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Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
OLG Frankfurt - LG Franfurt
9.9.2020
6 W 82/17
Keine Mehrvertretungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 bei Vertretung von zwei Antragstellern aus unterschiedlichen Schutzrechten
Für den Ansatz der Erhöhungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 ist jedenfalls dann kein Raum, wenn der Bevollmächtigte zwar für die von ihm vertretenen Antragsteller in derselben Angelegenheit tätig geworden ist, jedoch keine Identität des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit
vorliegt (hier: Vertretung in Unterlassungsantrag aus zwei unterschiedlichen Schutzrechten - Unionsmarke und Unternehmenskennzeichenrecht).
RVG-VV Nr 1008
Aktenzeichen: 6W82/17 Paragraphen: Datum: 2020-09-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40506 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
BGH - LG Bremen - AG Bremen
8.5.2014
IX ZR 219/13
Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger
Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.
RVG § 7 Abs 1, § 15 Abs 1, § 15 Abs 2
Aktenzeichen: IXZR219/13 Paragraphen: RVG§7 RVG§15 Datum: 2014-05-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34215 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
AG Euskirchen
25.1.2012
11 M 3138/11
Mehrvertretungszuschlag bei GbR
ZPO § 788
RVG § 7
Aktenzeichen: 11M3138/11 Paragraphen: ZPO§788 RVG§7 Datum: 2012-01-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30972 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Tempelhof
11.1.2011
VI ZR 64/10
Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt von mehreren Personen beauftragt wird, gegen eine unzulässige Presseberichterstattung vorzugehen, die sämtliche Auftraggeber in gleicher Weise betrifft (hier: Berichterstattung über ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs gegen drei Angeklagte).
RVG § 15 Abs. 2 Satz 1
Aktenzeichen: VIZR64/10 Paragraphen: RVG§15 Datum: 2011-01-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28324 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag Sonstiges
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Tempelhof
27.7.2010
VI ZR 261/09
a) Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, gegen eine unrichtige Presseberichterstattung vorzugehen, so kann eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit auch dann vorliegen, wenn durch die unrichtigen Äußerungen sowohl eine GmbH als auch deren Geschäftsführer betroffen sind und sich die für die Betroffenen ausgesprochenen Abmahnungen sowohl gegen den für das Printprodukt verantwortlichen Verlag als auch gegen die für die Verbreitung der Berichterstattung im Internet Verantwortlichen richten.
b) Sind durch eine falsche Berichterstattung eine GmbH und ihre Geschäftsführer in gleicher Weise betroffen und sollen sich die Abmahnungen wegen der wortgleichen Berichterstattung an den Verlag der Printausgabe, an die Domaininhaberin sowie an die Betreiberin
des Online-Angebots richten, wird die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer getrennten Beauftragung derselben Anwaltssozietät und einer getrennten anwaltlichen Bearbeitung in der Regel jedenfalls dann zu verneinen sein, wenn die Abmahnungen ohne weiteren Aufwand zu Unterlassungserklärungen der für die Berichterstattung Verantwortlichen
führen und die Sache bis dahin ohne weiteres als eine Angelegenheit bearbeitet werden kann.
RVG § 15 Abs. 2 Satz 1
Aktenzeichen: VIZR261/09 Paragraphen: RVG§15 Datum: 2010-07-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27699 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
OLG Köln - LG Köln
9.6.2009
17 W 108/09
Vertritt ein Anwalt mehrere Streitgenossen und ist zwei von ihnen ohne Einschränkung Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so ist der Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse nicht auf den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG beschränkt; es ist die volle Vergütung nach § 49 RVG zu zahlen, soweit diese die Anteile nicht übersteigt, die im Innenverhältnis der Streitgenossen auf die bedürftigen Parteien entfallen.
RVG §§ 7 Abs. 2, 49, 59
VV RVG Nr. 1008
Aktenzeichen: 17W108/09 Paragraphen: RVG§7 RVG§49 RVG§59 Datum: 2009-06-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26774 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
BGH - LG Weiden - AG Weiden
4.3.2008
VI ZB 15/06
Ist ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung gegen eine gegen die einzelnen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner gerichteten Klage beauftragt worden und hat das Amtsgericht diese Klage rechtskräftig auf Kosten des Klägers abgewiesen, kann die hierdurch ausgelöste Mehrvertretungsgebühr nicht mehr durch die spätere Anerkennung einer Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft in Wegfall geraten (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 77/06 - WuM 2007, 403).
RVG VV Nr. 1008
Aktenzeichen: VIZB15/06 Paragraphen: Datum: 2008-03-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=23385 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
OVG Sachsen-Anhalt
01.11.2007
4 O 220/07
Zur Gebührenerhebung eines Rechtsanwaltes bei mehreren Auftraggebern
Liegt eine Vertretung von mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit vor, entfällt ein Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG, wenn das Begehren der Auftraggeber einen jeweils gesonderten Gegenstand bildet.
RVG § 7
RVG § 15
RVG Anl 1 Nr 1008
Aktenzeichen: 4O220/07 Paragraphen: RVG§7 RVG§15 Datum: 2007-11-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24800 Honorarrecht/RVG - Beratungshilfe Mehrvertretungszuschlag
AG Konstanz
20.12.2006
UR II 180/06
Ist der Antragsteller in einfach gelagerten Fällen sachkundig genug, seine Angelegeneheiten selbst ordnungsgemäß zu besorgen, scheidet eine Vertretungsgebühr aus. Ein Mehrvertretungszuschlag findet in der Beratungshilfe keine Anwendung
Aktenzeichen: IUII180/06 Paragraphen: Datum: 2006-12-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20429 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
OLG Celle - LG Hildesheim
22.11.2006
23 W 13/06
Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts, der neben der mittellosen Partei auch einen leistungsstarken Streitgenossen in derselben Angelegenheit vertritt, ist nicht auf den Mehrvertretungszuschlag beschränkt, sondern umfasst die vollen, durch die Vertretung der bedürftigen Partei nach § 123 BRAGO ausgelösten Anwaltsgebühren.
BRAGO § 123
BGB § 426
Aktenzeichen: 23W13/06 Paragraphen: BRAGO§123 BGB§426 Datum: 2006-11-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19655 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag
OLG Zweibrücken - LG Koblenz - AG Linz a.R.
10.05.2006
3 W 63/06
Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags gemäß § 6 BRAGO bei der Vertretung von Wohnungseigentümern
Aktenzeichen: 3W63/06 Paragraphen: BRAGO§6 Datum: 2006-05-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18567 Honorarrecht/RVG - Mehrvertretungszuschlag Beratungshilfe
OLG Oldenburg - LG Oldenburg - AG Nordenham
3.3.2006
5 W 2/06
Wird ein Rechtsanwalt in einer Beratungshilfeangelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich die nach VV RVG Nr. 2603 (jetzt 2503) entstehende Geschäftsgebühr entsprechend VV RVG Nr. 1008.
RVG § 7
VVRVG Nr 1008
VVRVG Nr 2503
VVRVG Nr 2603
Aktenzeichen: 5W2/06 Paragraphen: RVG§7 Nr.1008 Nr.2503 Nr.2603 Datum: 2006-03-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19576
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