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Umweltrecht Bau- und Bodenrecht - Immissionsschutz Strahlenschutz Mobilfunkanlagen
Sächsisches OVG - VG Bautzen
09.11.2004
1 BS 377/04
elektromagnetische Felder, Mobilfunkstation, Sendemast, Standortbescheinigung, Strahlung baurechlichen Nachbarschutzes - Mobilfunkanlage -, Anträge nach § 80 a Abs. 3, § 80 Abs. 5
Bei Einhaltung der Grenzwerte 26. BImSchV vom 16.12.1996 können keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Sendeanlagen für den Mobilfunkt festgestellt werden. Wissenschaftlich begründete Zweifel an der Schutzgeeignetheit der in der 26. BImSchV festgesetzten Grenzwerte, der zu ihrer gerichtlichen Überprüfung Anlass geben könnten, bestehen
derzeit nicht.
BImSchG § 22
26. BImSchV
BauGB § 25 Aktenzeichen: 1BS377/04 Paragraphen: BimSchG§22 BauGB§25 26.BImSchV Datum: 2004-11-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4935 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Baugenehmigungsrecht Nachbar/Nachbarrecht Immissionsschutz Genehmigungsrecht
OVG Lüneburg - VG Osnabrück
21.10.2004
1 LA 287/03
Außenbereich, Bedeutung, selbständige, Beweisantrag, Dorfgebiet, GIRL, Geruchsimmissionen, Geruchsimmissions-Richtlinie, Streitwert, Verfahrensmangel
Nachbarstreit Wohnhaus gegen heranrückende Schweinemast
1. Auch nach der GIRL muss ein im Außenbereich gelegenes Wohngebäude grundsätzlich an 15% der Jahresstunden Geruchsbeeinträchtigungen von 1 GE je Kubikmeter Luft hinnehmen.
2. Richtet sich die Nachbarklage sowohl gegen den Bauvorbescheid als auch die Baugenehmigung mit der Begründung, von dem angegriffenen Schweinestall gingen unzumutbare Geruchsbelästigungen aus, so hat die Klage gegen den Bauschein keine selbständige Bedeutung im Sinne des § 5 ZPO/§ 39 GKG n.F. und erhöht den Streitwert daher nicht.
GKG § 13 I
ZPO § 5 Aktenzeichen: 1LA287/03 Paragraphen: GKG§13 ZPO§5 Datum: 2004-10-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4717 Umweltrecht - Immissionsschutz Abfallrecht Sonstiges
OVG NRW - VG Köln
14.10.2004
21 A 2222/03
Anlagen zur Lagerung giftiger Stoffe i.S.v. Nr. 9.35 des Anhangs zur 4. BImSchV, deren ausschließlicher Zweck darin besteht, Stoffe zum Zweck der Verwendung in einer Forschungseinrichtung im Sinne von § 1 Abs. 6 der 4. BImSchV zu lagern (hier: wissenschaftliches Hauptlabor eines Großunternehmens der Chemischen Industrie), bedürfen ihrerseits gemäß
§ 1 Abs. 4 der 4. BImSchV keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
4. BImSchV § 1 Abs. 6
4. BImSchV Nr. 9.35 des Anhangs
BImSchG § 4 Abs. 1
BetrSichV § 13 Aktenzeichen: 21A2222/03 Paragraphen: 4.BImSchV§1 BImSchG§4 BetrSichV313 Datum: 2004-10-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4971 Umweltrecht - Immissionsschutz Sonstiges
Hessischer VGH - VG Gießen
30.09.2004
3 UZ 1788/03
Nachbar gegen Raucheinwirkung
Aufenthaltsraum, Bauteil, Gewächshaus, Nachbarklage, Rauch, Schornstein, untergeordnet
1. Ein Schornstein mit einem Außendurchmesser von 205 mm ist als untergeordnetes Bauteil im Sinne von § 6 Abs. 6 HBO anzusehen. Von ihm ausgehende Emissionen erfasst nicht das Abstandsflächenrecht.
2. Maßgebend sind diejenigen Regelungen, die für den Betrieb und die Nutzung des Bauteils gelten.
3. Ein im Dachgeschoss eines Wohnhauses bauaufsichtlich genehmigtes Gewächshaus ist kein dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienender Raum. Gegenüber der Raucheinwirkung aus einem Schornstein auf dem Nachbargrundstück kann nicht das Schutzniveau eines Aufenthaltsraumes verlangt werden.
BImSchG § 22 Abs. 1
HBO § 40
HBO § 6 Abs. 6
VDI-Richtlinie 3781 Aktenzeichen: 3UZ1788/03 Paragraphen: BImSchG§22 HBO§40 HBO§6 VDI-Richtlinie3781 Datum: 2004-09-30 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4706 Umweltrecht Prozeßrecht - Immissionsschutz Klagearten Sonstiges
Bayerischer VGH - VG München
12.08.2004
22 BV 04.1203
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Auflösende Bedingung, Nebeneinander mehrerer Anlagengenehmigungen, Streitgegenstand von Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsfähiges Drittrechtsverhältnis, Feststellungsinteresse wegen bestehnder Meinungsverschiedenheiten, Subsidiarität der Feststellungsklage, Anspruch auf immissionsschutzbehördliches Einschreiten, Atypischer Fall einer formellen Illegalität
Klagt ein Drittbetroffener auf die Feststellung, dass eine immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung nachträglich weggefallen ist, so muss er sich die Subsidiarität der Feststellungsklage gegenüber einer möglichen Verpflichtungsklage entgegenhalten lassen, wenn das gegen den formell illegalen Betrieb erstrebte behördliche Einschreiten nach der Soll-Vorschrift des § 20 Abs. 2 BImSchG wegen besonderer Umstände ausnahmsweise weitere Ermessenserwägungen voraussetzt.
VwGO §§ 42 Abs. 1, 43 Abs. 1, 43 Abs. 2, 113 Abs. 1 Satz 4
BayVwVfG Art. 43 Abs. 2
BImSchG §§ 18, 20 Abs. 2 Aktenzeichen: 22BV04.1203 Paragraphen: VwGO§42 VwGO§43 VwGO§113 BayVwVfGArt.43 BImSchG§18 BImSchG§20 Datum: 2004-08-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4392 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Bebauungsplan Nachbar/Nachbarrecht Immissionsschutz Sonstiges
VGH Baden-Württemberg
23.07.2004
3 S 2517/03
Abwägung, Gebot der Konfliktbewältigung, Gärtnerei, Gewächshaus, Immissionen, Pflanzenschutzmittel, Geruch, Lärm, Licht
Bei der Ausweisung einer Wohnbebauung angrenzend an die Freiflächen einer Gärtnerei, die sich durch eine Pflanzenvielfalt und Kleinräumigkeit auszeichnen und auf denen Pflanzenschutzmittel
ausgebracht werden, genügt regelmäßig die Einhaltung eines 20 m breiten
Emissionsschutzstreifens, um den betroffenen Interessen an einer uneingeschränkten Fortführung des Gärtnereibetriebes und einer ungestörten Wohnnutzung hinreichend Rechnung zu tragen (im Anschluss an NK-Urteile vom 20.5.1999 - 8 S 1704/98 -; vom 15.9.1999 - 3 S 2812/98 - und vom 27.7.2000 - 3 S 1664/99 -).
BauGB § 1 Abs. 6 (a.F.)
BauGB § 1 Abs. 7 (n.F.) Aktenzeichen: 3S2517/03 Paragraphen: BauGB§1 Datum: 2004-07-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4631 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Nachbar/Nachbarrecht Immissionsschutz Lärmschutz
VG Hannover
22.07.2004
12 B 2051/04
Außenbereichsvorhaben, Dorfgemeinschaftshaus, Freizeitlärm-Richtlinie, Konfliktbewältigung, Lärmimmissionen, Nebenbestimmungen, Rücksichtnahmegebot, TA Lärm
Nachbarschutz gegen Lärmimmissionen eines auch als Dorfgemeinschaftshaus genutzten Feuerwehrhauses im Außenbereich BImSchG § 3
BauGB § 35 III 1 Nr 3
BauNVO § 3 Aktenzeichen: 12B2051/04 Paragraphen: BImSchG§3 BauGB§35 BauNVO§3 Datum: 2004-07-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4346 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Bauleitplanung Immissionsschutz
Hessischer VGH
12.07.2004
9 N 3140/02
Ausgleichsmaßnahmen, Abwägungsgebot, Bebauungsplan, Eingriffsregelung, Friedhofserweiterung, Lärmbewältigung, Straßenplanung, Verkehrslärmschutz, Vollkompensation
1. Einer planenden Gemeinde obliegt es grundsätzlich, bei der Planung von Straßen im Rahmen der Abwägung auch solche Erhöhungen der Lärmbelastungen zu berücksichtigen und gegebenenfalls planerisch zu bewältigen, die unterhalb der Schwelle schädlicher, insbesondere
gesundheitsbeeinträchtigender Auswirkungen im Sinne des § 41 BImSchG bleiben.
2. Die Regelung des § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB stellt hinlänglich klar, dass über die mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung verbundenen Ziele und Aufgaben in der Bauleitplanung uneingeschränkt im Rahmen der planerischen Abwägung zu entscheiden ist.
3. Einzelfall, in welchem der Verzicht auf eine Vollkompensation des planbedingten Eingriffs in Natur und Landschaft nicht zu beanstanden ist, weil der Eingriff überwiegend durch eine im öffentlichen Interesse liegende Friedhofserweiterung erfolgt und der Gemeinde keine Flächen zur Verfügung stehen, auf denen sie zu vertretbaren Bedingungen Ausgleichsmaßnahmen durchführen kann.
BImSchG §§ 41, 50
BauGB §§ 1 Abs. 5 S. 2, 1 Abs. 6, 1a Abs. 2 Nr. 2, 1a Abs. 3 S. 2
StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Aktenzeichen: 9N3140/02 Paragraphen: BImSchG341 BImSchG§50 BauGB§1 BauGB§1a StVO§45 Datum: 2004-07-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4754 Umweltrecht Beruf- und Ausbildung - Lärmschutz Immissionsschutz Schulrecht
OVG NRW - VG Gelsenkirchen
8.7.2004
21 A 2435/02
Ein von Lärmimmissionen der nicht schulischen Nutzung eines städtischen Schulhofs als öffentliche Spielfläche betroffener Nachbar kann von der Stadt im Wege einer öffentlich-rechtlichen Unterlassungsklage aus Verhältnismäßigkeitsgrünen regelmäßig nicht die Unterbindung jeder außerschulischen Nutzung des Schulhofes verlangen, sondern allein die
Durchführung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen.
BauGB § 30
BImSchG §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 1
BGB §§ 906, 1004; GG Art. 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 Aktenzeichen: 21A2435/02 Paragraphen: BImSchG§3 BImSchG§5 BIMSchG§22 BGB§906 BGB§1044 GGArt.2 GGArt.14 BauGB§30 Datum: 2004-07-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=4309 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Baugenehmigungsrecht Immissionsschutz Landschaftsschutz
OVG Schleswig - VG Schleswig
08.07.2004
1 LB 4/04
Abwägung, Außenbereich, Baustoffrecycling, Baustoffsortieranlage, Flächennutzungsplan, Kiesabbau, Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiet, Mörtelproduktion, Sortieranlage,
Sortsgebunden
Baustoffrecycling im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet
1) Eine Baustoffsortier- und -aufbereitungsanlage ist kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 4 BauGB.
a)Sie ist nicht "ortsgebunden" i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, weil sie auch an anderen Standorten zulässig und ausführbar und nicht auf die spezifische Eigenart eines Standortes angewiesen ist.
b) Eine solche Anlage ist auch nicht wegen ihrer "nachteiligen Auswirkungen auf die Umgebung" privilegiert. Durch § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB soll nicht schlechthin jedes "emissionsträchtige" Vorhaben privilegiert werden, das wegen fehlender Plangebiete im Innenbereich
nicht verwirklicht werden kann. Soweit Möglichkeiten bestehen, die Baustoffsortierund -aufbereitungsanlage auch in einem Plangebiet im Innenbereich zu realisieren, bedarf es keiner Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB, weil dann nicht angenommen werden kann, dass das Vorhaben im Außenbereich ausgeführt werden "soll".
2) Für eine Baustoffsortier- und -aufbereitungsanlage kommt eine Ausnahme von entgegenstehenden Bestimmungen einer Landschaftsschutzverordnung nur in Betracht, wenn dies in Anbetracht der Schutzzwecke des Landschaftsschutzgebiets als unbedenklich angesehen werden kann.
3) In der planerische Abwägung bedürfen objektiv geringwertige Belange keiner besonderen Berücksichtigung. Eine erloschene Genehmigung ist ein solcher (geringwertiger) Belang.
4) Eine als "Ergänzung" eines Kiesabbauvorhabens beantragte und genehmigte Anlage zur Mörtelproduktion ist (unselbständiger) Teil der Kiesabbaumaßnahme. Die Anlage teilt das Schicksal des Kiesabbaus; ihre Genehmigung erlischt zugleich mit Beendigung des Kiesabbaus (§ 112 Abs. 2 LVwG).
BImSchG § 4 Abs. 1
BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2
BauGB § 35
LNatSchG SH § 18
LNatSchG SH § 54 Abs. 1
LVwG SH § 112 Abs. 2 Aktenzeichen: 1LB4/04 Paragraphen: BImSchG§4 BImSchG§6 BauGB§35 LNatSchGSH§18 LNatSchGSH§54 LVwGSH§112 Datum: 2004-07-08 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6001
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