Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 5 von 33
Markenrecht - Freihaltung Kostenrecht
OLG Nürnberg - LG Nürnberg
15.3.2010
3 U 1644/10
1. Ein Freihaltebedürfnis gemäß § 23 Nr. 2 MarkenG besteht jedenfalls nicht, wenn das Zeichen die drucktechnische Aufmachung der Verpackung eines Artikels wiedergibt.
2. § 140 Abs. 3 MarkenG ist für die Notwendigkeit der Abmahnkosten des Patentanwalts analog anwendbar.
MarkenG §§ 23 Nr. 2, 140 Abs. 3
Aktenzeichen: 3U1644/10 Paragraphen: MarkenG§23 MarkenG§140 Datum: 2011-03-15 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=2257 Markenrecht - Unterscheidungskraft Freihaltung
Bundespatentgericht
16.07.2008
28 W (pat) 253/07
Markenbeschwerdeverfahren - "Natura" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft
Natura
Die angemeldete Marke "Natura" ist in ihrem Bedeutungsgehalt "Natur" ohne weiteres verständlich und kann dazu dienen, wesentliche Eigenschaften bzw. den Bestimmungszweck der hier beanspruchten Produkte des Dental-Bereichs anzupreisen bzw. zu beschreiben. Daher unterliegt die Marke einem Freihaltungsbedürfnis und entbehrt der erforderlichen Unterscheidungskraft.
MarkenG § 8 Abs 2 Nr 1
MarkenG § 8 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: 28W(pat)253/07 Paragraphen: MarkenG§8 Datum: 2009-05-14 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1971 Markenrecht - Freihaltung
Bundespatentgericht
21.1.2009
26 W (pat) 2/08
CCCP
Die auf die ehemalige Sowjetunion hinweisende Kurzbezeichnung "CCCP" unterliegt für die Waren Bekleidungsstücke, T-Shirts, Sweatshirts einem Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2
Aktenzeichen: 26W(pat)2/08 Paragraphen: MarkenG§8 Datum: 2009-01-21 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1953 Markenrecht - Unterscheidungskraft Freihaltung
Bundespatentgericht
09.09.2008
24 W (pat) 135/05
Markenbeschwerdeverfahren - "Badsalon" - kein unmittelbar beschreibender Bedeutungsgehalt - kein werblich anpreisender Bezug - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
Mangels eines unmittelbar beschreibenden Bedeutungsgehalts besitzt die angemeldete Marke "Badsalon" die erforderliche Unterscheidungskraft und unterliegt keinem Freihaltungsbedürfnis.
Die Begriffe "Bad" und "Salon" haben zu den noch streitgegenständlichen
Waren und Dienstleistungen der Klassen 11, 20, 41 und 42 weder einen engen beschreibenden noch einen werblich anpreisenden Bezug.
MarkenG § 8 Abs 2 Nr 1
MarkenG § 8 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: 24W(pat)135/05 Paragraphen: MarkenG§8 Datum: 2008-09-09 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1845 Markenrecht - Freihaltung
Bundespatentgericht
19.08.2008
33 W (pat) 101/06
Markenbeschwerdeverfahren - "AUTO MEDIA THEK" - Freihaltungsbedürfnis
Die angemeldete Wortfolge "AUTO MEDIA THEK" erschöpft sich in einer rein beschreibenden Bezeichnung und unterliegt daher einem Freihaltungsbedürfnis. Die Marke besteht lediglich aus Angaben, die zur Bezeichnung von Merkmalen der streitgegenständlichen Dienstleistungen "Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software" dienen können, hier: der Eignung und Bestimmung der Dienstleistungen für automatische und/oder automobilbezogene Mediatheken.
MarkenG § 8 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: 33W(pat)101/06 Paragraphen: MarkenG§8 Datum: 2008-08-19 Link: pdf.php?db=markenrecht&nr=1850
|