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WEG-Recht - Prozeßrecht WEG-Versammlung Wohnungseigentümer Sonstiges
BGH - LG NÜrnberg - AG Regensburg
10.12.2010
V ZR 60/10
a) Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden; ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden.
b) Die Ungültigerklärung von Beschlüssen scheidet in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat; anders verhält es sich jedoch bei schwerwiegenden Eingriffen in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird.
WEG § 10 Abs. 2 Satz 2, § 23
BGB § 134
Aktenzeichen: VZR60/10 Paragraphen: WEG§10 WEG§23 BGB§134 Datum: 2010-12-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28409 WEG-Recht - WEG-Versammlung
OLG Zweibrücken - AG Altenkirchen
16.9.2010
3 W 132/10
Beantragt ein Wohnungseigentümer in Ermangelung eines Verwalters die gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung, so handelt es sich dabei um ein WEG-Verfahren nach § 43 Nr. 1 WEG und nicht um ein dem FamFG unterfallendes Verfahren analog § 27 Abs. 2 BGB.
WEG § 43 Nr 1
BGB § 37 Abs 2
Aktenzeichen: 3W132/10 Paragraphen: WEG§43 BGB§37 Datum: 2010-09-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27992 WEG-Recht - Kostenverteilung WEG-Versammlung Beschlüsse
BGH - LG München I - AG München
18.6.2010
V ZR 164/09
a) Die Wohnungseigentümer haben bei der Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 4 WEG ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen; das ist überschritten, wenn der Kostenverteilungsschlüssel nicht durch den in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab, sondern von anderen Gesichtspunkten bestimmt wird.
b) Ein Beschluss nach § 16 Abs. 4 WEG muss den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung genügen. Daran fehlt es, wenn die für den Einzelfall beschlossene Änderung des Kostenverteilungsschlüssels einen Anspruch der betroffenen Wohnungseigentümer auf Gleichbehandlung in künftigen Fällen auslöst und so den allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel unterläuft. Ein solcher Verstoß führt zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses.
WEG § 16 Abs. 4, 21 Abs. 3
Aktenzeichen: VZR164/09 Paragraphen: WEG§16 WEG§21 Datum: 2010-06-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27509 WEG-Recht - Prozeßrecht WEG-Versammlung Wohnungseigentümer Sonstiges
KG Berlin - AG Berlin-Mitte
28.1.2010
24 W 43/09
Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist zur Geltendmachung eines aufgrund einer Verletzung des Verwaltervertrags in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schadens aktivlegitimiert.
2. Ein der Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden entfällt nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird.
WEG § 10
Aktenzeichen: 24W43/09 Paragraphen: WEG§10 Datum: 2010-01-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28243 WEG-Recht - Teilungserklärung WEG-Versammlung Beschlüsse
BGH - LG Berlin - AG Charlottenburg
15.1.2010
V ZR 72/09
a) Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.
b) Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.
WEG § 13 Abs. 1
Aktenzeichen: VZR72/09 Paragraphen: WEG§13 Datum: 2010-01-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26715 WEG-Recht - Instandhaltung WEG-Versammlung
BGH - LG berlin - AG Tempelhof-Kreuzberg
15.1.2010
V ZR 80/09
Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.
WEG § 10 Abs. 6 Satz 3
Aktenzeichen: VZR80/09 Paragraphen: WEG§10 Datum: 2010-01-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26716 WEG-Recht - WEG-Versammlung Beschlüsse Anfechtungsrecht
BGH - LG Köln - AG Köln
15.1.2010
V ZR 114/09
a) Die Ablehnung eines Beschlussantrags durch die Wohnungseigentümer (Negativbeschluss) unterliegt auch ohne Verbindung mit einem auf die Feststellung eines positiven Beschlussergebnisses gerichteten Antrags der gerichtlichen Anfechtung (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 152, 46, 51 und 156, 19, 22).
b) Die vorherige Befassung der Versammlung der Wohnungseigentümer mit einem auf deren Mitwirkung an einer ordnungsgemäßen Verwaltung gerichteten Antrag ist Zulässigkeitsvoraussetzung der Gestaltungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG
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c) Für die Entscheidung über das Verlangen eines Wohnungseigentümers nach einer vom Gesetz abweichenden Vereinbarung oder der Anpassung einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG) fehlt den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz; die auf Zustimmung
zu der Änderung gerichtete Leistungsklage ist deshalb ohne vorherige Befassung der Wohnungseigentümerversammlung zulässig.
d) Die Regelung in § 16 Abs. 4 WEG zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels im Einzelfall schließt nicht die Geltendmachung des auch denselben Einzelfall betreffenden Anspruchs auf Zustimmung zur generellen Änderung der Kostenverteilung nach § 10 Abs. 2
Satz 3 WEG aus.
e) Der Anspruch eines Wohnungseigentümers, nach § 16 Abs. 4 Satz 1 WEG im Einzelfall eine abweichende Kostenverteilung durchzusetzen, besteht nicht schon dann, wenn sie dem in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab Rechnung trägt; die in § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG genannten Voraussetzungen für die generelle Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels müssen ebenfalls vorliegen.
WEG §§ 10 Abs. 2 Satz 3, 16 Abs. 4, 21 Abs. 1, 3, 4 und 8, 23 Abs. 1, 43 Nr. 4, 46
Aktenzeichen: VZR114/09 Paragraphen: WEG§10 WEG§16 WEG§21 WEG§23 WEG§43 Datum: 2010-01-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26717 WEG-Recht - WEG-Versammlung
OLG Köln - LG Köln - AG Köln
22.6.2009
16 Wx 266/08
Wohnungseigentümerversammlung, Nichtöffentlichkeit
Die Tatsache, dass in der Vergangenheit Beschlüsse im Zusammenhang mit einer komplexen Sanierungsmaßnahme wegen formeller Mängel mit Erfolg angefochten worden sind, kann es rechtfertigen, dass ein Verwalter im Interesse aller Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt zur Eigentümerversammlung hinzuzieht.
WEG § 24
Aktenzeichen: 16Wx266/08 Paragraphen: WEG§24 Datum: 2009-06-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27961 WEG-Recht - WEG-Versammlung Teilungserklärung
OLG Celle - LG Stade - AG Tostedt
21.04.2008
4 W 216/07
Der Vertrag über die Begründung des Wohnungseigentums entfaltet denselben verbindlichen Charakter wie die Teilungserklärung.
WEG § 3
WEG § 8
Aktenzeichen: 4W216/07 Paragraphen: WEG§3 WEG§8 Datum: 2008-04-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24904 WEG-Recht - WEG-Versammlung Beschlüsse Anfechtungsrecht
OLG Düsseldorf - LG Duisburg - AG Mühlheim
06.11.2007
I-3 Wx 195/07
1. Das vermögenswerte (Jahres-) Interesse des Beschwerdeführers an der Vermeidung der Folgen einer für unbestimmte Dauer getroffenen Regelung (hier: „Laubfegeplan”) ist mindestens mit dem dreifachen Jahreswert der wirtschaftlichen Belastung anzusetzen.
2. Führt die mehrheitliche Ablehnung eines Eigentümerantrags über die Änderung eines „Schneefegeplanes” (Jeder Wohnungseigentümer sei jeweils für eine Woche für die Schneeräumung verantwortlich.) beim Antragsteller zu jährlichen Mehrkosten, so ist sein für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde maßgebliches Änderungsinteresse wirtschaftlich nicht geringer als mit dem Dreifachen dieses Wertes zu bemessen.
WEG a.F. § 45 Abs. 1
WEG § 62
Aktenzeichen: I-3Wx195/07 Paragraphen: WEG§45 WEG§62 Datum: 2007-11-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=22515
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