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Ordnungsrecht - Allgemeinverfügung Corona-Virus Seuchenrecht Prostitution
OVG Lüneburg
28.8.2020
13 MN 299/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO v. 10.07.2020 i.d.F. 31.07.2020, § 5 Abs. 1 Nr. 3 Prostitutionsfahrzeuge)
StGBEG § 297
ProstSchG § 2
VwGO § 47 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 13MN299/20 Paragraphen: Datum: 2020-08-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23207 Ordnungsrecht Gesundheit- und Fürsorge - Allgemeinverfügung Corona-Virus Seuchenrecht Prostitution
OVG Lüneburg
28.8.2020
13 MN 307/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Straßenprostitution während der Corona-Pandemie (Nds. MS, VO. v. 10.07.2020 i.d.F. v. 11.08.2020, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 - Niedersächsische Corona-Verordnung - vom 10. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 226), berichtigt am 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 257), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung
vom 11. August 2020 (Nds. GVBl. S. 267), wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.
GG Art 12 Abs 1, Art 20 Abs 3, Art 3 Abs 1
IfSG § 28 Abs 1, § 32 S 1
VwGO § 47 Abs 6
Aktenzeichen: 13MN307/20 Paragraphen: Datum: 2020-08-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23209 Ordnungsrecht Gesundheit- und Fürsorge - Allgemeinverfügung Corona-Virus Seuchenrecht Prostitution
VGH Baden-Württemberg
20.8.2020
1 S 2347/20
Betreiben eines BDSM-/Dominastudios in Zeiten der Corona-Pandemie
1. Es begründet voraussichtlich keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass der Verordnungsgeber sog. Domina- und BDSM-Studios nicht aus dem Anwendungsbereich des für Prostitutionsstätten geltenden Betriebsverbots in § 13 Nr. 2 CoronaVO ausgenommen hat (a.A. zum dortigen Landesrecht VG Berlin, Beschl. v. 22.07.2020 - VG 14 L 163/20 - und v. 22.07.2020 - VG 14 L 173/20-).
2. Der durch das genannte Betriebsverbot begründete Eingriff in die Berufsfreiheit des Betreibers eines Domina-/BDSM-Studios ist ungeachtet der inzwischen mehrmonatigen Dauer des zuletzt bis zum 30.09.2020 verlängerten Verbots derzeit (Stand 20.08.2020) aller Voraussicht nach weiterhin verhältnismäßig.
Aktenzeichen: 1S2347/20 Paragraphen: Datum: 2020-08-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23214 Ordnungsrecht - Prostitution
OVG NRW - VG Arnsberg
15.8.2019
4 B 1647/18
Einzelfall einer unzulässigen Beschwerde gegen die Versagung einer Erlaubnis zur Ausübung eines Prostitutionsbetriebs u.a.
1. Ein personenbezogenes Recht zur gewerblichen Betätigung gehört nicht zur Insolvenzmasse, die gemäß § 35 Abs. 1 InsO allein das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehörende und das von ihm während des Insolvenzverfahrens erlangte Vermögen umfasst.
2. Das Rechtsschutzinteresse für die Zulässigkeit der Beschwerde ist zu verneinen, wenn die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes nicht zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Antragstellers führen kann.
InsO § 35 Abs 1
Aktenzeichen: 4B1647/18 Paragraphen: Datum: 2019-08-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22306 Ordnungsrecht - Prostitution
OVG Greifswald - VG Schwerin
28.11.2018
1 M 847/18 OVG
Ordnungsrecht
Das bundesgesetzliche Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) verdrängt die Landesverordnung über das Verbot der Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern (ProstVerbV M-V) nicht.
ProstSchG § 17 Abs 4, § 11 Abs 5
Aktenzeichen: 1M847/18 Paragraphen: Datum: 2018-11-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21770 Bau- und Bodenrecht Ordnungsrecht - Bauordnungsrecht Prostitution
OVG Bremen - VG Bremen
20.2.2014
1 B 4/14
Nutzungsuntersagung bei illegaler Nutzung eines Gebäudes zu Prostitutionszwecken
1. Wird ein Gebäude zu Prostitutionszwecken genutzt, ohne dass hierfür eine Genehmigung vorliegt, rechtfertigt dies in der Regel den Erlass einer Nutzungsuntersagung.
2. Die planungsrechtlich relevante Abgrenzung zwischen Wohnungsprostitution und bordellartigem Betrieb bleibt dem Genehmigungsverfahren vorbehalten.
BauO BR § 79 Abs 1
Aktenzeichen: 1B4/14 Paragraphen: Datum: 2014-02-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18338 Ordnungsrecht verkehrwegerecht - Prostitution Sondernutzungsrecht
VG Hamburg
4.11.2009
10 E 2851/09
Aufstellen von Reisemobilen zur Ausübung der Prostitution ohne wegerechtliche Erlaubnis auf staatlichen Wegeflächen
Das Aufstellen von Reisemobilen, in denen die Prostitution ausgeübt werden soll, stellt eine wegerechtliche Sondernutzung auch dann dar, wenn die Reisemobile abends an den Standort gebracht und am nächsten Morgen wieder weggefahren werden. Eine Untersagungsverfügung darf auch an den Halter des Reisemobils ergehen, der diese form der Ausübung von
Prostitution gewerblich betreibt.
Aktenzeichen: 10E2851/09 Paragraphen: Datum: 2009-11-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14750 Ordnungsrecht - Prostitution
OVG NRW - VG Köln
24.06.2009
5 B 464/09
1. Werbung für entgeltliche sexuelle Handlungen ist auch unter Geltung des Prostitutionsgesetzes ordnungswidrig, wenn sie nicht in der gebotenen Zurückhaltung erfolgt.
2. Ist auf einem Kleinlastwagen aufdringliche und damit ordnungswidrige Werbung für ein Erotik-Portal angebracht, so ist die ordnungsbehördliche Anordnung, das Fahrzeug aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, solange die Werbung auf ihm angebracht ist, bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.
OBG NRW § 14
OWiG § 119
OWiG § 120
Aktenzeichen: 5B464/09 Paragraphen: OBGNRW§14 OWiG§119 OWiG§120 Datum: 2009-06-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14071 Ordnungsrecht - Prostitution Gaststättenrecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG Augsburg
23.03.2009
8 B 2.09
Vorschubleisten der Unsittlichkeit durch die Anbahnung von Kontakten zwischen Prostituierten und Kunden beim Betrieb einer Gaststätte in einem Bordell
Wer in einem Bordell eine Gaststätte betreibt und dort die Anbahnung von Kontakten zwischen Prostituierten und Kunden ermöglicht, leistet dadurch nicht stets im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG der Unsittlichkeit Vorschub.
GaststättenG § 4 Abs. 1
GG Art. 1 Abs. 1
GG Art. 2 Abs. 1
Aktenzeichen: 8B2.09 Paragraphen: GGArt.1 GGArt.2 GaststättenG§4 Datum: 2009-03-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13816 Ordnungsrecht - Prostitution
OVG Rheinland-Pfalz - VG Neustadt/Weinstraße
09.02.2007
8 B 10019/07.OVG
Baurecht, Bauordnungsrecht, Nutzungsuntersagung, Nutzungsuntersagungsverfügung, Prostitution, Bordell, bordellartiger Betrieb, bordellähnlicher Betrieb, Mischgebiet, Wohnungsprostitution,
Auswahlermessen, Eigentümer, Zustandsstörer, Mieter, Handlungsstörer
Anlass zum Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung besteht auch dann, wenn die baurechtswidrige Nutzung (hier: bordellartiger Betrieb in einer im Mischgebiet gelegenen Wohnung) zwar nicht aktuell nachgewiesen ist, bis kurz zuvor jedoch betrieben wurde und Grund zur Annahme besteht, dass diese Nutzung wieder erneut aufgenommen wird.
LBauO § 81
VwGO § 80
BauNVO § 6
Aktenzeichen: 8B100019/07 Paragraphen: LBauO§81 VwGO§80 BauNVO§6 Datum: 2007-02-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10237 Ordnungsrecht - Prostitution
VG Weimar
5.4.2006
2 E 441/06
Die Wirksamkeit der von der Antragsgegnerin als Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Untersagungsverfügung herangezogene Verordnung zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes in der Stadt Erfurt - SperrVO – ist bei den derzeitigen summarischen Erkenntnismöglichkeiten nicht hinreichend sicher. Nach den vorliegenden Verwaltungsakten kann derzeit nicht geklärt werden, ob sich die SperrVO vorliegend im Rahmen
von Artikel 297 Abs. 1 EGStGB i.V.m. der Verordnung über die Prostitution vom 24.04.1992 (ThürGVBl. S. 157) hält. Gemäß Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGStGB darf ein entsprechendes Verbot nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern nur für Teile des Gemeindegebietes angeordnet werden, und auch dies nur insoweit, als eine solche Verordnung dem Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes dient. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 2E441/06 Paragraphen: Datum: 2006-04-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8490 Kommunalrecht Ordnungsrecht - Prostitution Ordnungsrecht
VG Stuttgart
22.07.2005
10 K 3330/04
Anbahnungsgaststätte, Prostitutionsgesetz, Sittenwidrigkeit der Prostitution Zur Zulässigkeit einer Gaststätte in einem Bordell (Anbahnungsgaststätte) nach In-Kraft-Treten des Prostitutionsgesetzes.
GastG § 4
ProstG § 1 Aktenzeichen: 10K3330/04 Paragraphen: GastG§4 ProstG§1 Datum: 2005-07-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6811 Bau- und Bodenrecht Ordnungsrecht - Bauordnungsrecht Zwangsmaßnahmen Prostitution
OVG Hamburg - VG Hamburg
10.06.2005
2 Bs 144/05
Die Bauaufsichtsbehörde darf eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung wegen der planungsrechtlichen Unzulässigkeit einer bordellartigen Nutzung von Räumlichkeiten ermessensfehlerfrei an den Grundstückseigentümer richten und muss diese nicht vorrangig
gegenüber dem Mieter erlassen.
HBauO § 76 Abs. 1 S. 2 Aktenzeichen: 2Bs144/05 Paragraphen: HBauO§76 Datum: 2005-06-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6300 Ordnungsrecht - Prostitution
VG Osnabrück
07.04.2005
2 B 14/05
Freiberufliche Tätigkeit (Baurecht), Milieubedingte Störungen (Prostitution), Nutzungsuntersagung, Wohngebiet, allgemeines (Prostitution), Wohnungsprostitution
Nutzungsuntersagung für eine zur Prostitutionsausübung genutzte Wohnung
1. Wohnungsprostitution ist eine das Wohnen regelmäßig störende gewerbliche Nutzung, die in einem allgemeinen Wohngebiet auch nicht ausnahmsweise zulässig ist. Diese bauplanungsrechtliche Einschätzung wird durch das seit dem 01.01.2002 geltende Prostitutionsgesetz nicht berührt.
2. Bei der Tätigkeit von Prostituierten handelt es sich weder um eine freiberufliche noch um eine "gleichgestellte" Tätigkeit i.S.d. § 13 BauNVO.
BauNVO §§ 13, 4 III Nr. 2
NBauO § 89 I
ProstG Aktenzeichen: 2B14/05 Paragraphen: BauNVO§13 BauNVO§4 NBauO§89 ProstG Datum: 2005-04-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5761
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