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Bau- und Bodenrecht Sonstige Rechtsgebiete - Nutzungsänderung Wohnungswesen
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
26.1.2017
5 S 1791/16
1. Die "temporäre (unter 6 Monate im Jahr), jährlich wiederkehrende" Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung (Vermietung an Feriengäste) ist kein "Wohnen" i. S. des § 4 Abs. 1 BauNVO. Wird die Nutzung einer Wohnung in einem bislang nur zum "Wohnen" i. S. des § 4 Abs. 1 BauNVO genehmigten Gebäude in dieser Weise geändert, liegt darin eine Nutzungsänderung i. S. des § 29 Abs. 1 BauGB.
2. Die im Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 19.12.2013 (GBl. S. 484) und in einer darauf gestützten Satzung einer Gemeinde enthaltenen Regelungen zur Zweckentfremdung von Wohnraum verfolgen neben dem Bauplanungsrecht eigenständig sozial- und wohnungspolitische Zwecke. Sie geben für die Auslegung und Anwendung
des bauplanungsrechtlichen Begriffs des "Wohnens" i. S. des § 4 Abs. 1 BauNVO nichts her.
Aktenzeichen: 5S1791/16 Paragraphen: Datum: 2017-01-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20444 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
12.6.2015
5 N 13.12
Geldleistungen; Hausverwalter; Überlassen ohne Wohnberechtigungsschein; Kündigungsmöglichkeit; berechtigtes Interesse; Schaden; Ermessen; Höhe der Geldleistungen; Verwaltungsvorschrift; Ermessensbindung; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Richtigkeitszweifel; keine besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache
GG Art 3 Abs 1
WoBindG § 4 Abs 2 S 1, § 4 Abs 8 S 1, § 4 Abs 8 S 2, § 19 Abs 3
Aktenzeichen: 5N13.12 Paragraphen: WoBindG§4 Datum: 2015-06-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19143 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
Bayerischer VGH - VG München
13.10.2008
12 C 08.2023
Wohnungsbindungsgesetz
Sohn als Familienmitglied; Wohnungssuchender
VwGO § 166
ZPO § 114
WoBindG Bay Art 5
WoFRDV Bay 2007 § 3 Abs 2
WoFRDV Bay 2007 § 3 Abs 3
Aktenzeichen: 12C08.2023 Paragraphen: VwGO§166 ZPO§114 WoBindGBayArt.5 WoFRDVBay2007§3 Datum: 2008-10-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13267 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
OVG NRW - VG Köln
01.07.2008
14 A 4716/05
Die Wirksamkeit einer Zweckentfremdungsgenehmigung endet mit der Beendigung der genehmigten zweckfremden Nutzung.
MietrechtsverbesserungsG Art. 6 § 1
Aktenzeichen: 14A4716/05 Paragraphen: MietrechtsverbesserungsGArt.6§1 Datum: 2008-07-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13025 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
OVG NRW - VG Minden
22.08.2006
14 A 428/04
Ein Mietspiegel kann nicht verwaltungsgerichtlich daraufhin überprüft werden, ob er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und deshalb qualifiziert im Sinne des § 558 d BGB ist. Das Urteil des BVerwG vom 26.1.1996 - 8 C 19.94 -, NJW 1996, 2046, gilt im Kern auch für einen qualifizierten Mietspiegel.
BGB § 558 d
ZPO § 292 Aktenzeichen: 14A428/04 Paragraphen: BGB§558d ZPO§292 Datum: 2006-08-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9200 Bau- und Bodenrecht Sonstige Rechtsgebiete - Bauordnungsrecht Wohnungswesen
Bayerischer VGH - VG München
05.12.2005
1 B 03.2567
präventive Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum
Zu den Anforderungen an die vorbeugende Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum gegenüber dem Vermieter.
BayBO Art. 82 Satz 2 Aktenzeichen: 1B03.2567 Paragraphen: BayBOArt.82 Datum: 2005-12-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8260 Sonstige Rechtsgebiete Bau- und Bodenrecht - Wohnungswesen Bauordnungsrecht Nutzungsänderung
Bayerischer VGH - VG München
05.12.2005
1 B 03.2608
Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; unbeplanter Innenbereich; Eigenart der näheren Umgebung.
Zu den Anforderungen an die Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum, der für die Bewohner den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet.
BayBO Art. 82 Satz 2
BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1
BauGB § 34 Abs. 2 Aktenzeichen: 1B03.2608 Paragraphen: BayBOArt.82 BauGB§34 Datum: 2005-12-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8261 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen Sonstiges
Hessischer VGH - VG Frankfurt
22.11.2005
10 UZ 3534/04
Altschuldenhilfegesetz, Rücknahme, Sanierungskosten, Veräußerungserlöse
Abführung von Veräußerungserlösen nach dem Altschuldenhilfegesetz
1. Von den Veräußerungserlösen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Altschuldenhilfegesetzes sind lediglich diejenigen Sanierungskosten abzusetzen, die für die veräußerten Wohnungen entstanden sind.
2. Die Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Altschuldenhilfegesetzes steht einer ergänzenden Anwendung des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht entgegen.
3. Die Festsetzung des abzuführenden Veräußerungserlöses nach § 5 Abs. 2 Satz 1 des Altschuldenhilfegesetzes ist ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt. Für die Rücknahme eines solchen gilt die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG nicht.
VwVfG § 48 Abs. 4
AltschuldenhilfG § 5 Abs. 2 Aktenzeichen: 10UZ3534/04 Paragraphen: VwVfG§48 AltschuldenhilfG§5 Datum: 2005-11-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8052 Prozeßrecht Sonstige Rechtsgebiete - Verjährung Wohnungswesen
OLG Hamm - AG Bad Oeynhausen
22.12.2004
3 Ss OWi 337/04
Verjährung; Dauerordnungswidrigkeit; Nutzungänderung von Wohnraum
Zum Eintritt der Verfolgungsverjährung bei der Dauerordnungswidrigkeit der unzulässigen Nutzungsänderung von Wohnraum
StPO § 349 Abs. 2
OWiG § 79 Abs. 3
BauO NW § 84 Abs. 1 Ziffer 13
BauO NW § 75
BauO NW § 73 Abs. 1 Aktenzeichen: 3SsOWi337/04 Paragraphen: StPO§349 OWiG§79 BauONRW§84 BauONRW§75 BauONRW§73 Datum: 2004-12-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5599 Grundstücksrecht Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
20.12.2004
1 L 131/03
Wohnzwecke, Ferienwohnung
Als Ferienwohnung genutzte Flächen eines Gebäudes dienen nicht Wohnzwecken i. S. d. § 6 c Abs. 2 KAG LSA, weil das Wohnen, anders als bei der nur vorübergehenden Nutzung einer Unterkunft als Schlaf- oder Heimstatt für den Urlaub, von einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit geprägt ist.
LSA § 6c II Aktenzeichen: 1L131/03 Paragraphen: LSA§6c Datum: 2004-12-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6223 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
OVG Berlin - VG Berlin
16.12.2004
5 B 4.04
Wohnungsbauförderung, zeitliche Begrenzung der Förderung.
VwVfG § 38
WoBindG § 8 a
BGB § 133
II. WoBauG § 46
WoFG § 13 I Aktenzeichen: 5B4.04 Paragraphen: VwVfG§38 WoBindG§8a BGB§133 II.WoBauG§46 WoFG§13 Datum: 2004-12-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5821 Prozeßrecht Sonstige Rechtsgebiete Schadensrecht - Klagearten Wohnungswesen Amtshaftungsrecht
BVerwG - OVG Hamburg - VG Hamburg
30.06.2004
4 C 1.03
Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Umwandlungsgenehmigung; Veräußerungsgenehmigung Verfahrensgang:
1. Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Klage gegen die Versagung einer Veräußerungsgenehmigung im Sinne des § 172 Abs. 4 Satz 4 BauGB kann auf die Absicht gestützt werden, eine Klage wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu erheben.
2. Die in § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB vorgesehene Verpflichtung, die Wohnungen innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern, erstreckt sich auch auf diejenigen Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Umwandlungsgenehmigung leer stehen.
3. Zum Kreis der Mieter im Sinne des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB gehören nicht diejenigen Personen, die die betreffende Wohnung zwar tatsächlich bewohnen, diese Nutzung aber von vornherein nur mit der Absicht aufgenommen haben, die Wohnung käuflich zu erwerben.
4. Auch in den Fällen, in denen kein Anspruch auf Erteilung einer Veräußerungsgenehmigung besteht, kommen atypische Fallgestaltungen in Betracht, die eine Erteilung der Genehmigung im Ermessenswege rechtfertigen.
BauGB § 172 Abs. 1
BauGB § 172 Abs. 4
VwGO § 113 Aktenzeichen: 4C1.03 Paragraphen: BauGB§172 VwGO§113 Datum: 2004-06-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4386 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
VG Stade
15.10.2003
1 B 982/03
Mietaufhebung. Ersatzwohnraum (Nachweispflicht)
Die Absicht der Gemeinde, ein Mietverhältnis gemäß § 182 Abs. 1 BauGB aufzuheben, setzt zwingend den akutellen Nachweis angemessenen Ersatzwohnraumes für den Zeitpunkt des vorgesehenen Umzuges voraus. Eine Zusage von Bemühungen, nach der Mietaufhebungsverfügung solchen Ersatzwohnraum zu beschaffen, genügt nicht dem Schutzanspruch des
Mieters.
BauGB § 182 II Aktenzeichen: 1B982/03 Paragraphen: BauGB§182 Datum: 2003-10-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2858 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen Sonstigse
Thüringer OVG - VG Meiningen
14.10.2003
2 KO 411/03
Kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit von Mietverträgen
Kommunalaufsicht; Genehmigungsbedürftigkeit; Kreditgeschäfte; kreditähnliche Rechtsgeschäfte; Bürgschaft; Gewährvertrag; Mietvertrag; unkündbar; Staffelmiete; ähnliche Rechtsgeschäfte; gewährvertragsähnlich; Verpflichtung; Risiko; Risikobewertung; Risikoabschätzung; Vertrauensschutz; zivilrechtliche Unwirksamkeit; wirtschaftlich; eigener Wirkungskreis; örtliche Gemeinschaft; übertragener Wirkungskreis; Haushaltswirtschaft; Haushaltssicherheit; Leistungsfähigkeit; Wirtschaftsförderung; Tourismus; Fremdenverkehr;
Fremdenverkehrsförderung; Wohnungsbauförderung; Ermessen; Ermessensspielraum; Feststellungsklage; Verpflichtungsklage
Die Beteiligten streiten über die kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit eines langfristigen Mietvertrags zwischen Klägerin und dem Beigeladenen.
1. "Ähnliche Rechtsgeschäfte" im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 ThürKO sind nach dem gesetzlichen Schutzzweck nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich bürgschafts- bzw. gewährvertragsähnliche Rechtsgeschäfte.
ThürKO §§ 2, 3, 29 Abs 2 Nr 1, 53, 62, 63 Abs 2, 64, 87, 123
DDR-KV § 45
VKO § 45
BGB §§ 134, 535, 544, 567, 765
VwGO §§ 42 Abs 2, 43 Abs 1, 43 Abs 2, 114 Aktenzeichen: 2KO411/03 Paragraphen: ThürKO§2 ThürKO§3 ThürKO§29 ThürKO§53 ThürKO§62 ThürKO§63 ThürKO§64 ThürKO§87 ThürKO§123 DDR-KV§45 BGB§134 BGB§535 BGB§544 Datum: 2003-10-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3818 Sonstige Rechtsgebiete Schadensrecht - Wohnungswesen Amtshaftungsrecht
OLG Frankfurt
18.6.2003
1 U 69/02
1. Wer dem Wohnungsmarkt anstelle zweckentfremdeten Wohnraums im zeitlichen Zusammenhang mit der Zweckentfremdung im Gebiet der Gemeinde nicht kleineren und nicht minderwertigen, auch nicht ausgesprochen luxuriösen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellt, hat
einen Anspruch auf die Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung ohne Zahlungsauflagen wie z. B. eine Mietpreisbindung. Eine solche wird insbesondere nicht durch „Sickerverluste“ in Umzugsketten gerechtfertigt.
2. Die Auferlegung einer Mietpreisbindung durch eine Zweckentfremdungsbehörde stellte bereits Anfang 1996 einen schuldhaften Verstoß gegen Amtspflichten dar.
3. Wenn die unzulässige Mietpreisbindung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag als Gegenleistung für eine Zweckentfremdungsgenehmigung vereinbart wird, beginnt die Verjährung
des Amtshaftungsanspruches mit Vertragsschluss zu laufen.
4. In einem solchen Fall besteht kein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher culpa in contrahendo. Jedenfalls würde ein solcher analog § 852 BGB a. F. verjähren.
GG Art. 34
BGB §§ 852, 276 Aktenzeichen: 1U69/02 Paragraphen: GGArt.34 BGB§852 BGB§276 Datum: 2003-06-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2497 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
13.3.2003
5 B 253.02
Zweckentfremdungsverbot, Außer-Kraft-Treten bei offensichtlicher Entbehrlichkeit; Wohnungsmarktlage, Außer-Kraft-Treten, Zweckentfremdungsverbot bei nachhaltiger Entspannung; Außer-Kraft-Treten, Zweckentfremdungsverbot bei offensichtlicher Entbehrlichkeit.
1. Eine Zweckentfremdungsverbotverordnung tritt ohne Aufhebungsakt des Verordnungsgebers dann außer Kraft, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung getreten und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden ist (stRspr). Ob eine solche Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt
tatsächlich stattgefunden hat und abgeschlossen ist oder ob sich die Wohnraumversorgung etwa nur in Teilbereichen verbessert hat, ist eine Frage der revisionsgerichtlich nur begrenzt nachprüfbaren Tatsachenwürdigung (Bestätigung von BVerwG, Beschluss vom 22. November 1996 - BVerwG 8 B 206.96 -).
2. Die Ermächtigung zum Erlass einer Zweckentfremdungsverbotverordnung darf nicht dazu dienstbar gemacht werden, Ziele städtebaulicher Art (Erhaltung von geschlossenen
Wohnvierteln, Denkmalschutz, Sanierungsvorhaben und dergleichen) zu verfolgen, oder allgemein unerwünschte oder schädliche Entwicklungen auf den Grundstücks-, Wohnungs- und Baumärkten zu verhindern oder einzudämmen, wenn und solange die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gesichert ist (BVerfGE 38, 348
<360>).
MRVerbG Art. 6 § 1 Aktenzeichen: 5B253.02 Paragraphen: MRVerbGArt.6§1 Datum: 2003-03-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2155 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
OVG Lüneburg
13.3.2003
8 K 4496/99
Antragsfrist; Außerkrafttreten; Beseitigung der Mangellage; Ermächtigungstatbestand; Gültigkeit; Mangellage auf dem Wohnungsmarkt; Normenkontrollantrag; Wohnungsleerstand;
Zweckentfremdungsverordnung
Gültigkeit der Niedersächsischen Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Hannover
1. Zweckentfremdungsverordnungen treten nicht schon dann außer Kraft, wenn der Ermächtigungstatbestand nachträglich wegfällt. Werden sie vom Verordnungsgeber nicht aufgehoben, verlieren sie ihre Gültigkeit vielmehr nur dann, wenn ein Ende der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt insgesamt deutlich in Erscheinung tritt und das Zweckentfremdungsverbot daher offensichtlich entbehrlich geworden ist.
2. Eine Mangellage auf dem Wohnungsmarkt ist allenfalls dann deutlich erkennbar beseitigt,wenn mindestens 3 - 4 % aller Wohnungen leer stehen und der Wohnungsleerstand auf alle wesentlichen Marktsegmente annähernd gleichmäßig verteilt ist.
3. Die Antragsfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann in den Fällen keine Geltung beanspruchen, in denen der Antragsteller geltend macht, dass eine rechtmäßig erlassene Norm wegen einer Änderung der Sachlage nach Ablauf der Frist nichtig geworden sei.
MRVerbG § 6 1 I
VwGO § 47 II 1 Aktenzeichen: 8K4496/99 Paragraphen: MRVerbG§6 VwGO§47 Datum: 2003-03-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2195 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
Schleswig-Holsteinisches OVG
07.8.2002
2 L 75/01
Fehlbelegungsabgabe, Ausgleichszahlung, Vergleichsmiete
1. Der mit der Erhebung der sog. Fehlbelegungsabgabe verfolgte Zweck, Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu gewinnen, wird nicht bereits deshalb verfehlt, weil der Anteil der Verwaltungskosten relativ hoch liegt (ca. 1/3 der Bruttoeinnahmen).
2. Zu den Anforderungen, die an die Datenermittlung zur Festlegung der Vergleichsmieten durch eine Landesverordnung zu stellen sind.
3. Es verstößt nicht gegen Bundesrecht, dass sich in Schleswig-Holstein die Ausgleichszahlung nach Vomhundertsätzen der Differenz zwischen vereinbartem Entgelt und Vergleichsmiete bemisst.
AFWoG SH § 2
AFWoG SH § 3 a
AFWoG SH § 7
AFWoG § 16 Aktenzeichen: 2L75/01 Paragraphen: AFWoGSH§2 AFWoGSH§3a AFWoGSH§7 AFWoG§16 Datum: 2002-08-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3653 Sonstige Rechtsgebiete - Wohnungswesen
OVG Berlin
13.06.2002
5 B 22.01
Die Bestandskraft der Genehmigung der zweckfremden Nutzung einer Wohnung hindert die teilweise Aufhebung der Zahlungsauflage nicht.
Mit Eintritt der Bestandskraft ist zu Lasten des Klägers nur die Frage unangreifbar entschieden, ob die Nutzung der Wohnung zu anderen als Wohnzwecken nach den Vorschriften der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung einer Genehmigung bedurfte, nicht hingegen, ob die mit ihr verbundene Auflage rechtmäßig ist, insbesondere auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruht (zur selbständigen Angreifbarkeit der Auflage vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1982 - BVerwG 8 C 23.80 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 102 S. 6, 8 ff.). (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 5B22.01 Paragraphen: Datum: 2002-06-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3450 Bau- und Bodenrecht Sonstige Rechtsgebiete - Nutzungsänderung Wohnungswesen
OVG Berlin - VG Berlin
13.06.2002
5 B 18.01
Einrichtung einer Zahnarztpraxis in Wohnung – hier zulässig.
Die Zweite Zweckentfremdungsverbot-Verordnung findet ihre gesetzliche Grundlage in Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Danach sind die Landesregierungen ermächtigt, für Gemeinden, in denen die Versorgung der Bevölkerung
mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Wohnraum anderen als Wohnzwecken nur mit Genehmigung der von der Landesregierung bestimmten Stelle zugeführt werden darf.
Die gesetzliche Ermächtigung verstößt weder gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 noch gegen Art. 14 GG.
VwGO § 43
2. ZwVbVO § 1 Abs. 1 Satz 1
MRVerbG § 1
AFWoG §§ 1 Abs. 4, 10 Abs. 1
WoBindG § 4
BSHG §§ 11 bis 26
Regelsatz-VO § 3 Abs. 1
WoGG § 8
WoGV § 1 Abs. 4 Aktenzeichen: 5B18.01 Paragraphen: GGArt.14 VwGO§43 2.ZwVbVO§1 MRVerbG§1 WoBindG§4 AFWoG§1 WoGG§8 WoGV§1 Datum: 2002-06-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6772
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