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Familienrecht - Eherecht Sonstiges
OLG Hamburg - AG Hamburg
3.12.2020
12 UF 131/20
Einem Antrag auf Überlassung der Ehewohnung gemäß § 1568a BGB fehlt nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich die Eheleute zwar prinzipiell über die künftige Nutzung der Ehewohnung einig sind, der Antragsgegner jedoch nicht an der Entlassung aus dem Mietverhältnis gemäß § 1568a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB mitwirkt, denn Ziel des Antrags ist eine endgültige Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung.
BGB § 1568a Abs 3 S 1 Nr 2
Aktenzeichen: 12UF131/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40717 Familienrecht Internationales Recht - Eherecht Scheidungsrecht Familienrecht
KG Berlin
1.12.2020
1 VA 1001/20
Die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen vor einem nicaraguanischen Notar ist eine Privatscheidung ohne konstitutiven Hoheitsakt. Eine Anerkennung im Inland kommt bei Anwendung des deutschen Scheidungsstatuts nicht in Betracht.
BGB § 1564
BGBEG Art 17
EUV 1259/2010 Art 5, Art 7, Art 8
Aktenzeichen: 1VA1001/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40693 Familienrecht Internationales Recht - Eherecht Scheidungsrecht Familienrecht
KG Berlin
3.11.2020
1 VA 1010/20
1. Eine Ehescheidung durch Übereinkunft (hier japanischen Rechts), deren für die Wirksamkeit erforderliche Anmeldung von der Registerbehörde nur formal geprüft wird, ist eine Privatscheidung, die nur anerkannt werden kann, wenn die Voraussetzungen des aus deutscher Sicht maßgeblichen Scheidungsstatuts erfüllt sind. Sie unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der Rom III-VO.
2. Eine Rechtswahl gemäß Art. 17 Abs. 2 EGBGB i.V.m. Artt. 5 ff. Rom III-VO setzt zumindest den übereinstimmenden Willen der Ehegatten voraus, ein Recht zu wählen, der in der Urkunde hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird; ein nur hypothetischer Wille oder eine bloße Geltungsannahme genügen nicht.
BGB § 1564
BGBEG Art 17 Abs 2
FamFG § 107, § 109
EUV 1215/2012 Art 21 Abs 1
Aktenzeichen: 1VA1010/20 Paragraphen: Datum: 2020-11-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40614 Familienrecht Internationales Recht - Eherecht Scheidungsrecht Familienrecht
BGH - Kammergericht - AG Schöneberg
28.10.2020
XII ZB 187/20
Dem Europäischen Gerichtshof werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
a. Handelt es sich bei einer Eheauflösung auf der Grundlage von Art. 12 des italienischen Gesetzesdekrets (Decreto Legge) Nr. 132 vom 12. September 2014 (DL Nr. 132/2014) um eine Entscheidung über die Scheidung einer Ehe im Sinne der Brüssel IIa-Verordnung?
b. Für den Fall der Verneinung von Frage a): Ist eine Eheauflösung auf der Grundlage von Art. 12 des italienischen Gesetzesdekrets (Decreto Legge) Nr. 132 vom 12. September 2014 (DL Nr. 132/2014) entsprechend der Regelung des Art. 46 der Brüssel IIa-Verordnung zu öffentlichen
Urkunden und Vereinbarungen zu behandeln?
EGV 2201/2003 Art 1 Abs 1 Buchst a, Art 2 Nr 4, Art 21 Abs 1, Art 46
Aktenzeichen: XIIZB187/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40588 Familienrecht Internationales Recht - Eherecht Familienrecht
OLG Celle - AG Hannover
25.9.2020
10 WF 107/20
Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Herausgabe einer in einer iranischen Heiratsurkunde vereinbarten sog. Brautgabe
1. Weder die in einer iranischen Heiratsurkunde beurkundete Vereinbarung der Eheleute über eine sog. Brautgabe, noch der von einer iranischen Behörde ausgestellte „Vollstreckungstitel“ auf Herausgabe ohne vorherige inhaltliche Sachprüfung erfüllt die Voraussetzungen einer anerkennungsfähigen Entscheidung im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG.
2. Zur spiegelbildlichen Prüfung der internationalen Zuständigkeit des iranischen Gerichts im Sinne von § 109 Abs. 1 Nr. 1 FamFG in einem Verfahren auf Herausgabe der Brautgabe.
FamFG § 108 Abs 1, § 109 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 10WF107/20 Paragraphen: Datum: 2020-09-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40448
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