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Familienrecht Staatsangehörigkeit - Eherecht Sonstiges
OVG Saarlouis
18.1.2002
1 W 8/01
AUSREISEPFLICHT; ABSCHIEBUNG; SCHUTZ; FAMILIE; EHE; GÜLTIGE EHE
Die zwischen einem Ausländer und einer Deutschen nach islamischem Kodex geschlossene
Ehe unterfällt jedenfalls dann nicht dem Schutz des Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK, wenn
(auch) nach dem Heimatrecht des Ausländers keine rechtsgültige Ehe vorliegt.
GG 6
EMRK 8
EGBGB 13 Aktenzeichen: 1W8/01 Paragraphen: GGArt.6 EMRK§8 EGBGB§13 Datum: 2002-01-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=788
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