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Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Hamburg
21.1.2010
4 E 3470/09
Vollzugsinteresse, Gewerbeuntersagung, Abgaben, sofortige Vollziehung
Kein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse an einer Gewerbeuntersagung, wenn der Gewerbetreibende nach Erlass der Untersagungsverfügung seine Abgabenrückstände abbaut und seinen laufenden Verpflichtungen nachkommt.
Aktenzeichen: 4E3470/09 Paragraphen: Datum: 2010-01-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14735 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Lüneburg
20.1.2010
5 A 155/08
Die Untersagung eines Gewerbes kann auf strafrechtliche Ermittlungen gestützt werden, in denen eine faktische Geschäftsführertätigkeit in gewerberechtlich unzuverlässigen Firmen festgestellt worden ist.
GewO § 35 I
Aktenzeichen: 5A155/08 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2010-01-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14624 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Bremen - VG Bremen
5.10.2009
2 B 273/09
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Drogenszene
Wer in einer Umgebung, in der häufig Drogenhandel betrieben wird, ein Geschäftslokal betreibt, muss die Gewähr dafür bieten, dass er in der Lage ist, dem Missbrauch des Lokals durch die Drogenszene - u. U. durch den Einsatz zusätzlichen Wachpersonals - zu widerstehen.
GewO § 35 Abs. 1
Aktenzeichen: 2B273/09 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2009-10-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15147 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
30.01.2009
7 LA 215/08
Gewerbeuntersagung, Prüfung, gerichtliche, Zeitpunkt, maßgeblicher
Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Gewerbeuntersagungsverfahren durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber hat nichts daran geändert, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung grundsätzlich derjenige der letzten Behördenentscheidung ist.
GewO § 35 I
GewO § 35 VI
Nds AG VwGO § 8a
Aktenzeichen: 7LA215/08 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2009-01-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13434 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
Bayerischer VGH
23.10.2008
22 ZB 08.2549
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; lang andauernde erhebliche Steuerschulden; Wahrscheinlichkeit anderweitiger Gewerbeausübung; Ausübung des Ermessens
GewO § 35 Abs 1
Aktenzeichen: 22ZB08.2549 Paragraphen: GewO§35 Datum: 2008-10-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13530 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
VG Hannover
08.10.2008
11 A 4439/07
Androhung, Betriebsmittel, Betriebsschließung, Gewerbeuntersagung, Verhältnismäßigkeit, Wegnahme, Zwang, Zwang, unmittelbarer, Zwangsgeld
Durchsetzung einer Gewerbeuntersagung durch Betriebsschließung und Wegnahme der Betriebsmittel
1. Die Androhung der Betriebsschließung und Wegnahme der Betriebsmittel zur Durchsetzung der Anordnung, das Gewerbe abzumelden, verstößt gegen § 69 Abs. 7 SOG, nach dem der unmittelbare Zwang zur Abgabe einer Erklärung ausgeschlossen ist.
2. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ohne vorher erfolgter Zwangsgeldandrohung und -festsetzung ist im Einzelfall unverhältnismäßig, wenn der Behörde bekannt ist, dass der Gewerbetreibende über ein Einkommen verfügt und die Zwangsgeldfestsetzung damit nicht von vornherein ins Leere liefe.
SOG § 64 I
SOG § 69 VII
Aktenzeichen: 11A4439/07 Paragraphen: SOG§64 SOG§69 Datum: 2008-10-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13131 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
31.07.2008
7 LA 53/08
BGB-Gesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Gewerbeuntersagung, Personengesellschaft, Rechtsfähigkeit, Unzuverlässigkeit
BGB-Gesellschaft nicht Gewerbetreibende
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist trotz ihrer partiellen Rechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 146, 341) nicht selbst Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbeordnung und kann deshalb nicht Adressat einer Gewerbeuntersagung sein
BGB §§ 705 f.
GewO § 1
GewO § 35 I
Aktenzeichen: 7LA53/08 Paragraphen: BGB§705 GewO§1 GewO§35 Datum: 2008-07-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12836 Gewerberecht - Zulassung/Lizenzen Untersagung Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
29.01.2008
7 PA 190/07
Bundeszentralregister, Eintragungen, Maßgeblicher Zeitpunkt, Regelvermutung, Straftaten, Tilgung, Tilgungsfrist, Unzuverlässigkeit, Verurteilungen, Verwertung, Verwertungsverbot, Wiedergestattung, Zeitpunkt, maßgeblicher, Zuverlässigkeit
Wiedergestattung des Gewerbes
1. Im Verfahren auf Wiedergestattung des Gewerbes nach § 35 Abs. 6 GewO richtet sich die Zulässigkeit der Verwertung von Eintragungen im Bundeszentralregister - vorbehaltlich des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG - nach § 51 Abs. 1 BZRG. Es besteht kein Anlass, die spezialgesetzlichen Regelvermutungsfristen für einzelne Gewerbe in §§ 33 c Abs. 2 Satz 2, 33 d Abs. 3 Satz 2, 33 i Abs. 2 Nr. 1 sowie §§ 34 b Abs. 4 Nr. 1, 34 c Abs. 2 Nr. 1 GewO in Abweichung von den im Bundeszentralregistergesetz geregelten Tilgungsund Verwertungsfristen (§§ 45 ff., 51 BZRG) zu verallgemeinern und gleichsam in eine Zuverlässigkeitsvermutung umzukehren.
2. Ob und inwieweit ein längere Zeit zurückliegendes strafrechtliches Fehlverhalten des Antragstellers die Annahme andauernder Unzuverlässigkeit rechtfertigt, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles.
3. Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Prüfung der Richtigkeit der behördlichen Prognoseentscheidung ist - anders als grundsätzlich in Gewerbeuntersagungsverfahren - nicht der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, sondern der der letzten gerichtlichen
Tatsachenentscheidung.
BZRG § 51 I
BZRG § 52 I Nr 4
GewO § 35 VI
Aktenzeichen: 7PA190/07 Paragraphen: BZRG§51 BZRG§52 GewO§35 Datum: 2008-01-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12214 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Hannover
05.09.2007
7 LA 42/07
Berufungszulassung, Gehör, rechtliches, Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Unzuverlässigkeit, Verfahrensmangel, Zeitpunkt, maßgeblicher
Gewerbeuntersagung
Zu den Voraussetzungen einer Berufungszulassung wegen Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Verwaltungsgericht
GewO § 35 I 1
GewO § 35 VIIa
VwGO § 124 II Nr 5
VwGO § 138 Nr 3
Aktenzeichen: 7LA42/07 Paragraphen: GewO§35 VwGO§124 VwGO§138 Datum: 2007-09-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11323 Gewerberecht - Gewerbeuntersagung
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
13.04.2007
7 ME 37/07
Beschwerdeverfahren, Darlegungserfordernis, Erforderlichkeit, Gewerbeuntersagung, Gründe, aufgesparte, Strafaussetzung, Bewährung, Vorläufiger Rechtsschutz
Zum Außer-Betracht-Bleiben erstinstanzlich "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
Zur Bedeutung einer Strafaussetzung zur Bewährung für die Erforderlichkeitsprognose bei der Gewerbeuntersagung.
GewO § 35 I 1
StGB § 56
VwGO § 146 IV 3
VwGO § 146 IV 6
Aktenzeichen: 7ME37/07 Paragraphen: GewO§35 StGB§56 VwGO§146 Datum: 2007-04-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10562
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