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Familienrecht Eherecht - Adoptionsrecht
OLG Stuttgart - LG Ravensburg
14.12.2004
8 W 313/04
1. Um eine mit Art. 6 GG und Art. 8 EMRK nicht mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung des nichtehelichen Vaters mit einem mit der Kindsmutter verheirateten oder von ihr geschiedenen Vater auszuschließen und dem Elternrecht des leiblichen Vaters gerecht zu werden, darf gemäß § 1748 Abs. 4 BGB die Einwilligung des Vaters nur dann ersetzt werden,
wenn bei Unterbleiben der Adoption ein gegenüber den zu schützenden Interessen des Vaters besonders großer Nachteil für das Kindeswohl eintreten würde. Insoweit kann auf die zum Begriff des unverhältnismäßigen Nachteils in § 1748 Abs. 1 BGB entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden ( Anschluss BayObLG FamRZ 2002, 486 = NJW-RR 2002, 433; Abweichung zu OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 573).
2. Ein eigener Verfahrenspfleger für das Kind ist nicht erforderlich im Sinn des § 50 Abs. 1, Abs. 3 FGG, wenn seine Interessenwahrung anderweitig - zum Beispiel durch das Jugendamt - sichergestellt ist.
BGB § 1748 Abs. 4
BGB § 1748 Abs. 1
GG Art. 6
EMRK Art. 8
FGG § 50 Aktenzeichen: 8W313/04 Paragraphen: BGB§1748 GGArt.6 EMRKArt.8 FGG§50 Datum: 2004-12-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12017 Familienrecht Prozeßrecht Internationales Recht - Prozeßrecht Adoptionsrecht Zuständigkeiten
BayObLG
03.11.2004
1 Z AR 139/04
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für das Adoptionsverfahren hinsichtlich eines deutsch-kroatischen Kindes einer jetzt deutschen, ehemals kroatischen Mutter durch ihren kroatischen Ehemann.
EGBGB Art. 14 Abs. 1 Nr. 1
EGBGB Art. 22
EGBGB Art. 23
AdWirkG § 5 Abs. 1 Satz 1
FGG § 43b Abs. 2 Satz 2
Kroatisches IPR-Gesetz Art. 32
Kroatisches IPR-Gesetz Art. 44
Kroatisches IPR-Gesetz Art. 45 Aktenzeichen: 1ZAR139/04 Paragraphen: EGBGBArt.14 EGBGBArt.22 EGBGBArt.23 AdWirkG§5 FGG§43b Kroatisches IPR-Gesetz Art. 32 Datum: 2004-11-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12234 Familienrecht - Adoptionsrecht
BayObLG - LG Augsburg - AG Augsburg
12.10.2004
1 Z BR 71/04
Zu den Voraussetzungen einer Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes durch den Stiefvater.
BGB § 1748 Abs. 1 Aktenzeichen: 1ZBR71/04 Paragraphen: BGB§1748 Datum: 2004-10-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11492 Familienrecht Internationales Recht - Adoptionsrecht Prozeßrecht Familienrecht
OLG Stuttgart - AG Heilbronn
2. 12. 2003
8 AR 22/03
Die Konzentration der Zuständigkeit für Adoptionen mit Auslandsbezug auf das Amtsgericht am Sitz des Oberlandesgerichts ("zentrales Adoptionsgericht") erfasst auch die Adoptionen, in denen nur die Zustimmung nach Art. 23 EGBGB ausländischem Recht unterliegt
(Abweichung von OLG Hamm, FamRZ 2003, 1042).
FGG § 5
FGG § 43 b Abs 2 Satz 1
AdWirkG § 5
EGBGB Art 23 Aktenzeichen: 8AR22/03 Paragraphen: FGG§5 FGG§43b AdWirkG§5 EGBGBArt.23 Datum: 2003-12-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8986 Familienrecht Prozeßrecht Internationales Recht - Prozeßrecht Zuständigkeiten Adoptionsrecht
OLG Karlsruhe - AG Kehl
20.10.2003
11 AR 6/03
Die von § 5 Abs. 1 AdWirkG vorgesehene Konzentration der örtlichen Zuständigkeit tritt nur dann ein, wenn das betreffende Adoptionsverfahren diesem Gesetz unterfällt. Spricht ein deutsches Vormundschaftsgericht die Annahme aus, hat es Feststellungen nach dem AdWirkG nur dann zu treffen, wenn die Annahmeentscheidung gem. Art. 22 EGBGB auf der Anwendung fremden Rechts beruht.
AdWirkG § 5,
FGG § 43 b Abs. 2 Satz 2 Aktenzeichen: 11AR6/03 Paragraphen: AdWirkG§5 FGG§43b Datum: 2003-10-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8070 Familienrecht - Adoptionsrecht
OLG Naumburg
24.7.2003
10 Wx 9/02,
10 Wx 11/02
1. Der Beschluss des Beschwerdegerichts, ein Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung eines leiblichen Elternteils zur Adoption seines Kindes nicht auszusetzen im Hinblick auf ein gleichzeitig noch laufendes Verfahren dieses Elternteils auf Übertragung der elterlichen
Sorge, ist - trotz seines Charakters als regelmäßig unanfechtbare Zwischenentscheidung - selbstständig anfechtbar.
2. Eine Beweisanordnung sowie eine Entscheidung über einen Antrag auf Protokollergänzung sind unselbstständige Zwischenentscheidungen die auch im FGG-Verfahren nicht isoliert angefochten werden können.
3. Das Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung eines leiblichen Elternteils zur Adoption ist zwingend auszusetzen, wenn das Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge noch nicht abgeschlossen ist; das nach § 148 ZPO analog auszuübende Ermessen des Gerichts ist wegen § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf Null reduziert.
4. Eine ausstehende Entscheidung des EGMR hinsichtlich des Sorgerechtsbegehrens dieses Elternteils ist nicht vorgreiflich i. S. v. § 148 ZPO.
BGB § 1747
ZPO § 148 Aktenzeichen: 10Wx9/02 10Wx11/02 Paragraphen: BGB§1747 ZPO§148 Datum: 2003-07-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7477 Familienrecht - Adoptionsrecht
OLG Köln - LG Aachen
24.07.2003
8 U 25/03
Zur Frage der Bindungswirkung einer vertraglichen Vereinbarung, die die geschiedenen Eltern zugunsten des gemeinsamen ehelichen Kindes getroffen hatten, wenn das Kind später von dem neuen Ehepartner des einen Elternteils mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption an Kindes statt angenommen wird.
BGB §§ 153, 157, 311 b, 1755, 1934d Aktenzeichen: 8U25/03 Paragraphen: BGB§153 BGB§157 BGB§311 BGB§1755 BGB§1934 Datum: 2003-07-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8681 Familienrecht - Adoptionsrecht
OLG Köln
07.04.2003
16 Wx 63/03
Volljährigenadoption von Stiefkindern
Auch bei der Volljährigenadoption von Stiefkindern bedarf es der Feststellung von Amts wegen, dass zwischen dem Annehmenden und dem bisherigen Stiefvater ein Eltern- Kind – Verhältnis besteht. Dies kann zweifelhaft sein, wenn das Kind mit dem Stiefvater bisher kaum zusammen gelebt hat und als vorherrschendes Motiv für die Adoption nach den konkreten Umständen naheliegt, dem Anzunehmenden, der bisher durchgängig im Ausland gelebt hat, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zur Erlangung einer qualifizierten Berufsausbildung zu verschaffen.
BGB § 1767 Abs. 1 Aktenzeichen: 16Wx63/03 Paragraphen: BGB§1767 Datum: 2003-04-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7785 Familienrecht - Adoptionsrecht Vormundschaft
Schleswig-Holsteinisches OLG
15.1.2003
2 W 140/02
Ersetzung der Einwilligung in Adoption
Die Einwilligung eines Elternteiles in die Annahme seines Kindes kann bei besonders schwerer geistiger Behinderung und darauf beruhender Unfähigkeit zur Pflege und Erziehung auch dann ersetzt werden, wenn das Kind ohne Adoption die bisherige Pflegefamilie verlassen müsste und die Aufnahme in eine andere Pflegefamilie es in seiner Entwicklung ebenso schwer gefährden würde wie eine Heimunterbringung.
BGB § 1748 III Aktenzeichen: 2W140/02 Paragraphen: BGB§1748 Datum: 2003-01-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7939 Familienrecht - Adoptionsrecht
OLG Hamm
07.01.2003
15 W 406/02
Sittliche Rechtfertigung einer Volljährigenadoption
Besteht zwischen den Adoptionsbeteiligten ein der natürlichen Generationenfolge entsprechender Altersunterschied, so kann das ernsthafte Motiv der Annehmenden, für einen jungen Mann aus einer ihr langjährig befreundeten ausländischen Familie eine dauerhafte Verantwortung zu übernehmen, um dem Anzunehmenden eine berufliche Ausbildung in Deutschland zu ermöglichen, für die Erwartung der Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses sprechen.
BGB §1767 Aktenzeichen: 15W406/02 Paragraphen: BGB§1767 Datum: 2003-01-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6696
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