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Patentrecht - Verfahrensrecht
BGH - OLG München - LG München I
18.3.2010
Xa ZR 74/09
Nabenschaltung II
Hat der Patentinhaber fristgerecht eine Übersetzung des nicht in deutscher Sprache veröffentlichten europäischen Patents eingereicht, findet Art. II § 3 Abs. 2 IntPatÜbkG keine Anwendung und bleibt es auch dann beim Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland, wenn die Übersetzung Auslassungen aufweist. Solche Auslassungen sind grundsätzlich als Fehler der Übersetzung anzusehen, deren Rechtsfolgen sich nach Art. II § 3 Abs. 4 und 5 IntPatÜbkG bestimmen.
EPÜ Art. 65, 70
IntPatÜbkG (Fassung vom 20.12.1991) Art. II § 3
Aktenzeichen: XaZR74/09 Paragraphen: EPÜArt.65 EPÜArt.70 IntPatÜbkGArt.II§3 Datum: 2010-03-18 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2167 Patentrecht - Patenteintragung Verfahrensrecht Prozeßrecht
Bundespatentgericht
15.3.2010
20 W (pat) 94/05
Sachdienlichkeit der Anhörung
Allein der Umstand, dass die Prüfungsstelle entgegen dem entsprechenden Hilfsantrag der Anmelderin die Anmeldung ohne vorherige Anhörung zurückgewiesen hat, stellt sich nicht von vornherein und ohne weitere Prüfung des Einzelfalls als schwerwiegender Verfahrensfehler dar.
PatG § 46 Abs. 1, §§ 48, 80 Abs. 3
Aktenzeichen: 20W(pat)94/05 Paragraphen: PatG§46 PatG§48 PatG§80 Datum: 2010-03-15 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2248 Patentrecht - Verfahrensrecht
BGH - Bundespatentgericht
11.2.2009
Xa ZB 24/07
Niederlegung der Inlandsvertretung
Die Regelung des § 25 Abs. 4 PatG erfasst nur solche Fälle, in denen den (auswärtigen) Patentinhaber nach § 25 Abs. 1 PatG die Obliegenheit trifft, einen Inlandsvertreter zu bestellen.
PatG § 25 Abs. 4
Die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Patentamts setzt in Nebenverfahren (hier: Antrag auf Löschung eines Vertreters im Patentregister) nicht voraus, dass der Beschwerdeführer Verfahrensbeteiligter im Hauptverfahren ist.
PatG § 74 Abs. 1
Aktenzeichen: XaZB24/07 Paragraphen: PatG§74 PatG§25 Datum: 2009-02-11 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1944 Patentrecht - Prozeßrecht Verfahrensrecht
BGH - Bundespatentgericht
16.12.2008
X ZB 14/08
Patentanmeldung 10 2004 059 031.1-33
Gehäusestruktur
Wird Beschwerde gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen eingelegt, so ist für andere Entscheidungen als die Abhilfe das Patentamt nicht zuständig; das gilt auch für die Entscheidung über ein Wiedereinsetzungsgesuch.
PatG § 73 Abs. 3
Aktenzeichen: XZB14/08 Paragraphen: PatG§73 Datum: 2008-12-16 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1942 Patentrecht - Patentschutz Verfahrensrecht
BGH - Bundespatentgericht
11.9.2007
X ZB 15/06
Wellnessgerät
Hat das Bundespatentgericht vom Schutzrechtsinhaber angeführte Hilfskriterien ("Beweisanzeichen") für erfinderische Tätigkeit oder einen erfinderischen Schritt in den Gründen seiner Entscheidung nicht abgehandelt, erlaubt dies regelmäßig nicht den Schluss, dass das Gericht die angeführten Umstände nicht auf ihre Bedeutung für die Entscheidung geprüft hat.
GG Art. 103 Abs. 1
PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3
Aktenzeichen: XZB15/06 Paragraphen: GGArt.103 PatG§100 Datum: 2007-09-11 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1607
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