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Besonderer Teil Sonstige Rechtsgebiete - Diebstahlsdelikte Urkundendelikte Täter-Opfer-Ausgleich
OLG Hamm - LG Essen
22.9.2020
5 RVs 63/20
Urkundenunterdrückung, Nachteilszufügungsabsicht, Täter-Opfer-Ausgleich
1. Die Wegnahme einer Geldbörse in dem Wissen, dass sich darin Personalpapiere befinden könnten, indiziert nicht die von § 274 StGB vorausgesetzte Nachteilszufügungsabsicht.
2. Zu den Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a StGB.
StGB § 274; § 46a
Aktenzeichen: 5RVs63/20 Paragraphen: Datum: 2020-09-22 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5234 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges
OLG Frankfurt - AG Wiesbaden
20.8.2020
2 Ss-OWi 867/20
Einzelhandelsgeschäft wird durch provisorische Abtrennung nicht zum Kiosk mit zulässigem Sonntagsverkauf
HLöG § 4, § 3
Aktenzeichen: 2Ss-OWi 867/20 Paragraphen: Datum: 2020-08-20 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5216 Sonstige Rechtsgebiete - Prostition
BGH - LG Wuppertal
4.8.2020
3 StR 132/20
1. Der Täter veranlasst eine zur weiteren Ausübung der Prostitution bereite Person im Sinne des § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Fortsetzung derselben, wenn er sie entgegen ihrem Willen zu einer qualitativ intensiveren oder quantitativ wesentlich umfangreicheren Form der Ausübung bewegt oder von einer weniger intensiven bzw. wesentlich weniger umfangreichen Form abhält.
2. List im Sinne des § 232a Abs. 3 StGB verlangt, dass sich die irreführenden Machenschaften auf die Tatsache der Prostitutionsausübung an sich beziehen. Das lediglich arglistige Schaffen eines Anreizes gegenüber einer Person, die sich frei für oder gegen eine Prostitutionsaufnahme oder -fortsetzung entscheiden kann, genügt nicht. Das Hervorrufen eines bloßen Motivirrtums wird deshalb regelmäßig von dem Tatbestandsmerkmal nicht erfasst.
StGB § 232a Abs 1 Nr 1, § 232a Abs 3
Aktenzeichen: 3StR132/20 Paragraphen: Datum: 2020-08-04 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5219 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges
OLG Hamm - AG Ahlen
9.7.2020
4 RBs 217/20
1. Eine Ausnahme von dem Rauchverbot in Gaststätten (hier: Shisha-Bar) für sog. "geschlossene Gesellschaften" besteht nicht.
2. Eine geschlossene Gesellschaft liegt nicht vor, wenn die Gäste in einer Gaststätte (hier: Shisha-Bar) nur teilweise von dem Betroffenen eingeladen worden sind und auch von ihm nicht eingeladene Dritte Zutritt zu den Räumlichkeiten derselben hatten.
NRauchSchG NW § 5 Abs 2
Aktenzeichen: 4RBs217/20 Paragraphen: Datum: 2020-07-09 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5209 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
1.7.2020
7 Ws 49/20
Für die Prüfung der Prozessvoraussetzung „Unmöglichkeit eines subjektiven Verfahrens“ im Einziehungsverfahren nach § 76a Abs. 4 StGB kommt es nicht auf den Verfahrensstand hinsichtlich des konkret beteiligten Einziehungsbeteiligten an, sondern darauf, ob gegen irgendeine Person ein subjektives Verfahren durchgeführt wird oder werden kann. Die Prozessvoraussetzung liegt erst dann vor, wenn die Durchführung eines Strafverfahrens gegen sämtliche in Betracht kommende Beschuldigte unmöglich ist.
StGB § 76a Abs 4
Aktenzeichen: 7Ws49/20 Paragraphen: Datum: 2020-07-01 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5211
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