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Dienstrecht - Personalrat Personalvertretungsrecht
BVerwG
28.1.2010
G 6 P 1.09
Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld oder Reisekostenvergütung; Wegstreckenentschädigung; triftiger Grund; Anerkennung eines Kraftfahrzeuges als im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten.;
1. Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung erhalten für die Fahrten zwischen Wohnort und Geschäftsstelle der Stufenvertretung nicht Trennungsgeld, sondern Reisekostenvergütung.
2. Die Wegstreckenentschädigung richtete sich nach § 6 Abs. 2 Satz 1 SächsRKG a.F., wenn der Beamte bestimmungsgemäß ein Kraftfahrzeug benutzte, das als im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten anerkannt war; in diesen Fällen bedurfte es der Prüfung und Anerkennung eines triftigen Grundes nach § 6 Abs. 1 Satz 2 SächsRKG a.F. nicht.
SächsPersVG § 45
SächsRKG a.F. § 6
Aktenzeichen: G6P1.09 Paragraphen: SächsPersVG§45 SächsRKG§6 Datum: 2010-01-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14887 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz
14.1.2010
6 P 10.09
Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.;
1. Eine grundsätzliche Verpflichtung zur Ausschreibung von Dienstposten folgt nicht bereits aus § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG.
2. Eine - stillschweigende - positive Entscheidung, von der Ausschreibung abzusehen, ist auch dann gegeben, wenn der Dienststellenleiter von einer sonst befolgten Praxis der Ausschreibung
abweicht.
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 14
Aktenzeichen: 6P10.09 Paragraphen: BPersVG§75 Datum: 2010-01-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14917 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
27.10.2009
PL 9 B 468/07
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung; Schaffung eines Arbeitsplatzes durch Zusammenführung von "Stellenresten" oder "Stellenanteilen"
SächsPersVG § 9
Aktenzeichen: PL9B468/07 Paragraphen: SächsPersVG§9 Datum: 2009-10-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15056 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Jugendvertreter
BVerwG - Sächsisches OVG - VG Dresden
22.09.2009
6 PB 26.09
Diskriminierung von Jugendvertretern bei Ausnahmen von einem verwaltungsseitigen Einstellungsstopp i.R.d. Beschränkung auf Fälle eines unabweisbaren vordringlichen Personalbedarfs
1. Der Auszubildende genießt den Schutz des § 9 BPersVG auch dann, wenn er erst kurz vor Ausbildungsende zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt worden ist.
2. Die Diskriminierung von Jugendvertretern ist nicht zu besorgen, wenn Ausnahmen von einem verwaltungsseitigen Einstellungsstopp auf Fälle eines unabweisbaren vordringlichen Personalbedarfs beschränkt sind.
BPersVG § 9
BetrVG § 78a
ArbGG § 72 Abs. 2
ArbGG § 92 Abs. 1
Aktenzeichen: 6PB26.09 Paragraphen: BPersVG§9 BetrVG§78a ArbGG§72 ArbGG§92 Datum: 2009-09-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14158 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg
02.09.2009
6 PB 22.09
Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde; Zuständigkeit der Stufenvertretungen und der örtlichen Personalräte
1. Der Erlass einer obersten Dienstbehörde ist keine Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts, wenn er Rechte und Pflichten für die Beschäftigten des Geschäftsbereichs nicht begründet, sondern sich darin erschöpft, den nachgeordneten DienststellenWeisungen zu erteilen, und ihnen auf dieser Grundlage die Durchführung überlässt.
2. Die Zuständigkeit der Stufenvertretungen und diejenige der örtlichen Personalräte schließen sich gegenseitig aus, sofern es um die Beteiligung an ein und derselben Maßnahme geht.
BPersVG § 69
BPersVG § 82
Aktenzeichen: 6PB22.09 Paragraphen: BPersVG§69 BPersVG§82 Datum: 2009-09-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14090 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt - VG Dessau
31.08.2009
6 PB 21.09
Anspruch des Personalrats auf gerichtliche Überprüfung des Nachkommens der obersten Dienstbehörde der qualifizierten Begründung bei Abweichen von der Empfehlung der Einigungsstelle im Rahmen ihres Letztentscheidungsrechts; Beendigung der personalvertretungsrechtlichen
Befassung mit einer beabsichtigten Maßnahme mit der Beschlussfassung
der Einigungsstelle; Sinn und Zweck des Mitbestimmungsverfahrens
Der Personalrat kann nicht im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren überprüfen lassen, ob die oberste Dienstbehörde, die im Rahmen ihres Letztentscheidungsrechts von der Empfehlung der Einigungsstelle abweicht, ihrer Verpflichtung zur qualifizierten Begründung nach § 62 Abs. 7 Satz 2 SAPersVG nachgekommen ist.
PersVG LSA,ST § 62 Abs. 7
PersVG LSA,ST § 67 Abs. 1
Aktenzeichen: 6PB21.09 Paragraphen: PersVGLSA§62 PersVGLSA§67 Datum: 2009-08-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14089 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt - VG Dessau<
19.08.2009
6 PB 20.09
Gebrauchmachen der Dienststelle von ihrem Letztentscheidungsrecht in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Sachentscheidungsfrist durch die Einigungsstelle
Die zuständige Dienststelle darf in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer von ihrem Letztentscheidungsrecht Gebrauch machen und die beabsichtigte Maßnahme durchführen, wenn die Einigungsstelle die für ihre Sachentscheidung vorgesehene Frist nach § 64 Abs. 2 Satz 2 SAPersVG hat verstreichen lassen.
SAPersVG § 62 Abs. 5
SAPersVG § 64 Abs. 2
SAPersVG § 61 Abs. 1
SAPersVG § 61 Abs. 4
SAPersVG § 62 Abs. 7
SAPersVG § 64 Abs. 2
SAPersVG § 67
Aktenzeichen: 6PB20.09 Paragraphen: SAPersVG§62 SAPersVG§64 SAPersVG§61 SAPersVG§62 SAPersVG§67 Datum: 2009-08-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14088 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt - VG Magdeburg
12.08.2009
6 PB 18.09
Anwendbarkeit der Grundsätze der Abgrenzung der Zuständigkeit von örtlichen Personalräten und Stufenvertretungen auf die allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung
Die Grundsätze über die Abgrenzung der Zuständigkeit von örtlichen Personalräten und Stufenvertretungen erfassen auch die allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung.
ArbGG § 72 Abs. 2
ArbGG § 72a Abs. 3
ArbGG § 92 Abs. 1
ArbGG § 92a
SAPersVG § 57 Abs. 1
SAPersVG § 71
SAPersVG § 78 Abs. 2
Aktenzeichen: 6PB18.09 Paragraphen: ArbGG§72 ArbGG§72a ArbGG§92 ArbGG§92a SAPersVG§57 Datum: 2009-08-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14087 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Jugendvertreter
Hessischer VGH - VG Wiesbaden
25.06.2009
22 A 1895/08.PV
Dienststelle; Jugendvertreter; Weiterbeschäftigung
Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern bei einer Stadtverwaltung
Für den Anspruch auf Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugendvertretung einer Stadtverwaltung kommt es auf die freien, ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplätze im Bereich der gesamten unmittelbaren Stadtverwaltung an, nicht nur auf die Stellen des einzelnen Amtes, bei dem die Ausbildung stattgefunden hat.
BPersVG § 6
BPersVG § 9
HPVG § 65
Aktenzeichen: 22A1895/08 Paragraphen: BPersVG§6 BPersVG§9 HPVG§65 Datum: 2009-06-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13995 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Baden-Württemberg - VG Freiburg
25.06.2009
6 PB 15.09
Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der Wegstreckenentschädigung; Abführung von Einkommensteuer
Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung haben Anspruch auf Erstattung der Einkommensteuer, die von dem ihnen bewilligten Trennungsgeld in Gestalt der Wegstreckenentschädigung abgeführt wurde.
BPersVG § 44 Abs. 1
Aktenzeichen: 6PB15.09 Paragraphen: BPersVG§44 Datum: 2009-06-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14218 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz - VG Mainz
04.06.2009
6 PB 6.09
Personalvertretungsrecht; Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Besetzung freier Stellen mit Überhangpersonal
Die Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters auf einer freien Stelle hat nicht Vorrang vor deren Besetzung mit einem Beschäftigten im Personalüberhang.
BPersVG § 9
Aktenzeichen: 6PB6.09 Paragraphen: BPersVG§9 Datum: 2009-06-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13842 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen
BVerwG - Sächsisches OVG - VG Dresden
28.05.2009
6 PB 11.09
SächsPersVG § 25; Anfechtung einer Personalratswahl; Reichweite der gerichtlichen Prüfung; Personalvertretungsrecht
Die gerichtliche Überprüfung einer Personalratswahl ist nicht auf die von den Antragstellern gerügten Wahlrechtsverstöße begrenzt.
SächsPersVG §§ 4 Abs. 3, 4 Abs. 4, 25, 88 Abs. 2 Satz 1
ArbGG §§ 72 Abs. 2 Nr. 2, 72a Abs. 3 Satz 2, 92 Abs. 1 Satz 2, 92a Satz 1, 92a Satz 2
Aktenzeichen: 6PB11.09 Paragraphen: SächsPersVG§4 SächsPersVG§25 SächsPersVG§88 ArbGG§72 Datum: 2009-05-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13843 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - Sächsisches OVG - VG Dresden
26.05.2009
6 PB 4.09
Umfang der gerichtlichen Sachprüfung eines Auflösungsantrages nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG); Berufen auf das Nichtvorhandensein eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes durch den öffentlichen Arbeitgeber innerhalb der Antragsfrist
Für die gerichtliche Sachprüfung eines Auflösungsantrages nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG reicht es aus, wenn sich der öffentliche Arbeitgeber innerhalb der Antragsfrist auf das Nichtvorhandensein eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes beruft; es ist Sache des Gerichts, die insoweit erheblichen Tatsachen zu ermitteln.
BPersVG § 9 Abs. 4
Aktenzeichen: 6PB4.09 Paragraphen: BPersVG§9 Datum: 2009-05-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13978 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
05.03.2009
PB 8 B 57/07
Beschwerdefrist; Beschlussverfahren; Personalvertretungsrecht; faires gerichtliches Verfahren; Rahmendienstvereinbarung
BPersVG § 83 Abs. 2
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 1
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2
Aktenzeichen: PB8B57/07 Paragraphen: BPersVG§83 ArbGG§66 Datum: 2009-03-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13967 Dienstrecht - Lehrer Fortbildung Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
Hessischer VGH - VG Wiesbaden
22.01.2009
22 B 94/09.PV
Lehramt; Lehrbefähigung; Lehrer; Lehrerweiterbildung; Mitbestimmung; Personalvertretung; Rechtsverordnung; Verkündung; Verordnungsermächtigung
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Vollzug einer Verordnung
1. Eine Rechtsverordnung ist verkündet, wenn das Verkündungsblatt, in der sie abgedruckt ist, erschienen ist. Erschienen ist das bereits gedruckte Blatt nach der sog. Entäußerungstheorie mit dem Inverkehrbringen des ersten Stückes der jeweiligen Nummer. Das Inverkehrbringen kann auch durch Bereitstellung im Internet am aufgedruckten Erscheinungstag erfolgen, wenn mit der Verteilung der Druckexemplare alsbald begonnen wird.
2. Werden Mitwirkungsrechte einer Personalvertretung dadurch beeinträchtigt, dass eine ansonsten mitwirkungsbedürftige Angelegenheit durch Rechtsverordnung geregelt wird, sind mit darauf beruhenden personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten befasste
Verwaltungsgerichte befugt und verpflichtet, die Verordnung im Wege inzidenter Normenkontrolle auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigen Recht zu untersuchen.
3. Die Verordnung über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation vom 9. Januar 2009 (ABl. HKM S. 2) ist ohne hinreichende Verordnungsermächtigung ergangen und daher verfassungswidrig.
Dem für ihre Umsetzung verantwortlichen Dienststellenleiter können deshalb - gestützt auf § 111 Abs. 2 HPVG - auf der Verordnung beruhende Vollzugsmaßnahmen im Wege einstweiliger Verfügung untersagt werden.
ArbGG § 85 Abs. 2
Hess.LBiG § 3 Abs. 3
HPVG § 111 Abs. 2
VO über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb
ZPO § 935
ZPO § 940
Aktenzeichen: 22B94/09 Paragraphen: ArbGG§85 HPVG§111 Datum: 2009-01-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13535 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
OVG NRW - VG Arnsberg
18.09.2008
16 A 2260/08.PVL
Nach dem seit Ende 2007 novellierten nordrhein-westfälischen Personalvertretungsrecht haben Personalräte mit elf oder mehr Mitgliedern (erweiterte Personalräte) bei der Freistellung zunächst die von den Vertretern der Gruppe gewählten Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen.
LPVG § 29
LPVG § 42 Abs. 3 Satz 2
Aktenzeichen: 16A2260/08 Paragraphen: LPVG§29 LPVG§42 Datum: 2008-09-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13407 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Jugendvertreter
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Oldenburg
23.07.2008
6 PB 13.08
Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers; Vertretung durch den Dienststellenleiter; Leiter eines Bundeswehrdienstleistungszentrums; gerichtliche Vertretung des Bundes
1. Eine Antragsschrift, in welcher der Dienststellenleiter sich selbst als Antragsteller bezeichnet und die Auflösung des nach § 9 Abs. 2 BPersVG begründeten Arbeitsverhältnisses begehrt, ist als Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers zu werten.
2. Der Leiter eines Bundeswehrdienstleistungszentrums muss zur gerichtlichen Vertretung des Arbeitgebers Bundesrepublik Deutschland im Verfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG keine schriftliche Vollmacht des Bundesministers der Verteidigung vorlegen.
BPersVG § 9
Aktenzeichen: 6PB13.08 Paragraphen: BPersVG§9 Datum: 2008-07-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12785 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Jugendvertreter
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Braunschweig
08.07.2008
6 P 14.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; hauptamtlicher Vizepräsident einer Hochschule; Anschlussrechtsbeschwerde des Personalrats
1. Der hauptamtliche Vizepräsident einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen ist zur Antragstellung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG befugt, wenn ihm die Kompetenz zur Entscheidung in Personalangelegenheiten von Arbeitnehmern übertragen ist; eine Kompetenz
zur ständigen Vertretung des Präsidenten steht ihm nicht zu.
2. Eine Anschlussrechtsbeschwerde des im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG beteiligten Personalrats, mit welcher er die Rechtsbeschwerde des Jugendvertreters unterstützt, ist unzulässig.
BPersVG § 9
NHG § 37
NHG § 38
ZPO § 554
Aktenzeichen: 6P14.07 Paragraphen: BPersVG§9 NHG§37 NHG§38 ZPO§554 Datum: 2008-07-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12900 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
15.05.2008
6 PB 20.07
Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsgemeinschaften
Die Frage nach dem Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise für Beschäftigte, die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass § 44b SGB II verfassungswidrig und längstens bis 31. Dezember 2010 anzuwenden ist.
BrbgPersVG § 13
BrbgPersVG § 95
SGB II § 44b
Aktenzeichen: 6PB20.07 Paragraphen: BrbgPersVG§13 BrbgPersVG§95 SGBII§44b Datum: 2008-05-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12447 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
15.5.2008
6 PB 20.07
Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsgemeinschaften.
Die Frage nach dem Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise für Beschäftigte, die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass § 44b SGB II verfassungswidrig und längstens bis 31. Dezember 2010 anzuwenden ist.
BrbgPersVG §§ 13, 95
SGB II § 44b
Aktenzeichen: 6PB20.07 Paragraphen: BrbgPersVG§13 BrbgPersVG§95 SGBII§44b Datum: 2008-05-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14506
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