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Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung Schwarzarbeit
OLG Hamm
9.10.2003
4 Ss OWi 629/03
unlautere Werbung; Schwarzarbeit; Eintragung in die Handwerksrolle
Die unlautere Werbung in Medien gem. § 4 Abs. 1 SchwArbG setzt, entgegen dem missverständlichen Wortlaut der Norm voraus, dass derjenige, der die handwerklichen Leistungen erbringen soll, pflichtwidrig nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.
SchwArbG § 4 Aktenzeichen: 4SsOWi629/03 Paragraphen: SchwArbG§4 Datum: 2003-10-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8251 Baurecht - Vergaberecht Handwerk/Handwerksordnung
Bayerisches Oberstes Landesgericht
24.1.2003
Verg 30/02
Ist ein Bieter wegen seiner fehlenden Eintragung in der Handwerksrolle zur Ausführung der ausgeschriebenen Handwerksleistungen nicht fähig, ist sein Angebot wegen fehlender Eignung auszuschließen.
GWB § 97 Abs. 4
VOB/A § 2 Nr. 1, § 25 Nr. 2 Abs. 1 Aktenzeichen: Verg30/02 Paragraphen: GWB§97 VOB/A§2 VOB/A§25 Datum: 2003-01-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6330 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
OLG Hamm
22.8.2002
5 Ss OWi 332/02
1. Unzulässiges Betreibens eines Handwerks als stehendes Gewerbe in Tateinheit mit Nichtanmelden des Betriebes eines stehenden Gewerbes.
2. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 31.03.2000 (1 BvR 608/99) ausgeführt, dass bei der Auslegung und Anwendung der §§ 1 - 3 Hw0 die Ausstrahlungswirkung des Art. 12 Abs. 1 GG in der Form zu beachten ist, dass in tatsächlicher Hinsicht
festzustellen ist, ob die Tätigkeiten des Betroffenen die Anwendung von § 1 Hw0 erforderlich scheinen lassen. Dazu sind die Abgrenzung von Minderhandwerk und die konkrete Prüfung aller Tatbestandsvarianten, die für Hilfsbetriebe gelten, erforderlich. (Leitsatz der Redaktion)
HwO §§ 1, 2, 3
GG Art. 12 Aktenzeichen: 5SsOWi332/02 Paragraphen: HwO§1 HwO§2 HwO§3 GGArt.12 Datum: 2002-08-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6017 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
Thüringer LAG - ArbG Erfurt
09.03.2001
5 Sa 10/2001
"Strohmann-Verhältnis" - Ablehnung der Eintragung einer GmbH in die Handwerksrolle - Nichtigkeit einer Vereinbarung - Voraussetzungen der Eintragung in die Handwerksrolle
Eine Vereinbarung, durch die sich ein Handwerksmeister (Konzessionsträger) einer GmbH für eine Tätigkeit als Betriebsleiter nach § 7 Abs 4 Satz 1 HwO zur Verfügung stellt, ist nach § 134 BGB nichtig, wenn dies nur den Zweck hatte, der GmbH die Eintragung in die Handwerksrolle und die Ausübung eines Handwerks zu ermöglichen, in Wirklichkeit aber eine den Erfordernissen der Handwerksordnung entsprechende Betriebsleitertätigkeit nicht beabsichtigt war.
Vergütungsansprüche des Konzessionsträgers entstehen weder aus einer solchen unwirksamen Vereinbarung noch aus dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung des Konzessionsnehmers.
§ 134 BGB
§ 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
§ 817 S 2 BGB
§ 1 Abs 1 S 1 HwO
§ 7 Abs 4 S 1 HwO
Aktenzeichen: 5Sa10/2001 Paragraphen: BGB§134 BGB§812 BGB§817 HwO§1 HwO§7 Datum: 2001-03-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32633 Baurecht Gesellschaftsrecht - Handwerk/Handwerksordnung GmbH-Recht Sonstiges
BFH - Thüringer FG
30.9.2003
III R 6/02
Fortgeltung der Eintragung in die Handwerksrolle bei formwechselnder Umwandlung einer GmbH
Nach dem die formwechselnde Umwandlung bestimmenden Prinzip der rechtlichen und wirtschaftlichen Identität des Rechtsträgers alter und neuer Rechtsform und aufgrund der gewerberechtlichen Behandlung einer GmbH & Co. KG wie eine Kapitalgesellschaft gilt die einer GmbH erteilte personenbezogene Erlaubnis zur Ausübung eines Handwerks und deren Eintragung in die Handwerksrolle nach dem Formwechsel in eine GmbH & Co. KG zulagenrechtlich fort, auch wenn der Formwechsel und die etwaige Bestellung eines neuen handwerklichen Betriebsleiters der zuständigen Handwerkskammer noch nicht angezeigt und noch nicht in die Handwerksrolle eingetragen worden sind. Dementsprechend kann die
GmbH & Co. KG für von ihr bereits vor der Eintragung angeschaffte Wirtschaftsgüter eine erhöhte Investitionszulage beanspruchen.
HwO § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 4 Sätze 1 und 2
InvZulG 1996 § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a
UmwG 1995 § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 190 Abs. 1, § 191 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2, § 202 Abs. 1 Nr. 1 Aktenzeichen: IIIR6/02 Paragraphen: HwO§1 HwO§7 Datum: 0000-00-00 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8298
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