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Altersversorgung - Betriebsrenten Vertragsrecht Sonstiges
LAG Niedersachsen - ArbG Emden
5.9.2019
4 Sa 5/19 B
Befristet Beschäftigte - betriebliche Altersversorgung
Der Ausschluss befristet Beschäftigter von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die nach dem Inhalt der Versorgungsordnung den MitarbeiternIinnen zusätzlich zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess bieten sollen, ist sachlich nicht gerechtfertigt.
TzBfG § 4
Aktenzeichen: 4Sa5719 Paragraphen: Datum: 2019-09-05 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9949 Altersversorgung - Vertragsrecht
BAG - LAG Düsseldorf - ArbG Essen
12.06.2007
3 AZR 83/06
Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht
Die Unklarheitenregel (nunmehr § 305c Abs. 2 BGB) gilt auch für Anpassungsbeschlüsse des Bochumer Verbandes.
BGB § 305c Abs. 2
BetrAVG § 2 Abs. 5
BetrAVG § 16
Aktenzeichen: 3AZR83/06 Paragraphen: BGB§305c BatrAVG§2 BetrAVG§16 Datum: 2007-06-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6119 Altersversorgung - Betriebsrenten Vertragsrecht
LAG Köln - ArbG Köln
08.05.2006
2 Sa 940/05
Wartezeit, Anwartschaft, Unverfallbarkeit, betriebliche Altersversorgung
Auslegung einer Versorgungszusage. Unterschied zwischen Wartezeit und Unverfallbarkeitsfrist. Zulässigkeit von Zusagen, die eine längere Betriebszugehörigkeit als Wartezeit voraussetzen, als für die Unverfallbarkeit notwendig ist.
BGB §§ 305, 307
BetrAVG § 30 f, 1 b Aktenzeichen: 2Sa940/05 Paragraphen: BGB§305 BGB§07 BetrAVG§30 Datum: 2006-05-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5079
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