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Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt Unterhalt
Die neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2013 Aktenzeichen: Paragraphen: Datum: 2012-12-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31593 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt Sonstiges
OLG Frankfurt - AG Melsungen
7.12.2012
2 UF 223/09
1. Der Auslandsverwendungszuschlag, den ein in Afghanistan eingesetzter Berufssoldat bezieht, ist nicht in voller Höhe zum unterhaltsrechtlich maßgebenden Einkommen zu rechnen. Der Bundesgerichtshof vertritt die Auffassung, dass aus revisionsrechtlicher Sicht eine Anrechnung von 1/3 bis 1/2 nicht zu beanstanden sei.
2. Für die Ausfüllung dieses Rahmens kommt es entscheidend auf die Beschwerlichkeit und Gefährlichkeit des Auslandseinsatzes an. Insofern muss sicherlich zwischen Friedenseinsätzen und echten Kampfeinsätzen unterschieden werden. Ein Vergleich mit den bisherigen Auslandseinsätzen der Bundeswehr lässt die Belastung der Soldaten in Afghanistan als die bisher extremste erscheinen, sodass von der Anrechnung eines Drittels als Einkommen auszugehen ist.
3. Das Eingehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft lässt den Unterhaltsanspruch nicht wegen grober Unbilligkeit entfallen, wenn dem unterhaltsbegehrenden Ehegatten unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder für die eigenen Bedürfnisse ein Unterhaltsbetrag zur Verfügung stehen muss und Kindesunterhalt und Kindergeld zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht ausreichen.
BGB § 1361
Aktenzeichen: 2UF223/09 Paragraphen: BGB§1361 Datum: 2012-12-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33063 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt Großeltern
OLG Hamm - AG Paderborn
25.10.2012
6 WF 232/12
1. Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gegen ihre Großeltern nach § 1607 Abs. 1 BGB (Ersatzhaftung) sind nach § 232 Abs. 1 Nr. 2 FamFG vor dem Amtsgericht geltend zu machen, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes liegt.
2. Zur Begründung einer Ersatzhaftung der Großeltern reicht es nicht aus, dass nur der barunterhaltspflichtige Elternteil leistungsunfähig ist. Vielmehr muss hinzukommen, dass dem betreuenden Elternteil die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist.
BGB § 1607 Abs 1
FamFG § 232 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 6WF232/12 Paragraphen: BGB§1607 FanFG§232 Datum: 2012-10-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32712 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt Sonstiges
OLG Nürnberg - AG Nürnberg
24.10.2012
7 UF 969/12
1. Zum familienrechtlichen Ausgleichsanspruch eines Elternteils, der nach seiner Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt in einer Jugendamtsurkunde die Betreuung der Kinder übernommen hat.
2. Einem Elternteil steht nach der Übernahme der Betreuung der Kinder auch dann ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch zu, wenn seine Verpflichtung zur Leistung von Barunterhalt in einer Jugendamtsurkunde festgelegt worden war.
Aktenzeichen: 7UF969/12 Paragraphen: BGB31606 Datum: 2012-10-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32731 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt
OLG Stuttgart - AG Ludwigsburg
18.10.2012
18 WF 229/12
Der Besuch des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten und der Fachschule für Sozialpädagogik in Baden-Württemberg zählt nicht zur allgemeinen Schulausbildung im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB.
Aktenzeichen: 18UF229/12 Paragraphen: BGB§1603 Datum: 2012-10-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31545 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Aufstockungsunterhalt Kindesunterhalt
OLG Stuttgart - AG Esslingen
1.8.2012
11 WF 161/12
Bei der Berechnung des Aufstockungsunterhalts ist vom Einkommen des Bedürftigen auch dann der vorrangige Kindesunterhalt vorweg abzuziehen, wenn nur dadurch ein Anspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB entsteht.
Aktenzeichen: 11WF161/12 Paragraphen: BGB§1573 Datum: 2012-08-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31097 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt
OLG Brandenburg - AG Cottbus
26.7.2012
9 UF 292/11
1. Die Teilnahme an einer Erstausbildung ist in der Regel nicht als Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit anzusehen.
2. Zur unterhaltsrechtlichen Zuordnung von durch die Gegenseite behaupteten Einkünften aus Schwarzarbeit.
BGB § 1601, §§ 1601ff
Aktenzeichen: 9UF292/11 Paragraphen: BGB§1601 Datum: 2012-07-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32538 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt
BGH - OLG Köln - AG Leverkusen
18.7.2012
XII ZR 91/10
1. Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen (im Anschluss an Senatsurteil vom 18. Januar 2012, XII ZR 15/10, FamRZ 2012, 530).
2. Der Familienselbstbehalt trägt bereits dem Umstand Rechnung, dass die Ehegatten durch ihr Zusammenleben Haushaltsersparnisse erzielen (im Anschluss an Senatsurteil BGH, 28. Juli 2010, XII ZR 140/07, BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535).
BGB § 1603 Abs 1
Aktenzeichen: XIIZR91/10 Paragraphen: BGB§1603 Datum: 2012-07-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31351 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt Sonstiges
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
3.5.2012
12 S 2935/11
1. Einem aus einer anonymen künstlichen Befruchtung hervorgegangenen Kind kann, sofern nicht die Voraussetzungen des § 1600 Abs. 5 BGB gegeben sind, keine Unterhaltsleistung nach § 1 Abs. 1 UVG zustehen.
2. Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes verlangen, dass der öffentlichen Hand jedenfalls die potentielle Möglichkeit eröffnet ist, ihre Aufwendungen für die Gewährung der Unterhaltsleistung von dem anderen Elternteil erstattet zu bekommen.
UVG § 1 Abs 1, § 1 Abs 3, § 7
BGB § 1600 Abs 5
Aktenzeichen: 12S2935/11 Paragraphen: UVG§1 UVG§7 BGB§1600 Datum: 2012-05-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32634 Familienrecht-Unterhaltsrecht - Kindesunterhalt
OLG Köln - LG Leverkusen
20.4.2012
25 WF 64/12
1. Das Berufsorientierungsjahr ist als "allgemeine Schulausbildung" im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB anzusehen.
2. Das unterhaltsberechtigte Kind, das seinen Vater in Anspruch nimmt, muss sich nicht auf ein fiktives Einkommen der Kindesmutter, in deren Haushalt es lebt, verweisen lassen und kann entsprechend dem Rechtsgedanken des § 1607 Abs. 2 BGB allein den leistungsfähigen
Elternteil in Anspruch nehmen.
BGB § 1603 Abs 2 S 2, § 1607 Abs 2, § 1611 Abs 1
Aktenzeichen: 25UF64/12 Paragraphen: BGB§1603 BGB§1607 BGB§1611 Datum: 2012-04-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31462
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