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Urheberrecht - Medienrecht Sonstiges
BGH - LG München I - AG Traunstein
18.6.2020
I ZR 171/19
Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
Der Betreiber von acht Ferienwohnungen, die mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet sind, an die Hör- und Fernsehrundfunksendungen über eine Verteileranlage weitergeleitet
werden, greift in das ausschließliche Recht von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein.
UrhG § 15 Abs 2 S 1, § 15 Abs 2 S 2 Nr 3, § 15 Abs 3, § 20, § 20b Abs 1 S 1
Aktenzeichen: IZR171/19 Paragraphen: Datum: 2020-06-18 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2994 Urheberrecht - Medienrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
20.1.2015
11 U 95/14
Keine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte, wenn Sendung nur weitgehend stabilem Personenkreis zugänglich ist und Dritten Zugang verwehrt werden kann
Eine öffentliche Wahrnehmbarmachung einer Fußballsendung in einer grundsätzlich frei zugänglichen Gaststätte liegt nicht vor, wenn tatsächlich die Sendung nur Mitgliedern eines Dartclubs und einer Skatrunde zugänglich gemacht wird und Möglichkeiten bestehen, die
Wahrnehmung durch eine unbestimmte Zahl Dritter zu verhindern.
UrhG § 15 Abs 2, § 22, § 31 Abs 3, § 89, § 94
Aktenzeichen: 11U95/14 Paragraphen: UrhG§15 UrhG§22 UrhG§31 UrhG§89 UrhG§94 Datum: 2015-01-20 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2634 Urheberrecht - Medienrecht Künstler Urheberrechtsverletzung
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Mitte
11.11.2014
VI ZR 9/14
Zur konkludenten Einwilligung in die Veröffentlichung eines Bildnisses in einem Eventportal (hier: Foto von einer Hostess, die auf einer Prominentenparty im Auftrag einer Promotion-Agentur Aktionsware (Zigaretten) anbietet).
KunstUrhG § 22 Abs 1
Aktenzeichen: VIZR9/14 Paragraphen: KunstUrhG§22 Datum: 2014-11-11 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2628 Urheberrecht - Schutzfähigkeit Medienrecht Internet Urheberrechtsschutz
BGH - OLG Nürnberg - LG Nürnberg-Fürth
18.9.2014
I ZR 76/13
CT-Paradies
1. Ein Vervielfältigungsstück eines Werkes im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG liegt auch dann vor, wenn ein Werk in das Internet gestellt worden ist.
2. Eine Person ist nur dann im Sinne von § 10 Abs. 1 UrhG in der üblichen Weise auf dem Vervielfältigungsstück eines Werkes als Urheber bezeichnet, wenn die Angabe an einer Stelle angebracht ist, wo bei derartigen Werken üblicherweise der Urheber benannt wird, und die Bezeichnung inhaltlich erkennen lässt, dass sie den Urheber dieses Werkes wiedergibt.
3. Eine Angabe vermag nur dann die Vermutung der Urheberschaft (§ 10 Abs. 1 UrhG) zu begründen, wenn der Verkehr darin die Bezeichnung einer natürlichen Person erkennt.
4. Die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands
umfasst.
5. Der Unterlassungsschuldner hat zur Erfüllung der Unterlassungsverpflichtung erforderlichenfalls auf Dritte einzuwirken, wenn und soweit er auf diese Einfluss nehmen kann.
UrhG § 10 Abs 1, § 97 Abs 1
Aktenzeichen: IZR76/13 Paragraphen: UrhG§10 UrhG§97 Datum: 2014-09-18 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2624 Urheberrecht - Medienrecht Sonstiges
BGH - OLG Dresden - LG Leipzig
11.4.2013
I ZR 152/11
Internet-Videorecorder II
Die Frage der (gegenseitigen) Verpflichtung eines Kabelunternehmens und eines Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 5 UrhG zum Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung ist in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann zunächst von der Schiedsstelle zu beantworten, wenn sie nicht im Wege der Klage, sondern in einem Klageverfahren im Wege des Zwangslizenzeinwands aufgeworfen
wird. Das Gericht hat den Rechtsstreit beim Vorliegen der Voraussetzungen des Zwangslizenzeinwands in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG auszusetzen, um den Parteien die Anrufung der Schiedsstelle zu ermöglichen.
UrhG § 87 Abs 5
UrhWahrnG § 14 Abs 1 Nr 2, § 16 Abs 1, § 16 Abs 2 S 2
Aktenzeichen: IZR152/11 Paragraphen: UrhG§87 UrhWahrnG§14 UrhWahrnG§16 Datum: 2013-04-11 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2516
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