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Bau- und Bodenrecht Naturschutzrecht - Planfeststellung Schutzgebiete
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES VERWALTUNGSGERICHT
10.10.2001
12 B 10/01
Planfeststellung
Eingriff in Naturschutzgebiet, Vogelschutzgebiet, zur Anmeldung vorgesehenes FFH-Gebiet,
Ersatzmaßnahme, Aufwertungsfähigkeit des Ausgleichs- / Ersatzgebietes, Aufwertungsbedürftigkeit
des Ausgleichs- / Ersatzgebietes, Schutzregime bei Gebiet nach der VS-RL
1. Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist bereits bei Verwirklichung eines Tatbestandes der
Positivliste des § 7 Abs. 2 LNatSchGSH anzunehmen. Die dadurch begründete Vermutung
ist nicht widerlegt, wenn mit dem Eingriff eine nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
bzw. Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes verbunden ist.
2. Die Verkennung eines Eingriffs iSv. § 7 LNatSchGSH führt zur Rechtswidrigkeit eines
wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses, da von vornherein die Notwendigkeit eines
Ausgleichs ausgeblendet wird.
3. Die Festsetzungen einer Naturschutzgebietsverordnung können einer Umgestaltung eines
Naturschutzgebietes mit einer Neugewichtung der im Naturschutzgebiet vorhandenen
Gebietstypen entgegenstehen.
4. Die Inanspruchnahme einer nicht aufwertungsfähigen und nicht aufwertungsbedürftigen
Fläche für eine naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme ist unzulässig.
5. Ein Naturschutzgebiet, welches zugleich besonderes Vogelschutzgebiet iSd Vogelschutzrichtlinie
und zur Anmeldung vorgesehenes FFH-Gebiet ist, ist nicht aufwertungsbedürftig.
6. Bis zu einer vollständigen Umsetzung der FFH-Richtlinie ( Natura 2000 – Netz ) dürfte es
für Vogelschutzgebiete beim Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie verbleiben.
§ 31 WHG
§ 125 LWG
§§ 7 ff LNatSchG SH
§ 8 BNatSchG
Art. 6f FFH-RL
Art. 4 VS-RL Aktenzeichen: 12B10/01 Paragraphen: WHG§31 LWG§125 LNatSchGSH§7 BNatSchG§8 FFH-RLArt.6 VS-RLArt.4 Datum: 2001-10-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=722
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