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Gewerberecht - Wachdienste Zulassung/Lizenzen Untersagung
Bayerischer VGH - VG Ansbach
23.9.2019
22 CS 19.1417
Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes; Strafrechtliche Verurteilung wegen Körperverletzung
GewO § 34a
Aktenzeichen: 22CS19.1417 Paragraphen: Datum: 2019-09-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22536 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
BVerwG - Hessischer VGH - VG Kassel
14.7.2003
6 C 10.03
Eine Gewerbeuntersagung setzt grundsätzlich voraus, dass das untersagte Gewerbe tatsächlich ausgeübt worden ist; die Anzeige nach § 14 Abs. 1 GewO steht der tatsächlichen Ausübung des Gewerbes nicht gleich.
Die Anzeige nach § 14 Abs. 1 GewO allein rechtfertigt nicht die Annahme eines Strohmann-/Strohfrauverhältnisses, wenn der "Hintermann" nicht unter dem Namen des Anmeldenden, sondern allein unter seinem Namen nach außen am Wirtschaftsleben teilgenommen hat.
GewO § 14 Abs. 1, § 35 Abs. 1
Aktenzeichen: 6C10.03 Paragraphen: Datum: 2019-07-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22732 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung Sonstiges
OVG NRW - VG Münster
26.6.2019
4 E 530/19
Gewerbeuntersagung - hier: Keine Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung
Eine Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts nach § 63 Abs.1 GKG (juris: GKG 2004) im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren ist nicht statthaft.
GKG 2004 § 63 Abs 1
Aktenzeichen: 4E530/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22059 Ordnungsrecht Gewerberecht - Ordnungsrecht Untersagung Sonstiges
Sächsisches OVG
11.2.2019
1 B 454/18
Beschränkung des Vertriebs von Span- und OSB-Platten im vorläufigen Rechtschutzverfahren zu einem Normenkontrollverfahren
1. Bezüglich der per Verordnung erfolgten Beschränkung des Vertriebs von Span- und OSB-Platten auf solche, die nachweislich näher bezeichnete Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC - volatile organic compound) einhalten, fällt in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 47 Abs 6 VwGO die Abwägung zu Gunsten des Gesundheitsschutzes
der Allgemeinheit auch dann aus, wenn der Produzent dieser Produkte
seine Produktion aufwendig bereits im Vorfeld des Wirksamwerdens der Nachweispflicht umstellen muss, dies ihn zum Verzicht auf die Verarbeitung von Kiefernholz veranlassen wird und dies alles zu einer Beschränkung der Produktauswahl führen wird.(Rn.17)
2. Dies gilt unabhängig davon, ob der Produzent seine OSB- und Spanplattenproduktion für das Bauwesen insgesamt in Sachsen vermarktet oder nur einen Teil - und wenn ja welchen - davon.(Rn.17)
VwGO § 47 Abs 6
Aktenzeichen: 1B454/18 Paragraphen: Datum: 2019-02-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21688 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Stade
16.2.2018
7 LA 109/17
Gewerbeuntersagung
1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagungsverfügung ist der Zeitpunkt ihres Erlasses maßgeblich.
2. Zahlungsrückstände beim Finanzamt sind auch insoweit zu berücksichtigen, als sie Säumniszuschläge umfassen.
3. Zahlungsrückstände beim Finanzamt sind auch insoweit zu berücksichtigen, als sie auf Schätzungen beruhen.
4. Ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept setzt grundsätzlich voraus, dass mit den Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen und auch ein Tilgungsplan effektiv eingehalten wird.
5. Es ist unerheblich, welche Ursachen zu der Überschuldung und der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit geführt haben; auf ein Verschulden kommt es nicht an.
GewO § 35 Abs 1
Aktenzeichen: 7LA109/17 Paragraphen: Datum: 2018-02-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20824 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Sigmaringen
12.7.2016
3 K 1949/16
Erfolgloser Eilantrag; Gewerbeuntersagung; erweiterte Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Interessenabwägung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; Steuerschätzung; Zustimmung; Kammern
Das in § 16 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 HwO geregelte Erfordernis von übereinstimmenden, zustimmenden Erklärungen der örtlich zuständigen Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer ist im Rahmen einer auf § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO gestützten, wegen Unzuverlässigkeit
verfügten Gewerbeuntersagung nicht einschlägig.
Aktenzeichen: 3K1949/16 Paragraphen: Datum: 2016-07-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19810 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
28.4.2016
6 S 29/16
Pflicht zur Dokumentation der Fortführung eines untersagten Gewerbes bei Anordnung von Zwangshaft; (keine) Durchsetzung der Pflicht zur Abmeldung eines Gewerbes mittels Zwangshaft
1. Verfolgt die Behörde mit einem Antrag auf Anordnung von Zwangshaft das Ziel, die Fortführung des untersagten Gewerbes zu unterbinden, muss sie hinreichend konkrete Tatsachen vortragen oder aktenkundig machen, aus denen sich die fortgesetzte Ausübung des Gewerbes ergibt.
2. Die den Gewerbetreibenden treffende Pflicht zur Abmeldung eines Gewerbes kann nicht im Wege der Zwangshaft durchgesetzt werden, wenn die Behörde nach § 14 Abs. 1 Satz 3 GewO die Abmeldung von Amts wegen vornehmen kann.
Aktenzeichen: 6S29/16 Paragraphen: Datum: 2016-04-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19721 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
11.2.2016
7 PA 12/16
Gewerbeuntersagung - PKH-Beschwerde
1. Zur Frage des Vorliegens eines sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzeptes.
2. Zur Frage des Verhältnisses von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Prozesskostenhilfeantrag.
GewO § 35
Aktenzeichen: 7PA12/16 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2016-02-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19637 Gewerberecht - Gaststätten Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
29.6.2015
7 ME 32/15
Untersagung der Ausübung eines Gaststättengewerbes (Diskothek) wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ein Gastwirt ist u.a. dann unzuverlässig, wenn er im Rahmen seines Betriebes strafbare Handlungen anderer duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterlässt.
Der Betreiber einer Diskothek muss erforderliche Maßnahmen treffen, um die in der von ihm betriebenen Diskothek aufgetretenen Verstöße gegen Vorschriften des Betäubungsmittel-gesetzes zu unterbinden.
GewO § 35
Aktenzeichen: 7ME32/15 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2015-06-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19184 Prozeßrecht Gewerberecht - Insolvenz Gewerbeuntersagung
BVerwG - Bayerischer VGH - VG Regensburg
15.4.2015
8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; Insolvenzgericht; Insolvenzverfahren; Insolvenzverwalter; Sperrwirkung; Anwendungsverbot; Unzuverlässigkeit; Vollstreckungsmaßnahmen; Vollstreckungsverbot; vorläufige Maßnahmen des Insolvenzgerichts; Wiedergestattung der Gewerbeausübung; Aussetzung des Verfahrens.
1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gewerbetreibenden führt nicht zur Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens über eine Gewerbeuntersagung.
2. Der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 GewO maßgebliche Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gilt auch für den Anwendungsbereich des § 12 Satz 1 GewO (Fortentwicklung der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 <2 ff.>). Daher bewirkt ein erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eröffnetes Insolvenzverfahren nicht die Rechtswidrigkeit einer Gewerbeuntersagung wegen einer auf ungeordneten Vermögensverhältnissen beruhenden Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.
3. § 12 Satz 1 GewO normiert kein Verbot der Vollstreckung von Gewerbeuntersagungen für die Dauer des Insolvenzverfahrens.
GewO § 12, § 35 Abs. 1 und 6
InsO § 21 Abs. 1 und 2
ZPO § 240
Aktenzeichen: 8C6.14 Paragraphen: Datum: 2015-04-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19210 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Sächsisches OVG - VG Leipzig
4.3.2015
3 A 363/14
Gewerberechtliche Untersagung, Gesellschaft, Geschäftsführer, wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit, Insolvenz der Gesellschaft
GewO § 35 Abs 7a, § 35 Abs 1, § 12
GG Art 12
ZPO § 802g
Aktenzeichen: 3A363/14 Paragraphen: Datum: 2015-03-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18821 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Sächsisches OVG - VG Chemnitz
13.1.2015
3 D 69/14
Gewerbeuntersagung und Ablauf der Abwicklungsfrist vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
1. Bei einer Gewerbeuntersagung und Ablauf der Abwicklungsfrist vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist die Anwendbarkeit des § 12 GewO unzweifelhaft.
2. Im Hinblick auf die Regelung des § 12 GewO steht lediglich in Streit, ob § 12 GewO einer gewerberechtlichen Untersagung entgegensteht, wenn ein Insolvenzverfahren innerhalb offener Rechtsbehelfsfrist gegenüber der Untersagung oder innerhalb der Abwicklungsfrist eröffnet wird.
GewO § 35 Abs 1, § 12
Aktenzeichen: 3D69/14 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2015-01-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18824 Gewerberecht - Untersagung Gewerbeaufsicht
OVG Lüneburg - VG Hannover
8.9.2014
7 LB 93/13
Zur Wiedergestattung der Gewerbeausübung nach längerer Zeit seit Erlass der Gewerbeuntersagung - Berufung
GewO § 35 Abs 6
Aktenzeichen: 7LB93/13 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2014-09-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18578 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung Sonstiges
VG Sigmaringen
1.10.2013
5 K 597/13
Untersagung gewerblicher Sammlung, Vorlegungslast; Verhältnismäßigkeit
Aktenzeichen: 5K597/13 Paragraphen: Datum: 2013-10-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17939 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Hannover
21.11.2012
11 A 5260/10
Wiedergestattung des untersagten Gewerbes
1. Die Jahresfrist des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO ist nur erfüllt, wenn die Untersagung danach grundsätzlich mindestens ein Jahr vollzogen gewesen ist, egal ob freiwillig beachtet oder zwangsweise durchgesetzt.
2. Die Wiedererlangung der Zuverlässigkeit ist eine der Voraussetzungen für die Anwendung des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO.
BZRG § 51 Abs 1
GewO § 35 Abs 6, § 35 Abs 1
Aktenzeichen: 11A5260/10 Paragraphen: BZRG§51 GewO§35 Datum: 2012-11-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17083 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Hessischer VGH - VG Frankfurt
1.11.2011
8 A 1660/11.Z
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer insolventen GmbH
Die Schutzwirkung des § 12 GewO bezieht sich nur auf den Gewerbetreibenden, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, nicht aber auf den Vertretungsberechtigten, gegen den ein gesondertes Gewerbeuntersagungsverfahren geführt wird.
GewO § 35 Abs 7a, § 12
Aktenzeichen: 8A1660/11 Paragraphen: GewO§35 GewO§12 Datum: 2011-11-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16297 Gewerberecht - Untersagung Sonstiges
Bayerischer VGH - VG München
20.10.2011
22 ZB 11.1473
Nichtlieferung bestellter und bezahlter Ware in einer Vielzahl von Fällen
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Verbot der Verwertung von Strafurteilen; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren; Verletzung zivilrechtlicher Pflichten; Überraschungsentscheidung; Aufklärungsrüge
GewO § 12, § 35 Abs 1
BZRG § 51 Abs 1
VwGO § 86 Abs 1, § 86 Abs 2
Aktenzeichen: 22ZB11.1473 Paragraphen: BZRG§51 GewO§12 GewO§35 VwGO§86 Datum: 2011-10-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16105 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
1.9.2011
7 ME 136/11
Führungsaufsicht; Gewerbeuntersagung; Steuern, Fälligkeit
Gewerbeuntersagung und führungsaufsichtliche Anordnung
Eine sich auf berufliche Tätigkeiten beziehende führungsaufsichtliche Weisung gemäß § 68 b Abs. 1 Nr. 4 StGB sperrt weder eine (erweiterte) Gewerbeuntersagung noch sind damit die zugrunde liegenden Verurteilungen im Gewerbeuntersagungsverfahren unbeachtlich.
GewO § 35 I 1
StGB § 68b I Nr 4
Aktenzeichen: 7ME136/11 Paragraphen: GewO§35 StGB§68b Datum: 2011-09-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15824 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Gießen
6.7.2011
8 K 1342/10.GI
Gewerbeuntersagung im Insolvenzverfahren
Die Regelung des § 12 GewO, wonach während des Insolvenzverfahrens eine Gewerbeuntersagungsverfügung nicht erlassen werden darf, kann auf den Vertretungsberechtigten eines Gewerbetreibenden (hier: den Geschäftsführer einer GmbH) nicht angewendet werden.
GewO § 12, § 35 Abs 1 S 1 Aktenzeichen: 8K1342/10 Paragraphen: GewO§12 GewO§35 Datum: 2011-07-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15917 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung Sonstiges
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
3.2.2011
7 OA 101/10
Beweislast, Gewerbeausübung, Gewerbeuntersagung, Rechtsanspruch, Wiedergestattung
Wiedergestattung der Gewerbeausübung
1. Auf die Wiedergestattung der Gewerbeausübung besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Voraussetzungen für die Gewerbeuntersagung entfallen sind.
2. Die Beweislast für eine Aufrechterhaltung der Untersagungsverfügung trägt die Gewerbeaufsichtsbehörde.
GewO §§ 35 I, 35 III, 35 VI
Aktenzeichen: 7OA101/10 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2011-02-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15368 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Hamburg
21.1.2010
4 E 3470/09
Vollzugsinteresse, Gewerbeuntersagung, Abgaben, sofortige Vollziehung
Kein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse an einer Gewerbeuntersagung, wenn der Gewerbetreibende nach Erlass der Untersagungsverfügung seine Abgabenrückstände abbaut und seinen laufenden Verpflichtungen nachkommt.
Aktenzeichen: 4E3470/09 Paragraphen: Datum: 2010-01-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14735 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Lüneburg
20.1.2010
5 A 155/08
Die Untersagung eines Gewerbes kann auf strafrechtliche Ermittlungen gestützt werden, in denen eine faktische Geschäftsführertätigkeit in gewerberechtlich unzuverlässigen Firmen festgestellt worden ist.
GewO § 35 I
Aktenzeichen: 5A155/08 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2010-01-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14624 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Bremen - VG Bremen
5.10.2009
2 B 273/09
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Drogenszene
Wer in einer Umgebung, in der häufig Drogenhandel betrieben wird, ein Geschäftslokal betreibt, muss die Gewähr dafür bieten, dass er in der Lage ist, dem Missbrauch des Lokals durch die Drogenszene - u. U. durch den Einsatz zusätzlichen Wachpersonals - zu widerstehen.
GewO § 35 Abs. 1
Aktenzeichen: 2B273/09 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2009-10-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15147 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
30.01.2009
7 LA 215/08
Gewerbeuntersagung, Prüfung, gerichtliche, Zeitpunkt, maßgeblicher
Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Gewerbeuntersagungsverfahren durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber hat nichts daran geändert, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung grundsätzlich derjenige der letzten Behördenentscheidung ist.
GewO § 35 I
GewO § 35 VI
Nds AG VwGO § 8a
Aktenzeichen: 7LA215/08 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2009-01-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13434 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Bayerischer VGH
23.10.2008
22 ZB 08.2549
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; lang andauernde erhebliche Steuerschulden; Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung; Ausübung des Ermessens
GewO § 35 Abs 1
Aktenzeichen: 22ZB08.2549 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2008-10-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13530 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Hannover
08.10.2008
11 A 4439/07
Androhung, Betriebsmittel, Betriebsschließung, Gewerbeuntersagung, Verhältnismäßigkeit, Wegnahme, Zwang, Zwang, unmittelbarer, Zwangsgeld
Durchsetzung einer Gewerbeuntersagung durch Betriebsschließung und Wegnahme der Betriebsmittel
1. Die Androhung der Betriebsschließung und Wegnahme der Betriebsmittel zur Durchsetzung der Anordnung, das Gewerbe abzumelden, verstößt gegen § 69 Abs. 7 SOG, nach dem der unmittelbare Zwang zur Abgabe einer Erklärung ausgeschlossen ist.
2. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ohne vorher erfolgter Zwangsgeldandrohung und -festsetzung ist im Einzelfall unverhältnismäßig, wenn der Behörde bekannt ist, dass der Gewerbetreibende über ein Einkommen verfügt und die Zwangsgeldfestsetzung damit nicht von vornherein ins Leere liefe.
SOG § 64 I
SOG § 69 VII
Aktenzeichen: 11A4439/07 Paragraphen: SOG§64 SOG§69 Datum: 2008-10-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13131 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
31.07.2008
7 LA 53/08
BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gewerbeuntersagung, Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit, Unzuverlässigkeit
BGB-Gesellschaft nicht Gewerbetreibende
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz ihrer partiellen Rechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 146, 341) nicht selbst Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung und kann deshalb nicht Adressat einer Gewerbeuntersagung sein
BGB §§ 705 f.
GewO § 1
GewO § 35 I
Aktenzeichen: 7LA53/08 Paragraphen: BGB§705 GewO§1 GewO§35 Datum: 2008-07-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12836 Gewerberecht - Zulassung/Lizenzen Untersagung Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
29.01.2008
7 PA 190/07
Bundeszentralregister, Eintragungen, Maßgeblicher Zeitpunkt, Regelvermutung, Straftaten, Tilgung, Tilgungsfrist, Unzuverlässigkeit, Verurteilungen, Verwertung, Verwertungsverbot, Wiedergestattung, Zeitpunkt, maßgeblicher, Zuverlässigkeit
Wiedergestattung des Gewerbes
1. Im Verfahren auf Wiedergestattung des Gewerbes nach § 35 Abs. 6 GewO richtet sich die Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG. Es besteht kein Anlass, die spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne Gewerbe in §§ 33 c Abs. 2 Satz 2, 33 d Abs. 3 Satz 2, 33 i Abs. 2 Nr. 1 sowie §§ 34 b Abs. 4 Nr. 1, 34 c Abs. 2 Nr. 1 GewO in Abweichung von den im Bundeszentralregistergesetz geregelten Tilgungsund Verwertungsfristen (§§ 45 ff., 51 BZRG) zu verallgemeinern und gleichsam in eine Zuverlässigkeitsvermutung umzukehren.
2. Ob und inwieweit ein längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten des Antragstellers die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles.
3. Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen
Tatsachenentscheidung.
BZRG § 51 I
BZRG § 52 I Nr 4
GewO § 35 VI
Aktenzeichen: 7PA190/07 Paragraphen: BZRG§51 BZRG§52 GewO§35 Datum: 2008-01-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12214 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
05.09.2007
7 LA 42/07
Berufungszulassung, Gehör, rechtliches, Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Unzuverlässigkeit, Verfahrensmangel, Zeitpunkt, maßgeblicher
Gewerbeuntersagung
Zu den Voraussetzungen einer Berufungszulassung wegen Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Verwaltungsgericht
GewO § 35 I 1
GewO § 35 VIIa
VwGO § 124 II Nr 5
VwGO § 138 Nr 3
Aktenzeichen: 7LA42/07 Paragraphen: GewO§35 VwGO§124 VwGO§138 Datum: 2007-09-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11323 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
13.04.2007
7 ME 37/07
Beschwerdeverfahren, Darlegungserfordernis, Erforderlichkeit, Gewerbeuntersagung, Gründe, aufgesparte, Strafaussetzung, Bewährung, Vorläufiger Rechtsschutz
Zum Außer-Betracht-Bleiben erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
Zur Bedeutung einer Strafaussetzung zur Bewährung für die Erforderlichkeitsprognose bei der Gewerbeuntersagung.
GewO § 35 I 1
StGB § 56
VwGO § 146 IV 3
VwGO § 146 IV 6
Aktenzeichen: 7ME37/07 Paragraphen: GewO§35 StGB§56 VwGO§146 Datum: 2007-04-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10562 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
16.11.2006
7 ME 128/06
Gewerbe, Gewerbeuntersagung, Insolvenz, Stellvertreter
Erweiterte Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit des Stellvertreters eines Gewerbetreibenden; Insolvenz des Gewerbtreibenden; Einstellung des Gewerbebetriebs, Abwicklung von Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Liquidation als gewerbliche Tätigkeit.
GewO § 35 I
GewO § 35 VIIa
Aktenzeichen: 7ME128/06 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2006-11-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9656 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
13.09.2006
7 LA 159/05
Schwierigkeiten, rechtliche, Schwierigkeiten, tatsächliche, Verfahrensmangel, Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsprognose, Zweifel, ernstliche
Gewerbeuntersagung wegen des Einflusses eines gewerberechtlich unzuverlässigen Ehemannes auf den Gewerbebetrieb der Ehefrau
GewO § 35 I 1
VwGO § 124 Aktenzeichen: 7LA159/05 Paragraphen: GewO§35 VwGO§124 Datum: 2006-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9140 Gewerberecht - Untersagung
VG Frankfurt
9.5.2006
5 G 1304/06
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT; BEWÄHRUNG; STRAFTAT; UNTERSAGUNG
Untersagung, Beschäftigungsverbot, Straftat Bewährung
GastG § 21
GastG § 5
Aktenzeichen: 5G1304/06 Paragraphen: GastG§21 GastG§5 Datum: 2006-05-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9627 Gewerberecht Ordnungsrecht - Gewerbeuntersagung Märkte Ordnungsrecht
OVG Sachsen-Anhalt
24.04.2006
2 M 174/06
Untersagung eines privaten Auto- und Trödelmarkts
1. Auf der Grundlage polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften können Anordnungen getroffen werden, die die Art und Weise der Ausübung eines Gewerbes betreffen, nicht aber solche, die einer Gewerbeuntersagung gleichkommen. Wird die Ausübung eines Gewerbes
an einem bestimmten Ort untersagt, kommt dies noch keiner Gewerbeuntersagung gleich.
2. Als sog. Zweckveranlasser kann polizeirechtlich in Anspruch genommen werden, wer sich selbst zwar rechtmäßig verhält und durch sein Verhalten auch keine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unmittelbar herbeiführt, durch sein Verhalten
aber den Eintritt einer solchen Gefährdung oder Störung herausfordert, indem er eine Lage schafft, in der sich Dritte dazu entschließen, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu gefährden oder zu stören; Entsprechendes gilt, wenn er Dritten die tatsächliche Möglichkeit verschafft, einen hierauf gerichteten vorgefassten Entschluss in die Tat umzusetzen. Bloße Ursächlichkeit genügt jedoch nicht. Hinzukommen muss, dass sein Verhalten und die durch das Verhalten des Dritten eintretende Gefahr oder Störung eine natürliche Einheit bilden, das heißt dass zwischen dem Verhalten des Zweckveranlassers und der Gefahr
oder Störung bei objektiver Betrachtung ein enger Wirkungs- und Verantwortungszusammenhang besteht, der es rechtfertigt, dem Zweckveranlasser das Verhalten Dritter zuzurechnen.
3. Dem Betreiber eines privaten Auto- und Trödelmarkts kann nicht jeder Verstoß eines Marktbesuchers gegen die Rechtsordnung zugerechnet werden, die er auf oder in der Umgebung des Marktgeländes oder gar an anderer Stelle begangen hat. Maßgeblich können vielmehr nur solche Verstöße sein, die einen engen Bezug zum Marktgeschehen aufweisen.
4. Da sich bei einem solchen Markt Straftaten der Besucher nie gänzlich ausschließen lassen, muss, um einen engen Wirkungs- und Verantwortungszusammenhang annehmen zu können, gegenüber vergleichbaren Märkten eine signifikante Erhöhung von Straftaten vorliegen, die den Schluss zulässt, dass Dritte den Markt zu einem beachtlichen Anteil für die Begehung solcher Taten nutzen.
GewO § 1
GewO § 14
SOG SA § 7
SOG SA § 13
Aktenzeichen: 2M174/06 Paragraphen: GewO§1 GewO§14 SOGSA§7 SOGSA§13 Datum: 2006-04-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9169 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
27.01.2006
6 S 1860/05
Darlegungspflicht, Darlegungslast, Prüfungsumfang, nachträglich eingetretene Umstände, Gewerbeuntersagung, sofortige Vollziehung, besonderes öffentliches Vollzugsinteresse
1. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO, der in engem systematischem Zusammenhang mit § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO steht, ist einschränkend dahin auszulegen, dass sich die Beschränkung der Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts nur auf solche Umstände erstreckt, die innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO vorgetragen werden konnten und mussten.
2. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagung setzt, über die Prognose der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts hinaus, ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse voraus (std. Rspr. des Senats; vgl. Beschluss vom 25.10.2005 - 6 S 1947/05 - mit Nachw. aus der Rspr. des BVerfG).
3. Einzelfall des (nachträglichen) Wegfalls des besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagung.
VwGO § 146 Aktenzeichen: 6S1860/05 Paragraphen: VwGO§146 Datum: 2006-01-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8182 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
BVerwG - VG Gießen
18.01.2006
6 C 21.05
Beigeladener, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbetreibender, Gewerbeuntersagung, Insolvenzverfahren, Insolvenzverwalter, Sprungrevision, Zustimmung
1. Im Gewerbeuntersagungsrechtsstreit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, über deren Vermögen während des Anfechtungsprozesses das Insolvenzverfahren eröffnet worden
ist, muss der beigeladene Insolvenzverwalter zur wirksamen Einlegung einer zugelassenen Sprungrevision die Zustimmungen des Beklagten und der klagenden Gesellschaft der Revisionsschrift beifügen.
2. Die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision wird nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, wenn der Rechtsmittelführer innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich eine anwaltlichbeglaubigte Ablichtung der Zustimmungserklärung vorlegt (wie Beschluss vom 25. August 2005 - BVerwG 6 C 20.04 - NJW 2005, 3367).
GewO §§ 12, 35
GmbHG §§ 60 Abs. 1 Nr. 4, 66 Abs. 1
InsO §§ 1, 21, 35 Abs. 1, 80 Abs. 1, 157 Satz 1, 259 Abs. 1, 260 Aktenzeichen: 6C21.05 Paragraphen: GewO§12 GewO§35 GmbHG§60 GmbHG§66 InsO§1 InsO§21 InsO§35 InsO§80 InsO§157 InsO§259 InsO§260 Datum: 2006-01-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7966 Gewerberecht Ordnungsrecht - Gewerbeuntersagung Glücksspiel/Verlosung
VG Arnsberg
04.02.2005
1 L 1508/04
Untersagung des (Teil-) Gewerbes „Vermittlung und Organisation von Spielgemeinschaften" Die Untersagung des (Teil-) Gewerbes „Vermittlung und Organisation von Spielgemeinschaften" stößt voraussichtlich nicht auf rechtliche Bedenken; die Anordnung der sofortigen Vollziehung entspricht den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 1L1508/04 Paragraphen: Datum: 2005-02-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5355 Gewerberecht Internationales Recht - Gewerbeuntersagung Niederlassungsfreiheit
VG Arnsberg
08.12.2004
1 L 1616/04
Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen vermuteter Strohmanneigenschaft.
Zur Niederlassungsfreiheit innerhalb der EG (Leitsatz der Redaktion)
GewO § 35 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 1L1616/04 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2004-12-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5245 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung Sonstiges
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
08.11.2004
6 S 593/04
GmbH, Alleingesellschafter, Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit
1. Ein Geschäftsführer einer GmbH ist - anders als bei einer Aktiengesellschaft - ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht schon deshalb gewerberechtlich unzuverlässig, weil er nicht in der Lage ist, Einflussnahmen des - sei es auch unzuverlässigen - Alleingesellschafters
auf die Geschäftsführung zu unterbinden (entgegen OVG Hamburg, Urteil vom 19.08.1982, NVwZ 1983, 688).
2. Ist eine GmbH rechtlich und/oder tatsächlich so strukturiert, dass der unzuverlässige Alleingesellschafter maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung ausübt, begründet dies ihre gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob der Geschäftsführer seinerseits unzuverlässig ist.
GastG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
GastG § 15 Abs. 2
GmbHG § 37 Abs. 1 Aktenzeichen: 6S593/04 Paragraphen: GastG§4 GastG§15 GmbHG§37 Datum: 2004-11-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5393 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Oldenburg
11.10.2004
12 B 3858/04
Gewerbeuntersagung, Steuerrückstände
1. Steuerrückstände sind geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen.
2. Weder die Gewerbebehörden noch die Verwaltungsgerichte sind verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung durch die Finanzbehörden zu prüfen.
GewO § 35 I 1
GewO § 35 I 2 Aktenzeichen: 12B3858/04 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2004-10-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4745 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Stade
02.09.2004
6 A 387/02
Abgabenrückstand, Gewerbeuntersagung, Gewerbeuntersagung, erweitert, Sanierungskonzept, Strohmann, Unzuverlässigkeit
Gewerbeuntersagung wegen Abgabenrückstände und Verschleierung der tatsächlichen Gewerbeausübung
GewO § 35 Aktenzeichen: 6A387/02 Paragraphen: GewO§53 Datum: 2004-09-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4602 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung Sonstiges
VG Oldenburg
13.04.2004
12 B 879/04
Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis und Gewerbeuntersagung
Zum Widerruf einer Bewachungsgewerbe-Erlaubnis verbunden mit einer Untersagung erlaubnisfreier Teile des Gewerbes (hier wegen Abgaben-Rückstände)
GewO §§ 15 II 1; 34a; 35 I 1; 35 I 2
VwVfG § 49 II 1 Nr. 3 Aktenzeichen: 12B879/04 Paragraphen: GewO§15 GewO§34a GewO§35 VwVfG§49 Datum: 2004-04-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3731 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Hessischer VGH - VG Darmstadt
05.02.2004
8 UE 879/03
FORTSETZUNG DES UNTERSAGUNGSVERFAHRENS, FORTSETZUNGSENTSCHEIDUNG,
FORTSETZUNGSERMESSEN, UNTERSAGUNGSERFORDERLICHKEIT
1. Erhält die Gewerbeuntersagungsbehörde von einer schon vor Abschluss des Verwaltungsverfahrens erfolgten Aufgabe des Betriebs des Gewerbes oder der Geschäftsführertätigkeit erst im Gerichtsverfahren Kenntnis, so ist eine auf das Untersagungsverfahren bezogene "Fortsetzungsentscheidung" im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO nicht mehr möglich; an die Stelle dieser Fortsetzungsentscheidung tritt dann aber als zulässige behördliche Entscheidung die ausdrückliche oder konkludente Bekundung im Gerichtsverfahren, an der bereits erlassenen Gewerbeuntersagungsverfügung in der Fassung des Widerspruchsbescheides
festhalten zu wollen (im Anschluss an Senatsurteil vom 13.06.1983 - VIII
OE 137/81 - GewArch 1984, 22).
2. Die Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagungsverfügung beurteilt sich in einem solchen Fall danach, ob die Gewerbeuntersagung ungeachtet der Aufgabe des Betriebs des Gewerbes/der Geschäftsführertätigkeit wegen der Möglichkeit einer künftigen Wiederaufnahme erforderlich blieb ("Untersagungserforderlichkeit").
GewO § 35 Abs 1 Satz 3
GewO § 35 Abs 7a Aktenzeichen: 8UE879/03 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2004-02-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4021 Ordnungsrecht Gewerberecht - Gastgewerbe Gewerbeuntersagung
Hessischer VGH - VG Darmstadt
13.01.2004
6 TG 3098/03
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT, BUNDESZENTRALREGISTER, GASTSTÄTTENBETRIEB, PERSÖNLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT, VERWERTUNGSVERBOT
Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
Das Verbot, im Bundeszentralregister getilgte oder zu tilgende strafgerichtliche Verurteilungen zu verwerten (§ 51 Abs. 1 BZRG), gilt auch für die Untersagung der Beschäftigung unzuverlässiger Personen gem. § 21 Abs. 1 GastG.
BZRG §§ 51 Abs 1, 52 Abs 1 Nr 4
GastG § 21 Abs 1 Aktenzeichen: 6TG3098/03 Paragraphen: BZRG§51 BZRG§52 GastG§21 Datum: 2004-01-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3339 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Oldenburg
12.11.2003
12 B 3833/03
Gewerbeuntersagung
Die Sperrwirkung des § 12 GewO in Insolvenzverfahren umfasst nicht das vom Geschäftsführer der insolventen GmbH nach Eröffnung des Insolvenverfahrens als Einzelperson ausgeübte Gewerbe.
GewO §§ 12, 35 Aktenzeichen: 12B3833/03 Paragraphen: GewO§12 GewO§35 Datum: 2003-11-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2945 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
14.7.2003
6 C 10.03
Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.
1. Eine Gewerbeuntersagung setzt grundsätzlich voraus, dass das untersagte Gewerbe tatsächlich ausgeübt worden ist; die Anzeige nach § 14 Abs. 1 GewO steht der tatsächlichen Ausübung des Gewerbes nicht gleich.
2. Die Anzeige nach § 14 Abs. 1 GewO allein rechtfertigt nicht die Annahme eines Strohmann-/Strohfrauverhältnisses, wenn der "Hintermann" nicht unter dem Namen des Anmeldenden, sondern allein unter seinem Namen nach außen am Wirtschaftsleben teilgenommen
hat.
GewO § 14 Abs. 1, § 35 Abs. 1 Aktenzeichen: 6C10.03 Paragraphen: GewO§14 GewO§35 Datum: 2003-07-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2608 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG NRW
30.4.2003
4 A 5159/00
Aus § 295 Abs. 2 InsO ergibt sich nicht, dass ein Schuldner, der selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat, trotz einer Gewerbeuntersagung einen Gewerbebetrieb führen darf.
GewO §§ 12 und 35
InsO § 295 Abs. 2 Aktenzeichen: 4A5159/00 Paragraphen: GewO§12 GewO§35 InsO§295 Datum: 2003-04-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2358 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung Sonstiges
Hessischer VGH
30. 1. 2003
8 UE 4048/00
Strohmann/Strohfrau, Gewerbeuntersagung, Wirtschaftsverkehr, Rechtsverkehr
Ein Strohfrau- bzw. Strohmannverhältnis liegt nicht nur dann vor, wenn im Wirtschaftsverkehr unter dem Namen der Strohfrau oder des Strohmannes Tätigkeiten entfaltet worden sind. Vielmehr genügt es für die Qualifizierung als Strohfrau/Strohmann, dass diese Person
das Gewerbe auf ihren Namen angemeldet hat und die Anmeldung aufrechterhält und der hinter der Strohfrau oder dem Strohmann stehende unzuverlässige Gewerbetreibende trotz bestandskräftiger Gewerbeuntersagung weiter im eigenen Namen gewerblich tätig ist.
GewO § 35 Aktenzeichen: 8UE1048/00 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2003-01-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1927 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Bayerischer VGH
7.1.2003
22 CS 02.2819
Gewerbeuntersagung wegen "Strohmannverhältnisses"; Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei maßgeblicher Einflussnahme eines unzuverlässigen Dritten
§ 35 Abs. 1 GewO Aktenzeichen: 22CS02.2819 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2003-01-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1682 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Hessischer VGH
21. November 2002
8 UE 3195/01
Gewerbeuntersagung, Insolvenzverfahren, Unterbrechung
1. Das eine Gewerbeuntersagung betreffende verwaltungsgerichtliche Verfahren wird nicht gemäß § 173 VwGO i.V.m. der entsprechenden Anwendung des § 240 ZPO kraft Gesetzes unterbrochen, wenn nach dem Erlass des die Gewerbeuntersagung betreffenden Widerspruchsbescheides
die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des
Schuldners auf einen vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ein Verfahren auf Aufhebung einer gewerberechtlichen Zulassung oder Gewerbeuntersagung betrifft nicht die Insolvenzmasse, sondern die berufliche Betätigung des
Gewerbetreibenden.
2. Einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Gewerbeuntersagung steht in einem derartigen Fall auch die materiell-rechtliche Vorschrift des § 12 GewO nicht entgegen, denn in dieser Vorschrift werden keine Aussagen darüber getroffen, welche prozessrechtlichen Folgen sich insbesondere aus einem Insolvenzverfahren für ein Gerichtsverfahren ergeben, das ein Gewerbeuntersagungsverfahren betrifft.
3. Aus § 12 GewO folgt auch nicht, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO dazu führt, dass für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden auf einen anderen Zeitpunkt als den Zeitpunkt
der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist.
GewO - §§ 12, 35,
InsO - § 21,
ZPO - § 240 Aktenzeichen: 8UE3195/01 Paragraphen: GewO§12 GewO§35 InsO§21 ZPO§240 Datum: 2002-11-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1784
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