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Gesellschaftsrecht - Gewerkschaften
25.03.1991
II ZR 170/90
Die Entscheidung einer Gewerkschaft mit überragender Stellung im wirtschaftlichen oder
sozialen Bereich, eines ihrer Mitglieder aus Gründen auszuschließen, die nichts mit einer
eigenen Kandidatur des Betreffenden zum Betriebsrat auf einer nicht von der Gewerkschaft
unterstützten Liste oder einem gleichstehenden Sachverhalt zu tun haben, unterliegt
keinen weitergehenden Einschränkungen als denjenigen, die allgemein für Ausschlußentscheidungen
derartiger Verbände gelten (Klarstellung zu BGHZ 102, 265 = NJW
1988, 552 = LM § 25 BGB Nr. 25).
BGB §§ 25, 39;
MitBestG § 20 Aktenzeichen: IIZR170/90 Paragraphen: BGB§25 BGB§39 MitBestG§20 Datum: 1991-03-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2767 Gesellschaftsrecht - Gewerkschaften
04.03.1991
II ZR 90/90
1. Die Gewerkschaft darf auch sogenannte einfache Mitglieder einer gegnerischen Partei
ausschließen, wenn nicht zu erwarten steht, daß diese sich wenigstens von den im Kern
mit den gewerkschaftlichen Zielen unvereinbaren Bestrebungen ihrer Partei fernhalten.
2. Hat die Gewerkschaft aufgrund konkreter Verdachtsmomente die Überzeugung gewonnen,
daß ihr Mitglied zugleich einer gegnerischen Organisation angehört und daraufhin
dessen Ausschluß ausgesprochen, so darf sie sich im Prozeß zum Beweis dieser Mitgliedschaft
auch des Mittels der Parteivernehmung bedienen. Lehnt der sich gegen den Ausschluß
wendende Kläger seine Vernehmung als Partei ohne überzeugende Gründe ab oder
räumt er dabei der Wahrung anderer Interessen den Vorrang ein, so können aus dieser
Weigerung im Rahmen der nach § 446 ZPO vorzunehmenden Gesamtwürdigung auch für
ihn nachteilige Schlüsse gezogen werden.
GG Art. 9 III;
BGB § 25;
ZPO § 446 Aktenzeichen: IIZR90/90 Paragraphen: GGArt.9 BGB§25 ZPO§446 Datum: 1991-03-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2748 Gesellschaftsrecht - Gewerkschaften
15.10.1990
II ZR 255/89
Zur Zulässigkeit des Ausschlusses eines Gewerkschaftsmitglieds wegen aktiver Zugehörigkeit
zu einer gewerkschaftsfeindlichen Partei (Bestätigung von BGH, NJW 1973, 35, und BGHZ 102,
265 = NJW 1988, 552).
GG Art. 9 III, 3 III
BGB § 25 Aktenzeichen: IIZR255/89 Paragraphen: GGArt.9 GGArt.3 BGB§25 Datum: 1990-10-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2817 Gesellschaftsrecht - Verbandsrecht Gewerkschaften Vereinsrecht
19.10.1987
II ZR 43/87
1. Zum Verfahren beim Ausschluß eines Mitglieds aus der Gewerkschaft.
2. Zum Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Ausschließungsentscheidungen von
Monopolverbänden sowie Vereinen oder Verbänden mit überragender Machtstellung im
wirtschaftlichen oder sozialen Bereich.
BGB §§ 25, 39 Aktenzeichen: IIZR43/87 Paragraphen: BGB§25 BGB§39 Datum: 1987-10-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2747 Gesellschaftsrecht - Gewerkschaften
01.10.1984
II ZR 292/83
1. Zur Frage, ob eine Gewerkschaft verpflichtet ist, Bewerber um die Mitgliedschaft aufzunehmen,
die als geschlossene Gruppe von vornherein die Solidarität gegenüber der von
der Mehrheit der Mitglieder getragenen inneren Vereinsordnung verweigert und mit der
ausdrücklichen Erklärung die Aufnahme verlangt, daß sie als geschlossene Gruppe mit
eigenem Publikationsorgan in der Gewerkschaft selbständig und ohne Bereitschaft zur
Integration agieren will.
2. Eine Gewerkschaft ist nicht gehindert, die Begründung für die Ablehnung eines Bewer-bers
um die Mitgliedschaft im Rechtsstreit nachzuholen (und neue Gründe nachzuschieben),
in dem darum gestritten wird, ob die Aufnahme zu Recht verweigert wird. Streitgegenstand
ist nicht die förmliche Entscheidung der Gewerkschaft über die Ablehnung des
Aufnahmeantrags, sondern die Frage, ob ein materiellrechtlicher Anspruch des Bewerbers
auf Aufnahme besteht. Dafür ist der im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in
der Tatsacheninstanz festzustellende Sachverhalt maßgeblich.
BGB § 38;
GG Art. 9 III Aktenzeichen: IIZR292/83 Paragraphen: BGB§38 GGArt.9 Datum: 1984-10-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2872 Gesellschaftsrecht - Gewerkschaften
08.07.1982
III ZR 103/80
Der Ausschluß jeglicher Wahlwerbung bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den
Unternehmensrat eines von einer Stiftung betriebenen Unternehmens verstößt gegen die
Koalitionsfreiheit und ist nach Art. 9 III 2 GG nichtig.
GG Art. 9 III;
BGB §§ 80, 85 Aktenzeichen: IIIZR103/80 Paragraphen: GGArt.9 BGB§80 BGB§85 Datum: 1982-07-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2929 Gesellschaftsrecht Prozeßrecht - Gewerkschaften Bilanzrecht Klagearten
27.05.1982
III ZR 157/80
1. Zur satzungsmäßigen Einrichtung eines Bilanzausschusses in einer bergrechtlichen
Gewerkschaft, dem Rechte der Gewerkenversammlung nach § 122 II ABG übertragen worden sind.
2. Der Gewerke kann gegen Beschlüsse, die er aus Rechtsgründen beanstandet, die allgemeine
Anfechtungsklage erheben. Die Klage aus § 115 ABG ist auf Beschlüsse beschränkt,
die aus tatsächlichen Gründen der Gewerkschaft zum Nachteil gereichen.
3. Zur rechtzeitigen Erhebung einer Anfechtungsklage.
PrBergG §§ 94, 115, 122 II Aktenzeichen: IIIZR157/80 Paragraphen: PrBergG§94 PrBergG§115 PrBergG§122 Datum: 1982-05-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2942 Gesellschaftsrecht - Gewerkschaften
19.01.1981
II ZR 20/80
Zur Frage, ob ein Mitglied aus der Gewerkschaft ausgeschlossen werden kann, das bei der
Betriebsratswahl auf einer nicht von der Gewerkschaft unterstützten Liste kandidiert
(Bestätigung von BGHZ 71, 126 = NJW 1978, 1370).
BGB § 39;
BetrVG § 20;
GG Art. 9 Aktenzeichen: IIZR20/80 Paragraphen: BGB§39 BetrVG§20 GGArt.9 Datum: 1981-01-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=2743
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