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Familienrecht - Namensrecht Personenstandsrecht
OLG Hamm - LG Bochum
10.05.2005
15 W 114/04
Namensrecht.
Die Übertragung eines grichischen Namen in deutsche Personenstandsbücher, die nur in lateinischen Buchstaben geführt werden (§ 49 Abs. 1 der Dienstanweisung für die Standesbeamten) (Leitsatz der Redaktion)
PStG § 47 Abs. 2 S. 1
PStG § 48 Abs. 1
PStG § 49
PStG § 60 Abs. 2 S. 1 Aktenzeichen: 15W114/04 Paragraphen: PStG§47 PStG§48 PStG§49 PStG§60 Datum: 2005-05-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14751 Familienrecht - Namensrecht
BGH - OLG Dresden - AG Borna
10.03.2005
XII ZB 153/03
Die Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung seines Kindes kann vom Beschwerdegericht auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 1618 Satz 4 BGB ersetzt werden, wenn der andere Elternteil aufgrund einer die Einwilligung ersetzenden, aber nicht rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts bereits eine Namensänderung des Kindes bewirkt hat.
BGB § 1618 Satz 4 Aktenzeichen: XIIZB153/03 Paragraphen: BGB§1618 Datum: 2005-03-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13523 Familienrecht - Namensrecht
Bayerischer VGH - VG München
10.03.2005
5 ZB 04.2941
Namensänderung; wichtiger Grund; Hinderung der früheren Namensführung; Ableitung;
Adelsbezeichnung; Bürgerlicher Name
VwGO § 124 Abs. 2
NAG § 3
NAG § 3a Aktenzeichen: 5ZB04.2941 Paragraphen: VwGO§124 NAG§3 NAG§3a Datum: 2005-03-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13675 Familienrecht - Namensrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
07.03.2005
20 W 374/04
Einbenennung; Namensänderung; Anschluss; Kind; Elternteil
Nach einer Einbenennung des Kindes nach § 1618 BGB und einem nachfolgenden Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils aufgrund § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB kommt eine erneute Namensänderung des Kindes durch Anschluss an den Namenswechsel des Elternteils nicht in Betracht (Anschluss an BGH NJW 2004, 1108).
BGB § 1355 V 2
BGB § 1617
BGB § 1617 a
BGB § 1617 b
BGB § 1617 c Aktenzeichen: 20W374/04 Paragraphen: BGB§1355 BGB§1617 BGB§1617a BGB§1617b BGB§1617c Datum: 2005-03-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15062 Familienrecht Internationales Recht - Namensrecht Familienrecht
OLG Nürnberg - AG Nürnberg
24.02.2005
7 WF 188/05
Die Eintragung des Namens eines Mannes als Vater eines Kindes in ein weißrussisches Geburtenbuch nach Art. 58 des weißrussischen FGB steht der Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes nach deutschem Recht nicht entgegen.
BGB § 1594
BGB § 1600 d
weißrussisches FGB Art. 58 Aktenzeichen: 7WF188/05 Paragraphen: BGB§1594 BGB§1600d weißrussisches FGB Art. 58 Datum: 2005-02-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13000 Familienrecht - Namensrecht Vaterschaftsrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
04.02.2005
20 W 274/04
Sorgeerklärung; Namensneubestimmung; Name; Vaterschaftsanerkenntnis; Geburtsanzeige
Geben die nicht miteinander verheirateten Eltern in der Geburtsanzeige für ihr Kind den Geburtsnamen des Vaters an, während in den 2 Monate später beim Jugendamt beurkundeten Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft und die Begründung der gemeinsamen Sorge das Kind mit dem Geburtsnamen der Mutter bezeichnet wird, so darf der Standesbeamte
bei der nachfolgenden Beurkundung der Geburt ohne weitere Rückfrage oder
Klarstellung nicht davon ausgehen, dass mit der Namensangabe in der Geburtsanzeige bereits eine Neubestimmung des Kindesnamens aus Anlass der Begründung der gemeinsamen Sorge nach § 1617b Abs. 1 BGB erfolgt war.
BGB § 1617
BGB § 1617 a
BGB § 1617 b
PStG § 31 a II 2 Aktenzeichen: 20W274/04 Paragraphen: BGB§1617 BGB§1617a BGB§1617b PStG§31a Datum: 2005-02-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14950 Familienrecht - Namensrecht
OLG Hamm - AG Bielefeld
18.01.2005
15 W 343/04
Der alleinige Vornamen "Luka" ist für einen Jungen uneingeschränkt eintragungsfähig. (Leitsatz der Redaktion)
PStG § 49 Abs. 1 S. 2
FGG §§ 13 a Abs. 1 S. 1, 27 Abs. 1, 29
ZPO § 546
KostO §§ 30 Abs. 2, 131 Abs. 2 Aktenzeichen: 15W343/04 Paragraphen: PStG§49 FGG§13a FGG§27 FGG§29 ZPO§546 KostO§30 KostO§131 Datum: 2005-01-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13076 Familienrecht - Namensrecht
OLG Stuttgart - LG Stuttgart - AG Stuttgart
29.11.2004
8 W 414/04
1. Der in einem griechischen Reisepass in lateinischen Schriftzeichen ausgewiesene Name ist ohne Transliteration oder sonstige Veränderung in einen Personenstandseintrag zu übernehmen. Jedenfalls wenn ein zu berichtigender Eintrag im Geburtenbuch aus einer Zeit stammt, in der die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß seinem Beschluss
vom 27.10.1993 (StAZ 1994, 42; NJW-RR 1994, 578) den Standesämtern noch nicht allgemein bekannt war, ist in der Regel von einem unrichtigen Namenseintrag auszugehen, wenn die lateinische Schreibweise eines später ausgestellten Reisepasses vom Eintrag im Geburtenbuch abweicht. Ohne konkrete Anhaltspunkte gebietet § 12 FGG dann keine weiteren Ermittlungen.
2. Maßgebend ist die lateinische Schreibweise der Namen in der Rubrik 1 (Surname / Nom) eines Passes. Nicht verbindlich ist demgegenüber eine Schreibweise des Reisepasses in der Zone für das automatische Lesen.
PStG § 47
NamÜbK Art. 2 Abs. 1 Aktenzeichen: 8W414/04 Paragraphen: PStG§47 NamÜbKArt.2 Datum: 2004-11-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12018 Familienrecht - Namensrecht
BayObLG
16.11.2004
1 Z BR 84/04
1. Ist die Identität der Mutter eines in Deutschland geborenen Kindes aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls (hier: weißrussische oder ukrainische Asylbewerberin) nicht durch eine Personenstandsurkunde oder andere öffentliche Urkunden nachgewiesen, so können in den Geburtseintrag die Namen der Mutter und des Kindes aus der Geburtsanzeige mit einem klarstellenden Zusatz des Inhalts übernommen werden, dass die Vor- und Familiennamen der Mutter und des Kindes ebenso wie die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter nicht festgestellt werden konnten.
2. Eine Eintragung des Vaters im Geburtenbuch hat zu unterbleiben, solange die Rechtsstellung als Vater nicht nachgewiesen ist, weil weder eine Urkunde über die angebliche Heirat mit der Mutter noch ein Vaterschaftsanerkenntnis vorliegt.
PStG § 20
PStG § 21 Abs. 1
PStV § 25 Aktenzeichen: 1ZBR84/04 Paragraphen: PStG§20 PStG§21 PStG§25 Datum: 2004-11-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12452 Familienrecht Grundgesetz - Namensrecht Grundrechte
OLG Frankfurt - LG Frankfurt/Main
12.11.2004
20 W 452/02
Transsexuelle, Transexueller; Vorname; Änderung; Vornamensänderung; Ausländer; Gleichheitsgebot; Antragsberechtigung
Die Beschränkung der Antragsberechtigung zur Vornamensänderung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG auf Deutsche und Personen mit deutschem Personalstatut verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Antrag stellt, dessen Heimatrecht eine Vornamensänderung nicht zulässt (Vorlage an das Bundesverfassungsgericht).
BVerfGG § 80
GG Art. 100
TSG § 1 I Nr. 1 Aktenzeichen: 20W452/02 Paragraphen: BVerfGG§80 GGArt.100 TSG§1 Datum: 2004-11-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13069
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