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Rechtsmittelrecht - Berufung Fristen Zustellung
BGH - LG Weiden - AG Weiden
26.4.2017
XII ZB 33/17
Zum Nachweis des fristgerechten Eingangs der Berufungsbegründung entgegen dem gerichtlichen Eingangsstempel.
ZPO § 329 Abs 2, § 418
Aktenzeichen: XIIZB33/17 Paragraphen: Datum: 2017-04-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37117 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - E-Mail Zustellung
OLG Rostock - LG Schwerin
6.1.2017
20 Ws 311/16
Wirksamkeit einer per E-Mail ohne digitale Signatur eingelegten Berufung in Strafsachen
Die ohne digitale Signatur und vor Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Strafsachen per E-Mail mittels eines angehängten und mit seiner eingescannten Unterschrift versehenen
PDF-Dokuments eingelegte Berufung eines Angeklagten genügt dem Schrifterfordernis des § 314 Abs. 1 StPO, wenn das PDF-Dokument bei Gericht aufforderungsgemäß und fristwahrend ausgedruckt und zu den Akten genommen wird und an der Urheberschaft des Verfassers und an dessen Willen, das Rechtsmittel einzulegen, kein Zweifel besteht.
ERVV MV § 1
StPO § 41a Abs 1, § 314 Abs 1
Aktenzeichen: 20Ws311/16 Paragraphen: Datum: 2017-01-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36984 Rechtsmittelrecht - Fax Zustellung
BGH - OLG Hamm - AG Minden
1.6.2016
XII ZB 382/15
1. Wird eine an das Rechtsmittelgericht adressierte Rechtsmittelschrift versehentlich an die in einer Nebenstelle ansässige Justizkasse gefaxt, befindet sich diese Rechtsmittelschrift auch dann nicht in der Verfügungsgewalt des Gerichts, wenn die Justizkasse eine Organisationseinheit des Rechtsmittelgerichts bildet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch Verwaltungsvorschriften bestimmt ist, dass die Justizkasse und das Gericht eine gemeinsame Posteingangsstelle haben.
2. Beim Absenden einer Rechtsmittelschrift in Form eines Telefaxes darf sich die Kontrolle des Sendeberichts grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu
vergleichen. Der Abgleich hat vielmehr an Hand eines zuverlässigen Verzeichnisses oder einer anderen geeigneten Quelle zu erfolgen, um auch etwaige Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer aufdecken zu können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. August 2014, XII ZB 255/14, FamRZ 2014, 1915).
FamFG § 113 Abs 1 S 2, § 117 Abs 5
ZPO § 233, § 238 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: XIIZB382/15 Paragraphen: Datum: 2016-06-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36264 Rechtsmittelrecht - Zustellung Wiedereinsetzung Fristen
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
25.2.2016
III ZB 42/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine Einzelanweisung zur fristwahrenden Übersendung einer Berufungsschrift
Eine Einzelanweisung, die das Fehlen allgemeiner organisatorischer Regelungen zur Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze ausgleichen kann, setzt voraus, dass der Rechtsanwalt für einen bestimmten Fall genaue Anweisungen erteilt, die eine Fristwahrung
sicherstellen. Erschöpft sich die Einzelanweisung lediglich darin, die Art und Weise, den Zeitpunkt sowie den Adressaten der Übermittlung zu bestimmen, genügt dies nicht (Bestätigung und Fortführung des Senatsbeschlusses vom 12. September 2013, III ZB 7/13, NJW 2014, 225).
ZPO § 85 Abs 2, § 233, § 234, § 517
Aktenzeichen: IIIZB42/15 Paragraphen: ZPO§85 ZPO§233 ZPO§234 ZPO§517 Datum: 2016-02-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35985 Rechtsmittelrecht - Zustellung Wiedereinsetzung
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
10.9.2015
III ZB 56/14
1. Ist ein fristgebundener Schriftsatz (hier: Berufungsbegründung) verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen
Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist.
2. Den Verlust des Schriftstücks auf dem Postweg kann die Partei regelmäßig nicht anders glaubhaft machen als durch die Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe zur Post.
ZPO § 233, § 236 Abs 2 S 1, § 294, § 520
Aktenzeichen: IIIZB56/14 Paragraphen: ZPO§233 ZPO§236 ZPO§294 ZPO§520 Datum: 2015-09-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35642 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Berufung Zustellung Fristen Fax
LSG Berlin-Brandenburg - SG Cottbus
28.1.2015
L 29 AS 2220/14
Schriftformerfordernis für Berufungseinlegung - Gewähr der Urheberschaft - eingescannte Unterschrift - Computerfax/Telefax - elektronische Signatur/EGVP
Auch wenn danach die Nutzung, insbesondere eines so genannten Computerfaxes wohl grundsätzlich zulässig sein dürfte, so ist von einer wirksamen Rechtsmittelschrift nur auszugehen, wenn sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass das Schriftstück mit Wissen
und Willen des Berechtigten übermittelt wurde und der Berechtigte damit die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: L29AS2220/14 Paragraphen: Datum: 2015-01-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35115 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Zustellung Fax
OLG Saarbrücken - LG Saarbrücken
1.8.2013
5 U 368/12
Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist: Beginn der Telefax-Übermittlung eines 19-seitigen Schriftsatzes "um ca. 23:55 Uhr"
Geht ein am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist "um ca. 23.55 Uhr" in das Telefaxgerät eingelegter 19-seitiger Schriftsatz vollständig erst am folgenden Tag um 00.25 Uhr bei dem Berufungsgericht ein, so kann dem Berufungskläger Wiedereinsetzung in den vorigen
Stand gewährt werden.
ZPO § 85 Abs 2, § 233, § 234, § 520 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: 5U368/12 Paragraphen: ZPO§85 ZPO§233 ZPO§234 ZPO§520 Datum: 2013-08-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33661 Rechtsmittelrecht - Zustellung Sonstiges Fristen
BGH - OLG Hamm - AG Münster
19.12.2012
XII ZB 61/12
Zur rechtzeitigen Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht.
ZPO § 233
FGG-RG Art 111
Aktenzeichen: XIIZB61/12 Paragraphen: ZPO§233 Datum: 2012-12-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32103 Berufsrecht Haftungsrecht Rechtsmittelrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung Zustellung
BGH - OLG Zweibrücken - LG Frankenthal
5.9.2012
VII ZB 25/12
Von einem Prozessbevollmächtigten, dem es trotz zahlreicher Anwählversuche nicht gelingt, einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung am letzten Tag dieser Frist per Telefax an eine vom Berufungsgericht genannte Telefaxnummer zu übermitteln, kann verlangt werden, dass er über den Internetauftritt des Berufungsgerichts
eine etwa vorhandene weitere Telefaxnummer des Berufungsgerichts ermittelt und den Verlängerungsantrag an diese Telefaxnummer übermittelt.
ZPO § 85 Abs 2, § 233
Aktenzeichen: VIIZB25/12 Paragraphen: ZPO§85 ZPO§233 Datum: 2012-09-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31497 Rechtsmittelrecht - Fristen Zustellung
BGH - OLG München - AG Landshut
7.3.2012
XII ZB 421/11
1. Die Auslegung, ob ein Rechtsmittel unbedingt eingelegt worden ist, richtet sich allein nach dem objektiven Erklärungswert, wie er dem Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist erkennbar war; spätere "klarstellende" Parteierklärungen können dabei nicht berücksichtigt werden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 25. September 2007, XI ZB 6/07).
2. Ergibt die Auslegung, dass ein Rechtsmittel - unbedingt - form- und fristgerecht eingelegt worden ist, bedarf es der Wiedereinsetzung nicht. Ein Beschluss, der einen solchen Wiedereinsetzungsantrag zurückweist, ist auf die Rechtsbeschwerde zur Klarstellung aufzuheben
(im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005, XII ZB 33/05, FamRZ 2006, 400).
FamFG § 64 Abs 1, § 117
ZPO § 233, § 517 ZPO, § 519
Aktenzeichen: XIIZB421/11 Paragraphen: FamFG§64 FamFG§117 ZPO§233 ZPO§517 ZPO§519 Datum: 2012-03-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30562
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