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Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Hannover
11.5.2011
6 P 4.10
Rücknahme einer vollzogenen Maßnahme; Rechtsanspruch des Personalrats; Übertragung der Zuständigkeit in Personalangelegenheiten der Lehrkräfte auf die Schulen; allgemeine Regelung; Herstellung des Benehmens mit dem Personalrat.
1. § 63 Satz 2 NdsPersVG verleiht dem Personalrat, dessen Beteiligungsrecht verletzt worden ist, unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Rücknahme der vollzogenen Maßnahme.
2. Der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministers vom 31. Mai 2007, durch welchen die Zuständigkeit in Personalangelegenheiten der Lehrkräfte auf die Schulen übertragen wird, ist eine allgemeine Regelung im Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 15 NdsPersVG und unterlag daher dem Verfahren der Benehmensherstellung.
NdsPersVG §§ 63, 75
Aktenzeichen: 6P4.10 Paragraphen: NdsPersVG§63 NdsPersVG§75 Datum: 2011-05-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15609 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Sonstiges
BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
29.4.2011
6 PB 21.10
Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Kostentragungspflicht der Dienststelle; Vergütungsvereinbarung.
Die Dienststelle ist nicht verpflichtet, Rechtsanwaltskosten, die dem Personalrat im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung zu übernehmen.
BPersVG § 44
Aktenzeichen: 6PB21.10 Paragraphen: BPersVG§ 44 Datum: 2011-04-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15521 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
OVG Hamburg - VG Hamburg
24.3.2011
7 Bf 129/10.PVB
1. Hat der Personalrat die Zustimmung zu einer Maßnahme (hier: Versetzung) verweigert und ist kein Stufenverfahren durchgeführt worden, so kann der Leiter der Dienststelle grundsätzlich verlangen, dass der Personalrat einen erneuten, dieselbe Maßnahme betreffenden
Antrag der Sache nach behandelt. Beruft sich der Personalrat ohne erneute Sachbefassung auf die für den Dienststellenleiter bindend gewordene Zustimmungsverweigerung, so gilt die Maßnahme als gebilligt, es sei denn, der erneute Antrag erweist sich im Einzelfall als rechtsmissbräuchlich.
2. Beantragt der Dienststellenleiter die Zustimmung zum Verzicht auf die Ausschreibung einer Stelle, nachdem der Personalrat zuvor die Zustimmung zum Verzicht auf die Ausschreibung einer formal anderen, vom Aufgabenzuschnitt her jedoch gleichen Stelle verweigert hat, so wird mit dem neuen Antrag nicht der bereits abgelehnte Antrag wiederholt,
sondern er betrifft eine andere Maßnahme.
BPersVG § 69 Abs 2 S 5, § 76 Abs 1 Nr 4, § 75 Abs 3 Nr 14
Aktenzeichen: 7Bf129/10 Paragraphen: BPersVG§69 BPersVG§76 Datum: 2011-03-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15702 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
OVG Hamburg - VG Hamburg
14.12.2010
8 Bf 130/10.PVL
Anerkenntnis der Mitbestimmungspflichtigkeit einer so genannten "Teambildung" im Rahmen der Umstrukturierung eines Rechtsmitteldezernats einer Behörde
1. Ein Anerkenntnisbeschluss ist in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zulässig, soweit die Beteiligten über den Streitgegenstand verfügen können.
2. Die Entscheidung über Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates gemäß § 61 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein steht nicht zur Disposition der am personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren Beteiligten.
ZPO § 306, § 307
MitbestG SH § 61 Abs 1, § 51 Abs 1
Aktenzeichen: 8Bf130/10 Paragraphen: ZPO§306 ZPO§307 MitbestGSH§61 MitbestGSH§51 Datum: 2010-12-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15306 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
BVerwG
2.12.2010
6 PB 17/10
Berliner Bäder-Betriebe; Beschlussvorlage des Vorstandes an den Aufsichtsrat; mitwirkungsbedürftige Maßnahme
Die Beschlussvorlage des Vorstandes der Berliner Bäder-Betriebe an dessen Aufsichtsrat ist keine mitwirkungsbedürftige Maßnahme.
PersVG BE 2004§ 90 Nr 4, § 90 Nr 5, § 84 Abs 1
BäderAnstG BE § 5, § 10
Aktenzeichen: 6PB17/10 Paragraphen: PersVGBE§90 Datum: 2010-12-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15278 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen Personalrat
BVerwG
30.11.2010
6 PB 16/10
Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat; Rückgriff auf andere Vorschlagslisten; außerordentliche Personalratsneuwahl
Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 MBGSH werden die Ersatzmitglieder aus den nicht gewählten Beschäftigten derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Personalratsmitglieder angehören; damit ist ein Rückgriff auf andere Vorschlagslisten ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn zugleich die Voraussetzungen für eine außerordentliche
Personalratsneuwahl nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 MBGSH eintreten.
MBGSH § 23 Abs 2 S 1, § 20 Abs 1 Nr 2, § 21 Abs 1
Aktenzeichen: 6PB16/10 Paragraphen: MBGSH§23 Datum: 2010-11-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15277 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen Personalrat
Hessischer VGH - VG Frankfurt
18.11.2010
22 A 959/10.PV
Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen
Den von einem privaten Verleiher in einer Dienststelle eingesetzten Leiharbeitnehmern/innen steht nach ihrer Eingliederung und einer Beschäftigungsdauer von länger als drei bzw. sechs Monaten ein aktives bzw. passives Wahlrecht für den Personalrat der entleihenden Beschäftigungsdienststelle zu.
PersVG HE § 3, § 10, § 9, § 5
AÜG § 14
Aktenzeichen: 22A959/10 Paragraphen: PersVG§3 PersVG§10 PersVG§9 PersVG§5 AÜG§14 Datum: 2010-11-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15545 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen
BVerwG - OVG Schleswig - VG Schleswig
11.10.2010
6 P 16/09
Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens; Abtretung nach Einleitung des Beschlussverfahrens; aussichtslose oder mutwillige Rechtsverfolgung
1. Tritt ein Beschäftigter nach Einleitung des Beschlussverfahrens seinen Anspruch gegen die Dienststelle auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten, die ihm im Wahlanfechtungsverfahren entstanden sind, an seine Bevollmächtigten ab, so rücken diese von Gesetzes wegen in die Antragstellerposition ein.
2. Der Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten einer Wahlanfechtung ergibt sich aus § 17 Satz 1 MBGSH, wonach die Dienststelle die Kosten der Wahl trägt.
3. Die Kostenerstattung scheidet aus, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde.
MBG SH § 17 S 1, § 34 Abs 1 S 2 Nr 3, § 88 Abs 1
MitbestGWahlO SH § 10 Abs 1 S 1 Nr 1, § 12 Abs 6
Aktenzeichen: 6P16/09 Paragraphen: Datum: 2010-10-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15203 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt - VG Magdeburg
13.9.2010
6 P 14/09
Verselbständigung einer Nebenstelle; Nebenstelle ohne Dienststellenleiter; Informationsanspruch des Personalrats der Nebenstelle
1. Die Existenz eines Nebenstellenleiters ist nicht Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit einer personalvertretungsrechtlichen Verselbständigung.
2. Der Personalrat einer Nebenstelle, die keinen Dienststellenleiter hat, hat keinen Informationsanspruch gegenüber dem Leiter der Hauptdienststelle.
3. Der Leiter der Hauptdienststelle ist nicht verpflichtet, für die verselbständigte Nebenstelle einen Leiter zu berufen.
PersVG ST 2004 § 6 Abs 3 S 1 Alt 2, § 57, § 71
Aktenzeichen: 6P14/09 Paragraphen: Datum: 2010-09-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15202 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Aachen
9.9.2010
6 PB 12.10
Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Überwachung von Beschäftigten durch einen Dritten; Beteiligung bei der Vermietung von Diensträumen.;
1. Die Überwachung von Beschäftigten durch einen Dritten ohne Wissen oder Zustimmung des Dienststellenleiters ist keine diesem zuzurechnende Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts.
2. Die Vermietung von Diensträumen ist nicht anhörungspflichtig nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 NWPersVG.
NWPersVG §§ 66, 75
Aktenzeichen: 6PB12.10 Paragraphen: Datum: 2010-09-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15073 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Aachen
9.9.2010
6 PB 12/10
Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Überwachung von Beschäftigten durch einen Dritten; Beteiligung bei der Vermietung von Diensträumen
1. Die Überwachung von Beschäftigten durch einen Dritten ohne Wissen oder Zustimmung des Dienststellenleiters ist keine diesem zuzurechnende Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts.
2. Die Vermietung von Diensträumen ist nicht anhörungspflichtig nach § 75 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 NWPersVG.
PersVG NW § 66, § 75 Abs 1 Nr 3 Alt 2
Aktenzeichen: 6PB12/10 Paragraphen: PVertrGNRW§66 PVertGNRW§75 Datum: 2010-09-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15205 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
4.8.2010
6 P 12.09
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren zweiter Instanz; Einlegung und Begründung der Beschwerde; Rechtsanwalt und Verbandsvertreter.;
Da § 91 Abs. 2 BlnPersVG die Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ohne Einschränkungen für entsprechend anwendbar erklärt, müssen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zweiter Instanz die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung von einem Rechtsanwalt oder einem Verbandsvertreter im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 oder 5 ArbGG unterzeichnet sein.
BlnPersVG § 91 Abs. 2
ArbGG §§ 11, 89
Aktenzeichen: 6P12.09 Paragraphen: BlnPersVG§91 ArbGG§11 ArbGG§89 Datum: 2010-08-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15072 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
4.8.2010
6 P 12/09
Da § 91 Abs. 2 BlnPersVG die Vorschriften des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ohne Einschränkungen für entsprechend anwendbar erklärt, müssen im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zweiter Instanz die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung von einem Rechtsanwalt oder einem Verbandsvertreter im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 oder 5 ArbGG unterzeichnet sein.
Aktenzeichen: 6P12/09 Paragraphen: ArbGG§11 Datum: 2010-08-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15100 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - VG Berlin
30.7.2010
6 P 11.09
Teilnahmerecht der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates in der Personalversammlung.
Das Teilnahmerecht der Stufenvertretung in der Personalversammlung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gesamtpersonalrat einen Vertreter entsendet.
BPersVG § 52 Abs. 1 Satz 3
Aktenzeichen: 6P11.09 Paragraphen: BPersVG§52 Datum: 2010-07-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15071 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Personalrat
BVerwG - OVG NRW - VG Köln
1.7.2010
6 PB 7/10
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag; Gehörsrüge; Reisekosten von Mitgliedern des Bezirkspersonalrats; große Wegstreckenentschädigung
1. Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren kommt das vereinfachte Verfahren der Beschlussergänzung nach § 321 ZPO nicht in Betracht, wenn das Oberverwaltungsgericht einen Anspruch rechtsirrtümlich nicht beschieden hat; ein dahingehender Verfahrensfehler ist der Gehörsrüge im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde zugänglich.
2. Die Gewährung der großen Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2 BRKG an Personalratsmitglieder kommt in Betracht, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausscheidet und die Regelung in § 5 Abs. 1 BRKG eine auch nur annähernd kostendeckende Erstattung nicht zulässt.
ArbGG § 72 Abs 2 Nr 3 Alt 2
ZPO § 321
BPersVG § 44 Abs 1 S 2, § 54 Abs 1
BRKG § 5 Abs 1 S 2, § 5 Abs 1 S 3, § 5 Abs 2
Aktenzeichen: 6PB7/10 Paragraphen: ArbGG§72 ZPO§321 BPersVG§44 Datum: 2010-07-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15102 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen Personalrat Mitbestimmung
OVG Hamburg - VG Hamburg
28.6.2010
8 Bf 100/10.PVL
Anwendung des MBG SH auf Dienststellen in Hamburg; außerordentliche Neuwahl bei Rücktritt der Gewählten einer Vorschlagsliste
1. Der Anwendbarkeit des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBGSH) auf eine in Hamburg belegene Dienststelle der Rentenversicherung Nord ist mit Art. 87 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar.
2. Mitbestimmungsrecht betrifft als innerdienstliches Organisationsrecht die Rechte der Beschäftigten und die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle i.S. von § 2 Abs. 1 MBGSH. Es weist keinen spezifisch örtlichen Bezug auf.
3. Nach Rücktritt aller Gewählten einer Vorschlagsliste und ihrer Vertreter ist gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 MBGSH eine außerordentliche Neuwahl des Personalrats erforderlich, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats dadurch um mehr als 25 % der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist.
4. Als Ersatzmitglieder für den Personalrat kommen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MBGSH nur die nicht gewählten Beschäftigten aus der Vorschlagsliste in Betracht, der das zu ersetzende Mitglied zugehört.
MBG SH § 2 Abs 1, § 20 Abs 1 Nr 2, § 23 Abs 2 S 1
GG Art 87 Abs 2 S 2
Aktenzeichen: 8Bf100/10 Paragraphen: MBGSH§2 MBGSH§20 MBGSH§23 GGArt.87 Datum: 2010-06-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15305 Dienstrecht - Personalrat Personalvertretungsrecht
VG Frankfurt
18.3.2010
23 K 3864/09
Aktives und passives Wahlrecht von Leiharbeitskräften für einen Personalrat
Nach § 5 S. 1, § 9 HPVG i. V. m. Art. 37 Abs. 1 HV haben Leiharbeitskräfte bei entsprechend langer Zugehörigkeit zur Dienststelle für den dort zu wählenden Personalrat ein aktives und
ein passives Wahlrecht.
HPVG § 10, § 9, § 1, § 5 S 1
HV Art 37 Abs 1
Aktenzeichen: 23K3864/09 Paragraphen: HPVG§10 HPVG§9 HPVG§1 HPVG§5 HVArt.37 Datum: 2010-03-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14823 Dienstrecht - Personalrat Personalvertretungsrecht
VG Hannover
9.3.2010
17 A 2399/09
Benehmen, Benehmensherstellung, Maßnahme beabsichtigte, Personalvertretung
Benehmensherstellung in der Kommunalverwaltung
Wenn der Dienststellenleiter in der Kommunalverwaltung verpflichtet ist, mit dem Personalrat das Benehmen herzustellen, hat die Beteiligung grundsätzlich vor der Beschlussfassung des Rates zu erfolgen.
NPersVG § 107 f., 76 I
Aktenzeichen: 17A2399/09 Paragraphen: NPersVG§107 Datum: 2010-03-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14758 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG NRW
17.2.2010
6 PB 43.09
Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei vollzogener Maßnahme.
Das Rechtsschutzbedürfnis für einen konkreten, anlassbezogenen Feststellungsantrag ist zu bejahen, wenn die fragliche Maßnahme zwar vollzogen wurde, aber fortwirkt und für die Zukunft rückgängig gemacht oder abgeändert werden kann; dies muss tatsächlich möglich und rechtlich zulässig sein.
BPersVG §§ 75, 76, 83
Aktenzeichen: 6PB43.09 Paragraphen: BPersVG§75 BPersVG§76 BPersVG§83 Datum: 2010-02-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14920 Dienstrecht - Personalrat Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt
1.2.2010
6 PB 36.09
Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und Personalratsfunktion; Benachteiligungsabsicht
Eine nach § 8 SAPersVG verbotene Benachteiligung verlangt eine kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und Personalratsfunktion; auf eine Benachteiligungsabsicht kommt es dagegen nicht an.
SAPersVG § 8
Aktenzeichen: 6PB36.09 Paragraphen: SAPersVG§8 Datum: 2010-02-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14918
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