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Dienstrecht - Ruhestand Sonstiges
OVG NRW - VG Minden
16.04.2008
6 A 793/05
§ 15 Abs. 1 LBG NRW stellt eine den Anforderungen des Art. 70 Satz 2 Verf NRW genügende Ermächtigung für den Erlass der laufbahnrechtlichen Höchstaltersgrenze durch Rechtsverordnung dar.
LBG NRW § 15 Abs. 1
Verf NRW Art. 70 Satz 2
Aktenzeichen: 6A793/05 Paragraphen: LBGNRW§15 VerfNRWArt.70 Datum: 2008-04-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12942 Dienstrecht - Ruhestand
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
13.03.2008
5 ME 8/08
Altersgrenze, Eintritt, Hinausschieben, Ruhestand
Das Hinausschieben des Eintritts eines Beamten in den Ruhestand (§ 52 Abs. 1 Satz 2 NBG) ist nach dem Eintritt in den Ruhestand nicht möglich.
NBG § 228 I 1 Nr 3
NBG §§ 51 I 1, 52 I 2
VwGO §§ 113 I 4, 144 IV
Aktenzeichen: 5ME8/08 Paragraphen: NBG§228 NBG§51 NBG§52 VwGO§113 VwGO§144 Datum: 2008-03-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12163 Dienstrecht - Versetzung Einstweiliger Ruhestand
OVG NRW - VG Düsseldorf
25.02.2008
6 B 1896/07
1. Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach dem sogenannten Anreizsystem der Landesregierung NRW besteht nicht, wenn der Antragsteller die in seinem Geschäftsbereich geltende Mindestaltersgrenze nicht erreicht.
2. Das mit einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung eines solchen Anspruchs verfolgte Begehren, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden, stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache dar.
VwGO § 123 Abs. 1 Satz 1
VwGO § 146 Abs. 4
LBG NRW § 39
LBG NRW § 78 d Abs. 3
AGG § 10
PEMG § 4
PEMG § 5 Abs. 1
Aktenzeichen: 6B1896/07 Paragraphen: VwGO§123 VwGO§146 LBGNRW§39 LBGNRW§78 AGG§10 PEMG§4 PEMG§5 Datum: 2008-02-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12489 Dienstrecht - Versetzung Ruhestand
VG Hannover
15.11.2007
13 A 4607/07
Anhörung, mündliche, Dienstunfähigkeit, Ruhestand, Versetzung in den, Zwangspensionierung
Versetzung in den Ruhestand gegen den Willen des Beamten; Frage der mündlichen Anhörung
NBG § 54 I
NBG § 55 I
NBG § 55 II
Aktenzeichen: 13A4607/07 Paragraphen: NBG§54 NBG§55 NBG§55 Datum: 2007-11-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11622 Dienstrecht - Beamte Ruhestand
VG Mainz
21.09.2006
7 L 683/06.MZ
1. Das dienstliche Interesse am Hinausschieben des Ruhestandsbeginns nach § 55 Abs. 2 LBG bezeichnet das Interesse des Dienstherrn an einer sachgemäßen und reibungslosen Aufgabenerfüllung. Angesichts der dem Dienstherrn insoweit zukommenden Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit ist die gerichtliche Kontrolle solcher Entscheidungen auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist.
2. Kein dienstliches Interesse am Hinausschieben des Ruhestandsbeginns im Fall eines Fachhochschulpräsidenten, der sich darauf berufen hatte, die Umstrukturierung der Studiengänge sowie die Begleitung beim Neubau der Fachhochschule erforderten eine Verlängerung seiner Dienstzeit.
3. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Regelung einer festen Altersgrenze ein fingiertes dienstliches Interesse am Ruhestandsbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres zugrunde liegt und deshalb ein Hinausschieben des Ruhestands nur in besonders gelagerten Fällen in Betracht kommt. Allein spezielle Kenntnisse und langjährige
Berufserfahrung sind hierfür nicht ausreichend.
4. Die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf berührt nicht die einzelstaatlichen Bestimmungen über die Festsetzung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2006 - 2 B 10951/06.OVG -).
LBG § 55
2000/78/EG Aktenzeichen: 7L683/06 Paragraphen: LBG§55 2000/78/EG Datum: 2006-09-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9437 Dienstrecht - Dienstfähigkeit/Unfähigkeit Ruhestand Beamte
BVerwG - Hessischer VGH - VG Frankfurt
06.06.2005
2 B 10.05
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auf Antrag des Beamten; Erklärung des unmittelbaren Dienstvorgesetzten zur Dienstfähigkeit des Beamten; keine Nichtigkeit der Ruhestandsversetzung wegen nicht ausdrücklicher
Die auf den Antrag des Beamten ausgesprochene Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist nicht deshalb nichtig, weil der unmittelbare Dienstvorgesetzte die erforderliche Erklärung, er halte den Beamten für dienstunfähig, nicht ausdrücklich abgegeben hat.
HBG § 52
BBG § 43
HVwVfG § 44
VwVfG § 44 Aktenzeichen: 2B10.05 Paragraphen: HBG§52 BBG§43 HVwVfG§44 VwVfG§44 Datum: 2005-06-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6515 Dienstrecht - Dienstfähigkeit/Unfahigkeit Ruhestand
Hessisches VGH - VG Frankfurt
01.02.2005
1 UE 1357/04
Beteiligung, Dienstunfähigkeit, Dienstvorgesetzter, Feststellung, vereinfacht, Verfahrensfehler, Zurruhesetzung
Ein vereinfachtes Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach § 52 Abs. 1 HBG leidet nicht an einem besonders schwerwiegenden Verfahrensfehler, wenn der unmittelbare Dienstvorgesetzte am Verfahren beteiligt war, aber keine aktenkundige
Feststellung zur Dienstfähigkeit des Beamten getroffen hat.
HBG § 52 Abs. 1
HBG § 53 Abs. 1
HessVwVfG § 44 Abs. 1 Aktenzeichen: 1UE1357/04 Paragraphen: HBG§52 HGB§53 HessVwVfG§44 Datum: 2005-02-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5773 Dienstrecht Renten/Pensionen - Ruhestand Versorgungsbezüge
BVerwG - OVG Saarland - VG Saarlouis
27.01.2005
2 C 39.03
Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der Versorgungsbezüge; Ruhestandsbeamter; Vorteilsausgleich; Wegfall der Dienstleistungspflicht
1. Die Übergangsregelung des § 69 a Satz 1 Nr. 2 BeamtVG ist mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar.
2. Die Regelungen des § 53 BeamtVG sind unter dem Gesichtspunkt des Vorteilsausgleichs mit dem Alimentationsgrundsatz vereinbar, soweit sie die Anrechnung von Einkünften auf die Versorgungsbezüge vorschreiben, die vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze durch eine Erwerbstätigkeit außerhalb des
öffentlichen Dienstes erzielen.
GG Art. 33 Abs. 5
BeamtVG § 53
BeamtVG § 69 a Satz 1 Nr. 2 Aktenzeichen: 2C39.03 Paragraphen: GGArt.33 BeamtVG§53 BeamtVG§69a Datum: 2005-01-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5862 Dienstrecht - Ruhestand Dienstfähigkeit/Unfähigkeit Sonstiges
Hessischer VGH - VG Kassel
01.12.2004
1 TG 3121/04
Antragserfordernis, Beteiligung, Dienstunfähigkeit, Frauenbeauftragte, vorzeitig, Zurruhesetzung
Am Verfahren über die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist die Frauenbeauftragte ebenso wie die Personalvertretung nur auf Antrag des Beamten zu beteiligen.
HBG § 51 Abs. 1
HBG § 53 Abs. 1
HGlG § 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
HPVG § 78 Abs. 1 Nr. 2 Aktenzeichen: 1TG3121/04 Paragraphen: HBG§51 HGB§53 HGlG§18 HPVG§78 Datum: 2004-12-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5456 Dienstrecht Renten/Pensionen - Beamte Ruhestand Sonstiges
VGH Baden-Württemberg - VG Sigmaringen
27.10.2004
4 S 2097/04
Rechtsschutzbedürfnis, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Überbrückungsmaßnahme, Erlöschensautomatik, Amtsangemessene Beschäftigung, Zurruhesetzungsverfahren, Dienstunfähigkeit, Feststellungsinteresse
Die Erlöschensautomatik des § 78 Abs. 1 Satz 2 LBG tritt auch dann ein, wenn ein auf die Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zwar rechtzeitig im Sinne des § 78 Abs. 1 Satz 1 LBG eingeleitet worden ist, der Erlass einer entsprechenden Verfügung jedoch mangels Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen scheitert.
VwGO § 80 Abs. 5
LBG §§ 55, 73 Satz 1, 78 Abs. 1 Satz 1, 78 Abs. 1 Satz 2 Aktenzeichen: 4S2097/04 Paragraphen: VwGO§80 LBG§55 LBG§73 LBG§78 Datum: 2004-10-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5016
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