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Sonstige Rechtsgebiete - Telekommunikation Wettbewerbsrecht
BVerwG - VG Köln
31.1.2020
6 B 35.19
Drittmarktkonstellation; Entgeltregulierung; Hinweispflicht; Hybrid-Produkt; Kausalität; Markt für Festnetztelefonanschlüsse; Missbrauchsaufsichtliche Verfügung; Vorenthaltung von LTE-Kapazitäten auf Vorleistungsebene;
Kausalzusammenhang zwischen Marktbeherrschung und missbilligtem Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung als Voraussetzung einer Missbrauchsverfügung bei Drittmarktkonstellationen
Der Erlass einer auf § 42 TKG gestützten Missbrauchsverfügung setzt in den sogenannten Drittmarktkonstellationen einen Kausalzusammenhang zwischen der Marktbeherrschung und dem missbilligten Verhalten bzw. seiner wettbewerbsbeeinträchtigenden Wirkung voraus.
Ob ein bestimmtes Verhalten des regulierten Unternehmens auf einem Drittmarkt zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem regulierten Markt führt, die ohne die beherrschende Stellung des Unternehmens auf diesem Markt nicht eintreten würde, obliegt der tatrichterlichen
Würdigung und Bewertung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände
des Einzelfalls.
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 2
TKG § 10, § 11, §§ 27 ff., § 42
Aktenzeichen: 6B35.19 Paragraphen: Datum: 2020-01-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22818
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