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Abfallrecht - Abwasser
OVG Berlin-Brandenburg - VG Frankfurt/Oder
5.10.2011
9 N 94.11
Entsorgung einer abflusslosen Sammelgrube durch den (Wasser- und Abwasser-)Zweckverband bzw. durch ein vom Zweckverband beauftragtes Entsorgungsunternehmen
1. Bei dezentraler Abwasserbeseitigung hat der Zweckverband insoweit einen "rollenden Kanal" in Gestalt von Entsorgungsfahrzeugen zur Verfügung zu stellen, bei denen es sich entweder um eigene Fahrzeuge des Zweckverbandes oder um Fahrzeuge von Unternehmen handelt kann, die der Zweckverband gleichsam als seine Erfüllungsgehilfen beauftragt.
2. Mit der Grundentscheidung des Gesetzgebers, die öffentlich-rechtliche Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden und Zweckverbände sozusagen als Holschuld auszugestalten, ist vorgezeichnet, dass die satzungsrechtliche Regelung eines Anschluss- und Benutzungszwangs ohne weiteres dahingehend ausgestaltet werden kann, dass eine Abwasserüberlassungspflicht der Grundstückseigentümer örtlich bereits auf dem Grundstück besteht.
GG Art 2, Art 14
WHG § 54
WasG BB § 66
KomVerf BB § 12
Aktenzeichen: 9N94.11 Paragraphen: GGArt.2 GGArt.14 WHG§54 WasGBB§66 Datum: 2011-10-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16382 Abfallrecht - Abwasser
BVerwG - Bayerischer VGH
29.7.2010
7 B 42/10
Entwässerungssatzung; Schadstoffbefrachtung des Abwassers mit Phosphatverbindungen durch Industrieabwasser; Grenzwertfestsetzung für Phosphat durch Gemeinde
Zum Handlungsermessen der Gemeinde bei der Ausgestaltung ihrer Überwachungstätigkeit (hier: Festsetzung eines Einleitungsgrenzwertes ).
Aktenzeichen: 7B42/10 Paragraphen: Datum: 2010-07-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15105 Abfallrecht - Abwasser
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Hannover
10.11.2008
7 B 29.08
Abwasser; Indirekteinleitung; Parameter AOX; fingierte Einhaltung; mechanische Werkstätten; Galvanik; Lohngalvanik; Produktion; Einsatz von Hilfsstoffen; organische Halogenverbindungen
Beschränkt sich ein Betrieb auf die Galvanisierung von Werkstücken aus fremder Herstellung oder Bearbeitung, gelten die Anforderungen an sein Abwasser bezogen auf den Parameter "absorbierbare organisch gebundene Halogene" (AOX) nur dann gemäß Anhang 40 Abschnitt D Abs. 5 Nr. 1 AbwV als eingehalten, wenn der Betrieb nachweisen kann, dass auch bei der Herstellung und Bearbeitung der ihm zugelieferten Werkstücke keine Hydrauliköle, Befettungsmittel und Wasserverdränger mit organischen Halogenverbindungen eingesetzt worden sind.
AbwV Anhang 40 Abschnitt D Abs. 5 Nr. 1
Aktenzeichen: 7B29.08 Paragraphen: Datum: 2008-11-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13147 Gebühren- und Abgabenrecht Abfallrecht - Abwasser/Wasser Gebührenkalkulation Abwasser
Thüringer OVG - VG Meiningen
29.9.2008
4 KO 1313/05
Entwässerungseinrichtung; Abwasserbeseitigung; Teilaufgabe; Aufgabenübertragung;Erfüllungsgehilfe; Widmung; Aufgabenträger; Zweckverband; Teileinrichtung; Kostenspaltung; Gebühr; Einleitung; Schmutzwasser; Niederschlagswasser; Frischwassermaßstab; Kosten; homogen
1. Die Übertragung lediglich einer Teilaufgabe der Gesamtaufgabe Abwasserbeseitigung nach § 58 Abs. 1 und 4 ThürWG auf einen Zweckverband (hier: überörtliche Abwassersammlung und -behandlung) ist nach Thüringer Landesrecht zulässig und als solche nicht grundsätzlich zu beanstanden.
2. Im Falle einer solchen Teilaufgabenübertragung bedarf es einer hinreichend deutlichen Abgrenzung der unterschiedlichen Entwässerungseinrichtungen der jeweiligen Teil-Aufgabenträger,
damit die unterschiedlichen Kompetenzbereiche der verschiedenen Hoheitsträger mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Verlässlichkeit erkennbar sind. Anderenfalls fehlt es an einer rechtmäßigen Widmung der jeweiligen Entwässerungseinrichtungen.
ThürKAG § 12 Abs 1
ThürWG § 58 Abs 1
ThürWG § 58 Abs 4
ThürKGG § 16
ThürKGG § 17
ThürKGG § 20 Abs 3
Aktenzeichen: 4KO1313/05 Paragraphen: ThürKAG§12 ThürWG§58 ThürKGG§16 ThürKGG§17 ThürKGG§20 Datum: 2008-09-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13593 Gebühren- und Abgabenrecht Abfallrecht - Abwasser/Wasser Sonstiges
Thüringer OVG - VG Meinigen
29.1.2007
4 KO 759/05
Schlagworte Beanstandung; Gebühr; Abwasser; Beseitigung; Maßstab; Mengenmaßstab; Frischwassermaßstab; Äquivalenzprinzip; Gleichheitssatz; Sparanreiz; Wahrscheinlichkeit; Ermessen; Fäkalschlamm; Kleinkläranlage; Schmutzfracht; Absetzgrube
Der Frischwassermaßstab kann nach den konkreten tatsächlichen Verhältnissen im Entsorgungsgebiet des Einrichtungsträgers ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Beseitigungsgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung durch die
Abfuhr von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen (Mehrkammer-Absetzgruben) sein.
GG Art 3 Abs 1
ThürKAG § 12 Abs 4 S 1
ThürKAG § 12 Abs 5 S 1
ThürKO § 120 Abs 1 S 1
ThürKO § 120 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: 4KO759/05 Paragraphen: GGArt.3 ThürKAG§12 ThürKAG§120 Datum: 2007-01-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10749
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