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Familienrecht - Adoptionsrecht Namensrecht
OLG Köln
30.12.2002
16 Wx 240/02
Anfechtung des mit dem Ausspruch der Adoption verbundenen Ausspruchs über die Namensänderung
1. Erfolgt mit dem Ausspruch der Adoption zugleich auch die Namensbestimmung, so ist letztere nicht nur anfechtbar, wenn eine beantragte Namensänderung abgelehnt wird, sondern auch, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei der Bestimmung des Namens ge-rügt
wird. Das Beschwerderecht ist auch gegeben, wenn die – fehlerhafte – Namensbestimmung dem ursprünglichen Antrag folgt.
2. Es widerspricht nicht dem chinesischen Adoptionsrecht, wenn ein im Ausland lebender, dort von einem Ausländer adoptierter chinesischer Staatsangehöriger mit der Adoption einen dem Heimatrecht des Annehmenden entsprechenden Nachnamen erhält, den er bei einer Adoption in China nicht erhalten könnte.
FGG § 56 e S. 3 Aktenzeichen: 16Wx240/02 Paragraphen: FGG§56 Datum: 2002-12-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7532 Familienrecht - Adoptionsrecht
OLG Köln
27.12.2002
16 Wx 240/02
Anfechtung des mit dem Ausspruch der Adoption verbundenen Ausspruchs über die Namensänderung
1. Erfolgt mit dem Ausspruch der Adoption zugleich auch die Namensbestimmung, so ist letztere nicht nur anfechtbar, wenn eine beantragte Namensänderung abgelehnt wird, sondern auch, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei der Bestimmung des Namens gerügt
wird. Das Beschwerderecht ist auch gegeben, wenn die – fehlerhafte – Namensbestimmung dem ursprünglichen Antrag folgt.
2. Es widerspricht nicht dem chinesischen Adoptionsrecht, wenn ein im Ausland lebender, dort von einem Ausländer adoptierter chinesischer Staatsangehöriger mit der Adoption einen dem Heimatrecht des Annehmenden entsprechenden Nachnamen erhält, den er bei einer Adoption in China nicht erhalten könnte.
FGG § 56 e S. 3 Aktenzeichen: 16Wx240/02 Paragraphen: FGG§56e Datum: 2002-12-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5916 Prozeßrecht Familienrecht Rechtsmittelrecht - Prozeßkostenhilfe Beschwerde Adoptionsrecht
OLG Hamm
31.5.2002
15 W 107/02
1. Die Entscheidung des Landgerichts, durch die es einem Beteiligten für ein Erstbeschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Prozesskostenhilfe versagt, ist nach der Neufassung der Beschwerdevorschriften durch das ZPO-RG nur noch mit der Rechtsbeschwerde unter den Voraussetzungen des § 574 ZPO statthaft, setzt also die Zulassung des Rechtsmittels durch das Landgericht voraus.
2. Die Überleitungsvorschrift des Art. 12 § 2 Abs. 2 AdoptG begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
FGG § 14
ZPO § 574 n.F.
AdoptG Art. 12 § 2 Abs. 2 Aktenzeichen: 15W107/02 Paragraphen: FGG§14 ZPO§574 AdoptGArt.12§2 Datum: 2002-05-31 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=4005 Familienrecht - Adoptionsrecht
OLG Celle
17.05.2001
17 W 30/01
Sittlich gerechtfertigt ist eine Erwachsenenadoption insbesondere dann, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist (§ 1767 Abs. 1, 2. Halbsatz BGB), aber auch schon dann, wenn bei objektiver Betrachtung bestehender Bindungen und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten anzunehmen ist, dass sich eine dem Alter der Beteiligten entsprechende Eltern-Kind-Beziehung noch ausbilden wird.
§§ 1767,1756 BGB Aktenzeichen: 17W30/01 Paragraphen: BGB§1767 BGB§156 Datum: 2001-05-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3583
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