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Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen Personalrat
BVerwG
30.11.2010
6 PB 16/10
Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat; Rückgriff auf andere Vorschlagslisten; außerordentliche Personalratsneuwahl
Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 MBGSH werden die Ersatzmitglieder aus den nicht gewählten Beschäftigten derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Personalratsmitglieder angehören; damit ist ein Rückgriff auf andere Vorschlagslisten ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn zugleich die Voraussetzungen für eine außerordentliche
Personalratsneuwahl nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 MBGSH eintreten.
MBGSH § 23 Abs 2 S 1, § 20 Abs 1 Nr 2, § 21 Abs 1
Aktenzeichen: 6PB16/10 Paragraphen: MBGSH§23 Datum: 2010-11-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15277 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen Personalrat
Hessischer VGH - VG Frankfurt
18.11.2010
22 A 959/10.PV
Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen
Den von einem privaten Verleiher in einer Dienststelle eingesetzten Leiharbeitnehmern/innen steht nach ihrer Eingliederung und einer Beschäftigungsdauer von länger als drei bzw. sechs Monaten ein aktives bzw. passives Wahlrecht für den Personalrat der entleihenden Beschäftigungsdienststelle zu.
PersVG HE § 3, § 10, § 9, § 5
AÜG § 14
Aktenzeichen: 22A959/10 Paragraphen: PersVG§3 PersVG§10 PersVG§9 PersVG§5 AÜG§14 Datum: 2010-11-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15545 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen
BVerwG - OVG Schleswig - VG Schleswig
11.10.2010
6 P 16/09
Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens; Abtretung nach Einleitung des Beschlussverfahrens; aussichtslose oder mutwillige Rechtsverfolgung
1. Tritt ein Beschäftigter nach Einleitung des Beschlussverfahrens seinen Anspruch gegen die Dienststelle auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten, die ihm im Wahlanfechtungsverfahren entstanden sind, an seine Bevollmächtigten ab, so rücken diese von Gesetzes wegen in die Antragstellerposition ein.
2. Der Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten einer Wahlanfechtung ergibt sich aus § 17 Satz 1 MBGSH, wonach die Dienststelle die Kosten der Wahl trägt.
3. Die Kostenerstattung scheidet aus, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde.
MBG SH § 17 S 1, § 34 Abs 1 S 2 Nr 3, § 88 Abs 1
MitbestGWahlO SH § 10 Abs 1 S 1 Nr 1, § 12 Abs 6
Aktenzeichen: 6P16/09 Paragraphen: Datum: 2010-10-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15203 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen Personalrat Mitbestimmung
OVG Hamburg - VG Hamburg
28.6.2010
8 Bf 100/10.PVL
Anwendung des MBG SH auf Dienststellen in Hamburg; außerordentliche Neuwahl bei Rücktritt der Gewählten einer Vorschlagsliste
1. Der Anwendbarkeit des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBGSH) auf eine in Hamburg belegene Dienststelle der Rentenversicherung Nord ist mit Art. 87 Abs. 2 Satz 2 GG vereinbar.
2. Mitbestimmungsrecht betrifft als innerdienstliches Organisationsrecht die Rechte der Beschäftigten und die Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle i.S. von § 2 Abs. 1 MBGSH. Es weist keinen spezifisch örtlichen Bezug auf.
3. Nach Rücktritt aller Gewählten einer Vorschlagsliste und ihrer Vertreter ist gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 MBGSH eine außerordentliche Neuwahl des Personalrats erforderlich, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder des Personalrats dadurch um mehr als 25 % der vorgeschriebenen Zahl gesunken ist.
4. Als Ersatzmitglieder für den Personalrat kommen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MBGSH nur die nicht gewählten Beschäftigten aus der Vorschlagsliste in Betracht, der das zu ersetzende Mitglied zugehört.
MBG SH § 2 Abs 1, § 20 Abs 1 Nr 2, § 23 Abs 2 S 1
GG Art 87 Abs 2 S 2
Aktenzeichen: 8Bf100/10 Paragraphen: MBGSH§2 MBGSH§20 MBGSH§23 GGArt.87 Datum: 2010-06-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=15305 Dienstrecht - Personalrat Wahlen
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt
4.2.2010
6 PB 38.09
Wählbarkeit zum Personalrat; 6-monatige Zugehörigkeit zum Geschäftsbereich der obersten Dienstbehörde.
Das Wählbarkeitserfordernis, wonach der Wahlberechtigte am Wahltag 6 Monate dem Geschäftsbereich seiner obersten Dienstbehörde angehören muss, kann nicht durch eine langjährige Tätigkeit im Geschäftsbereich kompensiert werden, wenn diese unterbrochen war und seit ihrer Wiederaufnahme noch keine 6 Monate vergangen sind.
BPersVG §§ 6, 14
SGB II § 44b
Aktenzeichen: 6PB38.09 Paragraphen: BPersVG§6 BPersVG§14 SGBII§44b Datum: 2010-02-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14919 Dienstrecht - Personalrat Wahlen
BVerwG - OVG Sachsen-Anhalt - VG Dessau
11.08.2009
6 PB 16.09
Abgabeort für Wahlvorschläge
Zur Bezeichnung des Ortes, an dem Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlvorstand abzugeben sind, muss auch der Raum angegeben werden, wo der Wahlvorstand oder eines seiner Mitglieder angetroffen werden kann.
SAPersVG § 27
WO PersVG LSA § 6 Abs. 2 Nr. 16
Aktenzeichen: 6PB16.09 Paragraphen: SAPersVG§27 Datum: 2009-08-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14219 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen
BVerwG - Sächsisches OVG - VG Dresden
28.05.2009
6 PB 11.09
SächsPersVG § 25; Anfechtung einer Personalratswahl; Reichweite der gerichtlichen Prüfung; Personalvertretungsrecht
Die gerichtliche Überprüfung einer Personalratswahl ist nicht auf die von den Antragstellern gerügten Wahlrechtsverstöße begrenzt.
SächsPersVG §§ 4 Abs. 3, 4 Abs. 4, 25, 88 Abs. 2 Satz 1
ArbGG §§ 72 Abs. 2 Nr. 2, 72a Abs. 3 Satz 2, 92 Abs. 1 Satz 2, 92a Satz 1, 92a Satz 2
Aktenzeichen: 6PB11.09 Paragraphen: SächsPersVG§4 SächsPersVG§25 SächsPersVG§88 ArbGG§72 Datum: 2009-05-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13843 Dienstrecht - Personalrat Wahlen
Sächsisches OVG - VG Dresden
08.05.2009
PL 9 B 608/07
Wahlanfechtung; Personalratswahl; Gruppen
SächsPersVG § 5 S. 1
Aktenzeichen: PL9B608/07 Paragraphen: SächsPersVG§5 Datum: 2009-05-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=13968 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
15.05.2008
6 PB 20.07
Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsgemeinschaften
Die Frage nach dem Wahlrecht zu den Personalvertretungen der kreisfreien Städte und Kreise für Beschäftigte, die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass § 44b SGB II verfassungswidrig und längstens bis 31. Dezember 2010 anzuwenden ist.
BrbgPersVG § 13
BrbgPersVG § 95
SGB II § 44b
Aktenzeichen: 6PB20.07 Paragraphen: BrbgPersVG§13 BrbgPersVG§95 SGBII§44b Datum: 2008-05-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12447 Dienstrecht - Personalvertretungsrecht Wahlen
OVG Berlin-Brandenburg - VG Potsdam
21.11.2007
61 PV 2.07
Wahlanfechtung; Gruppe der Angestellten; Wahlberechtigung; Arbeitsgemeinschaft zwischen Bundagentur für Arbeit und Landkreis; Grundsicherung; Personalgestellung; Dienststelle; Abordnung; Eingliederung; Aufhebung der - nach drei Monaten
Auf die Wahlberechtigung zur Personalratswahl von Beschäftigten eines Landkreises, die einer organisatorisch und räumlich verselbständigten sog. ARGE gemäß § 44 b SGB II zur Dienstleistung zugewiesen sind, findet § 13 Abs 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Brandenburg unmittelbar Anwendung mit der Folge, dass die Wahlberechtigung in der bisherigen Dienstelle nach einer länger als drei Monate währenden Zuweisung erlischt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigten in der ARGE einen Personalrat wählen können.
SGB II § 44 b
PersVG Bbg § 4
PersVG Bbg § 13 Abs. 2 S. 1
PersVG Bbg § 14 Abs. 1
PersVG Bbg § 25
Aktenzeichen: 61PV2.07 Paragraphen: SGBII§44b PersVGBbg§4 PersVGBbg§13 PersVGBbg§14 PersVGBbg§25 Datum: 2007-11-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12556
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