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Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
OLG Frankfurt - LG Franfurt
9.9.2020
6 W 82/17
Keine Mehrvertretungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 bei Vertretung von zwei Antragstellern aus unterschiedlichen Schutzrechten
Für den Ansatz der Erhöhungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 ist jedenfalls dann kein Raum, wenn der Bevollmächtigte zwar für die von ihm vertretenen Antragsteller in derselben Angelegenheit tätig geworden ist, jedoch keine Identität des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit
vorliegt (hier: Vertretung in Unterlassungsantrag aus zwei unterschiedlichen Schutzrechten - Unionsmarke und Unternehmenskennzeichenrecht).
RVG-VV Nr 1008
Aktenzeichen: 6W82/17 Paragraphen: Datum: 2020-09-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40506 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
BGH - LG Bremen - AG Bremen
8.5.2014
IX ZR 219/13
Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger
Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.
RVG § 7 Abs 1, § 15 Abs 1, § 15 Abs 2
Aktenzeichen: IXZR219/13 Paragraphen: RVG§7 RVG§15 Datum: 2014-05-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34215 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
AG Euskirchen
25.1.2012
11 M 3138/11
Mehrvertretungszuschlag bei GbR
ZPO § 788
RVG § 7
Aktenzeichen: 11M3138/11 Paragraphen: ZPO§788 RVG§7 Datum: 2012-01-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30972 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Tempelhof
11.1.2011
VI ZR 64/10
Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt wird, gegen eine unzulässige Presseberichterstattung vorzugehen, die sämtliche Auftraggeber in gleicher Weise betrifft (hier: Berichterstattung über ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs gegen drei Angeklagte).
RVG § 15 Abs. 2 Satz 1
Aktenzeichen: VIZR64/10 Paragraphen: RVG§15 Datum: 2011-01-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28324 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag Sonstiges
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Tempelhof
27.7.2010
VI ZR 261/09
a) Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegen, wenn durch die unrichtigen Äußerungen sowohl eine GmbH als auch deren Geschäftsführer betroffen sind und sich die für die Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten.
b) Sind durch eine falsche Berichterstattung eine GmbH und ihre Geschäftsführer in gleicher Weise betroffen und sollen sich die Abmahnungen wegen der wortgleichen Berichterstattung an den Verlag der Printausgabe, an die Domaininhaberin sowie an die Betreiberin
des Online-Angebots richten, wird die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer getrennten Beauftragung derselben Anwaltssozietät und einer getrennten anwaltlichen Bearbeitung in der Regel jedenfalls dann zu verneinen sein, wenn die Abmahnungen ohne weiteren Aufwand zu Unterlassungserklärungen der für die Berichterstattung Verantwortlichen
führen und die Sache bis dahin ohne weiteres als eine Angelegenheit bearbeitet werden kann.
RVG § 15 Abs. 2 Satz 1
Aktenzeichen: VIZR261/09 Paragraphen: RVG§15 Datum: 2010-07-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27699
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