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Sonstige Rechtsgebiete - Lastenausgleich
VG Lüneburg
24.01.2006
3 A 58/05
Entschädigung, Lastenausgleich, Vermögensrecht, Vertrauensschutz
Rückforderung von Lastenausgleich bei einer Entschädigung
Wird eine Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz gewährt, ist Lastenausgleich zurückzugewähren. Der Empfänger von Lastenausgleich kann ein Vertrauen, den Lastenausgleich endgültig behalten zu dürfen, nicht entwickeln, zumindest ist dieses Vertrauen nicht schutzwürdig. Er muss stets mit einer Rückforderung bei Schadensausgleich rechnen, auch mit einer "Rückforderung zur Verrechnung", die zum Verlust einer Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz führt.
EntschG § 8
LAG § 349 Aktenzeichen: 3A58/05 Paragraphen: EntschG§8 LAG§349 Datum: 2006-01-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7727 Sonstige Rechtsgebiete - Lastenausgleich
BVerwG - VG Karlsruhe
17.11.2005
3 C 1.05
Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen; Schadensausgleich; Wertminderungen; Fehlen geringfügiger Flächenanteile; Erheblichkeitsschwelle
Die Wiedererlangung der vollen Verfügungsmöglichkeit über einen lastenausgleichsrechtlich als weggenommen behandelten Grundbesitz stellt auch dann eine Rückgabe im Sinne der Schadensausgleichsfiktion des § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG dar, wenn geringfügige Teilflächen fehlen. Geringfügig sind Bestandsveränderungen, die den Einheitswert unberührt lassen.
Maßgeblich ist insoweit § 22 BewG in der Fassung vom 16. Oktober 1934 (RGBl I S. 1035) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 (RGBl I S. 961; wie Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265; vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 14 und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 - Buchholz 427.6 § 15
BFG Nr. 17).
LAG § 349
LAG § 342 Abs. 3
BewG § 22 Aktenzeichen: 3C1.05 Paragraphen: LAG§349 LAG§342 BewG§22 Datum: 2005-11-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7854 Sonstige Rechtsgebiete - Lastenausgleich
BVerwG - VG Köln
15.07.2004
3 C 44.03
Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer Kriegsschadenrente
Die Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen, die durch Anrechnung von Kriegsschadenrente nach §§ 263 ff., 278 a LAG gewährt worden sind, ist nach der Neuregelung des § 349 Abs. 4 Satz 5 LAG durch das 33. Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsge setzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl I S. 2422) nicht mehr ausgeschlossen.
LAG § 349
LAG § 342
LAG § 278 a Aktenzeichen: 3C44.03 Paragraphen: LAG§349 LAG§342 LAG§278a Datum: 2004-07-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4559
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