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Umweltrecht - Immissionsschutz Lärmschutz
Bayerischer VGH - VG Ansbach
11.3.2004
22 B 02.1653
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs und eines Schotterwerks, Lärmschutz, Tagebau im Sinne der TA Lärm, Tatsächliche und rechtliche Vorbelastung eines festgesetzten „reinen Wohngebiets“, Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen nach der TA Lärm, Summation von Verkehrs- und Anlagengeräuschen, Sonderfallprüfung, Allgemeine
Verkehrsgefahren durch erhöhten Lkw-Verkehr
Bei der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung ist die Lärmbelastung aufgrund bestehender Verkehrswege nur dahingehend zu berücksichtigen, dass die zu erwartende Gesamtbelastung die betroffenen Nachbarn nicht in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 GG verletzen darf.
BImSchG § 2 Abs.1 Nr. 4; § 3 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 Nr. 3; § 5 Abs. 1 Nr. 1; § 6 Abs. 1 Nr. 1
TA Lärm Nr. 1 Abs. 2; Nr. 2.4 Abs. 1; Nr. 3.2.1 Abs. 1; Nr. 3.2.2; Nr. 6.1 Abs. 1; Nr. 6.6; Nr. 6.7; Nr. 7.4 Abs. 1, Abs. 2 Aktenzeichen: 22B02.1653 Paragraphen: GGArt.2 GGArt.14 BImSchG§2 BImSchG§3 BImSchG§5 BImSchG§6 TALärm Datum: 2004-03-11 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3904 Ordnungsrecht Umweltrecht - Gaststättenrecht Immissionsschutz Lärmschutz
OVG Rheinland-Pfalz - VG Koblenz
13.02.2004
6 B 10279/04
Gaststätte, Gaststättenrecht, Gaststättenerlaubnis, Gestattung, gaststättenrechtliche Gestattung, vorläufiger Rechtsschutz, Sofortvollzug, Anordnung des Sofortvollzugs, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, aufschiebende Wirkung, Suspensiveffekt, Karneval, Fastnacht, Kappensitzung, Weiberfastnacht, Weiberfastnachtsfete, Schwerdonnerstag, Karnevalsverein, Veranstaltung, Zeltveranstaltung,
Festzelt, Disco-Veranstaltung, Musikwiedergabe, Tanzveranstaltung, Lärm, Immission, Immissionen, Lärmimmissionen, Immissionsrichtwert, Umwelteinwirkung, schädliche Umwelteinwirkung, Zumutbarkeit, Sozialadäquanz, Freizeitlärm, Freizeitlärm-Richtlinie, Ereignis, seltenes Ereignis, sehr seltenes Ereignis, Brauchtum, Brauchtumsveranstaltung, Betriebszeit, erlaubte Betriebszeit, Betriebszeitbeschränkung, Nachbar, Nachbarbeschwerde, Anwohner, Nachtruhe, Schutz der Nachtruhe, Abwägung, Interessenabwägung, öffentliches Interesse, öffentliches Bedürfnis,
1. Veranstaltungen, bei denen die für seltene Störereignisse in der Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, können gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz gestattet werden, wenn sie als sehr seltene Ereignisse trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz den Nachbarn zumutbar sind.
2. Das gilt grundsätzlich für die im Rheinland zum überlieferten kulturellen Brauchtum zählenden Karnevalsveranstaltungen (z.B. eine Kappensitzung und eine Feier am Schwerdonnerstag - Weiberfastnacht -).
3. Aufgrund der auch bei Vorliegen eines sehr seltenen Ereignisses erforderlichen Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten dürfen Musikdarbietungen in der Regel allenfalls bis 24.00 Uhr zugelassen werden, und zwar unter der Voraussetzung, dass der
folgende Tag allgemein arbeitsfrei ist.
GastG § 12
ImSchG § 4 Aktenzeichen: 6B10279/04 Paragraphen: GastG§12 ImSchG§4 Datum: 2004-02-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3462 Umweltrecht - Immissionsschutz Strahlenschutz
BGH - OLG Frankfurt - LG Hanau
13.2.2004
V ZR 217/03
1. Der Einhaltung der in Gesetzen oder Rechtsverordnungen im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB festgelegten Grenz- oder Richtwerte kommt Indizwirkung dahin zu, daß eine nur unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Es ist dann Sache des Beeinträchtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die diese Indizwirkung erschüttern.
2. Bei einer von einer Mobilfunksendeanlage ausgehenden Beeinträchtigung durch elektromagnetische Felder, die die Grenzwerte der 26. BImSchV einhalten, muß der Beeinträchtigte zur Erschütterung der Indizwirkung darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, daß ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der festgelegten Grenzwerte und
ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung besteht.
BGB § 906 Abs. 1 Satz 2 Aktenzeichen: VZR217/03 Paragraphen: BGB§906 Datum: 2004-02-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3634 Umweltrecht - Immissionsschutz
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
10.02.2004
7 LA 223/03
Immissionsschutzrechtliche Einstufungsmessung nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. BImSchV)
BImSchV § 1 Aktenzeichen: 7LA223/03 Paragraphen: BImSchV§1 Datum: 2004-02-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3376 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Bauleitplanung Bebauungsplan Nachbar/Nachbarrecht Immissionsschutz
OVG Rheinland-Pfalz
19.12.03
1 C 10624/03
Bebauungsplan, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag; Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzbedürfnis; Fehlerbehebung, ergänzendes Verfahren; Gewerbegebiet, Industriegebiet, Gewerbebetrieb, Industriebetrieb, belästigend, erheblich belästigend; Gliederung, Baugebiet, Schallleistungspegel, flächenbezogener Schallleistungspegel, immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel; Immissionen, Immissionsschutz, Schallschutz, Umwelteinwirkungen, schädliche Umwelteinwirkungen, Trennungsgrundsatz
1. Es muss noch keine unzulässige Planung eines konkreten einzelnen Bauvorhabens mit den Mitteln des § 1 Abs. 4 BauNVO bedeuten, wenn zur Ansiedlung eines größeren erheblich belästigenden Gewerbebetriebs aus Gründen der Nachbarschaftsverträglichkeit ein nach immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln gegliedertes Industriegebiet
geplant wird und in dessen Teilgebieten jeweils nur Teile des Betriebs untergebracht werden können.
2. Wenn planerisch sichergestellt ist, dass ein benachbartes allgemeines Wohngebiet keinen unzulässigen Immissionen ausgesetzt wird, kann es aus der Sicht des § 50 BImSchG im Einzelfall zulässig sein, in dessen Nachbarschaft ein Industriegebiet auszuweisen.
VwGO § 47
BauGB § 215 a
BauNVO §§ 1, 8, 9
BImSchG § 50 Aktenzeichen: 1C10624/03 Paragraphen: VwGO§47 BauGB§215a BauNVO§1 BauNVO§8 BauNVO§9 BImSchG§50 Datum: 2003-12-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3322 Umweltrecht - Lärmschutz Immissionsschutz
VG Aachen
17.12.2004
6 K 2291/01
Gräuschbelästigung durch eine Skateranlage
1. Nach § 906 Abs. 1 Satz 1, 1004 Abs. 1 BGB kann ein Nachbar u. a. Geräusche, die die Benutzung seines Grundstücks nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, abwehren. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt gemäß § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnung festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach
diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden.
2. Als Maßstab dafür, ob etwa Geräuschimmissionen wesentlich und deshalb nicht zu dulden sind, ist § 22 Abs. 1 BimSchG in der Bekanntmachung vom 26. September 2002) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BImSchG zu heranzuziehen. (Leitsatz der Redaktion)
BGB §§ 906, 1004
BimSchG §§ 3, 22 Aktenzeichen: 6K2291/01 Paragraphen: BGB§906 BGB§1004 BImSchG§3 BImSchG§22 Datum: 2003-12-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5244 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Mobilfunkanlagen Baugenehmigungsrecht Strahlenschutz Immissionsschutz
BVerwG
10.12.2003
9 A 73.02
Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung; Abwägung der von dem Vorhaben berührten Belange; Einwirkungen elektromagnetischer Felder auf Menschen und Geräte; Wertminderung aufgrund objektiv nicht begründbarer Befürchtungen.
1. Die Erfüllung der Anzeigepflicht des Betreibers einer Hochfrequenzanlage nach § 7 Abs. 1 der 26. BImSchV ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Plangenehmigung für diese Anlage.
2. Der Fortgang der Forschung als solcher reicht nicht aus, um einmal gewonnene Erkenntnisse und darauf beruhende Grenzwertfestsetzungen des Verordnungsgebers als überholt und nicht mehr bindend anzusehen.
3. Der Belang, von wirtschaftlichen Nachteilen verschont zu bleiben, die Folge objektiv nicht begründbarer Immissionsbefürchtungen sind, ist in der Abwägung nicht schutzwürdig.
AEG § 18 Abs. 1 Satz 2
26. BImSchV §§ 2, 7 Abs. 1 Aktenzeichen: 9A73.02 Paragraphen: AEG§18 26.BImSchV§2 26.BImSchV§7 Datum: 2003-12-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3330 Umweltrecht - Immissionsschutz Lärmschutz
Bayerischer VGH - VG Ansbach
9.12.2003
22 ZB 03.3011
Anwendbarkeit des Immissionsschutzrechts auf öffentliche Einrichtungen, Maßgeblichkeit des Spitzenpegelkriteriums bei der Beurteilung von Glockengeräuschen, Geltung der allgemeinen Immissionsrichtwerte für nicht-sakrales Läuten von Kirchenglocken, Fehlende Grundrechtsfähigkeit der Kommunen hinsichtlich der Religionsfreiheit
Die Zumutbarkeit der von einem gemeindlich betriebenen Läutwerk ausgehenden Geräuschbelastung bestimmt sich nach den allgemeinen immissionsschutzrechtlichen Maßstäben; auf eine religiöse Bedeutung des Zeitschlagens kann sich die Kommune nicht berufen.
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 4 Abs. 1 u. 2
BImSchG § 3 Abs. 1 u. 2; § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; § 24 Satz 1; § 25 Nr. 2
TA Lärm Nr. 6.1
BayImSchG Art. 13 Abs. 3 Nr. 2 Aktenzeichen: 22ZB03.3011 Paragraphen: GGArt.2 GGArt.4 BImSchG§3 BImSchG§22 BImSchG§24 BImSchG§25 TALärmNr.6.1 BayImSchGArt.13 Datum: 2003-12-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3367 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Mobilfunkanlagen Immissionsschutz Strahlenschutz
BayObLG - LG Aschaffenburg - AG Obernburg
13.11.2003
2 Z BR 115/03
Mobilfunkantenne, Grenzwerte, Mobilfunk-Sendeanlage
Es ist nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn ein Antrag auf Beseitigung einer Mobilfunkantenne zurückgewiesen wird, wenn bei einem Umgebungswert von 1,33 % des nach der 26. BImSchV zulässigen Grenzwerts die Räume eines Wohnungseigentümers mit maximalen Werten zwischen 0,96 % und 8,63 % des zulässigen Grenzwerts belastet werden (Folgeentscheidung zu BayObLGZ 2002, 82).
26. BImSchV
WEG § 14 Nr. 1 Aktenzeichen: 2ZBR115/05 Paragraphen: 26.BiSchV WEG§14 Datum: 2003-11-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=3009 Umweltrecht - Immissionsschutz Sonstiges
OVG Sachsen-Anhalt - VG Magdeburg
01.10.2003
2 M 236/03
Präklusion, Einwendungsausschluss, Reinstmetall, Teil-Genehmigung, Öffentlichkeits-Beteiligung, Einwendung, allgemeine, Einwendung, konkrete, Schriftform, Gefährdung, konkrete, Gefährdung, spezielle, Tourismus, Fremdenverkehr, Verkehr, Haupt-Windrichtung, Restrisiko, Luftverkehr, Rechtsgut, eigenes, Betroffenheit
zur Präklusion im Immissionsschutzrecht
1. Wer sich auf den Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen berufen will, muss zugleich zumindest in groben Zügen darlegen, inwieweit eine Fehlentwicklung zugleich zu einer Beeinträchtigung seiner Rechte führen kann.
2. Ein lediglich allgemeiner Hinweis auf die Belange der Luftreinhaltung oder des Tourismus reicht dafür nicht aus.
BImSchG §§ 4 I, 5 I Nr. 1, 8, 10
4.BImSchV § 2 I 1 Nr. 1a
LSA-VwVfG § 17 I
GG Art. 2 II
GG Art. 14 I Aktenzeichen: 2M236/03 Paragraphen: BImSchG§4 BiSchG§8 BImSchG§10 GGArt.2 GGArt.14 Datum: 2003-10-01 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6948
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