ZPO §§ 920 Abs. 2; 935; 936 Aktenzeichen: PL15S1865/01 Paragraphen: LPVG§79 ZPO§920 ZPO§935 ZPO§936 Datum: 2001-12-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=492 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
3.12.2001
6 P 12.00
Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im personalvertretungsrechtlichen
Beschlussverfahren; Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden
gegenüber pädagogischem Personal.
1. § 83 Abs. 2 Satz 2 HmbPersVG enthält keine Auslegungsregel zu Gunsten der Nachwirkung
einer gekündigten Dienstvereinbarung.
2. Für einen Antrag des Personalrats, mit dem unabhängig von einem konkreten Streitfall
das Mitbestimmungsrecht für eine bestimmte Gruppe von Fällen in allgemein gültiger Weise
geklärt werden soll ("Globalantrag"), besteht ein Feststellungsinteresse, wenn der Dienststellenleiter
das Mitbestimmungsrecht in dem geltend gemachten Umfang zunächst anerkannt
und beachtet hat, später aber hiervon abgerückt ist.
3. Begründet ist ein derartiger Globalantrag aber nur dann, wenn für alle von ihm erfassten
Fallgestaltungen ein Mitbestimmungsrecht zu bejahen ist (wie stRspr des BAG).
HmbPersVG §§ 83, 86 Aktenzeichen: 6P12.00 Paragraphen: HmbPersVG§83 HmbPersVG§86 Datum: 2001-12-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=472 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Öffentlicher Dienst
Hamburger OVG
26.11.2001
8 Bf 371/00.PVL
Der zweite Stellvertreter des Dienststellenleiters, der nicht zu selbständiger Entscheidung
in personellen Angelegenheiten befugt ist, gehört nicht zu den Angehörigen des
öffentlichen Dienstes, für die § 87 HmbPersVG - Mitbestimmung in personellen
Angelegenheiten - nur auf ihren Antrag gilt (wie Beschl. v. 7.5.1996 -OVG PH 10/94).
HmbPersVG § 87 Aktenzeichen: 8Bf371/00.PVL Paragraphen: HmbPersVG§87 Datum: 2001-11-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=613 Dienstrecht Prozeßrecht - Personalvertretungsrecht Kostenrecht
Hamburger OVG
26.11.2001
8 Bf 372/00.PVL
1.) Verlangt ein Mitglied des Personalrats von der Dienststelle die Freistellung von den
Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für ein früheres gerichtliches Verfahren zur Wahrung seiner Rechte aus dem Personalvertretungsgesetz, so ist der Rechtsanwalt mangels eigener personalvertretungsrechtlicher Rechtspositionen nicht weiterer Beteiligter
im Erstattungsstreitverfahren mit der Dienststelle.
2.) Zu den Voraussetzungen, unter denen ein einzelnes Mitglied des Personalrates einen
Anspruch darauf hat, dass die Dienststelle die Kosten eines Rechtsanwaltes trägt, den es
zur Wahrung seiner Rechte als Mitglied des Personalrates mit der Durchführung eines
gerichtlichen Verfahrens beauftragt hat. Aktenzeichen: 8Bf372/00.PVL Paragraphen: Datum: 2001-11-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=614
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