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Verkehrswegerecht - Leitungsrechte
OLG Köln
15.11.2002
19 U 75/02
Notarrecht – Baurecht – Verbraucherrecht, Ansprüche bei Verletzung des Grenzabstandes; Notleitungsrecht
§ 912 BGB ist auf den Fall der Verletzung des Grenzabstandes analog anwendbar.
Ein Anspruch auf ein Notleitungsrecht kann grundsätzlich auch dann bestehen, wenn mit ihm nicht der Anschluss an ein öffentliches Kanalsystem sondern die Einleitung in ein öffentliches Gewässer gegehrt wird.
Landesrechtliche Vorschriften über ein Notleitungsrecht haben Vorrang vor einer analogen Anwendung des § 917 BGB.
BGB §§ 912, 917;
EGBGB 124; ZPO §§ 529, 533;
BauONW § 6;
LWGNW §§ 51a, 128 ff. Aktenzeichen: 19U75/02 Paragraphen: BGB§912 BGB§917 EGBGBArt.124 ZPO§529 ZPO§533 BauONRW§6 Datum: 2002-11-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1790
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