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Verkehrswegerecht - Fernstraßen Planfeststellung Umweltrecht
BVerwG
27.11.2018
9 A 8.17
Abschneidekriterium; Abschnitt; Abschnittsbildung; Absetzbecken; Abwägungsparameter; Amphibienleiteinrichtung; Arbeitshilfe; Aussetzung; Auswirkungsprognose; Belehrungspflicht; Bestandserfassung; Beweisantrag; Beweismittel; Bewirtschaftungsziel; Brutplatz; CIS-Document; Chloridbelastung; Chlorideintrag; Critical Loads; Cyanid; Effektdistanz; Ergebnisoffenheit; Erhaltungsziel; Erhaltungszustand; Erreichbarkeit; Ersatzbrutplatz; FFHGebiet; Feuchtgebiet; Fischfauna; Fledermaus; Flugroute; Flugstraße; Fortpflanzungszeit; Gebietsabgrenzung; Gebietsmeldung; Geländeuntersuchung; Gewässerüberwachung; Grundwasser; Grundwasserflurabstand; Grundwasserkörper; Habitatanalyse; Habitateignung; Haselmaus; Heidelerche; Indikatorfunktion; Ist-Zustand; Kalkberghöhlen; Klagebegründungsfrist; Kleingewässer; Knick; Kollisionsschutzzaun; Laubfrosch; Messergebnis; Methodenmix; Migrationszeit; Moorfrosch; Myotisart; Nahrungsangebot; Nahrungshabitat; Neunauge; Nitrat; Oberflächengewässer; Qualitätskomponente; Redder; Regenrückhaltebecken; Retentionsbodenfilter; Salzbelastung; Schadstoff; Schleiereule; Signifikanzkriterium; Sozialadäquanz; Stickstoffeintrag; Straßenentwässerung; Störung; Teilverklammerung; Tötungsrisiko; Uhu; Umweltbetroffenheit; Umweltqualitätsnorm; Verfahrensfehler; Verfahrensfehler; Vergrämung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Verträglichkeitsprüfung; Vorlagebeschluss; Vorprüfung; Vorsorgewert; Wasserrahmenrichtlinie; Winterquartier; allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponente; biologische Qualitätskomponente; chemische Qualitätskomponente; chemischer Zustand; ergänzendes Verfahren; erhebliche Beeinträchtigung; fiBS; grundwasserabhängige Landökosysteme; lokale Population; mengenmäßiger Zustand; nasse Deposition; polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe; wasserrechtliches Verschlechterungsverbot; Öffentlichkeitsbeteiligung; Überbauung; Überhälter; Überwachungsfrequenz; Überwachungsintervall; ökologischer Zustand; ökologisches Potenzial;
Planfeststellung Straßenrecht mit Schwerpunkten im Wasserrecht, Habitatschutzrecht und Artenschutzrecht
1. Nach § 6 UmwRG (ebenso jetzt § 17e Abs. 5 FStrG) ist neuer Tatsachenvortrag außerhalb der zehnwöchigen Klagebegründungsfrist unabhängig von einer konkreten Verfahrensverzögerung grundsätzlich ausgeschlossen, soweit er nicht genügend entschuldigt wird. Innerhalb
der Klagebegründungsfrist sind die Beweismittel für einen späteren förmlichen Beweisantrag bereits anzugeben.
2. Eine ordnungsgemäße Prüfung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbots im Rahmen der Vorhabenzulassung setzt regelmäßig eine Ermittlung des Ist-Zustands der betroffenen Gewässer und hierauf aufbauend eine gewässerkörperbezogene Auswirkungsprognose
voraus.
3. Der Senat geht weiterhin davon aus, dass die Methode der Critical Loads und das Abschneidekriterium einer Zusatzbelastung von 0,3 kg/ha*a die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Ermittlung der Belastung durch Stickstoffeinträge in geschützte Lebensräume
widerspiegelt. Aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2018 (C-293/17) ergibt sich nicht, dass diese Kriterien mit den unionsrechtlichen Anforderungen aus Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie unvereinbar sind.
4. Auch eine zur Vermeidung des Tötungsrisikos (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) angeordnete Maßnahme wie die Vergrämung einer Art kann den Tatbestand des Störungsverbots gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfüllen, wenn sie während der geschützten Zeiten stattfindet und erheblich ist.
UmwRG § 4 Abs. 1a und 1b, § 6 Satz 1 und 3
VwGO § 58, § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, § 94
VwVfG § 75 Abs. 1a Satz 2, § 76 Abs. 2
FFH-RL Art. 6 Abs. 3, Art. 12 Abs. 1
VRL Art. 5 Abs. 1
WRRL Art. 4 Abs. 1
BNatSchG § 34 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 5 Satz 2
WHG § 27 Abs. 1 und 2
OGewV § 5 Abs. 1, 4 und 5, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 10
GrwV § 4 Abs. 2 Nr. 2, §§ 5, 7 Abs. 2 Nr. 2
FStrG § 17e Abs. 5
Aktenzeichen: 9A8.17 Paragraphen: Datum: 2018-11-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21958 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht Planfeststellung Lärmschutz
BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
22.11.2018
7 C 7.17
Abstellgleis; Anlage; Anlagenbetreiber; Bahnhof; Betriebsführungsgleis; Elektrotriebwagen; Fahrvorgang; Fahrzeug; Messanordnung; Ruhezustand; Schallemission; Serviceeinrichtung; Verkehrsgeräusch; Verkehrslärmschutz; anlagenbezoger Immissionsschutz; emissionsträchtiges Grundstück; nutzungsabhängige Betrachtungsweise; schädliche Umwelteinwirkungen; sonstige ortsfeste Einrichtung; verkehrsbezogener Immissionschutz; öffentlicher Verkehrsweg;
Abstellgleise als immissionsschutzrechtliche Anlage
Während der Nutzung als nächtliches Abstellgleis für Elektrotriebwagen unterliegen Eisenbahngleise als sonstige ortsfeste Einrichtung im Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG dem anlagenbezogenen Immissionsschutzrecht.
BImSchG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 5, §§ 26, 38, 41 bis 43
AEG a.F. § 2 Abs. 3a, 3c
AEG n.F. § 2 Abs. 7, 11
Aktenzeichen: 7C7.17 Paragraphen: Datum: 2018-11-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21297 Verkehrswegerecht - Luftverkehrsrecht
VGH Hessen - VG Gießen
18.10.2018
9 A 1844/17
Luftverkehrsrechts
Aus der Gesamtschau der Regelungen über die Erteilung und Verlängerung von Berechtigungen in Anhang I Abschnitt A zu der Verordnung (EU) 1178/2011 (Teil-FCL) ergibt sich, dass auch der Bewerber um die Verlängerung einer Lehr- oder Prüferberechtigung für Berufspiloten
für Hubschrauber (TRI [H] und TRE [H]) im Besitz einer gültigen Berufspiloten- Lizenz (CPL, MPL oder ATPL) sein muss. Mit der Vollendung des 65. Lebensjahrs erlöschen weder eine noch gültige Verkehrspilotenlizenz noch die darin eingetragenen und noch gültigen
Qualifikationen als Lehrberechtigter und Prüfer. Das Erreichen des 65. Lebensjahres steht auch einer Verlängerung von Lehr- und Prüferberechtigungen für Berufspiloten nicht entgegen, da nach FCL.010 Anhang I Abschnitt A zu der Verordnung (EU) 1178/2011 nur die Beförderung von Passagieren, Fracht und Post gemäß FCL.065 als Tätigkeit im gewerblichen Luftverkehr ausgeschlossen ist, nicht aber die Tätigkeit als Fluglehrer und Prüfer.
GG Art. 12
EU-Charta Art. 52 Abs. 1
VO (EU) Nr. 1178/2011, Nr. 2018/1139
VO (EG) Nr. 216/2008
Aktenzeichen: 9A1844/17 Paragraphen: Datum: 2018-10-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21429 Verkehrswegerecht - Straßenrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Frankfurt/Oder
9.10.2018
1 N 24.18
Zur Abgrenzung der Kreisstraßen von den Gemeindeverbindungstraßen im Land Brandenburg.
1. Bei der Abgrenzung der Kreisstraßen im Sinne von § 3 Abs. 3 BbgStrG von den Gemeindeverbindungsstraßen gemäß § 3 Abs 4 Nr 1 BbgStrG ist maßgeblich auf das Kriterium des überörtlichen Verkehrs abzustellen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom Urteil vom 3. Mai 2013 - 9 A 17.12 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2013 - OVG 1 B 54.11 - juris Rn. 21).
2. Eine Straße dient dem Anschluss einer Gemeinde an das überörtliche Straßennetz im Sinne von § 3 Abs 3 Nr 2 BbgStrG nicht schon dann oder ist dazu nicht zu dienen bestimmt, wenn die Gemeinde auf ihrem Gebiet bereits über einen solchen Anschluss verfügt und eine weitere Anbindung derselben Straße an das überörtliche Straßennetz auf dem Gebiet
der Nachbargemeinde liegt, sondern nur dann, wenn die Straße ausschließlich oder überwiegend gerade dazu da ist, den (einzigen) Anschluss der Gemeinde an das höher klassifizierte Straßennetz herzustellen.
3. Das Tatbestandsmerkmal "Ortsteil" in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2 BbgStrG setzt voraus, dass es sich um einen „Ortsteil“ im Sinne von § 45 Abs 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und nicht lediglich um einen "Wohnplatz" handelt.
StrG BB § 3 Abs 3 Nr 1, § 3 Abs 3 Nr 2, § 3 Abs 4 Nr 1, § 7 Abs 5 S 1
Aktenzeichen: 1N24.18 Paragraphen: Datum: 2018-10-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21314 Verkehrswegerecht Ordnungsrecht - Straßenrecht Sondernutzungsrechte Ordnungsrecht
VG Freiburg
8.10.2018
4 K 5260//18
Zur Frage, ob Tarotkartenlegen Straßenkunst ist (hier verneint).
Mit ihrem "Merkblatt für Musiker/innen und darstellende Künstler/innen" hat die Stadt Freiburg Straßenkunst erlaubnisfrei gestellt (wie VGH-Bad.-Württ., Urt. v. 26.06.1986 - 1 S 2448/85 -, NJW 1987, 1839).
Aktenzeichen: 4K5260/18 Paragraphen: Datum: 2018-10-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21188 Verkehrswegerecht - Nahverkehr
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Oldenburg
27.9.2018
5 C 7.17
Alltagsverkehr; Beförderung; Beförderung schwerbehinderter Menschen; Fähre; Fährstrecke; Fährverbindung; Fährverkehr; Gelegenheitsverkehr; Merkzeichen; Mobilität; Mobilitätsbereich; Nachbarschaftsbereich; Nachteilsausgleich; Nahverkehr; Nahverkehrsdefinition; Orts- und Nachbarschaftsbereich; Ortsbereich; Personenverkehr; Rechtsänderungen; Revisionsgericht; Schiffsverkehr; Schwerbehindertenrecht; Schwerbehinderung; Straßenbahn; Straßenverkehr; Teilhabe; Verbundverkehr; Verkehr; Verkehrsbedürfnis; Wasserfahrzeuge; Wertmarke; schwerbehinderte Menschen; unentgeltlich; unentgeltliche Beförderung; wirtschaftlich verbunden; wirtschaftliche Verbindung; öffentlicher Personenverkehr;
Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr
1. Aus dem Schwerbehindertenrecht lässt sich nicht die Anforderung ableiten, dass öffentlicher Personenverkehr mit Wasserfahrzeugen im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr nur dann als Nahverkehr im Sinne von § 230 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX zu qualifizieren ist, wenn dabei
(typischerweise) Verkehre entstehen, die der Beförderung von Personen dienen, um die im Alltag anfallenden Entfernungen zu bewältigen.
2. Durch einen stetigen, mehr als einmal am Tag durchgeführten Fährverkehr sind benachbarte Gemeinden jedenfalls dann im Sinne von § 230 Abs. 1 Nr. 7 Halbs. 2 SGB IX wirtschaftlich verbunden, wenn die Fährverbindung in einem wirtschaftlich nicht unbedeutenden
Umfang von Gemeindeangehörigen und sonstigen Personen genutzt wird und zur Versorgung einer Gemeinde mit Wirtschaftsgütern beiträgt.
SGB IX § 228 Abs. 1, § 229 Abs. 1 Satz 1, § 230 Abs. 1 Nr. 1 bis 7
SGB IX a.F. § 145 Abs. 1, § 147 Abs. 1 Nr. 7
PBefG § 8 Abs. 1
RegG § 2 Satz 1
UnBefG 1965 § 1 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1
VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Aktenzeichen: 5C7.17 Paragraphen: Datum: 2018-09-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21282 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht Planfeststellung Lärmschutz
BVerwG
6.9.2018
3 A 11.15
Abwägung; Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld; Bebauungsplan; Belange der Bürger; Besonders überwachtes Gleis; Betriebsprogramm; Betroffenheit einzelner Grundstücke; Beurteilungspegel; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Gemeinde; Grundeigentum; Güterzuglänge; Immissionsgrenzwert; Klagebefugnis; Klagebegründungsfrist; Lärmbelastung; Nachbarschaft; Ortsbild; Planungshoheit; Prognose; Präklusion; Rückwirkung; Schienenbonus;
Selbstverwaltungsrecht; Spitzenpegel; Stand der Technik; Verkehrslärmerhöhung; Verzögerung; Vorbelastung; Zuschlag für Brücken; abwägungserheblicher Belang; behindertengerechter Zugang; fachplanerische Zumutbarkeit; geringfügige Überschreitung; mittlere
Zuglänge; schädliche Umwelteinwirkung; wehrfähige Rechtsposition; zivilrechtliches Eigentum; Überwurfbauwerk;
Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Hallstadt - Zapfen-dorf
Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung eines Schienenwegs kann eine Gemeinde als Eigentümerin von Grundstücken ebenso wie ein privater Grundstückseigentümer Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche nach Maßgabe der §§ 41, 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der 16. BImSchV verlangen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
AEG § 18 Satz 2, § 18e Abs. 5
VerkPBG § 5 Abs. 3
UmwRG a.F. § 4a Abs. 1, § 5 Abs. 1
UmwRG §§ 6, 8 Abs. 1
VwGO § 87b Abs. 3
BImSchG § 3 Abs. 1, §§ 41, 43 Abs. 1
16. BImSchV a.F. § 3, Anlage 2 (zu § 3)
16. BImSchV § 2 Abs. 1 und 3, § 4 Abs. 3 Satz 1
24. BImSchV § 2 Abs. 4 Nr. 2
Aktenzeichen: 3A11.15 Paragraphen: Datum: 2018-09-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21268 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht Planfeststellung Lärmschutz
BVerwG
6.9.2018
3 A 15.15
Abwägung; Anpassungspflicht; Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld; Bauflächen; Bebauungsplan; Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Flächennutzungsplan; Gemeinde; Gesamtlärmbetrachtung;
Güterzuglänge; Immissionsgrenzwert; Klagebefugnis; Klagebegründungsfrist; Nutzungskonflikt; Planungshoheit; Präklusion; Rückwirkung; Schienenbonus; Selbstverwaltungsrecht; Verzögerung; abwägungserheblicher Belang; geringfügige Überschreitung; mittlere Zuglänge; schädliche Umwelteinwirkung; wehrfähige Rechtsposition;
öffentlicher Planungsträger;
Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Hallstadt - Zapfendorf Parallelentscheidung
Die Anpassungspflicht nach § 7 Satz 1 BauGB gebietet nicht, bei der Planfeststellung eines Schienenweges Schallschutz zugunsten von Flächen vorzunehmen, die der Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen darstellt.
AEG § 18 Satz 2, § 18e Abs. 5
BauGB § 7 Satz 1, § 38 Satz 2
VerkPBG § 5 Abs. 3
UmwRG a.F. § 4a Abs. 1, § 5 Abs. 1
UmwRG §§ 6, 8 Abs. 1
VwGO § 87b Abs. 3
BImSchG § 3 Abs. 1, §§ 41, 43 Abs. 1
16. BImSchV a.F. § 3, Anlage 2 (zu § 3)
16. BImSchV § 2 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 3 Satz 1
Aktenzeichen: 3A15.15 Paragraphen: Datum: 2018-09-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21269 Verkehrswegerecht - Straßenrecht Sonstiges
OVG NRW - VG Gelsenkirchen
3.9.2018
11 A 2511/16
Fernstraßenrechtliches Anbauverbot - hier: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage nebst (Feuerwehr-) Zufahrt unterliegt nicht dem Anbauverbot
1. Der Begriff des "Hochbaus" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG ist spezifisch fernstraßenrechtlich auszulegen.(Rn.27)
2. Ein aus mehreren baulichen Anlagen bestehendes Bauvorhaben kann fernstraßenrechtlich je nachdem, welche bauliche Anlage im Blickpunkt steht, unterschiedlich bewertet werden, mag das Gesamtvorhaben nach dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht auch einheitlich zu beurteilen sein.(Rn.44)
FStrG § 9 Abs 1 S 1 Nr 1
BauO NW 2016 § 4, § 5, § 51
Aktenzeichen: 11A2511/16 Paragraphen: Datum: 2018-09-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21819 Verkehrswegerecht - Eisenbahnrecht Sonstiges
BVerwG - Bayerische VGH - VG München
29.8.2018
3 B 24.18
Anspruchsentstehung; Bildung eines Rechtssatzes; Verjährung; Vertrauenstatbestand; Verwirkung; unzulässige Rechtsausübung;
Verwirkung im öffentlichen Recht
Entsteht ein Anspruch auf Kostenerstattung erst mit prüfbarer Rechnungslegung, kann der Gläubiger das Recht, von dem Schuldner Erstattung der Kosten zu verlangen, bereits vor Rechnungslegung verwirkt haben.
BGB § 242
EKrG § 13 Abs. 1
Aktenzeichen: 3B24.18 Paragraphen: Datum: 2018-08-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21270
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