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Sonstige Revisionen Sonstige Rechtsgebiete - Terroristen
BGH
15.5.2019
AK 22/19
Zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" durch Tätigkeiten in deren Herrschaftsgebiet (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17).
StGB § 129a Abs 1 Nr 1, § 129b Abs 1
Aktenzeichen: AK22/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-15 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4967 Sonstige Rechtsgebiete - falsche Verdächtigung
OLG Zweibrücken - AG Landau
7.5.2019
1 OLG 2 Ss 12/19
Übertreibungen, Ausschmückungen, Entstellungen und andere Unrichtigkeiten in der Sachverhaltsdarstellung sind nur dann eine falsche Verdächtigung im Sinne von § 164 Abs. 1 StGB, wenn damit (auch) ein anderer als der tatsächlich vorliegende Straftatbe-stand oder eine Qualifikation des Tatbestands vorgetäuscht wird oder der Anschein er-weckt wird, dass mehrere Taten begangen worden sind.
StGB § 164 Abs 1
Aktenzeichen: 1OLG2Ss12/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-07 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4974 Sonstige Rechtsgebiete - Schwarzarbeit
BGH - LG Oldenburg
7.3.2019
3 StR 192/18
Schwarzarbeit
Aus grobem Eigennutz im Sinne von § 11 Abs. 2 SchwarzArbG handelt, wer sich bei seinem Verhalten vom Streben nach eigenem Vorteil in einem besonders anstößigen Maße leiten lässt. Das Gewinnstreben muss ein übliches kaufmännisches Maß deutlich übersteigen. Allein das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen genügt hierfür nicht. Nicht erforderlich ist, dass die von den unerlaubt beschäftigten Arbeitnehmern erbrachten Leistungen dem Täter selbst zugutekommen; es genügt, dass er hiervon mittelbar wirtschaftlich profitiert. Wer ausschließlich zu fremdem Vorteil handelt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal dagegen nicht. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 3StR192/18 Paragraphen: Datum: 2019-03-07 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4958 Sonstige Rechtsgebiete - Rehabilitierung
KG Berlin - LG Berlin
18.12.2018
4 Ws 105/18 REHA
1. Das Urteil des EGMR vom 9. Juni 2016 in der Sache Dr. Madaus ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 44164/14) äußert sich nicht zu materiell-rechtlichen Fragen des Rehabilitierungsrechts.
2. Eine mündliche Erörterung nach § 11 Abs. 3 Satz 2 StrRehaG ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR nicht generell geboten. Sie kann bei ungenügender Aufklärung des tatsächlichen Geschehens, zur Klärung strittiger Tatsachen oder zur Beurteilung von Glaubwürdigkeitsfragen erforderlich sein.
StrRehaG § 1 Abs 5, § 11 Abs 3 S 2
MRK Art 6 Abs 1
BKO 3/56Nr 38
Aktenzeichen: 4Ws105/18 Paragraphen: Datum: 2018-12-18 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4893 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges
BGH - OLG Düsseldorf
29.11.2018
StB 34/18
Zum Begriff der Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
StGB § 95 Abs 1
Aktenzeichen: StB34/18 Paragraphen: Datum: 2018-11-29 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4914
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