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Honorarrecht/RVG - Einigungsgebühr Familienrecht
OLG Zweibrücken - AG Landstuhl
31.03.2009
6 WF 73/09
Einigungsgebühr bei vereinbartem Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Solange beim Versorgungsausgleich unklar ist, ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch bestand und wer ausgleichungspflichtig sein würde, wird durch eine Vereinbarung der Ehegatten eine Rechtsunsicherheit beseitigt. Dies rechtfertigt den Anspruch auf Erstattung einer Einigungsgebühr.
RVG-VV Nr. 1000
Aktenzeichen: 6WF73/09 Paragraphen: Datum: 2009-03-31 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26585 Honorarrecht/RVG - Familienrecht Streitwert
OLG Oldenburg - AG Jever
26.01.2009
14 WF 236/08
Für ein Scheidungsverfahren ist der Streitwert und Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls festzusetzen. Die Höhe des Einkommens der Parteien ist dabei nur als eines der in § 48 GKG genannten Kriterien zu berücksichtigen.
In einfach gelagerten Verfahren kann der Wert auch mit einem unter dem dreifachen Monatsbetrag der beiderseitigen Einkommen liegenden Betrag festgesetzt werden.
GKG § 48 Abs 2
Aktenzeichen: 14WF236/08 Paragraphen: Datum: 2009-01-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25145 Honorarrecht/RVG - Familienrecht Streitwert
OLG Oldenburg - AG Oldenburg
20.01.2009
13 WF 4/09
Für die Bemessung des Streitwerts einer Ehescheidung ist das Nettoeinkommen der Eheleute in den letzten drei Monaten vor Einleitung der Instanz heranzuziehen. Spätere Einkommenssteigerungen
oder -minderungen bleiben außer Betracht. Die Instanz wird erst durch
den Scheidungsantrag, nicht schon durch den isolierten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingeleitet.
Zum Nettoeinkommen zählt das Arbeitslosengeld I, nicht aber das Arbeitslosengeld II.
GKG § 48 Abs 2, 3
GKG § 40
Aktenzeichen: 13WF4/09 Paragraphen: GKG§48 GKG§40 Datum: 2009-01-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25144 Honorarrecht/RVG - Streitwert Familienrecht
OLG Schleswig - AG Itzehoe
27.10.2008
13 WF 135/08
Streitwert in Ehesachen - Berücksichtigung von Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II stellt kein Nettoeinkommen i. S. d. § 48 Abs. 3 S. 1 GKG dar, das im Rahmen der Streitwertermittlung in Ehesachen zu berücksichtigen ist (entgegen OLG Schleswig, 1. Familiensenat, Beschluss vom 28.05.2008, 8 WF 64/06, OLGR Schleswig 2008, 608 = SchlHA 2008, 319).
Aktenzeichen: 13WF135/08 Paragraphen: GKG§48 Datum: 2008-10-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25703 Familienrecht Honorarrecht/RVG - Prozeßrecht Kostenrecht Streitwert Familienrecht
OLG Naumburg - AG Zeitz
27.10.2008
8 WF 222/08
Bei der Wertfestsetzung für ein Scheidungsverfahren ist von dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen der Eheleute auszugehen. Hierzu gehören jedoch keine staatlichen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II.
Aktenzeichen: 8WF222/08 Paragraphen: Datum: 2008-10-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26843 Honorarrecht/RVG - Familienrecht Einigungsgebühr
OLG Köln - AG Bonn
24.10.2008
4 WF 118/08
Einigungsgebühr im erledigten Umgangsrechtsverfahren
Haben sich die am Umgangsrechtsverfahren beteiligten Kindeseltern zunächst vor dem Familiengericht "im Hinblick auf die bisher durchaus funktionierende Umgangsregelung für die zunächst nähere Zukunft zur Ausgestaltung des Umgangsrechtes" auf eine vorläufige Regelung verständig, deren Praktikabilität in einem weiteren späteren Termin auch im Hinblick auf eine eventuelle zukünftige Ferienregelung nochmals erörtert werden sollte, und hat das Familiengericht in diesem späteren Termin festgestellt, dass eine solche nicht mit Zeiten fixierte Regelung offenbar für die Zukunft funktionieren werde und der Vater das
Kind im Rahmen des Umgangsrechts entsprechend der im vorherigen Termin getroffenen Regelung bei sich haben kann, zuzüglich einer zwischen den Eltern zu vereinbarenden Ferienregelung dergestalt, dass Phillipp von den Ferien NRW jeweils eine Woche beim Vater verbringe und ist darauf vom Familiengericht festgestellt worden, dass sich das Verfahren erledigt hat, ist gemäß Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnisses (VV) als Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, entstanden, da die Kindeseltern im zweiten Termin vor dem Familiengericht eine bindende materiell-rechtliche Einigung über den Umfang des Umgangsrechtes getroffen haben.
RVG Nr. 1000 des Vergütungsverzeichnisses (VV) als Anlage 1 zu § 2 Abs. 2
Aktenzeichen: 4WF118/08 Paragraphen: Datum: 2008-10-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25257 Honorarrecht/RVG Familienrecht - Streitwert Familienrecht Kostenrecht
OLG Zweibrücken - AG Zweibrücken
28.04.2008
6 WF 196/07
Teilstreitwert Ehescheidung
Zur Bemessung des Teilstreitwerts für die Ehescheidung.
GKG §§ 40, 48 Abs. 3 Satz 1 u. 2 Satz 1
Aktenzeichen: 6WF196/07 Paragraphen: GKG§40 GKG§48 Datum: 2008-04-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26589 Honorarrecht/RVG - Familienrecht
OLG München - AG Starnberg
2.4.2008
11 WF 658/08
Begründung zu Folgesache, nicht aber zu Scheidung
Enthält ein Urteil nach einer entsprechenden Erklärung der Parteien keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe zur Scheidung, aber zum Versorgungsausgleich eine Darstellung der Berechnung und Erläuterungen, so reduzieren sich die Gerichtsgebühren nicht hinsichtlich der Scheidungssache.
KV GKG 1311
Aktenzeichen: 11WF658/08 Paragraphen: Datum: 2008-04-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25781 Honorarrecht/RVG - Streitwert Familienrecht
OLG Köln - AG Eschweiler
5.3.2008
4 WF 33/08
Gegenstandswert von laufendem dynamisiertem Kindesunterhalt
Nach überwiegender Meinung, der auch der Senat folgt, sind streitwertmäßig in Fällen der Geltendmachung dynamisierten Kindesunterhalts von den Tabellenbeträgen die gesetzlich nach § 1612 b BGB in Anrechnung zu bringenden Kindergeldbeträge abzuziehen, d.h. der
Gegenstandswert richtet sich nach den sog. Zahlbeträgen (vgl. die zahlreichen Nachweise bei Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 42 GKG Rn. 15; ferner Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 653 Rn. 7).
GKG § 42
Aktenzeichen: 4WF33/08 Paragraphen: GKG§42 Datum: 2008-03-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=23744 Honorarrecht/RVG - Familienrecht Einigungsgebühr Vergleich
OLG Düsseldorf - AG Neuss
08.01.2008
II-10 WF 28/07
1. Wird im Wege der Prozesskostenhilfe ein beim Prozessgericht zugelassener, nicht am Ort, wohl aber im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" beigeordnet, so ist diese Einschränkung für
das Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG bindend.
2. Schließen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens die Ehegatten einen Vergleich, wonach sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, fällt eine Einigungsgebühr dann nicht an, wenn bereits im Zeitpunkt der beiderseitigen Verzichtserklärungen aufgrund der eingeholten Auskünfte feststand, wem und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch zustand; dann bestand weder Streit noch Ungewissheit über die Ausgleichsberechtigung und -höhe.
RVG § 55
ZPO § 121 Abs. 3
BGB § 1587
RVG-VV Nr. 1000
Aktenzeichen: II-10WF28/07 Paragraphen: RVG§55 ZPO§121 BGB§1587 Datum: 2008-01-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24477 Honorarrecht/RVG - Familienrecht Einigungsgebühr Vergleich
OLG Düsseldorf - AG Emmerich
08.01.2008
II-10 WF 35/07
Schließen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens die Ehegatten einen Vergleich, wonach sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, wird der Anfall einer Einigungsgebühr dann nicht nach der amtlichen Anmerkung zu RVG-Nr. 1000 I Satz 1 2. Halbsatz ausgeschlossen, wenn mangels weiterer Ermittlungen zum Wert der jeweils erworbenen Anrechte noch nicht einmal die Person des Ausgleichsberechtigten feststeht.
BGB § 1587o
RVG-VV Nr. 1000
Aktenzeichen: II-10WF35/07 Paragraphen: BGB§1587o Datum: 2008-01-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24479 Honorarrecht/RVG - Streitwert Familienrecht
OLG Stuttgart - AG Ulm
17.12.2007
16 UF 124/07
Streitwert des Berufungsverfahrens, wenn lediglich die Dauer der Befristung eines Unterhaltsanspruchs im Streit ist.
Aktenzeichen: 16UF124/07 Paragraphen: Datum: 2007-12-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=22847 Honorarrecht/RVG - Streitwert Familienrecht
FG Hamburg
30.11.2007
1 K 266/06
In einem Verfahren wegen Kindergeld berechnet sich der Streitwert, wenn für die Vergangenheit und Zukunft Kindergeld geltend gemacht wird, gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 GKG (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F.) und in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 GKG (§ 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 GKG a.F.) aus den bis zur Klageerhebung ge-forderten Kindergeldbeträgen zuzüglich des einfachen Jahresbetrages. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 1K266/06 Paragraphen: GKG§52 GKG§13 GKG§17 Datum: 2007-11-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=22619 Honorarrecht/RVG - Terminsgebühr Familienrecht
OLG Stuttgart - AG Esslingen
09.08.2007
8 WF 107/07
Werden in einer Unterhaltssache (Klage in der Hauptsache mit gleichzeitig eingereichtem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) zwischen den Parteivertretern außergerichtliche Verhandlungen zur Erledigung der Verfahren geführt, fällt die Terminsgebühr sowohl in der Hauptsache als auch im einstweiligen Anordnungsverfahren an und ist auch erstattungsfähig, sofern nicht eine ausdrückliche Beschränkung der Verhandlungen auf eines der Verfahren vorgenommen wurde.
Aktenzeichen: 8WF107/07 Paragraphen: Datum: 2007-08-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21861 Honorarrecht/RVG - Einigungsgebühr Nr.1000 Familienrecht
OLG Stuttgart - AG Nürtingen
3.7.2007
8 WF 92/07
Auch in Sorgerechtsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen. Für die Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Beteiligten eine Vereinbarung im Sinne von Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV geschlossen haben. Einer Protokollierung der Vereinbarung bedarf es nicht (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13. 4. 2007, II ZB 10/06, NSW RVG VV Nr. 1000 (BGH-intern); entgegen OLG Frankfurt. Beschluss vom 8. 1. 2007, 5 WF 247/06).
Aktenzeichen: 8WF92/07 Paragraphen: Datum: 2007-07-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21491 Familienrecht Honorarrecht/RVG - Sorgerecht Kostenrecht Familienrecht Einigungsgebühr
OLG Stuttgart - AG Nürtingen
03.07.2007
8 WF 92/07
Auch in Sorgerechtsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen. Für die Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr reicht es aus, dass glaubhaft gemacht wird, dass die Beteiligten eine Vereinbarung im Sinne von Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG-VV geschlossen haben. Einer Protokollierung der Vereinbarung bedarf es nicht (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 13.4.2007 – II ZB 10/06, NSW RVG-VV Nr. 1000 (BGH-intern); entgegen OLG Frank-furt, Beschl. v. 8.1.2007, 5 WF 247/06).
Aktenzeichen: 8WF92/07 Paragraphen: Datum: 2007-07-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21860 Honorarrecht/RVG - Streitwert Familienrecht
OLG Rostock - AG Schwerin
12.04.2007
Der Streitwert der Ehesache wird nicht durch die Höhe von ALG II-Leistungen bestimmt.
Aktenzeichen: 10WF72/07 Paragraphen: Datum: 2007-04-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20910 Honorarrecht/RVG Familienrecht - Familienrecht Streitwert Kostenrecht Nr.1311
OLG Schleswig - AG Bad Schwartau
07.12.2006
15 WF 355/06
Keine Teilermäßigung der Gerichtsgebühren bei Verbundurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe betreffend des Scheidungsausspruchs
Enthält ein als Folgesache allein den Versorgungsausgleich durchführendes Verbundurteil hinsichtlich des Scheidungsausspruches gem. § 313a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe, kommt eine – auf den Teilstreitwert der Scheidung begrenzte – Gebührenermäßigung nach Nr. 1311 Nr. 2 KV-GKG nicht in Betracht.
KV-KG Nr. 1311
Aktenzeichen: 15WF355/06 Paragraphen: Nr.1311 Datum: 2006-12-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19756 Honorarrecht/RVG - Nr.1000 Familienrecht
OLG Köln - AG Bonn
19.5.2006
4 WF 49/06
4 WF 75/06
Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im FGG-Verfahren
1. Haben die Parteien nach ausgiebiger Erörterung des Sach- und Streitstandes in einem zivilrechtlichen Streitverfahren den Rechtsstreit in der Hauptsache gemäß § 91 a ZPO übereinstimmend für erledigt erklärt, so ist darin allein noch keine vertragliche Regelung der Parteien zu sehen, durch die der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt worden ist. Denn die übereinstimmenden wirksamen Erledigungserklärungen der Parteien als solche sind bloße Prozesshandlungen und beenden - jedenfalls im
streitigen Erkenntnisverfahren - lediglich die Rechtshängigkeit der bisher streitigen Ansprüche unmittelbar. Sie besagen in diesem Zusammenhang nur, dass die Parteien an einer Sachentscheidung durch das Gericht kein Interesse mehr haben. Sofern also die Parteien nicht gleichzeitig in einem sachlich-rechtlichen Streitpunkt eine Einigung erzielen, liegt nach unstreitiger Erledigung in den bloßen übereinstimmenden Erledigungserklärungen kein Vertrag im Sinne von Nr. 1000 RVG VV vor (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage 2006, RVG VV 1000, Rn. 27).
2. Das schließt aber nicht aus, dass auch bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen eine Einigungsgebühr entstehen kann. Streiten die Beteiligten eines Umgangsrechtsverfahrens über den Umfang eines dem Antragsteller zuzubilligenden Umgangsrechtes, so ist schon der Umstand, dass es sich nicht um ein reines zivilrechtliches Streitverfahren handelt, zu beachten. Vielmehr sind die Regeln über das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbar. In diesem Verfahren ist der Verfahrensgegenstand gerade nicht für die
Beteiligten frei disponierbar. So ist gerade im Verfahren betreffend die Personensorge bzw. das Umgangsrecht von Amts wegen auch immer auf die Kindeswohlinteressen abzustellen. Daher hat grundsätzlich im Amts- wie im Antragsverfahren das Gericht die Erledigung der
Hauptsache von Amts wegen formlos festzustellen. Dabei kann im Antragsverfahren die Erledigung auch durch Antragsrücknahme eintreten, die in jeder Lage des Verfahrens durch Erklärung gegenüber dem Gericht erfolgen kann (vgl. Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit,
8. Auflage 2006, § 12 f GG Rn. 33 m. w. N.). Andererseits können bei Streitigkeiten über den Umgang mit einem Kind die Eltern relativ frei disponieren und das Familiengericht kann einen Vergleich protokollieren, wenn dieser dem Wohl des Kindes nicht widerspricht
(vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Auflage 2005, § 621 a Rn. 6, § 621 Rn. 23). Haben die am Umgangsrecht unmittelbar Beteiligten eine solche Einigung, hier der Antragsteller als Kindesvater und die Antragsgegnerin als Großmutter und Vormünderin des betroffenen
Kindes getroffen, und ist diese Einigung sodann vom Familiengericht auch protokolliert worden, so kann dies bei anschließender übereinstimmender Erledigungserklärung - auch wenn kein formeller Vergleich geschlossen wurde - zur Entstehung der Einigungsgebühr
führen.
RVG VV 1000 Aktenzeichen: 4WF49/06 4WF75/06 Paragraphen: Nr.1000 Datum: 2006-05-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18547 Honorarrecht/RVG - Streitwert Familienrecht
OLG Naumburg - AG Halberstadt
19.07.2005
8 WF 89/06
Für eine einstweilige Regelung der Benutzung von Hausrat beträgt der Wert im Regelfall 1.200 Euro nach § 24 Abs. 2 RVG, 53 Abs. 2 GKG.
Auf die Höhe von Darlehensverbindlichkeiten aus Anlass der Anschaffung kommt es nicht an.
GKG § 53
RVG § 24
Aktenzeichen: 8WF89/06 Paragraphen: GKG§53 RVG§24 Datum: 2005-07-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20153
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