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Verbandsrecht - Handwerkammern/Innungen Beiträge/Abgaben
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
04.05.2009
8 LC 106/08
Beitrag, Folgebescheid, Gewerbeertrag, Grundlagenbescheid, Handwerkskammer, Mitgliedsbeitrag, Nacherhebung, Nachveranlagung, Vertrauensschutz, Vorläufiger Bescheid
Nacherhebung von Handwerkskammer-Mitgliedsbeiträgen
Hat eine Handwerkskammer, die ihre Mitgliedsbeiträge nach den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbeerträgen bemisst, ihrer Beitragsfestsetzung erkennbar einen falschen, nämlich zu geringen Gewerbeertrag zu Grunde gelegt, so ist sie grundsätzlich berechtigt, die
fehlenden Beiträge nachzuerheben.
HwO § 113
Aktenzeichen: 8LC106/08 Paragraphen: HwO§113 Datum: 2009-05-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13929 Verbandsrecht - Zweckverband Satzung
OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Schwerin
29.4.2009
2 L 121/05
Öffentliche Bekanntmachung einer Satzungsänderung; Rechtsaufsichtsbehörde; Beanstandungsrecht; vorbeugende Rechtskontrolle; Aufhebung eines Zweckverbandes
1. Nach öffentlicher Bekanntmachung einer Satzungsänderung steht der Rechtsaufsichtsbehörde das Beanstandungsrecht nach § 81 Abs. 1 KV M-V (KV MV) aus Gründen der Rechtssicherheit nicht mehr zu.
2. Das Anzeigeverfahren nach § 152 KV M-V (KV MV) stellt eine sonstige Wirksamkeitsvoraussetzung der Satzung dar, das ausschließlich der vorbeugenden Rechtskontrolle dient. 3. Ein Verwaltungsakt, mit dem die Aufhebung eines Zweckverbandes nach § 164 Abs. 3 KV M-V (KV MV) kraft Gesetzes festgestellt wird, kann rechtmäßig solange nicht ergehen, wie
eine die Mitgliederzahl auf mehr als ein Mitglied festschreibende Satzung wirksam ist.
KV MV § 154 Abs 4, § 164 Abs 3, § 81 Abs 1
SparkG MV § 1 Abs 1
Aktenzeichen: 2L121/05 Paragraphen: KVMV§154 KVMV§164 KVMV§81 SparkGMV§1 Datum: 2009-04-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15641 Verbandsrecht - Wasserverband
OVG NRW
17.4.2009
7 D 102/07.NE
Der Normenkontrollantrag einer Behörde - hier: eines Wasserverbandes - ist nur zulässig, wenn die Behörde ein aus ihrer Aufgabenstellung resultierendes Interesse an der Überprüfung der objektiven Rechtslage besitzt; ein solches Interesse besteht bereits dann, wenn die Behörde die streitige Norm bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten hat (im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 15.3.1989 - 4 NB 10.88 - und vom 11.8.1989 - 4 NB 23.89 -).
Ein Wasserverband hat eine Ergänzungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich des Hochwasserschutzes unmittelbar zu beachten, wenn die in den Innenbereich einbezogenen Flächen in einem - auch faktischen - Überschwemmungsgebiet (§ 113 Abs. 1 Satz 1, § 112 Abs. 4 LWG NRW) liegen. Ist nämlich eine Ermessensentscheidung nach § 113 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 LWG NRW zu der Frage erforderlich, ob eine Genehmigung für die Errichtung einer baulichen Anlage in einem - faktischen - Überschwemmungsgebiet erteilt werden kann, obwohl dadurch Rückhalteraum verloren geht, fordert dies von dem Wasserverband vorausschauende Planungen dazu, ob und ggf. welche Ausgleichsmaßnahmen er unter Verwendung etwaiger vom Bauherrn im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu zahlender Ersatzgelder sinnvollerweise durchführen kann. Darüber hinaus kommt nach § 113 Abs. 7 Satz 2 LWG NRW innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB auch die Errichtung solcher baulicher Anlagen in Betracht, die der Genehmigungspflicht aus § 113 Abs. 1 und 2 LWG NRW nicht unterfallen, gleichwohl aber das Überschwemmungsgebiet in seiner Funktion beeinträchtigen und damit in den Aufgabenbereich eines Wasserverbandes einwirken können.
VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
BauGB § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
LWG NRW § 112
LWG NRW § 113
Aktenzeichen: 7D102/07 Paragraphen: VwGO§47 BauGB§34 LWGNRW§112 LWGNRW"113 Datum: 2009-04-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14722 Verbandsrecht - Sonstiges
OVG NRW
05.03.2009
8 D 58/08.AK
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Reichweite des Verbandsklagerechts im Umweltrecht nach Art. 10 a der Richtlinie 85/337/EWG in der Fassung der Richtlinie 2003/35/EG (UVP-Richtlinie).
EG-Vertrag Art. 234
RL 85/337/EWG Art. 10 a
UmwRG § 2 Abs. 1 Nr. 1
UmwRG § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1
Aktenzeichen: 8D58/08 Paragraphen: UmwRG§2 Datum: 2009-03-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13747 Umweltrecht verbandsrecht - Verbände Verbandsklage
OVG Hamburg - VG Hamburg
9.2.2009
5 E 4/08.P
Seit Einführung der altruistischen Verbandsklage in § 61 BNatSchG und §§ 1 ff. UmwRechtsbehG kommt auch eine Beiladung von anerkannten Naturschutz- bzw. Umweltvereinen in Betracht, soweit diese geltend machen können, es seien Interessen berührt, die nach den genannten Vorschriften rechtlichen Schutz genießen.
Aktenzeichen: 5E4/08 Paragraphen: BNatSchG§61 Datum: 2009-02-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13668 Verbandsrecht - Wasserverband
Hessischer VGH - VG Darmstadt
30.01.2009
7 A 1864/08
Altverband; Aufnahme; Aufsichtsbehörde; Mitgliedschaft; Wasserverband; Zulassung
Aufnahme als Verbandsmitglied in einen Wasserverband
1. Aus der Regelung des § 79 Abs. 2 Satz 2 WVG, die eine auf die in der Vorschrift genannten Strukturmerkmale beschränkte Bestandsgarantie darstellt, folgt, dass Altverbände nicht die Regelungen des Wasserverbandsgesetzes über die Mitgliedschaft im Verband nach §§
22 ff. WVG für bzw. gegen sich gelten lassen müssen.
2. Die Zulassung einer anderen Person nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WVG als mögliches Verbandsmitglied ist nicht lediglich eine interne Mitwirkungshandlung der staatlichen Aufsichtsbehörde im Aufnahmeverfahren des Verbandsvorstandes, sondern selbstständiger
Verwaltungsakt der Aufsichtsbehörde, der einer Aufnahme nach § 23 Abs. 1 WVG vorgelagert ist.
WVG § 4 Abs. 1 Nr. 4
WVG § 23 Abs. 1
WVG § 79
Aktenzeichen: 7A1864/08 Paragraphen: WVG§4 WVG§23 WVG§78 Datum: 2009-01-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13658 Verbandsrecht - Industrie- und Handelskammer
OVG Lüneburg - VG Hannover
16.01.2009
8 ME 123/08
Beitrag, Grundbeitrag, IHK, Limited, Niederlassungsfreiheit, Pflichtmitgliedschaft, Prüfungsmaßstab, gerichtlicher
IHK-Beitragspflicht für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft (Limited) mit Niederlassungen im Bundesgebiet
1. Zum Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.
2. Dass eine britische Gesellschaft (Limited) mit Niederlassungen im Bundesgebiet beitragspflichtige Mitglied in mehreren IHK ist, steht mit höherrangigem Recht, auch mit der nach Art. 43 EGV geschützten Niederlassungsfreiheit, in Einklang.
EG § 43
IHKG § 2
IHKG § 3
VwGO § 80
Aktenzeichen: 8ME123/08 Paragraphen: EG§43 IHKG§2 IHKG§3 VwGO§80 Datum: 2009-01-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13436 Verbandsrecht - Industrie- und Handelskammer
VG Hannover
08.10.2008
11 A 3467/07
Berufsfreiheit, Betriebsstätte, IHK, IHK-Beitrag, Kammerzugehörigkeit, Pflichtmitgliedschaft, Verfassungsmäßigkeit
Pflichtmitgliedschaft in einer IHK - landwirtschaftliche GmbH
Die Pflichtmitgliedschaft einer auf dem Gebiet der Primärproduktion tätigen GmbH in einer Industrie- und Handelskammer ist auch unter Berücksichtigung der Mehrfachmitgliedschaft in allen Kammern, in deren Bezirken sich Betriebsstätten befinden, verfassungsgemäß.
GG Art. 12 I
GG Art. 2 I
IHKG §§ 2 I, 2 II, 4 IV
Aktenzeichen: 11A3467/07 Paragraphen: GGArt.12 GGArt.2 IHKG§2 IHKG§4 Datum: 2008-10-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13129 Verbandsrecht - Industrie- und Handelskammer
OVG Lüneburg - VG Hannover
23.07.2008
8 LA 70/07
Bindungswirkung, Gewerbesteuermessbescheid, Umlage
Gewerbesteuermessbetrag und Umlage einer Industrieund Handelskammer
Wegen der in § 3 Abs. 3 Satz 6 IHKG statuierten Bindungswirkung können inhaltliche Einwendungen gegen die gewerbsteuerrechtliche Bemessung des Gewerbeertrages nicht der Festsetzung einer Umlage durch eine Industrie- und Handelskammer entgegengehalten werden
GewStG § 7
IHKG § 3 III 6
Aktenzeichen: 8LA70/07 Paragraphen: GewStG§7 IHKG§3 Datum: 2008-07-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12837 Verbandsrecht - Industrie- und Handelskammer
VG Lüneburg
23.07.2008
5 A 64/08
Abberufung des Hauptgeschäftsführers einer IHK
1) Die Abberufung des Hauptgeschäftsführers einer IHK durch den Beschluss der Vollversammlung ist kein Verwaltungsakt.
2) Die Vollversammlung der IHK kann den Hauptgeschäftsführer abberufen, wenn das Vertrauen in die künftige sachgemäße Erfüllung der Aufgaben durch den Amtsinhaber wesentlich beeinträchtigt oder zerstört ist. Auf die Gründe, die zu dem Vertrauensverlust geführt haben kommt es ebenso wenig an wie auf die Verantwortlichkeiten für das Bestehen der Unstimmigkeiten. Es ist auch unerheblich, ob der Hauptgeschäftsführer Dienstpflichten verletzt hat.
3) Die Rechtmäßigkeit der Abberufung setzt voraus, dass sie verfahrensrechtlich ordnungsgemäß erfolgt ist, dass ihr keine unzutreffenden Tatsachen zugrunde gelegt worden sind und dass mit der Entscheidung keine verfassungswidrigen oder sonst mit dem Gesetz nicht
zu vereinbarenden Zwecke oder unsachliche Motive verfolgt werden.
IHKG § 7 I
Aktenzeichen: 5A64/08 Paragraphen: IHKG§7 Datum: 2008-07-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12999
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