Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 11 bis 20 von 122
Baurecht Bankrecht - Sicherungsrecht Sicherheitsleistung Gewährleistungsbürgschaft
OLG Düsseldorf - LG Krefeld
1.6.2012
22 U 159/11
Haben die Parteien eines Werkvertrages vereinbart, dass der Werkunternehmer einen Sicherheitseinbehalt durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft ablösen darf, so kann der Unternehmer von dem Besteller die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts Zug um Zug
gegen Gewährung der Bürgschaft verlangen.
BGB § 295, § 298, § 307, § 631 Abs 1, § 640 Abs 1
Aktenzeichen: 22U159/11 Paragraphen: BGB3295 BGB§298 BGB§307 BGB§631 BGB§640 Datum: 2012-06-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32321 Baurecht - Sicherungsrecht Sicherheitsleistung
OLG Celle - LG Lüneburg
25.4.2012
7 U 234/11
Die Parteien streiten um die Verpflichtung, gemäß § 648 a BGB Sicherheit zu leisten, obwohl der Bauvertrag von der Beklagten als Auftraggeberin wegen des im Laufe des Bauvorhabens gestellten Insolvenzantrags der jetzigen Insolvenzschuldnerin als Auftragnehmerin
gemäß § 8 Abs. 2 VOB/B gekündigt worden ist.
Der Werkunternehmer kann ohne Rücksicht auf die fehlende Fertigstellung, vorhandene Mängel oder sonstige aufrechenbare Gegenansprüche Sicherheit für die vereinbarte Vergütung verlangen, soweit diese noch nicht, etwa durch Abschlagszahlung, geleistet wurde.
(Leitsatz der Redaktion)
BGB § 242, § 648a
VOB/B § 8 Abs 2
Aktenzeichen: 7U234/11 Paragraphen: BGB§242 BGB§648a VOB/B§8 Datum: 2012-04-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31234 Baurecht Bankrecht - Sicherungsrecht Sicherheitsleistung Gewährleistungsbürgschaft
LG Hamburg
9.3.2012
321 O 87/11
Die Klägerin begehrt die Herausgabe einer der Beklagten übergebenen Gewährleistungsbürgschaft.
BGB § 305 Abs 1, § 307 Abs 1, § 307 Abs 2 Nr 1
Aktenzeichen: 321O87/11 Paragraphen: BGB§305 BGB§307 Datum: 2012-03-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31604 Baurecht Bürgschaftsrecht - Sicherheitsleistung Sicherungsrecht Vertragserfüllungsbürgschaft
OLG Frankfurt - LG Wiesbaden
16.09.2011
19 U 78/11
1. Die Bürgschaft wird nach §§ 765, 767 BGB für die Hauptverbindlichkeit eines bestimmten Dritten erteilt. Die Bürgschaft sichert daher grundsätzlich nur Verbindlichkeiten bestimmter Personen.
2. Tritt ein anderer (hier: eine ARGE) an Stelle des ursprünglichen Hauptschuldners (hier: ARGE-Partner) ist eine Haftung aus der Bürgschaft grundsätzlich ausgeschlossen.
BGB §§ 765, 767
Aktenzeichen: 19U78/11 Paragraphen: BGB§314 BGB§765 Datum: 2011-09-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29372 Insolvenzrecht Baurecht - Aussonderungsrecht Sicherheitsleistung Sicherungsrecht
BGH - LG Saarbrücken - AG Saarbrücken
10.2.2011
IX ZR 73/10
Ist der Auftraggeber eines Bauvertrages verpflichtet, nach fehlgeschlagenem Sicherheitentausch eine als Austauschsicherheit gestellte Gewährleistungsbürgschaft an den Auftragnehmer zurückzugewähren, kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Auftraggebers der Auftragnehmer die Bürgschaftsurkunde aussondern.
InsO § 47
VOB/B § 17 Abs. 3
Aktenzeichen: IXZR73/10 Paragraphen: InsO§47 VOB/B§17 Datum: 2011-02-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28593 Baurecht - Sicherheitsleistung Fristen
BGH - OLG Hamm - LG Hagen
20.12.2010
VII ZR 22/09
Eine Nachfrist zur Sicherheitsleistung kann gemäß § 648a Abs. 5 Satz 1, § 643 Satz 1 BGB erst dann wirksam gesetzt werden, wenn die Frist zur Sicherheitsleistung, § 648a Abs. 1 BGB, fruchtlos abgelaufen ist.
BGB § 648a in der Fassung bis zum 31. Dezember 2008
Aktenzeichen: VIIZR22/09 Paragraphen: BGB§648a Datum: 2010-12-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28201 Baurecht - Sicherheitsleistung MaBV
BGH - Kammergericht - LG Berlin
9.12.2010
VII ZR 206/09
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegen nehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln.
BGB § 765
MaBV §§ 3, 7
Aktenzeichen: VIIZR206/09 Paragraphen: BGB§765 MaBV§3 MaBV§7 Datum: 2010-12-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28203 Baurecht - Sicherheitsleistung Sicherungsrecht
BGH - Thüringer OLG - LG Erfurt
25.5.2010
VI ZR 205/09
1. Bei der Verpflichtung des Auftraggebers, die von ihm gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B einbehaltene Sicherheit auf ein Sperrkonto einzuzahlen (§ 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 3 VOB/B), handelt es nicht um eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB.
2. Zwar kommt grundsätzlich auch die rechtsgeschäftliche Begründung einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB in Betracht, doch begründet die bloße Vereinbarung einer Kaution als solche noch keine Vermögensbetreuungspflicht. Vertragliche Pflichten müssen, um eine Vermögensbetreuungspflicht begründen zu können, im besonderen Maße den Interessen des Vertragspartners dienen und gerade deshalb vereinbart worden sein. Das bedeutet, dass sich die Vertragspartner bei einer Kautionsabrede nicht nur über die Zahlung einer Kaution an sich, sondern auch über deren besondere Anlageform geeinigt haben müssen. Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses eine besondere Sicherung nicht ausdrücklich und bringen dadurch nicht zum
Ausdruck, dass der Vermieter im Hinblick auf die Kaution treuhänderische Pflichten zu übernehmen hat, kann deshalb nicht von der Annahme einer rechtsgeschäftlichen Vermögensbetreuungspflicht ausgegangen werden. (Ziffer 2 Leitsatz der Redaktion)
StGB § 266
VOB/B § 17
Aktenzeichen: VIZR205/09 Paragraphen: StGB§266 VOB/B§17 Datum: 2010-05-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27515 Baurecht Bürgschaftsrecht - Sicherungsrecht Sicherheitsleistung Sonstiges
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
15.12.2009
XI ZR 107/08
Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt.
BGB § 767 Abs. 1 Satz 3
Aktenzeichen: XIZR107/08 Paragraphen: BGB§767 Datum: 2009-12-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26660 Baurecht - Sicherheitsleistung Umsatzsteuer
OLG Köln - LG Bonn
28.10.2009
11 U 34/09
Sicherheitseinbehalt, Abrechnung auf Nettobasis
Hat der Auftraggeber eines Bauvertrages nach § 13 b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 S. 2 UStG die Umsatzsteuer abzuführen, so ist der vereinbarte Sicherheitseinbehalt (§ 17 Nr. 1 VOB/B) mangels abweichender vertraglicher Regelung nach der Nettorechnungssumme zu berechnen
und von dieser in Abzug zu bringen. Sind die Vertragsparteien im Hinblick auf die Regelung in § 13 b Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 S. 2 UStG von einer ursprünglich vorgesehenen Abrechnung nach Bruttopreisen zur Nettoabrechnung übergegangen sind, so ist die ursprüngliche Vereinbarung nach §§ 157, 242 BGB ergänzend dahin auszulegen, dass auch
der Sicherheitseinbehalt nach der Nettoauftragssumme zu berechnen ist.
VOB/B § 17 Nr. 1 und 6
UStG § 13 b
Aktenzeichen: 11U34/09 Paragraphen: VOB/B§17 UStG§13b Datum: 2009-10-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27295
|