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Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht Planfeststellung
BVerwG
28.2.2019
3 A 5.16
Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes; Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz; Bereitstellungsflächen; Bleßbergtunnel; Bündelung von Notausgängen; Einsatzkonzept; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Eisenbahntunnel; Gefahrenabwehr; Goldbergtunnel; Größe eines Rettungsplatzes; Klagebefugnis; Masserbergtunnel; Mindestfläche;
Notausgang; Planergänzung; Planänderung; Rettungskonzept; Rettungsplatz; Rettungsstollen; Sicherheitsanforderungen; Spruchreife; Stellflächen; Tunnelbasiseinheiten; Tunnelportal; Zufahrt zum Rettungsplatz; wehrfähige Rechtsposition;
Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt, Planfeststellungsabschnitt Thüringer Wald; hier: Erweiterung von Rettungsplätzen
Ein Land kann gemäß § 42 Abs. 2 VwGO gegen die Planfeststellung eines Rettungsplatzes an einem Eisenbahntunnel geltend machen, dass ihm wegen einer zu kleinen Rettungsplatzfläche die Erfüllung seiner Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz wesentlich erschwert wird.
AEG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 18
EBO § 2 Abs. 1
VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 5
ThürBKG § 7
Verordnung (EU) Nr. 1303/2014
Aktenzeichen: 3A5.16 Paragraphen: Datum: 2019-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22095 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht
BVerwG
28.2.2019
3 A 4.16
Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes; Bereitstellungsflächen; Bleßbergtunnel; Bündelung von Notausgängen; Einsatzkonzept; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Eisenbahntunnel; Gefahrenabwehr; Goldbergtunnel; Größe eines Rettungsplatzes;
Klagebefugnis; Landkreis; Mindestfläche; Notausgang; Planergänzung; Planänderung; Rettungskonzept; Rettungsplatz; Rettungsstollen; Selbstverwaltungsrecht; Sicherheitsanforderungen; Spruchreife; Stellflächen; Tunnelbasiseinheiten; Tunnelportal; Zufahrt zum Rettungsplatz; wehrfähige Rechtsposition; überörtlicher Brandschutz;
Neubaustrecke Ebensfeld - Erfurt, Planfeststellungsabschnitt Thüringer Wald; hier: Erweiterung von Rettungsplätzen
Ein Landkreis kann gemäß § 42 Abs. 2 VwGO gegen die Planfeststellung eines Rettungsplatzes an einem Eisenbahntunnel geltend machen, dass ihm wegen einer zu kleinen Rettungsplatzfläche die Erfüllung eigener Aufgaben im Brandschutz wesentlich erschwert wird.
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 2
AEG § 4 Abs. 1 Nr. 1, § 18
EBO § 2 Abs. 1
VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 5
ThürBKG § 2 Abs. 2, § 6
Verordnung (EU) Nr. 1303/2014
Aktenzeichen: 3A4.16 Paragraphen: Datum: 2019-02-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22133 Verkehrswegerecht - Luftverkehrsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Frankfurt/Oder
19.2.2019
6 N 62.18
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten; Divergenz; Darlegungsanforderungen; Anfechtungsklage; Zulässigkeit; Recht auf Mitwirkung einer Naturschutzvereinigung an einem Verfahren zur Erteilung einer Befreiung; Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle; Europäisches Vogelschutzgebiet; Beschränkung der maximalen Flughöhe und des Flugsektors; Widerspruch; Einjahresfrist; Kenntnis bzw. Kennenkönnen von der Entscheidung ; Zurechnung der Kenntnis durch entscheidungsbefugte Vereinsorgane ; Pufferzone um das Schutzgebiet; Fachliche Stellungnahmen und Studien
Zur Frage der Erteilung einer Aufstiegserlaubnis für Flugmodelle in der Nähe eines Europäischen Vogelschutzgebietes
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 4
UmwRG 2013 § 2 Abs 3 S 1
LuftVO § 21b Abs 1 Nr 6
Aktenzeichen: 6N62.18 Paragraphen: Datum: 2019-02-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21562 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
31.1.2019
3 A 436/16
1. Zweck der in § 11 AEG getroffenen Regelungen zur Betriebspflicht ist es, Eisenbahninfrastruktureinrichtungen, an denen ein Interesse der Allgemeinheit besteht, möglichst zu erhalten.
2. Die Betriebspflicht des § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG schließt auch die Verpflichtung ein, die Befahrbarkeit einer wegen Unterhaltungsstau technisch stillgelegten Strecke wiederherzustellen.
3. Der aufgrund einer Kreuzungsvereinbarung zur Errichtung einer Eisenbahnüberführung verpflichtete Straßenbaulastträger trägt das Risiko, dass das Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach deren Fertigstellung möglicherweise nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AEG die Stilllegung der Strecke beantragen wird, sollte ihm ein wirtschaftlich sinnvoller Streckenbetrieb nicht möglich sein.
VwGO § 43
VwVfG § 54 S 1, § 59 Abs 1
EBKrG § 5
AEG § 11 Abs 1
Aktenzeichen: 3A436/16 Paragraphen: Datum: 2019-01-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21692 Verkehrswegerecht - Straßenrecht Widmung
VG Stuttgart
18.1.2019
2 K 2241/17
1. Die Widmung einer öffentlichen Straße durch förmliches Verfahren nach § 5 Abs. 6 StrG erfordert auch nach altem Recht (§ 5 Abs. 6 StrG 1974) die Zustimmung des Eigentümers oder des sonst zur Nutzung dinglich Berechtigten, wenn der Träger der Straßenbaulast den Besitz nicht durch Vertrag, durch Einweisung nach § 37 Abs. 1 Landesenteignungsgesetz
oder in einem sonstigen gesetzlich geregelten Verfahren erlangt hat.
2. Zu den Voraussetzungen der Zustimmung zur Widmung einer öffentlichen Straße durch schlüssiges Verhalten.
3. Zur Frage der Erstattung der Rechtsanwaltskosten im Vorverfahren wegen nur beratender Tätigkeit.
Aktenzeichen: 2K2241/17 Paragraphen: Datum: 2019-01-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22655
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