Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 31 bis 40 von 43
Abfallrecht Sonstige Rechtsgebiete - Abwasser Verbandsrecht
Sächsisches OVG - VG Dresden
21.5.2003
5 B 957/02
Teilzweckverband, Abwasserbeitragsbescheid
Die Übertragung der Teilaufgabe "Schmutzwasserentsorgung" auf einen Zweckverband ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
SächsWG § 63
SächsKomZG § 44 Abs 1 Aktenzeichen: 5B957/02 Paragraphen: SächsWG§63 SächsKomZG§44 Datum: 2003-05-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3147 Abfallrecht - Abwasser
OVG Rheinland-Pfalz
15.05.03
1 A 10036/03
Abwasser, kommunales Abwasser, häusliches Abwasser; Abwasserentsorgung, Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungspflicht; Gemeinde, Selbstverwaltung, kommunale Selbstverwaltung, Pflichtaufgabe, Kommunalaufsicht, Staatsaufsicht, Rechtsaufsicht; Kanalisation, Kanalisierung, Abwasseranlage, notwendige Abwasseranlage; Abwasserbeseitigungskonzept, Maßnahme, erforderliche Maßnahme, Auflage; Naherholungsgebiet, Wochenendhaus; Grube, Abwassergrube, geschlossene Grube, dezentrale Anlage, dezentrale
Anlagen; Grundwasser, Verunreinigung, schädliche Verunreinigung, Besorgnis, Besorgnis der Verunreinigung; Anordnung, wasserbehördliche Anordnung, obere Wasserbehörde
1. Auflage i.S. von § 52 Abs. 5 Satz 4 LWG kann auch eine an die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde gerichtete Anordnung der oberen Wasserbehörde sein, eine im Abwasserbeseitigungskonzept nicht vorgesehene notwendige Abwasseranlage zu errichten. Sind insoweit die Voraussetzungen gemäß § 52 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 LWG
erfüllt, handelt es sich dabei um einen Akt zulässiger Rechtsaufsicht.
2. Einzelfall einer vor allem aus Gründen des Grundwasserschutzes erforderlichen Kanalisierung eines u.a. über 500 Wochenendhäuser umfassenden Naherholungsgebiets.
LV Art. 49
LWG § 52
WHG § 18 a
KomAbwVO § 2
KomAbwVO § 4 Aktenzeichen: 1A10036/03 Paragraphen: LVArt.49 LWG§52 KomAbwVO§2 WHG§18a KomAbwVO§4 Datum: 2003-05-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2299 Abfallrecht Bau- und Ordnungsrecht - Abwasser Sonstiges
OVG Lüneburg
13.5.2003
13 ME 93/03
Stilllegung einer Kleinkläranlage
Anschlusszwang; Kleinkläranlage; Stilllegung; wasserrechtliche Erlaubnis
Der Zwang zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage ergibt sich nicht aus Wasser-, sondern aus Kommunalrecht
NGO § 8 Nr 2
NWG § 149 X Aktenzeichen: 13ME93/03 Paragraphen: NGO§8 NWG§149 Datum: 2003-05-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2293 Abfallrecht Gebühren- und Abgabenrecht - Abwasser Abwasser/Wasser Kanalbaubeitrag
OVG NRW
1.4.2003
15 A 2254/01
1. Eine die Kanalanschlussbeitragspflicht auslösende Möglichkeit des Anschlusses an die öffentliche Entwässerungsanlage im Sinne von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NRW liegt vor, wenn das Grundstück unter gemeingewöhnlichen Umständen, d.h. unter zumutbarem finanziellen
Aufwand, angeschlossen werden kann und wenn entwässerungsrechtlich ein Anschlussrecht besteht.
2. Fordert das gemeindliche Entwässerungsrecht für ein Anschlussrecht, dass "das Grundstück von einer Straße erschlossen wird, in der die öffentliche Abwasseranlage betriebsfertig vorhanden ist", oder dass "das Grundstück an eine kanalisierte Straße grenzt", besteht ein Anschlussrecht nur dann, wenn der öffentliche Kanal bis in Höhe des Grundstücks herangeführt ist.
3. Für den Regelfall derjenigen Grundstücke, die unmittelbar an einer durchgängig kanalisierbaren Straße liegen, ist diese Voraussetzung erst dann erfüllt, wenn der öffentliche Kanal zumindest eine gedachte Linie berührt, die ihren Ausgangspunkt an einer der Schnittstellen von Grundstücksgrenze und Straße hat und mit dem Kanal einen rechten
Winkel bildet (Grenzlinie).
KAG NRW § 8 Aktenzeichen: 15A2254/01 Paragraphen: KAGNRW§8 Datum: 2003-04-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2298 Gebühren- und Abgabenrecht Abfallrecht - Abwasser/Wasser Satzung Abwasser
OVG NRW
28.1.2003
15 A 4751/01
1. § 9 Satz 1 GO NRW erlaubt die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs betreffend die Kanalisation nur im Interesse der Volksgesundheit und einem hieran orientierten öffentlichen Bedürfnis, nicht aus anderen, insbesondere gebührenrechtlichen Erwägungen.
Das Erfordernis der Rechtfertigung des Anschluss- und Benutzungszwangs aus der Volksgesundheit erfasst auch dessen Umfang.
2. Ein solches Interesse der Volksgesundheit ist zwar regelmäßig für die Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs hinsichtlich des Schmutzwassers, nicht jedoch ohne weiteres hinsichtlich des Niederschlagswassers anzunehmen.
3. Die auch das Niederschlagswasser umfassende Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinden nach § 53 Abs. 1 LWG ermächtigt mangels einer landeswasserrechtlich statuierten
Überlassungspflicht des Abwasserbesitzers alleine nicht zur Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs hinsichtlich des Abwassers.
GO NRW §§ 7, 9
LWG §§ 51 Abs. 1, 51a, 53 Abs. 1 Aktenzeichen: 15A4751/01 Paragraphen: GONRW§7 GONRW§9 LWG§51 LWG§51a LWG§53 Datum: 2003-01-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2002 Abfallrecht - Abwasser Schadstoffe Haftung
OVG NRW
14.1.2003
15 A 4115/01
1. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in der Entwässerungssatzung ist jedenfalls für Gebäude mit mehreren Mieteinheiten nicht der Mieter eines Grundstücks, sondern der
Grundstückseigentümer Teilnehmer des Kanalbenutzungsverhältnisses und somit Benutzer der gemeindlichen öffentlichen Abwasseranlage.
2. Diejenigen, denen der Eigentümer im Wege der Vermietung oder Verpachtung unmittelbar die Nutzung der Hausentwässerungseinrichtungen erlaubt und damit mittelbar die
Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage ermöglicht, sind im Verhältnis zur Gemeinde seine Erfüllungsgehilfen hinsichtlich seiner aus dem Kanalbenutzungsverhältnis entspringenden Pflichten, für deren Pflichtverletzungen er in entsprechender Anwendung des § 278
BGB haftet.
3. Einzelfall eines deliktischen Schadensersatzanspruchs der Gemeinde wegen unzulässiger Einleitung eines Stoffes (hier: Perchlorethylen) in die öffentliche Abwasseranlage.
BGB §§ 278, 280, 823, 831 Aktenzeichen: 15A4115/01 Paragraphen: BGB§278 BGB§280 BGB§823 BGB§831 Datum: 2003-01-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1944 Abfallrecht Staatsrecht - Abwasser Entsorgung Sonstiges Kommunalrecht
OVG NRW
12.12.2002
20 B 1805/02
Ein Abwasserverband ist an der Übernahme der Abwasseranlagen einer ihm als Mitglied angehörenden Gemeinde nicht deswegen gehindert, weil die Gemeinde die Abwasserbeseitigung selbst wahrnehmen will.
Eifel-RurVG § 7
LWG NRW § 54 Aktenzeichen: 20B1805/02 Paragraphen: Eifel-RurVG§7 LWGNRW§54 Datum: 2002-12-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1946 Abfallrecht - Abwasser
Sächsisches OVG
22.11.2002
4 BS 341/02
Abwasserbeseitigungspflicht Private als Erfüllungshilfen Übertragung auf Private
1. Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Vertrages, durch den ein Dritter von einer Gemeinde zur Erfüllung der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 SächsWG herangezogen wird.
2. Die den Gemeinden obliegende Abwasserbeseitigungspflicht kann gegenwärtig nicht auf Private übertragen werden, weil die hierfür gemäß § 63 Abs. 4 SächsWG erforderliche Rechts verordnung (noch) nicht erlassen ist.
SächsWG § 63 Abs. 1-4 Aktenzeichen: 4BS341/02 Paragraphen: SächsWG§63 Datum: 2002-11-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1542 Abfallrecht Umweltrecht Schadensrecht - Abwasser Abwasserrecht Sonstiges Haftungsrecht
BGH
7.11.2002
III ZR 147/02
Zur Haftung des Betreibers einer Kläranlage, wenn das geklärte Abwasser einen Sauerstoffmangel im Gewässer verursacht (Ergänzung zu BGHZ 62, 351).
WHG § 22 Aktenzeichen: IIIZR147/02 Paragraphen: WHG§22 Datum: 2002-11-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1514 Abfallrecht Umweltrecht Gebühren- und Abgabenrecht - Abwasser Abwasserrecht Gebühren Abwasser/wasser
OVG NRW
28.10.2002
9 A 4564/99
1. Die Anwendung des § 3 Abs. 2 AbwAG 1991 - wonach die Zahl der Schadeinheiten unterhalb der Flusskläranlage maßgeblich ist - setzt voraus, dass für den jeweiligen Schadstoffparameter durch den Landesgesetzgeber von der Möglichkeit der Übertragung der Abgabepflicht nach § 9 Abs. 3 AbwAG 1991 Gebrauch gemacht worden ist.
2. Bei einer Schätzung der Überwachungswerte nach § 6 Abs. 1 Satz 3 AbwAG 1991 können grundsätzlich auch Messwerte berücksichtigt werden, die erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes ermittelt worden sind.
AbwAG 1991 §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 und 3;
LWG NRW 1989 § 69 Abs. 4;
FlusskläranlagenVO vom 15.11.1990, Abl. Reg. Ddf. 1990, S. 275, § 4. Aktenzeichen: 9A4564/99 Paragraphen: AbwG§1 AbwG§3 AbwG§6 AbwG§9 LWGNRW§69 FlusskläranlagenVO§4 Datum: 2002-10-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1539
|