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Verkehrswegerecht - Straßenbaurecht Sonstiges
BGH - OLG Frankfurt
31.10.2019
III ZR 64/18
Ordnungsgemäße Entwässerung aus Anlass einer Straßensanierung
1. Bei der Planung und Ausführung der Sanierung einer Bundesstraße hat der zuständige Straßenbaulastträger zum Schutz der Anlieger vor nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen dafür Sorge zu tragen, dass - weiterhin - eine ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt wird.
2. Dabei hat der Straßenbaulastträger auch für die hinreichende Beseitigung des Wassers zu sorgen, das auf die Straße (hier: Bundesstraße) von einem Verkehrsweg (hier: Gemeindeweg) fließt, der in die Baulast eines anderen Trägers fällt. Das setzt jedoch voraus, dass
dieser Verkehrsweg die technischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entwässerung erfüllt.
3. Ist das nicht der Fall, ist der Straßenbaulastträger nicht allein deswegen Störer, weil Wasser über seine Straße abfließt, das bei ordnungsgemäßer Entwässerung des anderen Verkehrswegs nicht angefallen wäre.
4. Haben hingegen mehrere Ursachen zusammengewirkt, haften die beteiligten Straßenbaulastträger nach dem Rechtsgedanken des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB als Gesamtschuldner.
BGB § 830 Abs 1 S 2 § 1004 Abs 1, S 1, § 1004 Abs 1 S 2
FStrG § 1 Abs 4 Nr 1
Aktenzeichen: IIIZR64/18 Paragraphen: Datum: 2019-10-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22625 Verkehrswegerecht - Nahverkehr
BVerwG - OVG NRW - VG Münster
10.10.2019
10 C 3.19
Zur Ausgleichspflicht bei nicht auskömmlichen Verbundtarif im ÖPNV
Schreibt der Aufgabenträger für die Erbringung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr die Anwendung eines für das Verkehrsunternehmen nicht auskömmlichen Verbundtarifs vor, hat er die Wahl, die Mindereinnahmen entweder durch die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags oder durch den Erlass einer allgemeinen Vorschrift im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 2 Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 1370/2007 auszugleichen.
GG Art. 12 Abs. 1
PBefG § 8 Abs. 4, § 8a Abs. 1, § 13 Abs. 2a, § 62 Abs. 1
VwGO § 43
VO (EG) Nr. 1370/2007 Art. 2, 3, 5, 7
Aktenzeichen: 10C3.19 Paragraphen: Datum: 2019-10-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22744 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht Planfeststellung
OVG Hamburg - VG Hamburg
30.8.2019
1 E 25/18.P
1. Aus dem Vorbringen eines Klägers, ein Planfeststellungsbeschluss über die Verlegung eines Fernbahnhofs um knapp 2 km verletze den Anspruch auf gerechte Abwägung seines Interesses, den bisher in der Nähe der eigenen Wohnung bestehenden Fernbahnhof auch weiterhin für Bahnfahrten nutzen zu können, lässt sich eine Klagebefugnis nicht herleiten.
2. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung vermittelt allein die behauptete Verletzung von Verfahrensvorschriften zur Umweltverträglichkeitsprüfung den Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit kein Klagerecht. Dies steht nach der Rechtsprechung des
EuGH auch mit Unionsrecht in Einklang.
3. Wird eine Verletzung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbotes oder Verbesserungsgebotes geltend gemacht, muss innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 6 UmwRG vorgetragen werden, hiervon individuell betroffen zu sein.
4. § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 bis 2 UmwRG hat keine Bedeutung für die Prüfung der Klagebefugnis, sondern betrifft nur die Begründetheitsprüfung im Rahmen eines zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens.
VwGO § 42 Abs 2
AEG § 18 S 2
EURL 92/2011 Art 6 Abs 3, Art 6 Abs 4, Art 11
Aktenzeichen: 1E25/18 Paragraphen: Datum: 2019-08-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22468 Verkehrswegerecht - Streu- und Reinigungspflicht
Bayerischer VGH - VG Bayreuth
19.8.2019
8 ZB 19.377
Berufungszulassung (abgelehnt); Reinigungs-, Räum- und Streupflicht; Abwälzung auf den Anlieger; Befreiungsanspruch wegen unbilliger Härte (verneint); Persönliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Inanspruchnahme der Hilfe Dritter
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 3, § 124 Abs 2 Nr 5, § 124a Abs 4 S 4, § 124a Abs 5 S 2
Aktenzeichen: 8ZB19.377 Paragraphen: Datum: 2019-08-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22499 Verkehrswegerecht - Straßenrecht Sondernutzungsrechte
OVG Berlin-Brandenburg - VG Brandenburg
14.8.2019
1 S 68.19
Zum Regelungsgehalt des § 18 Abs 3 BbgStrG
StrG BB § 18 Abs 3
StVO § 33 Abs 1 S 2, § 33 Abs 2 S 2
Aktenzeichen: 1S68.19 Paragraphen: Datum: 2019-08-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22299
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