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Dienstrecht Berufsrecht - Laufbahnrecht Feuerwehr
OVG NRW
11.6.2003
1 A 649/01
Die Befähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ist nicht aufgrund Gesetzes oder einer Tradition Voraussetzung für das Ergreifen des Berufes der Leitung einer Werkfeuerwehr.
1. Die zu dem Vorbereitungsdienst für juristische Berufe und das Lehramt sowie vergleichbare Berufe mit Blick auf das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) entwickelten Grundsätze finden auf das Brandreferendariat keine Anwendung.
2. Etwaige Besonderheiten, die im Einzelfall für die Feuerwehr besonders gefahrenintensiver Betriebe gelten könnten, gebieten keine andere Bewertung.
GG Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Satz 2; 33 Abs. 2
FSHG NRW §§ 9, 10, 15 Abs. 2
LBG NRW §§ 6, 15, 16
LVO § 39 Aktenzeichen: 1A649/01 Paragraphen: GGArt.12 GGArt.33 FSHGNRW§9 FSHGNRW§10 FSHGNRW§15 LBGNRW§6 LBGNRW§15 LBGNRW§16 LVO§39 Datum: 2003-06-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2785 Dienstrecht - Beamte Beurteilung Sonstiges Laufbahnrecht
Bayerischer VGH
5.5.2003
3 B 98.1548
"Rücknahme" der Erklärung des Einverständnisses des aufnehmenden Dienstherrn bei länderübergreifender Versetzung; Täuschung seitens des Beamten über gesundheitliche Eignung; Anwendung der für den Zugang zum Beamtenverhältnis (Ernennungen) geltenden Grundsätze
BayBG Art. 15 bis 17
BRRG § 123 Abs. 2 Aktenzeichen: 3B98.1548 Paragraphen: BayBGArt.15 BayBGArt.16 BayBGArt.17 BRRG§123 Datum: 2003-05-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2236 Dienstrecht - Laufbahnrecht Sonstiges
OVG Berlin
25.02.2003
4 S 64.02
Generalstaatsanwalt bei dem Landgericht
Die Angriffe der Beschwerde gegen die Würdigung des Verwaltungsgerichts, die Zuordnung des "Amtes des Generalstaatsanwalts bei dem Landgericht Berlin" (Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin mit jener Amtsbezeichnung) zum Kreis der politischen Beamten sei mit § 31 Abs. 1 Satz 1 BRRG nicht zu
vereinbaren, überzeugen nicht. (Leitsatz der Redaktion)
BRRG § 31 Aktenzeichen: 4S64.02 Paragraphen: BRRG§31 Datum: 2003-02-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=2735 Dienstrecht - Laufbahnrecht Beförderung Beurteilung
OVG Saarlouis
29.5.2002
1 W 9/02
AUSSCHREIBUNG; AUSWAHLVERFAHREN; ABBRUCH; WIEDERHOLUNG; FRAUENFÖR-DERUNG; RICHTER,VORSITZENDER; BEFÖRDERUNG
1. Der Dienstherr darf ein Auswahlverfahren zur Besetzung einer Beförderungsstelle aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und sich zu einer Neuausschreibung entschließen; die Rechtsstellung von Bewerbern wird dadurch grundsätzlich nicht berührt.
2. Ein sachlicher Grund für die Neuausschreibung einer Beförderungsstelle kann darin liegen, im Interesse der Frauenförderung durch eine zweite Ausschreibung den Bewerberkreis
zu erweitern und dabei insbesondere Frauen zu einer Bewerbung zu veranlassen; daß sich bereits auf die erste Ausschreibung hin sehr gut geeignete Männer beworben haben, hindert den Abbruch des Auswahlverfahrens nicht.
3. § 10 VI LGG regelt nur, unter welchen Voraussetzungen eine Neuausschreibung erfolgen muß, nicht dagegen, wann der Dienstherr im Interesse der Frauenförderung eine Neuausschreibung vornehmen darf.
4. Ist die Stelle eines Vorsitzenden Richters zu besetzen, muß bei der Entscheidung, ob ein Auswahlverfahren abgebrochen werden soll, berücksichtigt werden, daß solche Stellen grundsätzlich binnen angemessener Zeit wieder zubesetzen sind; ein generelles Verbot des
Abbruchs des Auswahlverfahrens und der Neuausschreibung folgt hieraus nicht.
5. Widerspruch und Klage eines Bewerbers gegen den Abbruch eines Auswahlverfahrens zur Besetzung einer Beförderungsstelle und gegen eine Neuausschreibung haben keine aufschiebende Wirkung.
6. Es ist nicht zwingend erforderlich, daß ein Vorsitzender Richter an einem obersten Landesgericht bereits bei seiner Ernennung über hervorragende Kenntnisse in dem von diesem Gericht wahrzunehmenden Rechtsgebiet verfügt; je nach den Umständen des Einzelfalles kann es genügen, daß der Betreffende anderweitig als hervorragender Richter
ausgewiesen ist und sicher erwarten läßt, sich binnen kürzester Zeit in das neue Rechtsgebiet einzuarbeiten.
LGG § 10 VI
GG Art. 33 II
SBG § 9 I
SriG § 4 I
VwGO §§ 44, 80 I Aktenzeichen: 1W9/02 Paragraphen: LGG§10 GGArt.33 SBG§9 SriG§4 VwGO§44 VwGO§80 Datum: 2002-05-29 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1216 Dienstrecht - Laufbahnrecht
OVG NRW
24.5.2002
1 B 751/02
1. Ein Bewerbungsverfahrensanspruch ist nicht sicherungsfähig i.S.d. § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wenn aus Rechtsgründen feststeht, dass der um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchende Bewerber für eine Beförderung im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts nicht in Betracht kommt - wie hier wegen des Fehlens der Bewährung auf einem höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 LVO NRW -.
2. Für die Frage, ob die Erprobung i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 LVO NRW erfolgreich war, ist es unerheblich, dass der Beamte den Dienstposten möglicherweise zu Unrecht innegehabt hat (im Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 5.12.2001 - 2 VR 8.01 - und vom 7.8.2001 - 2 VR 1.01 -, Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 2 = DÖD 2001, 305 = ZTR 2002, 96). Aktenzeichen: 1B751/02 Paragraphen: Datum: 2002-05-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1057 Dienstrecht - Laufbahnrecht Aufstieg Beurteilung
OVG NRW
14.5.2002
1 B 40/02
1. Das anlässlich einer Stellenausschreibung festgelegte Anforderungsprofil eines Beförderungsdienstpostens bleibt innerhalb des laufenden Auswahlverfahrens für die Auswahlentscheidung
des Dienstherrn verbindlich (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 3.00 -).
2. Mittels des sog. Bewerbungsverfahrensanspruchs soll eine verfahrensrechtlich und materiell-rechtlich korrekte Entscheidung über die Bewerbung um einen Beförderungsdienstposten unter hinreichender Beachtung insbesondere des Bestenausleseprinzips -
gerade auch subjektivrechtlich - gewährleistet werden. Daraus folgt zugleich, dass für die Annahme einer - den Erlass einer Sicherungsanordnung rechtfertigenden – Rechtsbeeinträchtigung
die entsprechende Fehlsamkeit des bisherigen Auswahlverfahrens und/oder -ergebnisses und die Möglichkeit der Kausalität des Fehlers bzw. der Fehler ausreicht.
GG Art. 33 Abs. 2
BBG §§ 8 Abs. 1, 23
BLV § 1 Aktenzeichen: 1B40/02 Paragraphen: GGArt.33 BBG§8 BBG§23 BLV§1 Datum: 2002-05-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1054 Prozeßrecht Dienstrecht - Rechtsmittelrecht Laufbahnrecht
OVG NRW
8.5.2002
1 B 241/02
1. Die Beschränkung des Prüfungsumfangs für das Beschwerdegericht aus § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO erstreckt sich allein auf die Gesichtspunkte, aus denen sich die Entscheidung - nach Ansicht des Beschwerdeführers - als unrichtig erweisen soll, nicht hingegen auf die Gründe, aus denen die Entscheidung - tatsächlich - richtig ist. Das Beschwerdegericht hat vielmehr für den Fall, dass die vom Beschwerdeführer angebrachten Bedenken gegen die Entscheidung durchgreifen, anhand der für die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geltenden allgemeinen Maßstäbe zu prüfen, ob dem Antragsbegehren zu entsprechen ist (im Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 18.3.2002 - 7 B 315/02 -).
2. Konkurrieren Bewerber um einen Dienstposten, der sich für beide nicht als Beförderungsdienstposten darstellt, genügt es für die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrunds nicht, dass die Übertragung des Dienstpostens auf den Konkurrenten unmittelbar bevorsteht. Vielmehr ist darüber hinaus glaubhaft zu machen, dass mit einer solchen Dienstpostenübertragung gerade für den um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchenden Beamten wesentliche Nachteile verbunden sind.
BBG § 23
BBG § 8 Abs. 1
BLV § 4 Abs. 2
VwGO § 146 Abs. 4 Aktenzeichen: 1B241/02 Paragraphen: Datum: 2002-05-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=939 Dienstrecht - Laufbahnrecht Beamte
OVG Rheinland-Pfalz
08.05.02
2 A 11657/01.OVG
Beförderung, Beförderungsausschluss, Dienstfähigkeit, Dienstunfall, Eignung, eingeschränkte Dienstfähigkeit, gesundheitliche Eignung, laufbahnspezifische Eignung, Polizeidienst,Verbescheidung
Ein Polizeibeamter auf Lebenszeit, der den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeidienst nicht mehr genügt, dessen Funktion diese gesundheitlichen Anforderungen
aber nicht dauerhaft erfordert (§ 210 Abs. 1 LBG), darf nicht allein wegen seiner eingeschränkten Polizeidienstfähigkeit vom Beförderungsgeschehen ausgeschlossen werden.
LBG §§ 10 F. 1970, 21 F: 1970, 56 F: 1970, 210 F: 1970
GG Art. 33 F: 1949
LbVOPol § 1 F. 1997
VwGO § 113 F: 1991 Aktenzeichen: 2A11657/01 Paragraphen: LBG§10 LBG§21 LBG§210 LBG§56 GGArt.33 LvVOPol§1 VwGO§113 Datum: 2002-05-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=954 Dienstrecht - Aufstieg Laufbahnrecht
18.4.2002
2 C 19.01
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - und Bewerbung um ein Beförderungsamt; Folgenbeseitigung, kein Ausgleich von Nachteilen wegen unterbliebener Beförderung im Wege der -; Rechtsmittel, kein Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung bei Nichtgebrauch eines -; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung.
Der Umstand, dass der Streit um eine dienstliche Beurteilung noch nicht abgeschlossen ist, hindert den Beamten nicht, sich um ein Beförderungsamt zu bewerben. Unterlässt er eine Bewerbung, kann dies nach dem Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB einem später geltend
gemachten Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Beförderung entgegenstehen.
GG Art. 33 Abs. 2
BGB § 839 Abs. 3 Aktenzeichen: 2C19.01 Paragraphen: GGArt.33 BGB§839 Datum: 2002-04-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=989 Dienstrecht Prozeßrecht - Laufbahnrecht Beamte Einstweilige Anordnung
Hessischer VGH
16.04.2002
1 TG 153/02
Bewerbungsverfahrensanspruch, einstweilige Anordnung, Unterlassungsgebot, Rechtsschutzinteresse, Zwangsgeldandrohung
Ein Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine auf Unterlassen gerichtete einstweilige Anordnung auf dem Gebiet des beamtenrechtlichen Bewerbungsverfahrensrechts ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.
GG Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3, 33 Abs. 2 Aktenzeichen: 1TG153/02 Paragraphen: GGArt.19 GGArt.20 GGArt.33 Datum: 2002-04-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=1199
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