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Beruf- und Ausbildung - Hochschulrecht
OVG Saarland - VG Saarland
24.7.2019
1 B 51/19.NC
1 B 52/19.NC
1 B 53/19.NC
1 B 54/19.NC
1 B 55/19.NC
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin WS 2018/2019
Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Beschränkung der vorläufigen Zulassung auf den vorklinischen Studienabschnitt
KapVO SL § 11 Abs 2
LehrVerpflV SL § 5
Aktenzeichen: 1B51/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22219 Beruf- und Ausbildung - Hochschulrecht
OVG Saarland - VG Saarland
24.7.2019
1 B 61/19.NC
1 B 62/19.NC
1 B 63/19.NC
1 B 64/19.NC
1 B 65/19.NC
(Kapazitätsberechnung im Studiengang Humanmedizin; hier: curricularer Eigenanteil der vorklinischen Lehreinheit und Schwundberechnung)
1. Zur Frage, ob eine etwaige Überschreitung des Gesamtcurricularnormwertes infolge eines überhöhten Ausbildungsaufwands der klinischen Lehreinheit die Hochschule zur Kürzung des curricularen Eigenanteils der vorklinischen Lehreinheit verpflichtet.(Rn.8)
2. Korrektur der Schwundberechnung.(Rn.18)
KapVO SL § 7 Abs 3, § 8 Abs 1 S 3, § 9
GG Art 5 Abs 3, Art 12 Abs 1
Aktenzeichen: 1B61/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22220 Beruf- und Ausbildung - Hochschulrecht
OVG Saarland - VG Saarland
24.7.2019
1 B 102/19.NC
Zu den Anforderungen an eine Kapazitätsrüge im Studiengang Humanmedizin im Beschwerdeverfahren
Wird in einem Beschwerdeverfahren die Änderung einer ständigen Senatsrechtsprechung angestrebt, so gebietet § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO eine Auseinandersetzung mit den diese Rechtsprechung tragenden Erwägungen.(Rn.9)
VwGO § 146 Abs 4 S 3, § 146 Abs 4 S 1, § 146 Abs 4 S 6
Aktenzeichen: 1B102/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22263 Beruf- und Ausbildung - Hochschulrecht Prüfungsrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
24.6.2019
2 ME 570/19
Prüfungsrecht; Nachteilsausgleich wegen Erkrankung - ADS
Einschränkungen infolge einer chronischen Erkrankung oder Behinderung - hier Aufmerk-samkeitsdefizitsyndrom (ADS) -, die sich auf die mit der Prüfung festzustellende Leistungs-fähigkeit selbst auswirken - hier die Fähigkeit zur Erfassung des prüfungsrelevanten Sach-verhalts, der Problemstellung und Problemlösung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums -, begründen keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren.
GG Art 3 Abs 1, Art 3 Abs 3
HRG § 16 S 4
HSchulG ND § 7 Abs 3
Aktenzeichen: 2ME570/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22082 Beruf- und Ausbildung - Hochschulrecht
Hamburgisches OVG - VG Hamburg
13.6.2019
3 Nc 1/19
Aus dem Prinzip der horizontalen Substituierung folgt nicht, dass zu Lasten nicht erschöpfter Kapazität in einem streitgegenständlichen Studiengang zunächst überbuchte Studienplätze aus anderen Studiengängen derselben Lehreinheit - ggf. nach Saldierung mit freigebliebenen
Studienplätzen aus weiteren Studiengängen der Lehreinheit - gegenzurechnen sind. Die Grundsätze der horizontalen Substituierung sind nicht im Sinne eines generellen Ausgleichs von Überlasten zwischen den einer Lehreinheit zugeordneten Studiengängen anzuwenden.
Aktenzeichen: 3Nc1/19 Paragraphen: Datum: 2019-06-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22104 Beruf- und Ausbildung - Schulrecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
14.5.2019
2 PA 490/18
Schulrechtliche Ordnungsmaßnahme - Überweisung an eine andere Schule
1. Ein Schüler, der andere Schüler organisiert und in zurechenbarer Weise dazu verleitet, Gewalt gegen andere Mitschüler zu verüben, gefährdet die Sicherheit seiner Mitschüler ebenso ernsthaft wie der unmittelbar handelnde Schüler.
2. Dass sich ein Schüler bei der Ausübung von Übergriffen und körperlicher Gewalt anderer Mitschüler "bedient" und diese im Vorfeld organisiert, wirkt sich bei der Gewichtung seines schulischen Fehlverhaltens im Regelfall erschwerend aus.
SchulG ND § 114, § 3 SBS, § 61 Abs 2, § 61 Abs 3 Nr 4
Aktenzeichen: 2PA490/18 Paragraphen: Datum: 2019-05-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21942 Beruf- und Ausbildung - Schulrecht
OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
7.5.2019
3 M 93/19
Zum Ausschluss eines Schülers von einer mehrtägigen Klassenfahrt
Der Ausschluss eines Schülers von einer mehrtägigen Klassenfahrt stellt unabhängig von der Einordnung als Erziehungsmaßnahme oder förmliche Ordnungsmaßnahme einen Verwaltungsakt dar.
SchulG ST § 44 Abs 4
VwGO § 80 Abs 1
VwVfG § 35 S 1
Aktenzeichen: 3M93/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21875 Beruf- und Ausbildung - Hochschulrecht
OVG Lüneburg - VG Hannover
2.5.2019
5 ME 68/19
Rechtswidrigkeit des Abbruchs eines Berufungsverfahrens um die Besetzung einer Professorenstelle
1. Es ist nicht sachgerecht, im Rahmen des § 25 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) bei der Prüfung der Frage, ob die erforderliche besondere Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit durch eine überdurchschnittliche Promotion
nachgewiesen worden ist, den Wert einer Promotionsnote unter Hinweis auf „standort- und fachspezifische Besonderheiten der promovierenden Hochschule“ und statistische Daten des betreffenden Fachbereichs der Hochschule herabzusetzen.
2. Zur Abgrenzung der Prüfungskompetenz der Hochschule einerseits und des Fachministeriums andererseits in einem Berufungsverfahren um die Besetzung einer Professorenstelle.
GG Art 33 Abs 2, Art 5 Abs 3 S 1
HSchulG ND § 25 Abs 1 Nr 3, § 26 Abs 2 S 9, § 26 Abs 6, § 48 Abs 2 S 1, § 48 Abs 2 S 3
Aktenzeichen: 5ME68/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21900 Beruf- und Ausbildung - Schulrecht Prüfungsrecht
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
30.4.2019
3 S 23.19
Beschwerde; einstweilige Anordnung; Änderung des Streitgegenstands; vorläufige Zulassung zur schriftlichen Abiturprüfung; Überschreitung der Hauptsache; Facharbeit; Kolloquium; Bewertungsrügen
VwGO § 123 Abs 1 S 2, § 146 Abs 4
SchulG BE § 32
Aktenzeichen: 3S23.19 Paragraphen: Datum: 2019-04-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21844 Beruf- und Ausbildung - Hochschulrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
29.4.2019
2 OA 850/18
Zulassung zum Bachelorstudiengang Psychologie
1. Die Voraussetzung „derselbe Gegenstand“ in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG ist nicht mit dem prozessualen Streitgegenstandsbegriff gleichzusetzen, sondern bezieht sich auf einen eigenständigen kostenrechtlichen Begriff, der sich an der wirtschaftlichen Betrachtung der Streitgegenstände orientiert.
2. "Derselbe Gegenstand" liegt vor, wenn die Stattgabe des einen Antrags notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich ziehen müsste.
3. Das hilfsweise Begehren in einem hochschulzulassungsrechtlichen Eilverfahren, die vorläufige Zulassung in einem niedrigeren als in dem mit dem Hauptantrag erstrebten Semester zu erreichen, betrifft denselben Gegenstand im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
GKG § 45
Aktenzeichen: 2OA850/18 Paragraphen: Datum: 2019-04-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21848
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