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Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren Anträge
OVG Lüneburg
11.9.2019
1 MN 94/19
Rechtsschutzbedürfnis bei Normenkontrolleilantrag gegen ausgenutzten Bebauungsplan
1. Das Interesse, ein Gewerbe frei von der Konkurrenz anderer ausüben zu können, ist in aller Regel kein abwägungserheblicher Belang (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 16.1.1990 - 4 NB 1.90 -; Beschl. v. 26.2.1997 - 4 NB 5.97 -).
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrolleilantrag gegen einen Bebauungsplan entfällt, wenn bereits bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen erteilt worden sind, die die Planfestsetzungen im Wesentlichen ausnutzen (Anschluss an Senatsbeschl.
v. 4.10.2004 - 1 MN 225/04 - und v. 5.6.2008 - 1 MN 328/08 -)
BauGB § 1 Abs 7
VwGO § 183 S 2, § 47 Abs 2, § 47 Abs 6
Aktenzeichen: 1MN94/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22469 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren Anträge
Bayerischer VGH
9.7.2019
9 N 16.1228
Normenkontrollantrag gegen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan; Kein „Hineinwachsen“ in Zulässigkeit
Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages gegen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan
1. Ein Normenkontrollantrag, der sich gegen einen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan richtet, ist offensichtlich unzulässig.(Rn.16)
2. Da der Gegenstand, der mit einem Rechtsbehelf angegriffen wird, bereits im Zeitpunkt der Einlegung dieses Rechtsbehelfs rechtlich existieren muss, wächst ein Normenkontrollantrag auch bei nachträglicher Bekanntmachung des Bebauungsplans nicht in die Zulässigkeit hinein.(Rn.18)
3. Ein Ausnahmefall, der aus prozessökonomischen Gründen ein nachträgliches „Hineinwachsen“ in die Zulässigkeit angemessen erscheinen lassen könnte, liegt nicht vor, wenn dem Antragsteller die Möglichkeit bleibt, den Bebauungsplan nach dessen Inkrafttreten mit einem zulässigen Normenkontrollantrag form- und fristgerecht anzugreifen und eine nicht
wiedergutzumachende Rechtsschutzlücke nicht ersichtlich ist.(Rn.19)
VwGO § 47 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 9N16.1228 Paragraphen: Datum: 2019-07-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22190 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren Zulässigkeit
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg
22.3.2018
10 BN 1.17
Anschluss; Landesrecht; Normenkontrolle, prinzipale; Normenkontrollzuständigkeit; Obergericht, gemeinsames; Satzung; Staatsvertrag; Versorgungswerk; Zuständigkeit;
Normenkontrollzuständigkeit gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ist verfassungskonform
Weder Art. 19 Abs. 4 noch Art. 3 Abs. 1 GG verbieten, die Zuständigkeit eines gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts mehrerer Länder für die Normenkontrolle untergesetzlicher Vorschriften der beteiligten Länder im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO differenzierend danach zu regeln, ob das betreffende Land, zu dessen Landesrecht die angegriffene Vorschrift
gehört, die Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO zugelassen hat.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 72, Art. 74 Abs. 1 Nr. 1
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
Aktenzeichen: 10BN1.17 Paragraphen: Datum: 2018-03-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20912 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren
BVerwG - OVG Koblenz
17.3.2016
7 CN 1.15
Normenkontrollverfahren; im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften.
Zum Begriff der im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
Bestimmt das Recht eines Landes auf der Grundlage von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, dass das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften entscheidet, sind davon nur Vorschriften dieses Landes erfasst.
Wasserschutzgebietsverordnung Bad Honnef
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
AGVwGO RP § 4 Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: 7CN1.15 Paragraphen: Datum: 2016-03-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19592 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren Sonstiges
BVerwG - Sächsisches OVG
29.1.2015
9 BN 2.14
Abwassersatzung; Abwasserbeitrag; Abwassergebühr; Globalrechnung; Herstellungskosten; Fremdwasserentsorgung; Grundstück; Innenbereich; Außenbereich; Teilfläche.
Normenkontrolle Abwassersatzung; hier: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes handelt ohne Verschulden (§ 60 Abs. 1 VwGO), wer so rechtzeitig beginnt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit dem Abschluss der Übertragung noch am Tag des Fristablaufs zu rechnen ist. Dabei müssen Rechtsschutzsuchende einen über die voraussichtliche Dauer des eigentlichen Faxvorganges
hinausgehenden Sicherheitszuschlag von etwa 20 Minuten einkalkulieren, der dem Umstand Rechnung trägt, dass das Empfangsgerät gerade in den Abend- und Nachtstunden wegen anderer ebenfalls fristgebundener Sendungen belegt sein kann (im Anschluss an stRspr).
VwGO § 60
Aktenzeichen: 9BN2.14 Paragraphen: VwGO§60 Datum: 2015-01-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18845 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren
VGH Baden-Württemberg
3.7.2013
8 S 907/13
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans durch die Erteilung einer Baugenehmigung bereits vollständig umgesetzt worden sind. Das gilt auch dann, wenn die Baugenehmigung noch nicht bestandskräftig ist.
Aktenzeichen: 8S907/13 Paragraphen: Datum: 2013-07-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17826 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Antragsbefugnis Normenkontrollverfahren Flächennutzungsplan
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg
31.1.2013
4 CN 1.12
Normenkontrolle; Statthaftigkeit; planwidrige Regelungslücke; Lückenschluss; Analogie; Antragsbefugnis; Flächennutzungsplan; Darstellungen; Auslegung; Erläuterungsbericht; Windenergienutzung; Planvorbehalt; verbindliche Standortplanung; Konzentrationsflächen;
Konzentrationszone; Ausweisung an anderer Stelle; Ausschlusszone; Ausschlusswirkung; Bindungswirkung; Bebauungsplan; vergleichbare Funktion; Eigentum; Inhalts- und Schrankenbestimmung; Willensentscheidung der Gemeinde; „Abgrabungskonzentrationszonen“;
Vorfrage; inzidente Prüfung; Höhenbegrenzung; öffentlicher Belang; „nachvollziehende“ Abwägung.
1. Möglicher Gegenstand einer statthaften Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog ist allein die in den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum Ausdruck kommende planerische Entscheidung der Gemeinde, mit der Ausweisung von Flächen für privilegierte Nutzungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Ausschlusswirkung des § 35
Abs. 3 Satz 3 BauGB an Standorten außerhalb der ausgewiesenen Flächen eintreten zu lassen.
2. Die Darstellung von Konzentrationsflächen ist für sich genommen kein möglicher Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO analog, unterliegt aber als Vorfrage der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der inzidenten gerichtlichen Überprüfung.
3. Eine Ausweitung des Analogieschlusses zu § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf Darstellungen zur Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen in der Konzentrationszone kommt nicht in Betracht.
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1
Aktenzeichen: 4CN1.12 Paragraphen: Datum: 2013-01-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17608 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
OVG NRW
12.12.2012
10 D 85/10.NE
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Tanzschul- und Veranstaltungscenter
1. Der Wille des Rates, einen bisher nicht bestandskräftig legalisierten emissionsträchtigen Diskotheken- und Veranstaltungsbetrieb mangels vergleichbarer Angebote im Stadtgebiet
unmittelbar neben vorhandener Wohnbebauung planungsrechtlich abzusichern, stellt für sich genommen keinen städtebaulichen Grund von besonderem Gewicht dar, der eine Ausnahme vom Trennungsgrundsatz und damit eine Zurückstellung immissionsschutzrechtlicher Belange (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BauR 2012, 1351) rechtfertigen könnte.
2. Eine Lärmprognose, die Umstände zugrunde legt, deren Eintritt weder hinreichend sicher noch hinreichend wahrscheinlich ist und auch nicht durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert werden kann, ist ungeeignet, dem Rat eine ausreichend zuverlässige Abschätzung der von den im Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen auf die umliegende Wohnbebauung ausgehenden Lärmimmissionen zu ermöglichen.
BauGB § 1 Abs 3, § 1 Abs 7, § 8 Abs 2, § 12 Abs 1 S 1, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1
Aktenzeichen: 10D85/10 Paragraphen: BauGB§1 BauGB§8 BauGB312 BauGB§214 Datum: 2012-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17662 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
Bayerischer VGH
7.11.2012
1 N 10.2417
Normenkontrollantrag; Änderung eines Bebauungsplans; Inzidentprüfung der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplans; fehlende Mindestfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung; Gesamtunwirksamkeit
BauNVO § 16 Abs 3 Nr 1, § 19 Abs 4, § 23, § 25c
Aktenzeichen: 1N10.2417 Paragraphen: BauNVO§16 BauNVO§19 BauNVO§23 BauNVO§25c Datum: 2012-11-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17630 Normenkontrolle - Anträge Normenkontrollverfahren
Bayerischer VGH
24.5.2012
2 N 10.2781
1. Bei einem Normenkontrollantrag zur Feststellung der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans aufgrund einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse gelangt die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht zur Anwendung. Als Regulativ kommt die Verwirkung in
Betracht.
2. Das Antragsrecht nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist im Einzelfall verwirkt, wenn der Antragsteller sich mit seinem Normenkontrollantrag zu seinem früheren Verhalten in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzt. Dies ist insbesondere dann der Fall,
wenn sich der Antragsteller auf der Grundlage des Bebauungsplans Genehmigungen erteilen lässt und erst viel später für ihn ungünstige Ausnutzungen des Bebauungsplans verhindern will.
VwGO § 47
Aktenzeichen: 2N10.2781 Paragraphen: VwGO§47 Datum: 2012-05-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17092 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Veränderungssperre Normenkontrollverfahren Anträge
OVG Rheinland-Pfalz
28.9.2011
1 C 10216/11
Normenkontrollverfahren; Anerkenntnisurteil; Beachtung einer Veränderungssperre
1. Im Normenkontrollverfahren ist ein Anerkenntnisurteil grundsätzlich nicht möglich.
2. Eine kommunalaufsichtliche Anordnung, mit welcher ein Aufhebungsbeschluss bezüglich der angegriffenen Veränderungssperre beanstandet worden ist, muss auch im Normenkontrollverfahren beachtet werden.
BauGB § 16
GemO RP § 121 S 3
Aktenzeichen: 1C10216/11 Paragraphen: BauGB§16 GemORP§121 Datum: 2011-09-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16278 Normenkontrolle - Antragsbefugnis Normenkontrollverfahren
OVG Rheinland-Pfalz
03.07.2006
8 C 10590/06.OVG
Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Antragsfrist; Verfassungsmäßigkeit; Inzidentkontrolle; effektiver Rechtsschutz; Veränderungssperre; Rechtsweg; Baulandgericht; Umlegungsplan;
Rechtswegverweisung; Verwaltungsrechtsweg; Sonderzuweisung
1. Art. 6 Abs. 1 EMRK hindert das Normenkontrollgericht nicht, über offensichtlich unzulässige Normenkontrollanträge auch ohne Zustimmung der Beteiligten gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO durch Beschluss zu entscheiden (Anschluss BVerwG, NJW 2003, 2039).
2. Die zweijährige Antragsfrist für Normenkontrollanträge gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
VwGO §§ 47, 40
BauGB §§ 233, 217, 17
GG Art 19, Art 100
GVG §§ 17a, 17b
EMRK Art 6 Aktenzeichen: 8C10590/06 Paragraphen: VwGO§47 VwGO§40 BauGB§233 BauGB§217 BauGB§17 GGArt.19 GGArt.100 GVG§17a GVG§17b EMRKArt.6 Datum: 2006-07-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8787 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Baugenehmigungsrecht Bebauungsplan Normenkontrollverfahren Antragsbefugnis Zulässigkeit
OVG Lüneburg
04.10.2004
1 MN 225/04
Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Nachbarschutz; Rechtsschutzbedürfnis; Rückwärtige Bebauung
Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolleilantrag
1. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrolleilantrag besteht nicht (mehr), wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes, dessen einstweilige Außervollzugsetzung der Antragsteller erstrebt, durch Baugenehmigungen bereits im Wesentlichen ausgenutzt worden sind. Das gilt auch dann, wenn diese Baugenehmigungen vom Antragsteller angefochten worden und daher noch nicht bestandskräftig geworden sind.
2. Zur Nachverdichtung durch die Festsetzung einer rückwärtigen, zweiten Bauzeile.
VwGO § 47 VI
VwGO § 80a III Aktenzeichen: 1MN225/04 Paragraphen: VwGO§47 VwGO§80a Datum: 2004-10-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4619 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren Sonstiges
BVerwG - BayVGH
25.08.2004
9 BN 2.04
Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt; Normenkontrolle
Es verletzt nicht das Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen die öffentliche Gewalt, wenn ein Gericht die inhaltliche Überprüfung einer untergesetzlichen Rechtsvorschrift ablehnt, weil es den vom Antragsteller beanstandeten Eingriff der öffentlichen Gewalt in seine Rechte unabhängig von jener Rechtsvorschrift bereits unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten für gerechtfertigt hält.
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 47 Abs. 2 Aktenzeichen: 9BN2.04 Paragraphen: GGArt.19 VwGO§47 Datum: 2004-08-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4567 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren Anträge
BVerwG - VGH Mannheim
21.1.2003
8 CN 1.02
Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung; Unterlassen einer Normanpassung; effektiver Rechtsschutz; prinzipale Normenkontrolle.
Stellt sich die Bekanntmachung einer Kommunalsatzung als ein Akt dar, welcher der angegriffenen Vorschrift Geltung verschafft hat, dann ist es eine Frage der Begründetheit des Normenkontrollantrages, ob die Bekanntmachung wirksam ist.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: 8CN1.02 Paragraphen: VwGO§47 Datum: 2004-01-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3364 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren
Bayerischer VGH
17.12.2003
25 N 99.2264
Normenkontrolle, Beschränkung von Nebenanlagen, Funkantenne, Bestimmtheit, Meinungsfreiheit, Sicherung des optischen Erscheinungsbilds eines Baugebiets
VwGO § 47 Abs. 2
BauGB § 1
BauNVO § 14 Abs. 1 Satz 3
GG Art. 5 Aktenzeichen: 25N99.2264 Paragraphen: BauGB§1 VwGO§47 BauNVO§14 GGArt.5 Datum: 2003-12-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3266 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Raumordnung Normenkontrollverfahren
BVerwG - VGH Kassel
20.11.2003
4 CN 6.03
Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung; verbindliche Vorgaben; Außenrechtswirksamkeit; abstrakt-generelle Regelung.
In einem Regionalplan enthaltene Ziele der Raumordnung sind Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO. Sie können vom Zieladressaten zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden,
auch wenn der Landesgesetzgeber für den Regionalplan keine Rechtssatzform vorgibt.
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2
ROG § 3 Nr. 2, § 4 Abs. 1, 3 und 5
BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2 und 3 Aktenzeichen: 4CN6.03 Paragraphen: VwGO§47 ROG§3 ROG§4 BauGB§35 Datum: 2003-11-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3270 Normenkontrolle Naturschutz Bau- und Bodenrecht - Normenkontrollverfahren Landschaftschutz Bebauungsplan
Bayerischer VGH
14.1.2003
1 N 01.2072
Normenkontrolle gegen einen Änderungsbebauungsplan, Widerspruch eines Bebauungsplans zu einer Landschaftsschutzverordnung, “ins Leere gehende” naturschutzrechtliche Befreiung für die planende Gemeinde, Bestehen einer “Befreiungslage” (verneint),
1. Die einer Gemeinde für einen Bebauungsplan erteilte naturschutzrechtliche Befreiung von dem Veränderungsverbot einer Landschaftsschutzverordnung geht “ins Leere” (wie BVerwG vom 25.8.1997 NVwZ-RR 1998, 162 und VGH BW vom 2.2.2001 VBlBW 2001, 370).
2. § 10 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 BauGB ist in der Weise einschränkend auszulegen, dass ein Bebauungsplan nicht ungültig ist, wenn der Widerspruch zu einer Landschaftsschutzverordnung bei In-Kraft-Treten des Bebauungsplans zwar noch nicht ausgeräumt ist, wenn aber für die auf Grund des Bebauungsplans zulässigen Bauvorhaben
gemäß Art. 49 BayNatSchG eine Befreiung von dem naturschutzrechtlichen Veränderungsverbot erteilt werden kann.
3. Eine den Widerspruch auflösende “Befreiungslage” (BVerwG vom 25.8.1997 NVwZ-RR 1998, 162) besteht nicht, wenn die Landschaftsschutzverordnung durch die nach dem Bebauungsplan
zulässigen Veränderungen des Schutzgebiets (teilweise) “funktionslos” würde.
Rechtskräftig.
§ 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO,
§ 1 Abs. 6, § 6 Abs. 2, § 10 Abs. 2 Satz 2, § 34 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 3,§ 35 BauGB,
Art. 10 Abs. 1, Art. 49 BayNatSchG Aktenzeichen: 1N01.2072 Paragraphen: VwGO§47 BauGB§1 BauGB§6 BauGB§10 BauGB§34 BauGB§35 BayNatSchGArt.10 BayNatSchGArt.49 Datum: 2003-01-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1765 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
11.12.2002
4 BN 16.02
Normenkontrolle; Rechtsmittel; "Doppelfehler"; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; Unbeachtlichkeitsklausel, interne.
1. Gegen eine Normenkontrollentscheidung, durch die ein Bebauungsplan nur für unwirksam erklärt worden ist, ist ein Rechtsmittel statthaft, mit dem die Nichtigerklärung begehrt wird.
Dagegen ist ein Rechtsmittel unzulässig, das auf die Erklärung der Unwirksamkeit wegen weiterer Unwirksamkeitsgründe gerichtet ist.
2. Nach der "internen Unbeachtlichkeitsklausel" des § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist nur die Wahl des falschen Beteiligungsverfahrens, nicht aber das völlige Unterlassen der notwendigen Beteiligung eines betroffenen Bürgers für die Wirksamkeit eines Baubauungsplans unbeachtlich.
BauGB § 3 Abs. 3, § 13 Nr. 2, § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 215 a
VwGO § 47 Abs. 5 Satz 4 Aktenzeichen: 4BN16.02 Paragraphen: BauGB§3 BauGB§13 BauGB§214 BauGB§215a VwGO§47 Datum: 2002-12-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1812 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
OVG NRW
23.10.2002
10a D 86/00
1. Nicht der für den Antragsteller nachteilige Bebauungsplan selbst, sondern erst seine im Regelfall zu erwartende Verwirklichung begründet das Rechtsschutzbedürfnis für die Normenkontrolle (wie BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -).
2. Das Normenkontrollgericht wird unnütz in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel - beispielsweise die Beseitigung der durch die Umsetzung der Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans entstandenen Bebauung - zu erreichen.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1 Aktenzeichen: 10aD86/00 Paragraphen: VwGO§47 Datum: 2002-10-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2961 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
Bayerischer VGH
3.9.2002
1 N 00.2126
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Bestimmheit von Bebauungsplanfestsetzungen; in einem ergänzenden Verfahren behebbare Mängel; Prüfungsumfang im Normenkontrollverfahren
1. Für eine Entscheidung gemäß § 47 Abs. 5 Satz 4 Halbsatz 1 VwGO, dass ein Bebauungsplan nicht wirksam ist, genügt die Feststellung eines das Urteil tragenden Mangels; zu einer umfassenden Prüfung aller in Betracht kommenden Unwirksamkeitsgründe ist das Normenkontrollgericht nicht verpflichtet (wie BVerwG vom 20.6.2001 NVwZ 2002, 83 = BayVBl 2002, 471).
2. Zu der Frage, ob die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans nur festgestellt werden darf, wenn keine Nichtigkeitsgründe vorliegen.
VwGO § 47
BauGB §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 3, 215 a Abs.
BauNVO §§ 16 ff.,
BayBO Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 1N00.2126 Paragraphen: VwGO§47 BauGB§1 BauGB§3 BauGB§215a BauNVO§16 BayBOArt.7 Datum: 2002-09-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1325 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bauleitplanung Bebauungsplan Normenkontrollverfahren
OVG Lüneburg
25.7.2002
1 KN 295/01
Gesamtnichtigkeit; Normenkontrolle; Teilanfechtung; Typenfindungsrecht; Typenlehre; Unwirksamkeit Reduzierung der Größe von Beherbergungsbetrieben bei vorhandenen Nebennutzungen unzulässig
1. Differenzierende Festsetzungen der Gemeinde können sich nach dem Wortlaut des § 1 Abs. 9 BauNVO stets nur auf bestimmte Arten der in den Baugebieten allgemein oder ausnahmsweise zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen beziehen. Ein "Typenfindungsrecht" steht der Gemeinde ebenso wenig zu wie die Befugnis, einen Einzelfall zu
regeln. Deshalb ist eine Reduzierung der Betriebsgröße von Beherbergungsbetrieben von 8 Gästebetten für den Fall, dass neben der Wohnnutzung noch "sonstige Nebennutzungen, wie z.B. Schankwirtschaften oder Kioske" vorhanden sind, unzulässig.
2. Trotz objektiver Teilbarkeit von Regelungen in einer Änderungssatzung, führt die nur teilweise angegriffene Regelung zur Gesamtnichtigkeit der Änderungssatzung, wenn nicht mit Sicherheit angenommen werden kann, dass die Gemeinde die Änderungen
auch ohne die angegriffene Teilregelung getroffen hätte und ein ergänzendes Verfahren nicht in Betracht kommt, weil bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung von der getroffenen Regelung der Gemeinde "nichts mehr übrig bleibt".
BauGB § 215a I
BauNVO § 1 IX
VwGO § 47
VwGO § 88 Aktenzeichen: 1KN295/01 Paragraphen: BauNVO§1 BauGB§215a VwGO§47 VwGO§88 Datum: 2002-07-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1240 Bau- und Bodenrecht Normenkontrolle - Bebauungsplan Bauleitplanung Entwicklungsmaßnahmen Normenkontrollverfahren
Sächsisches OVG
5.3.2002
1 D 18/00
Abwägungsgebot Bebauungsplan ergänzendes Verfahren Grünfläche
1. Für die Abwägung im ergänzenden Verfahren nach § 215a BauGB gelten keine anderen Anforderungen als an eine "erstmalige" Abwägung. Wird das ergänzende Verfahren einschließlich einer erneuten Abwägung durchgeführt, nachdem ein Normenkontrollantrag anhängig gemacht wurde, müssen deshalb in der Abwägung auch solche Belange i.S.d. § 1
Abs. 6 BauGB eingestellt werden, die bis dahin im Normenkontrollverfahren vorgetragen wurden, selbst wenn sie in der "ersten" Abwägung der Gemeinde nicht bekannt sein mussten.
2. Zur Festsetzung von "Grünflächen" bzw. "Grünflächen/Freizeit- und Kulturpark"
BauGB § 1 Abs 6; § 9 Abs 1 Nr 15; § 215a Aktenzeichen: 1D18/00 Paragraphen: BauGB§1 BauGB§9 BauGB§215a Datum: 2002-03-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1115 Prozeßrecht Normenkontrolle Kommunalrecht - Verwaltungsakt Sonstiges Normenkontrollverfahren
OVG Greifswald
30.10.2001
4 K 29/98
1. Der Verweis in § 47 Abs. 5 S. 3 VwGO auf § 183 VwGO bedeutet nur, daß unanfechtbare
Verwaltungsakte wegen Aufhebung der Norm nicht automatisch unwirksam werden.
2. Rechtsverordnungen der Landesregierung sind nicht deswegen unwirksam, weil sie nur
vom Ministerpräsidenten und der zuständigen Ministerin unterzeichnet wurden.
3. Das Kindertageseinrichtungsgesetz M-V sieht eine Vollfinanzierung jeder einzelnen
Einrichtung nicht vor.
4. Dem Begriff der Regelkosten in § 16 Abs. 1 KitaG M-V wohnt eine Komponente der
Bearbeitung und Steuerung bei der Ermittlung der Regelkosten inne.
Bestandskraft; Betriebskosten; Durchschnittskosten; Eigenleistung; Kindertageseinrichtung;
Kita-Beirat; Kostenerstattung; Normenkontrolle; Rechtsschutzinteresse; Regelkosten;Vollfinanzierung
VwGO §§47, 183
KitaG M-V § 14, § 16
LVerf M-V Art. 58 Abs. 2
SGB VIII (KJHG) § 74 Abs. l Aktenzeichen: 4K29/98 Paragraphen: VwGO§47 VwGO§183 KitaGM-V§14 KitaGM-V§16 LVerfM-VArt.58 SGBVIII§74 Datum: 2001-10-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=602 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren
15.10.2001
4 BN 48.01
Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen einen als Satzung beschlossenen, aber
noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan ist auch dann nicht statthaft, wenn der Planentwurf
Grundlage für Genehmigungen nach § 33 BauGB sein kann. Etwas anderes kommt
allenfalls dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch Nachbarklagen gegen derartige Baugenehmigungen keinen hinreichenden Rechtsschutz erlangen könnte.BR>
Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit; Planreife;
Nachbarklage.
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 47
BauGB § 10 Abs. 3; § 33 Aktenzeichen: 4BN48.01 Paragraphen: GGArt.19 VwGO§47 BauGB§10 BauGB§33 Datum: 2001-10-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=340 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren Zulässigkeit
BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz
15.10.2001
4 BN 48/01
Normenkontrolle gegen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan?
Ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen einen als Satzung beschlossenen, aber noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan ist auch dann nicht statthaft, wenn der Planentwurf Grundlage für Genehmigungen nach § 33 BauGB sein kann. Etwas anderes kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch Nachbarklagen gegen derartige
Baugenehmigungen keinen hinreichenden Rechtsschutz erlangen könnte.
BauGB § 10 Abs 3
BauGB § 33
VwGO § 47
GG Art 19 Abs 4
Aktenzeichen: 4BN48/01 Paragraphen: BauGB310 BauGB§33 VwGO§47 GGArt.19 Datum: 2001-10-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16166 Prozeßrecht Normenkontrolle - Klagebefugnis Normenkontrollverfahren
1.8.2001
4 BN 43.01
Veräußert der Grundeigentümer, der sich antragsbefugt mit einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gegen die Gültigkeit eines Bebauungsplans wendet, während des Normenkontrollverfahrens sein Grundstück und führt der Erwerber den Rechtsstreit nicht in eigenem Namen fort, bleibt es gemäß § 173 VwGO, § 265 Abs. 2 ZPO bei der
Prozessführungsbefugnis des ursprünglichen Eigentümers.
Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung
VwGO § 47
ZPO § 265 Abs. 2
Aktenzeichen: 4BN43.01 Paragraphen: VwGO§47 ZPO§265 Datum: 2001-08-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=100 Normenkontrolle Bau- und Bodenrecht - Normenkontrollverfahren Baugenehmigungsrecht
30.7.2001
4 BN 41.01
Ob eine Betroffenheit eines Grundeigentümers außerhalb des Plangebiets im
verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine mündliche Verhandlung erfordert, lässt sich nicht in jedem Falle annehmen. Maßgebend ist, ob die angegriffene planerische Festsetzung auf sein Grundeigentum unmittelbar einwirkt und welche konkreten Beeinträchtigungen beispielsweise erst in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beurteilen sind (Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203).
Normenkontrollverfahren; verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren; mündliche Verhandlung; Plangebiet; Grundeigentümer; Betroffenheit.
VwGO § 47 Abs. 5
EMRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1
BauNVO § 15 Abs. 1
Aktenzeichen: 4BN41.01 Paragraphen: VwGO§47 EMRKArt.6 BauNV§15 Datum: 2001-07-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=153 Normenkontrolle Prozeßrecht - Normenkontrollverfahren Sonstiges
29.6.2001
6 CN 1.01
a) Die für das Klageverfahren entwickelten Grundsätze gelten auch für das
Normenkontrollverfahren.
b)Das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren ist auch ein Rechtsschutzverfahren (Beschluss vom 18. September 1981 - BVerwG 7 N 1.79 - BVerwGE 64, 77 <79>) und unterliegt der Dispositionsmaxime, die es dem jeweiligen Antragsteller ermöglicht, den Normenkontrollantrag zurückzunehmen. Unter diesen Umständen ist kein Grund dafür
erkennbar, dass das Normenkontrollverfahren nicht in der Hauptsache für erledigt erklärt und bei einseitiger Erledigungserklärung nach Maßgabe der für das Klageverfahren geltenden Grundsätze vorgegangen werden kann (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1989, 443 <444>).
(Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 6CN1.01 Paragraphen: Datum: 2001-06-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=81 Normenkontrolle - Normenkontrollverfahren
20.6.2001
4 BN 21.01
1. Werden in einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren mehrere Rechtsfehler geltend gemacht, so ist das Normenkontrollgericht nicht verpflichtet, jeden dieser Rechtsfehler zu ermitteln und ggf. gerade darauf seine Entscheidung zu stützen, wenn es einen anderen Rechtsfehler im Sinne der Entscheidungsreife für durchgreifend ansieht (im Anschluss an vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 59.00 - ZfBR 2001, 202 = UPR 2001, 152).
2. Eine prozessuale Pflicht zu einer umfangreichen Prüfung besteht nur insoweit, als das Normenkontrollgericht seine Kontrolle erst beenden darf, wenn es keine Möglichkeit gefunden hat, dem Antragsbegehren stattzugeben.
3. Ob § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB oder § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO an dem Umfang der
Prüfungspflicht des Normenkontrollgerichts hinsichtlich städtebaulicher Satzungen etwas geändert haben, bleibt offen.
4. Zum Rechtsschutzinteresse des Antragstellers, im Rechtsmittelzug die nach § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB bereits erreichte Feststellung der Unwirksamkeit eines
Bebauungsplanes durch die Feststellung seiner Nichtigkeit zu ersetzen.
Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;
Rechtsschutzinteresse; Beschwer; Nichtigkeit; Unwirksamkeit.
BauGB § 215 a Abs.1
VwGO § 47 Abs. 5, § 132 Abs. 2
Aktenzeichen: 4BN21.01 Paragraphen: BauGB§215a VwGO§47 VwGO§132 Datum: 2001-06-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=152
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