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Allgemeiner Teil - Strafbemessung
BGH - LG München II
23.4.2020
1 StR 406/19
Zur Berücksichtigung von an sich gesamtstrafenfähigen EU-ausländischen Strafen bei Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
StGB § 46 Abs 2, § 54 Abs 1 S 1, § 54 Abs 2 S 1, § 55 Abs 1, § 57a Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 1StR406/19 Paragraphen: Datum: 2020-04-23 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5197 Allgemeiner Teil - Tat
OLG Hamm - LG Münster
19.3.2020
4 RVs 25/20
1. Verfahrensvoraussetzungen, die Befassungsverbote betreffen, prüft das Revisionsgericht von Amts wegen selbständig im Freibeweisverfahren. Es ist dabei an die Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters nicht gebunden. Dies gilt auch für die Frage der deutschen Gerichtsbarkeit. Das Strafanwendungsrecht der §§ 3 ff. StGB legt auch den Zuständigkeitsbereich deutscher Strafgerichte fest.
2. Im Rahmen des § 7 Abs. 1 StGB kommt es lediglich darauf an, dass die Tat am Tatort mit Strafe "bedroht" ist, nicht, dass sie dort auch tatsächlich verfolgt werden kann.
StGB § 3, §§ 3ff, § 7 Abs 1
Aktenzeichen: 4RVs25/20 Paragraphen: Datum: 2020-03-19 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5123 Allgemeiner Teil - Strafbemessung
BGH - LG Halle/Saale
26.2.2020
4 StR 347/19
„Verurteilung“ zu einer vorbehaltenen Geldstrafe durch einen Beschluss nach § 59b Abs. 1 StGB als frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 S. 2 StGB
Die „Verurteilung“ zu einer vorbehaltenen Geldstrafe durch einen Beschluss nach § 59b Abs. 1 StGB ist keine frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB.(Rn.4)
StGB § 55 Abs 1 S 2, § 59b Abs 1, § 59c Abs 2
Aktenzeichen: 4StR347/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-26 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5158 Allgemeiner Teil - Notwehr/Notstand
OLG Köln - LG Köln
18.2.2020
1 RVs 188/19
1. Zum Begriff und den Voraussetzungen einer "Ehrennotwehr".
2. Das Tatbestandsmerkmal "auf der Stelle" in § 199 StGB ist nicht nur zeitlich, sondern auch psychologisch zu verstehen.
3. Ist bei Retorsion nach § 199 StGB nicht auf einen Schuldspruch mit Straffreierklärung, sondern auf Freispruch erkannt worden, so kann das Revisionsgericht den Urteilstenor in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO ändern, wenn sich aus den Urteilsgründen ergibt, dass der Angeklagte den Tatbestand des § 185 StGB rechtswidrig und schuldhaft
verwirklicht hat (Fortführung von OLG Celle, Urteil vom 14. Februar 1989, 1 Ss 308/88).
StGB § 32, § 34, § 185, § 199
StGB §§ 185, 194, 199
StPO § 354
Aktenzeichen: 1RVs188/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-18 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5108 Allgemeiner Teil - Strafbemessung
OLG Hamburg
24.10.2019
9 Rev 23/19
Strafzumessung und Voraussetzungen für eine kurze Freiheitsstrafe nach § 47 StGB
Bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe im Sinn des § 47 StGB muss aus den Urteilsgründen nachvollziehbar hervorgehen, dass sich die Sanktion bei Gesamtwürdigung der die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist, also ultima ratio ist. Es ist erforderlich, dass alle tat- und täterbezogenen Umstände, die unter Beachtung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses für und gegen die Unverzichtbarkeit einer freiheitsentziehenden Einwirkung sprechen, umfassend festgestellt und erschöpfend gewürdigt werden. Dies gilt umso mehr, wenn die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Dabei hat das Gericht auf den Zeitpunkt der Entscheidung (Urteilsberatung) abzustellen.
StGB § 47
Aktenzeichen: 9Rev23/19 Paragraphen: Datum: 2019-10-24 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5103 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Anstiftung/Beihilfe Steuerdelikte
BGH - LG Hof
23.10.2018
1 StR 454/17
Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Unterlassen: Steuerrechtliche Erklärungspflicht als besonderes persönliches Merkmal
Die steuerrechtliche Erklärungspflicht ist ein besonderes persönliches Merkmal bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen.(Rn.18)
StGB § 28 Abs 1, § 49 Abs 1
AO § 370 Abs 1 Nr 2
Aktenzeichen: 1StR454/17 Paragraphen: Datum: 2019-10-23 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=4945 Allgemeiner Teil - Tat Sonstiges
KG Berlin - AG Tiergarten
12.8.2019
3 Ss 53/19
121 Ss 89/19
Natürliche Handlungseinheit bei Nachstellung durch mehrere Akte teils minderer Schwere Erfüllt bei wiederholten Kontaktaufnahmen nicht jede den Tatbestand der Nachstellung, weil (noch) nicht jede ein beharrliches Vorgehen zeigt oder (noch) nicht sicher geeignet ist, die Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, so können die Einzelakte eine tatbestandliche Handlungseinheit bilden
StGB § 52, § 53, § 238
Aktenzeichen: 3Ss53/19 Paragraphen: Datum: 2019-08-12 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5016 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Vorsatz/Fahrlässigkeit Rauschmitteldelikte
BGH - LG Hildesheim
23.7.2019
1 StR 107/18
Um den sozialen Bedeutungsgehalt der Bedenklichkeit eines Arzneimittels zu erfassen, bedarf es auch der Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die für die Abwägung des Verhältnisses zwischen dem bekannten Risiko und dem Nutzen von Relevanz sind. Diese muss der Täter nach einer Parallelwertung in der Laiensphäre richtig in sein Vorstellungsbild aufgenommen haben, um einen Vorsatzschuldvorwurf zu begründen.
StGB § 16
AMG § 5 Abs 2, § 95 Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 1StR107/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-23 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5034 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Anstiftung/Beihilfe Steuerdelikte Hehlerei
BGH - LG Frankfurt/Oder
11.07.2019
1 StR 634/18
Anstiftungshandlungen, die auf eine Verbringung von mit Verbrauchsteuern belasteten Waren gerichtet sind, an denen der Täter eine Steuerhehlerei begeht, sind regelmäßig nicht als Anstiftung zur Steuerhinterziehung strafbar; im Verhältnis zur Steuerhehlerei stellt sich die Anstiftung zur Steuerhinterziehung als mitbestrafte Vortat dar.
§ 370 Abs 1 Nr 2 AO
§ 370 Abs 1 Nr 3 AO
§ 374 AO
Aktenzeichen: 1StR634/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-11 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5079 Allgemeiner Teil Besonderer Teil - Anstiftung/Beihilfe Täter/Mittäter Tötungsdelikte
BGH - LG Hamburg
3.7.2019
5 StR 132/18
Angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen über sein Leben kann in Fällen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umstände kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln.
StGB § 13, § 212, § 216
Aktenzeichen: 5StR132/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-03 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=5026
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