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Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Nachbar/Nachbarrecht
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
18.2.2020
1 ME 103/19
Bauplanungsrecht
Zum Abwehrrecht eines Nachbarn gegen die bauaufsichtliche Zulassung des nächtlichen Betriebs eines Geldautomaten in der Fassade eines Einkaufszentrums.
BauGB § 31 Abs 2
BauNVO § 15 Abs 1
BauO ND § 56
TA Lärm Nr 6
VwVfG § 37 Abs 1
Aktenzeichen: 1ME103/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22756 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Veränderungssperre
VGH Baden-Württemberg
5.12.2019
8 S 909/18
Eine erneut beschlossene Veränderungssperre, mit der etwaige Mängel einer bereits erlassenen Veränderungssperre behoben werden sollen, kann jedenfalls dann in Anwendung des § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ursprünglichen Veränderungssperre in Kraft gesetzt werden, wenn bereits zu diesem Zeitpunkt die mit ihr
zu sichernden Planungsziele hinreichend konkretisiert waren.
Aktenzeichen: 8S909/18 Paragraphen: Datum: 2019-12-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22839 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung
BVerwG - OVG NRW
11.9.2019
4 BN 17.19
Abwägungsfehler; Anforderungen an Rüge; Bezugnahme auf Einwendungsschreiben; Gesundheitsgefahr; Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge; Verkehrslärm; grundsätzliche Bedeutung; mehrfach begründetes Urteil;
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil, mit welchem ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für unwirksam erklärt wurde.
Zu den Anforderungen an die Rüge eines Abwägungsfehlers nach § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, § 137 Abs. 1
BauGB § 1 Abs. 7, § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2, § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Aktenzeichen: 4BN17.19 Paragraphen: Datum: 2019-09-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22559 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Flächennutzungsplan
OVG Sachsen-Anhalt
4.9.2019
2 K 54/17
Unwirksamkeit eines sachlichen Teilflächennutzungsplans
1. Der sachliche Teilflächennutzungsplan ist darauf ausgerichtet, dass er für die Zwecke des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aufgestellt wird; verlangt werden somit Darstellungen von Flächen für bestimmte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB. Aus dieser Zweckbestimmung
folgt, dass der sachliche Teilflächennutzungsplan in räumlicher Hinsicht nur für den Außenbereich der Gemeinde in Betracht kommt.
2. Sachliche Teilflächennutzungspläne müssen Darstellungen mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthalten, was allerdings nicht ausschließt, dass auch andere Darstellungen in den sachlichen Teilflächennutzungsplan aufgenommen werden können, wenn sie im engen sachlichen Zusammenhang mit den Darstellungen zur Erzielung der
Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausschlusswirkung, die § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB an bestimmte Ziele der Raumordnung knüpft, nur für raumbedeutsame Vorhaben gilt.
3. Eine Planung, zu deren wesentlichem Inhalt es gehört, die Errichtung nicht raumbedeutsamer Windenergieanlagen im gesamten Gemeindegebiet zu steuern, steht nicht mehr in engem sachlichen Zusammenhang mit einer Ausschlusswirkung für raumbedeutsame Vorhaben
nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB und kann daher nicht Gegenstand eines Teilflächennutzungsplans nach § 5 Abs. 2b BauGB sein.
4. Eine Praxis, die für Windkraftanlagen im Regelfall eine klare Grenze zwischen Nichtraumbedeutsamkeit einerseits und Raumbedeutsamkeit andererseits bei einer bestimmten Gesamthöhe
zieht, ist zu starr und schematisch.
5. Geht die Gemeinde - in Anknüpfung an Nr. 1.6 des Anhangs 1 der zur 4. BImSchV - von der Fehlvorstellung aus, dass Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe bis zu 50 m im Regelfall nicht raumbedeutsam sind, während höhere Anlagen das Merkmal der Raumbedeutsamkeit erfüllen, liegt ein Mangel im Abwägungsvorgang vor, der zu einem - stets beachtlichen - Fehler im Abwägungsergebnis führen kann.
BauGB § 5 Abs 2b, § 35 Abs 3 S 3
Aktenzeichen: 2K54/17 Paragraphen: Datum: 2019-09-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22597 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Einzelhandel
BVerwG - OVG NRW
26.8.2019
4 BN 1.19
Großflächiger Einzelhandel; Planungspflicht; Ziele der Raumordnung;
Gemeindliche Erstplanungspflicht
Eine gemeindliche Planungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB setzt ein, wenn die Verwirklichung der Raumordnungsziele bei Fortschreiten der "planlosen" städtebaulichen Entwicklung auf unüberwindbare (tatsächliche oder rechtliche) Hindernisse stoßen oder wesentlich erschwert würde (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25
<38>). Sie besteht nicht, wenn ein womöglich den Zielen der Raumordnung widersprechendes Vorhaben schon ohne eine gemeindliche Planung planungsrechtlich unzulässig ist.
BauGB § 1 Abs. 3, 4, 7
LEP NRW Nr. 6.5-1, 6.5-2, 6.5-7
Aktenzeichen: 4BN1.19 Paragraphen: Datum: 2019-08-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22558 Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Bauleitplanung Veränderungssperre Gebühren Kostenrecht
Bayerischer VGH
21.8.2019
1 N 17.304
Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung; Veränderungssperre; Hinreichend konkrete Planung (offengelassen)
VwGO § 161 Abs 2 S 1
BBauG § 14
Aktenzeichen: 1N17.304 Paragraphen: Datum: 2019-08-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22411 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Nachbargemeinde
OVG Hamburg
20.8.2019
2 E 6/18.N
1. § 2 Abs. 2 BauGB eröffnet einer Gemeinde nicht die Möglichkeit, die Bauleitplanung einer Nachbargemeinde zu unterbinden, sondern räumt ihr nur das Recht darauf ein, dass ihre Interessen im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.
2. Aus § 38 Abs. 1 BauGB ergibt sich, dass mit der gemeindlichen Bauleitplanung keine Vorfestlegung für das Planfeststellungsverfahren nach § 17 FStrG verbunden ist.
BauGB § 2 Abs 2, § 38 Abs 1
FStrG § 17
Aktenzeichen: 2E6/18 Paragraphen: Datum: 2019-08-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22398 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung
Bayerischer VGH
23.7.2019
1 N 16.2190
Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Fehlerhafte Festsetzung zum Maß der Nutzung
VwGO § 47
BBauG § 1 Abs 3 S 1
BauNVO § 16 Abs 3 Nr 1
Aktenzeichen: 1N16.2190 Paragraphen: Datum: 2019-07-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22165 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Bebauungsplan Bauleitplanung Umweltverträglichkeitsprüfung
OVG Berlin-Brandenburg
23.7.2019
OVG 11 S 80.18
Europäische Gas-Anbindungsleitung (EUGAL); Schutzgut Klima; Treibhausgasemissionen; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsmangel; Planrechtfertigung; direkte und indirekte Umweltauswirkungen; Erheblichkeit; Zurechnung; Produktion der Rohre; Methan-Lecks; Störfälle; Herstellung und Verbrauch des Erdgases; Gasbedarf; Prognose;
Szenariorahmen; Netzentwicklungsplan; Bundesnetzagentur; vorläufiger Rechtsschutz erfolglos
VwGO § 80 Abs 5
EnWG § 1 Abs 1
UVPG § 2
GG Art 19 Abs 4
VwGO § 80a Abs 3
Aktenzeichen: 11S80.18 Paragraphen: Datum: 2019-07-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22200 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bekanntmachung Bauleitplanung
Bayerischer VGH
17.7.2019
15 N 19.27
Bebauungsplanverfahren; Auslegungsbekanntmachung; Angaben zur Verfügbarkeit umweltbezogener Informationen
VwGO § 47
BBauG § 3 Abs 2 S 2
Aktenzeichen: 15N19.27 Paragraphen: Datum: 2019-07-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22249 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bauleitplanung Nachbar/Nachbarrecht
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
16.7.2019
1 LA 144/18
Drittschutz von Maßfestsetzungen im Bebauungsplan; Gesamtbetrachtung i.R.d. Rücksichtnahmegebots
1. Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Geschosszahl sind nicht kraft Bundesrechts nachbarschützend (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 23.6.1995 - 4 B 52/95).
2. Zwei für sich genommen jeweils klar im Bereich des Sozialadäquaten, Hinzunehmenden liegende Wirkungen eines Vorhabens begründen nicht in der Summe einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme
BauO ND 2012§ 13, § 2 Abs 3 S 3 BauO ND 2012, § 2 Abs 7 S 2 BauO ND 2012, § 2 Abs 15
BauO ND 2012, § 63 Abs 1 S 2 Nr 3 BauO ND 2012
Aktenzeichen: 1lA144/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22140 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bekanntmachung Bauleitplanung
Bayerischer VGH - VG Augsburg
9.7.2019
8 ZB 17.1698
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (verneint); Wasserrechtliche Erlaubnis für Trockenkiesabbau; Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit; Ordnungsgemäße Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans
Bekanntmachung eines aus mehreren Teilen bestehenden Bebauungsplans als Satzung; Funktion des Bekanntmachungsvermerks; Festsetzung von Fläche für die Landwirtschaft bei Entwicklung eines Kiesabbaus; Definition des Begriffs der Grundzüge der Planung
1. Wenn ein Bebauungsplan als Satzung aus mehreren Teilen besteht, die nicht auf einem Blatt zusammengefasst sind, genügt der mit Unterschrift versehene Ausfertigungsvermerk auf lediglich einem Teil – also auf einem Einzelblatt – des Bebauungsplans nur dann für
eine wirksame Ausfertigung, wenn die einzelnen Blätter des Bebauungsplans entweder körperlich miteinander verbunden sind oder wenn in dem ausgefertigten Teil mit hinreichender Bestimmtheit auf die übrigen Teile resp. Einzelblätter der Satzung Bezug genommen
wird oder auf andere Weise jeder Zweifel an der Zugehörigkeit der nicht gesondert ausgefertigten Teile zur Satzung ausgeschlossen ist.(Rn.11)
2. Der Bekanntmachungsvermerk selbst stellt keine Wirksamkeitsvoraussetzung für einen Bebauungsplan dar. Er kann jedoch zusätzlich als Nachweis für die Tatsache herangezogen werden, dass die Bekanntmachung zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist.(Rn.15)
3. Die Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft kann städtebaulich erforderlich sein, wenn sie der Bewahrung einer vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung dient.(Rn.20)
4. Die Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft kann dazu dienen, einer ungeordneten Entwicklung eines Kiesabbaus entgegenzuwirken.(Rn.22)
5. Mit dem Begriff der Grundzüge der Planung bezeichnet das Gesetz die durch die Hauptziele der Planung bestimmte Grundkonzeption eines Bauleitplans. Beim Bebauungsplan manifestieren sich die Grundzüge in den seine Hauptziele umsetzenden Festsetzungen.(Rn.24)
WHG § 12 Abs 1 Nr 2
GemO Bay Art 26 Abs 2
Aktenzeichen: 8ZB17.1698 Paragraphen: Datum: 2019-07-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22172 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bauleitplanung Umweltverträglichkeitsprüfung
BVerwG - OVG Münster
6.6.2019
4 CN 7.18
Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung; Beschaffenheit von Informationen; Schlagwörter; Umweltbezogene Informationen; Urheber von Informationen;
Bekanntmachung der Arten umweltbezogener Informationen im Bauplanungsrecht
1. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB verpflichtet die Gemeinde, die in den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach Themenblöcken zusammenzufassen und diese in der Auslegungsbekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren (wie BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 - BVerwGE 147, 206). Bei der Bildung der Schlagwörter darf die Gemeinde grundsätzlich sinntragende Begriffe aus dem Titel der jeweiligen Information aufgreifen.
2. § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB verlangt für die Angabe der Arten umweltbezogener Informationen weder einen Hinweis auf deren Beschaffenheit als Gutachten, Stellungnahme oder dergleichen noch einen Hinweis auf den Autor oder Urheber.
BauGB § 3 Abs. 2 Satz 2
Aktenzeichen: 4CN7.18 Paragraphen: Datum: 2019-06-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22182 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Bauleitplanung Bebauungsplan Dorgebiet Nachbar/Nachbarrecht
BVerwG - Sächsisches OVG - VG Chemnitz
6.6.2019
4 C 10.18
Eigenart der näheren Umgebung; Faktisches Baugebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Gemengelage; Gewerbebetrieb; Prüfungsgegenstand; Prüfungsmaßstab; Vorhaben; Vorhabengrundstück;
nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb; störender Gewerbebetrieb; unbeplanter Innenbereich; ungenehmigte Nutzung;
Nachbarschutz im faktischen Dorfgebiet
Bei der Prüfung nach § 34 Abs. 2 BauGB, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung entspricht, ist ein bereits verwirklichtes Vorhaben nicht zu berücksichtigen, das selbst Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Beurteilung ist.
BauGB § 34 Abs. 2
BauNVO § 5 Abs. 1 und 2
SächsBO § 80 Satz 2
Aktenzeichen: 4C10.18 Paragraphen: Datum: 2019-06-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22230 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bauleitplanung Bauordnungsrecht Städtebaurecht
OVG Greifswald - VG Schwerin
29.5.2019
3 M 229/19
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
1. Die Erteilung einer Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts gemäß § 67 Abs. 1 LBauO M-V setzt eine grundstücksbezogene Atypik voraus (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
2. Allein die Eckgrundstückslage begründet keine atypische Grundstückssituation. Eine solche liegt jedoch vor, wenn an einer der beiden aufeinander treffenden Straßen ein Bauplatz vorhanden ist, die Grundstückstiefe aber nicht ausreicht, um einen dem Rahmen der
Umgebungsbebauung entsprechenden Baukörper zu errichten.
3. Bei der weiter erforderlichen Würdigung der wechselseitigen Interessen hat derjenige, der sich auf die gesetzliche Lage berufen kann, grundsätzlich einen gewissen Vorrang (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
4. Auf Seiten des Bauherrn ist von Bedeutung, inwieweit eine angemessene bauliche Ausnutzung des Bauplatzes auch ohne Verletzung von Abstandflächen möglich ist. Dabei ist zu bedenken, dass auch eine den Rahmen der Umgebungsbebauung unterschreitende Bebauung sich nach § 34 Abs. 1 BauGB einfügen kann. Eine maximale bauliche Ausnutzung kann
nicht verlangt werden. Auf Seiten des Nachbarn ist zu berücksichtigen, inwieweit die Schutzzwecke des Abstandflächenrechts im konkreten Fall tatsächlich berührt sind.
BauO MV § 67 Abs 1
Aktenzeichen: 3M229/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22396 Bau- und Bodenrecht Prozeßrecht - Rechtsmittelrecht Bauleitplanung Baugenehmigungsrecht Gewerbgebiet
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
21.5.2019
5 N 4.19
Berufungszulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler; Aufklärungsmangel; Bauvorbescheid; unbeplanter Innenbereich; Hotel; Einzelhandel; großflächiger -; Wohnnutzung; Einfügen; nähere Umgebung; städtebauliche Zäsur; faktisches Kerngebiet;
faktisches Gewerbegebiet; ähnliche Nutzungsart; Rahmenüberschreitung; bodenrechtliche Spannungen; negative Vorbildwirkung; Aussonderung; Unruhe; lärmbelastetes Umfeld
VwGO § 86 Abs 1, § 124, § 124a
BauGB § 34 Abs 1
BauNVO § 7 Abs 1
Aktenzeichen: 5N4.19 Paragraphen: Datum: 2019-05-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21936 Bau- und Bodenrecht - Bauleitplanung Regionalplanung
VG Karlsruhe
08.05.2019
12 K 9294/17
1. Unterscheidet ein Regionalplan nicht hinreichend klar zwischen den sog. harten und den sog. weichen Tabuzonen für Windkraftanlagen, leidet er an einem Abwägungsmangel.
2. Ergibt eine den fachlichen Anforderungen genügende Sachverhaltsermittlung (hier: Raumnutzungsanalyse der Vorhabenträgerin), dass im maßgeblichen Umkreis eines Windparks keine Fortpflanzungsstätte, kein Nahrungshabitat und kein regelmäßig frequentierter Flugkorridor des Schwarzstorchs festzustellen ist, bedarf es für eine gegenteilige Einschätzung der Genehmigungsbehörde einer tatsächlichen Grundlage. Fehlt eine solche und macht die Genehmigungsbehörde geltend, ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG sei am Vorhabenstandort gleichwohl nicht auszuschließen, handelt es sich um eine bloße Vermutung, die nicht zur Ablehnung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung führen kann.
Aktenzeichen: 12K9294/17 Paragraphen: Datum: 2019-05-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22651 Bau- und Bodenrecht - Baugenehmigungsrecht Nachbar/Nachbarrecht Abwehrecht Bauleitplanung
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
29.4.2019
10 S 17.19
Vorläufiger Rechtsschutz Dritter gegen eine Baugenehmigung; Kompostierungsanlage für organische Abfälle; unbeplanter Innenbereich, Außenbereich; Bebauung, Ortsteil, Gebot der Rücksichtnahme, wertungsoffenes Korrektiv; Lärmbelästigungen Einen (Gebietserhaltungs-) Anspruch eines Eigentümers eines Grundstückes auf Erhaltung der Außenbereichsqualität eines Grundstückes gibt es nicht, weil die Freihaltung des Außenbereichs vor außenbereichsfremden Vorhaben ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt. Der Außenbereich ist kein Baugebiet, sondern soll tendenziell von Bebauung freigehalten
werden.
BauGB § 34, § 35
Aktenzeichen: 10S17.19 Paragraphen: Datum: 2019-04-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21806 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bauleitplanung
OVG Hamburg
11.4.2019
2 E 8/17.N
1. Die Planungsbefugnis der Gemeinde hängt nach § 1 Abs. 3 BauGB auch von der Prüfung ab, ob wegen des Vorkommens wild lebender Tiere der streng oder besonders geschützten Arten oder der europäischen Vogelarten zu erwarten ist, dass die Verbotstatbestände in § 42 Abs. 1 BNatSchG 2007 (heute § 44 Abs. 1 BNatSchG) der Realisierung der Planung dauerhaft entgegenstehen werden oder dass sie gegebenenfalls im Wege einer
Ausnahme oder bei Vorliegen einer Befreiungslage überwunden werden können.
2. Die gemäß § 2 Abs. 3 BauGB gebotene Ermittlung des Arteninventars kann sich auf die voraussichtlich dauerhaft der Verwirklichung des Bauleitplans entgegenstehenden artenschutzrechtlichen Hindernisse beschränken und ihre Untersuchungstiefe hiernach ausrichten.
Auf eigene Erkundungen vor Ort durch Begehung des Untersuchungsraums kann in der Regel nicht verzichtet werden, wenn der mit der Bebauungsplanung verbundene Eingriff in das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt erheblich ist und zahlreiche (stark) gefährdete streng oder besonders geschützte Arten betroffen sind.
BauGB § 1 Abs 3, § 2 Abs 3
BNatSchG 2007 § 42 Abs 1
Aktenzeichen: 2E8/17 Paragraphen: Datum: 2019-04-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21896 Bau- und Bodenrecht - Bebauungsplan Bauleitplanung Umweltverträglichkeitsprüfung
OVG Mecklenburg-Vorpommern
10.4.2019
3 K 293/15
Die Gründe, im Bauplanungsverfahren keine Umweltprüfung durchzuführen, müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden
Die Rechtsfolge der Unbeachtlichkeit nach § 214 Abs. 2a Nr. 2 BauGB tritt nur dann ein, wenn dem Regelungsziel des Art. 3 Abs. 7 der Richtlinie 2001/42/EG (juris: EGRL 42/2001) Rechnung getragen wird (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 03.04.2013 - 8 S 1974/10 -, juris Rn. 31
ff.).(Rn.38)
BauGB § 13a Abs 3 S 1 Nr 1, § 214 Abs 2a Nr 2
EGRL 42/2001 Art 3 Abs 7
Aktenzeichen: 3K293/15 Paragraphen: Datum: 2019-04-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22125
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