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Dienstrecht - Eignung Polizeidienst
OVG Berlin-Brandenburg - VG Berlin
10.8.2018
4 N 20.17
Einstellung; gehobener Polizeivollzugsdienst; Eignung; körperliche Anforderungen; Körpergröße; Mindestgröße; Gesetzesvorbehalt; Diskriminierung; Anforderungsprofil; PDV 300; Einschätzungsspielraum; Beurteilungsspielraum
Die körperlichen Anforderungen an Einstellungsbewerber dürfen grundsätzlich in behördlichen Anforderungsprofilen festgelegt werden.
GG Art 33 Abs 2
BeamtStG § 9
BG BE § 8 Abs 1 S 2, § 29 Abs 1
LbPolVollzDV BE § 5 Nr 4
Aktenzeichen: 4N20.17 Paragraphen: Datum: 2018-08-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21128 Dienstrecht - Eignung Polizeidienst
VGH Baden-Württemberg - VG Karlsruhe
16.1.2017
4 S 394/15
Zur Ablehnung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst, die den typischen Anforderungen ihrer Laufbahn gerecht wird, aus fürsorgerechtlichen Gründen wegen eines erhöhten Risikos der Gefährdung ihrer Gesundheit im Falle nicht auszuschließender besonderer
Einsatzbedingungen.
Zur Polizeidiensttauglichkeit bei Vorliegen einer heterozygoten Faktor-V-Leiden-Mutation.
Aktenzeichen: 4S394/15 Paragraphen: Datum: 2017-01-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20189 Dienstrecht - Eignung Polizeidienst
Schleswig-Holsteinisches VG
15.12.2016
12 A 331/15
Schadensersatz nach dem Gleichberechtigungsrecht; Fehlen der oberen beiden Glieder des linken Zeigefingers; Polizeidiensttauglichkeit
AGG § 7 Abs 1, § 8 Abs 1, § 15 Abs 1, § 3 Abs 2 Halbs 2, § 15 Abs 2
Aktenzeichen: 12A331/15 Paragraphen: AGG§7 Datum: 2016-12-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20161 Dienstrecht - Beamte Eignung Altersgrenze
BVerwG - VG Gelsenkirchen
11.10.2016
2 C 11.15
Einstellungshöchstaltersgrenze; Ernennung; Beamter auf Probe; Altersgrenze; Alter; Nichtigkeit; Unvereinbarkeit; Unvereinbarkeitserklärung; subjektives Recht; Schutznormtheorie;
objektiv-rechtlicher Gehalt; Altfall; Übergangsfall; Rückwirkung; Folgenbeseitigungslast; Billigkeitsregelung; Vertrauensschutzregelung; Ermessen; Ermessensreduzierung auf Null; Gleichbehandlung; Diskriminierung; Verhältnismäßigkeit; Versorgung; Amortisation.
Neuregelung der Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in NRW verfassungsgemäß
1. Die Einstellungshöchstaltersgrenze in § 14 Abs. 3 LBG NRW, nach welcher die Ernennung zum Beamten auf Probe grundsätzlich nicht nach der Vollendung des 42. Lebensjahrs erfolgen kann, ist mit dem Grundgesetz und mit Unionsrecht vereinbar.
2. § 14 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 LBG NRW, wonach Ausnahmen von der Einstellungshöchstaltersgrenze bei einem erheblichen dienstlichen Interesse hieran zugelassen werden können, begründet keine subjektiven Rechte der Bewerber.
3. Eine über die mit § 14 Abs. 9 und 10 LBG NRW getroffene Vertrauensschutzregelung hinausgehende Einzelfallkorrektur für Alt- oder Übergangsfälle im Wege von Folgenbeseitigungslasterwägungen durch die Gerichte scheidet aus.
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 und 5
LBG NRW 2009 § 15a
LBG NRW 2016 § 14 Abs. 3, 9 bis 11
AGG §§ 1, 10
RL 2000/78/EG Art. 6
Aktenzeichen: 2C11.15 Paragraphen: Datum: 2016-10-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20139 Dienstrecht - Beamte Eignung
OVG Lüneburg - VG Hannover
2.8.2016
5 ME 103/16
Zur Frage der Zulässigkeit der Anwesenheit einer Begleitperson bei einer fachpsychiatrischen Zusatzbegutachtung
Bei einer fachpsychiatrischen Untersuchung im Vorfeld der Einstellung als Beamtenanwärter zur Klärung der Frage der gesundheitlichen Eignung besteht regelmäßig kein Anwesenheitsrecht dritter Personen.
BeamtStG § 9
BG ND § 9, § 45
Aktenzeichen: 5ME103/16 Paragraphen: Datum: 2016-08-02 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19821 Dienstrecht - Beamte Eignung
BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Mannheim
20.7.2016
2 B 17.16
Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz; Justizvollzugsdienst; Justizvollzugsschule; Ausbildungslehrgang; Gemeinschaftsunterkunft; Kollegenstreich; Motiv; Scherz; Spaß; "Lagerkoller"; Fehlverhalten; charakterliche Eignung; Charakter;
Divergenzrüge; Ergebnisrichtigkeit; Verfahrensrügen; Aufklärungsrüge; Gehörsrüge; Überzeugungsgrundsatz.
Einstellung in den Justizvollzugsdienst; Verneinung der charakterlichen Eignung ("Kollegenstreich" wegen "Lagerkoller")
1. Die charakterliche Eignung eines Einstellungsbewerbers ist ein Unterfall der persönlichen Eignung des Beamten. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird.
2. Erfolglose Beschwerde einer Bewerberin um die Einstellung als Beamtin auf Probe im Justizvollzugsdienst, deren charakterliche Eignung vom Dienstherrn verneint wurde mit Blick auf einen von ihr als "Scherz" und wegen eines "Lagerkollers" begangenen "Kollegenstreichs" während eines Ausbildungslehrgangs in der Gemeinschaftsunterkunft der
Justizvollzugsschule.
BeamtStG § 9
GG Art. 33 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1
VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3, § 144 Abs. 4
Aktenzeichen: 2B17.16 Paragraphen: Datum: 2016-07-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19963 Dienstrecht - Polizeidienst Eignung
BVerwG - OVG NRW - VG Arnsberg
23.9.2015
2 B 73.14
Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung; Bachelor; Prüfling; Studienleistung; Teilleistung; Teilprüfung; Gesamtprüfung; Bestehensregelung; Nichtbestehen; einmalige Wiederholungsprüfung; mehrmalige Wiederholung; Ausdauerlauf;
3000-Meter-Lauf; Berufsfreiheit; Verhältnismäßigkeit; Grundsatzrevision; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht; auslaufendes Recht; Altfälle.
Nur einmalige Wiederholungsprüfung für das Bestehen eines Ausdauerlaufs bei Polizeikommissaranwärtern
1. Ausgelaufenes oder auslaufendes Recht rechtfertigt regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision; dass die fragliche Regelung noch für wenige Altfälle Anwendung findet, steht dem nicht entgegen (stRspr).
2. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass in einer Ausbildungs- und Prüfungs-Verordnung für Polizeivollzugsbeamte (Kommissaranwärter) im Rahmen von insgesamt 29 Prüfungsleistungen für die Teilprüfung "Berufspraktisches Training - Bereich Ausdauer" für einen 3000-Meter-Lauf nur eine einmalige Wiederholungsprüfung
vorgesehen ist und dass das wiederholte Nichtbestehen dieser Teilprüfung das Nichtbestehen der Gesamtprüfung zur Folge hat.
GG Art. 12 Abs. 1
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
VAPPol II Bachelor NRW (a.F.) § 12 Abs. 1 und 2
Aktenzeichen: 2B73.14 Paragraphen: Datum: 2015-09-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19405 Dienstrecht - Bewerbung Eignung Auswahl Konkurrentenklage
OVG Lüneburg
7.2.2013
5 ME 256/12
Dokumentationspflicht der Auswahlerwägungen in Fällen der Dienstpostenkonkurrenz
GG Art 19 Abs 4, Art 33 Abs 2
VwVfG ND § 1
VwGO § 114
VwVfG § 45 Abs 1 Nr 2, § 45 Abs 2
Aktenzeichen: 5ME256/12 Paragraphen: Datum: 2013-02-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17315 Dienstrecht - Bewerbung Eignung Auswahl Konkurrentenklage
OVG Lüneburg
26.10.2012
5 ME 220/12
Konkurrenz zwischen einem Beamten und einem so genannten Seiteneinsteiger um einen Dienstposten
1. Das in Art. 33 Abs. 2 GG verankerte Leistungsprinzip ist auch dann zu beachten, wenn ein Beamter mit einem so genannten Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft um einen höherwertigen Dienstposten konkurriert.
2. Die die Auswahlentscheidung treffende Behörde darf bei einem Bewerber aus der privaten Wirtschaft, der auf "Schwierigkeiten" mit seinem Arbeitgeber im Falle des Erfordernisses der Beibringung eines aktuellen Arbeitszeugnisses verweist, nicht auf die Beiziehung aktueller und nachprüfbarer Erkenntnismittel über die Leistungen dieses Bewerbers verzichten.
GG Art 33 Abs 2
Aktenzeichen: 5ME220/12 Paragraphen: GGArt.33 Datum: 2012-10-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16952 Dienstrecht - Bewerbung Eignung Auswahl Konkurrentenklage
OVG Lüneburg
10.7.2012
5 ME 103/12
Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsauswahlverfahren: Kein "Verbrauch" von Eignungszweifeln aus einem früheren ewerbungsverfahren; keine Voreingenommenheit der Kommission, die solche Zweifel anspricht.
1. Bestehen aufgrund früherer Bewerbungsversuche oder eigener Erkenntnisse des Dienstherrn Zweifel an der persönlichen oder charakterlichen Eignung zum Polizeibeamten, folgt aus dem Gebot der Neutralität nur, dass der Dienstherr dem Bewerber Gelegenheit geben muss, solche Zweifel auszuräumen.
2. Weder gebietet es das Neutralitätsgebot noch erlaubt es das Eignungsprinzip, dass der Dienstherr angesichts fortbestehender Eignungszweifel Umstände, aufgrund derer er die Eignung eines Bewerbers bereits einmal verneint hat, in einem neuerlichen Bewerbungsver-fahren unberücksichtigt lässt oder an den Grad seiner Überzeugung von der Eignung des Bewerbers nunmehr geringere Anforderungen stellt.
BeamtStG § 9
GG Art 33 Abs 2
Aktenzeichen: 5ME103/12 Paragraphen: BeamtStG§9 GGArt.33 Datum: 2012-07-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16676
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