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Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Lüneburg - VG Osnabrück
20.2.2014
6 PB 39.13
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten des Personalrats; Widerantrag des Dienststellenleiters.
Der Dienststellenleiter kann in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, in welchem der Personalrat ein Sachanliegen verfolgt, im Wege des Widerantrages geltend machen, dass er nicht verpflichtet ist, den Personalrat von den außergerichtlichen Kosten des Verfahrens freizustellen.
BPersVG § 44
Aktenzeichen: 6PB39.13 Paragraphen: BPersVG§44 Datum: 2014-02-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18185 Dienstrecht - Personalrat Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG NRW - VG Köln
11.10.2013
6 PB 27.13
Agentur für Arbeit; Geschäftsführung als Dienststellenleiterin; Vertretung durch das vorsitzende Mitglied; Wahlanfechtung; Beschäftigte der Bundesagentur beim Jobcenter; Größe des Personalrats in der Agentur für Arbeit.
1. Wird eine Agentur für Arbeit von einer Geschäftsführung geleitet, so ist diese Dienststellenleiterin; wenn sie ihren Vorsitzenden bevollmächtigt, sie in allen personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, so ist davon die Befugnis zur Einleitung eines Wahlanfechtungsverfahrens mit umfasst.
2. Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, denen eine Tätigkeit beim Jobcenter zugewiesen ist, zählen bei der Größe des Personalrats in der Agentur für Arbeit nicht mit.
BPersVG §§ 13, 16, 88
SGB II §§ 44g, 44h
Aktenzeichen: 6PB27.13 Paragraphen: Datum: 2013-10-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18049 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen
OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Greifswald
1.10.2013
8 L 102/12
1. Eine wesentliche Vorschrift des Wahlrechts, gegen die mit der Folge der Anfechtbarkeit der Wahl verstoßen werden kann, ist auch in § 16 Abs. 1 Satz 1 PersVG M-V zu sehen, wonach niemand die Wahl des Personalrats behindern oder in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise, insbesondere durch Zufügen oder Androhen von Nachteilen oder Versprechen von Vorteilen, beeinflussen darf. Niemand darf in der Ausübung des aktiven oder passiven Wahlrechts beschränkt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 2 PersVG M-V). In diesem Zusammenhang ist auch § 15 Abs. 4 Satz 1 PersVG M-V zu nennen, wonach die in der Dienststelle
vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen können.
2. Weist ein Wahlvorstand einen ordnungsgemäß eingereichten Vorschlag zurück, führt dies zur Ungültigkeit der Wahl der betroffenen Gruppe(n), da nicht festgestellt werden kann, dass das Wahlergebnis nicht anders ausgefallen wäre, hätte der Wahlvorstand den Vorschlag zugelassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14.02.1958 - 1 FS 57 -, Leitsatz Nr. 3, zitiert
nach Juris). Der vom Antragsteller eingereichte Wahlvorschlag, der vom Wahlvorstand abgelehnt worden ist, betrifft nur die Gruppe der Beamten, sodass keine Auswirkungen auf die Wahl bezüglich der Gruppe der Arbeitnehmer erkennbar sind; Gegenteiliges ist auch dem Vorbringen des Antragstellers nicht zu entnehmen. Die Zurückweisung dieses Wahlvorschlags kann also nur die Feststellung der Ungültigkeit bezüglich der Gruppe der Beamten rechtfertigen. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 8L102/12 Paragraphen: Datum: 2013-10-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18481 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Haushalt
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
24.09.2013
6 P 9.13
Stellenplanentwurf; Haushaltsplanentwurf; Mitwirkung der Personalvertretung beim Entwurf des Stellenplans.
Das Mitwirkungsrecht des Personalrats gemäß § 68 Abs. 2 Nr. 3 BrbgPersVG besteht im Hinblick auf den Stellenplanentwurf ohne Rücksicht darauf, ob dieser in seinen Einzelansätzen gegenüber dem Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres Abweichungen vorsieht.
BrbgPersVG § 68 Abs. 2 Nr. 3
Aktenzeichen: 6P9.13 Paragraphen: Datum: 2013-09-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18048 Dienstrecht - Einigungsstelle Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
BVerwG - VG Dresden
20.9.2013
6 P 3.13
Einigung auf Einigungsstellenvorsitzenden; Mitbestimmungsverfahren zwischen Eigenbetriebsleiter und Personalrat des Eigenbetriebs.
Kommt im Mitbestimmungsverfahren zwischen dem Eigenbetriebsleiter und dem Personalrat des Eigenbetriebs keine Einigung zustande und ruft einer von ihnen daraufhin die Einigungsstelle (§ 85 SächsPersVG) an, obliegt nicht nur die in § 85 Abs. 1 Satz 3 SächsPersVG geregelte Bestellung der Beisitzer der Einigungsstelle dem Eigenbetriebsleiter und dem Personalrat des Eigenbetriebs, sondern sind diese auch zuständig für die Einigung auf die Person des Vorsitzenden der Einigungsstelle. Dies gilt auch dann, wenn beim Oberbürgermeister
der Stadt in Absprache mit dem Gesamtpersonalrat eine Einigungsstelle als ständige Einrichtung (§ 85 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG) eingerichtet und für diese ein Vorsitzender benannt ist.
SächsPersVG § 85 Abs. 1 Satz 3
Aktenzeichen: 6P3.13 Paragraphen: Datum: 2013-09-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=18045 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Schleswig - VG Schleswig
3.7.2013
6 PB 15.13
Verselbständigung eines Dienststellenteils; personalvertretungsrechtliche Befugnisse des Leiters.
Für eine Verselbständigung nach § 8 Abs. 2 MBGSH ist nicht erforderlich, dass der Leiter des Dienststellenteils über ein Minimum personalvertretungsrechtlicher Befugnisse verfügt.
MBGSH §§ 8, 61
Aktenzeichen: 6PB15.13 Paragraphen: Datum: 2013-07-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17842 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
VG Hannover
26.6.2013
2 B 2658/13
Zur Rücknahme von Ernennungen wegen Verschweigens einer Vorerkrankung
1. Die Rücknahme der Ernennung unterliegt nicht der Mitbestimmung der Personalvertretung.
2. Zu den Rechtsfolgen der unterlassenen Anhörung der Schwerbehindertenvertretung.
3. Die wirksame Rücknahme der Ernennung als Probebeamter macht die nachfolgende Ernennung auf Lebenszeit gegenstandslos.
4. Ein Verschweigen von Vorerkrankungen ist für die Ernennung schon dann kausal, wenn der Amtsarzt in Kenntnis des vollen Sachverhalts eine fachärztliche Untersuchung veranlasst hätte.
BeamtStG § 12 Abs 1 Nr 1
BG ND § 11 Abs 3
PersVG ND § 64 Abs 3 S 2
SGB IX § 95 Abs 2
Aktenzeichen: 2B2658/13 Paragraphen: BeamtStG§12 Datum: 2013-06-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17699 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
VGH Hessen - VG Gießen
23.4.2013
22 A 2338/11.PV
Zur Mitbestimmung des Personalrats über Grundsätze des Verfahrens bei Stellenausschreibungen nach § 77 Abs. 2 Nr. 2 HPVG
BPersVG § 75 Abs 3 Nr 14
PersVG HE § 69 Abs 1 S 1, § 69 Abs 2 S 4, § 77 Abs 2 Nr 2, § 77 Abs 4
Aktenzeichen: 22A2338/11 Paragraphen: BPersVG§75 Datum: 2013-04-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17671 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Mitbestimmung
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
14.2.2013
6 PB 1.13
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; Maßnahmen des Arbeitsschutzes; arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.
Maßnahmen des Arbeitsschutzes, welche der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG unterliegen, dienen der Verhütung von Gesundheitsgefahren, die einen Bezug zur Tätigkeit der Beschäftigten in der Dienststelle haben; der Anerkennung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren steht nicht entgegen, dass diese Gefahren auch durch die persönliche Konstitution oder Situation der Beschäftigten beeinflusst werden können.
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 11
Aktenzeichen: 6PB1.13 Paragraphen: BPersVG§75 Datum: 2013-02-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17413 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht
BVerwG - OVG Hamburg - VG Hamburg
30.1.2013
6 P 5.12
personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; zulässige Verfahrensart; Antragsbefugnis des Personalrats; Leistungsbezahlung an Personalratsmitglieder.
1. Hinsichtlich der Frage, ob das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren die zulässige Verfahrensart ist, haben die Verwaltungsgerichte §§ 17 bis 17b GVG entsprechend anzuwenden.
2. Der Personalrat ist nicht befugt, gerichtlich klären zu lassen, ob seine beamteten Mitglieder in die Leistungsbezahlung einzubeziehen sind.
BPersVG § 46
ArbGG §§ 48, 65, 80, 88, 93
GVG § 17a
Aktenzeichen: 6P5.12 Paragraphen: BPersVG§46 ArbGG§48 ArbGG§65 ArbGG§88 ArbG§93 GVG§17a Datum: 2013-01-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17412
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