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Steuerrecht - Zweitwohnungssteuer
Hessischer VGH - VG Gießen
5.10.2011
5 A 1004/11
Zweitwohnungssteuer
Der Hauptwohnsitz eines Bewohners in einem Seniorenwohnheim hindert die Belegung einer daneben gehaltenen Zweitwohnung mit einer Zweitwohnungssteuer nicht.
GG Art 105 Abs 2a
BGB § 855
Aktenzeichen: 5A1004/11 Paragraphen: GGArt.105 BGB§855 Datum: 2011-10-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16259 Steuerrecht - Gewerbesteuer
Bayerischer VGH - VG München
4.10.2011
4 CS 11.1116
Haftung für Gewerbesteuer; früherer GmbH-Geschäftsführer; Nachweis der Zahlungsunfähigkeit; Gewinnabführungsvertrag mit Muttergesellschaft; fehlende Nachweise zur Geschäftsentwicklung; Beitreibung von Säumniszuschlägen; faktische Vollziehung
VwGO § 80 Abs 2 S 1 Nr 1, § 80 Abs 5 S 1, § 80 Abs 5 S 3
AO § 69, § 240
Aktenzeichen: 4CS11.1116 Paragraphen: AO§69 AO§240 VwGO§80 Datum: 2011-10-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16018 Steuerrecht - Spielautomaten
BFH
7.9.2011
II R 25/11
Übergangsweise Anwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Besteuerung von
Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Berlin - Entfallen der Bindungswirkung zurückverweisender Revisionsurteile - Kein Normenkontrollverfahren mangels Entscheidungserheblichkeit
Aktenzeichen: IIR25/11 Paragraphen: Datum: 2011-09-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16044 Steuerrecht Prozeßrecht - Gewerbesteuer Rechtsweg Zuständigkeiten
BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
15.6.2011
9 C 4.10
Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen, Folgenbeseitigungsanspruch, Herstellungsanspruch
1. Ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, bestimmt sich die Klagebefugnis auch im Streit um Sekundäransprüche gegen das Finanzamt wegen eines Gewerbesteuermessbescheides allein nach § 42 Abs. 2 VwGO. § 40 Abs. 3 FGO findet im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine Anwendung.
2. Eine Gemeinde kann weder im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs noch nach den Grundsätzen über die sinngemäße Anwendung des vertraglichen Schuldrechts auf öffentlich-rechtliche Sonderbeziehungen vom Land als Träger der Finanzverwaltung Ersatz des Gewerbesteuerausfalls verlangen, der ihr durch Fehler der zuständigen Landesfinanzbehörde bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages (§ 14 GewStG) entstanden ist.
3. Eine Beeinträchtigung des Schutzbereichs der kommunalen Finanzhoheit (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG kann nur angenommen werden, wenn eine nachhaltige, von der Gemeinde nicht mehr zu bewältigende und hinzunehmende Einengung ihrer Finanzspielräume vorliegt (im Anschluss an das Urteil vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 6.00 - BVerwGE 112, 253
<258>).
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 3, Art. 106 Abs. 6, Art. 108 Abs. 4
VwGO § 42 Abs. 2
FGO § 40 Abs. 3
AO §§ 85, 182, 184
Aktenzeichen: 9C4.10 Paragraphen: Datum: 2011-06-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16000 Steuerrecht - Hundesteuer
OVG NRW
5.4.2011
14 A 519/11
Erhöhte Hundesteuer für Bullterrier - Mischling
Eine höhere Besteuerung von Hunden der Rasse Bullterrier sowie deren Mischlinge verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
GG Art 3 Abs 1
HundG NW § 10
Aktenzeichen: 14A519/11 Paragraphen: GGArt.3 HundG NRW§10 Datum: 2011-04-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15508
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