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WEG-Recht - Prozeßrecht Teilungserklärung
BGH - LG Frankfurt - AG Langen
25.9.2015
V ZR 203/14
1. Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO („demnächst“) zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung
der Klage bzw. drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist.
2. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern abhängig (sog. qualifizierte Protokollierungsklausel), ist in der Versammlung aber nur der Verwalter anwesend, der zugleich Mehrheitseigentümer ist, genügt es, wenn er das Protokoll unterzeichnet (Abgrenzung und Fortführung von Senat, Urteil vom 30. März 2012, V ZR 178/11, NJW 2012, 2512).
ZPO § 167
WEG § 24 Abs 6 S 2
Aktenzeichen: VZR203/14 Paragraphen: Datum: 2015-09-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35743 WEG-Recht - Sonstiges
BGH - LG Hamburg - AG Hamburg
25.9.2015
V ZR 246/14
1. Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen.
2. Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt werden musste (dann die Gemeinschaft).
3. Schuldner des Entschädigungsanspruchs nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG ist jedenfalls der Verband.
BGB § 812
WEG § 10 Abs 6 S 2, § 10 Abs 6 S 3, § 14 Nr 4 Halbs 2
Aktenzeichen: VZR246/14 Paragraphen: BGB§812 WEG§10 WEG§14 Datum: 2015-09-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35848 WEG-Recht - Prozeßrecht
LG Frankfurt am Main - AG Offenbach
10.8.2015
2-13 S 88/15
Gemäß § 23 Abs. 4 WEG hat die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Solange Beschlüsse nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind, sind sie gültig und begründen daher auch eine Zahlungspflicht des Beklagten. (Leitsatz der Redaktion)
ZPO § 91a
WEG § 23 Abs. 4
Aktenzeichen: 2-13S88/15 Paragraphen: ZPO§91a WEG§23 Datum: 2015-08-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35550 WEG-Recht - Vollmacht Vertretung
LG Frankfurt am Main - AG Offenbach
5.8.2015
2-13 S 32/13
Wird ein Vertreter, der keine schriftlichen Vollmachten vorlegen kann, zurückgewiesen, wird seine Stimmabgabe insoweit unwirksam (§ 174 BGB). Ein Nachreichen der Vollmachten kommt jedenfalls im Falle einer ausdrücklich vorgenommenen Rüge nicht in Betracht. Vielmehr ist, wenn auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt wird, vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. (Leitsatz der Redaktion)
WEG § 27
BGB § 174
Aktenzeichen: 2-13S32/13 Paragraphen: WEG§27 BGB§174 Datum: 2015-08-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35549 WEG-Recht - Schadensrecht Sonstiges Eigentümerwechsel
BGH - Kammergericht - LG Berlin
24.7.2015
V ZR 167/14
Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft
für die Durchsetzung von Minderungs- und Schadensersatzansprüchen
Allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und sog. kleinen Schadensersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist.
WEG § 10 Abs 6 S 3 Halbs 1
Aktenzeichen: VZR167/14 Paragraphen: WEG§10 Datum: 2015-07-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35489 WEG-Recht - Eigentümerwechsel
BGH - LG Stuttgart - AG Nürtingen
24.7.2015
V ZR 275/14
Wohnungseigentum: Rechtliche Stellung des Zweiterwerbers bei Veräußerung einer Wohneinheit durch einen werdenden Wohnungseigentümer unter Abtretung eines vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung
Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Juni 1965, VII ZR 160/63, BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen.
WEG § 16 Abs 2
Aktenzeichen: VZR275/14 Paragraphen: WEG§16 Datum: 2015-07-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35495 WEG-Recht - Sonstiges
KG Berlin
23.7.2015
1 W 759/15
Ein sog. überhängender Überbau hindert die Begründung von Wohnungseigentum nicht.
BGB § 93, § 94
WEG § 1 Abs 4, § 3, § 8
Aktenzeichen: 1W759/15 Paragraphen: BGB§93 BGB§94 WEG§1 WEG§3 WEG§8 Datum: 2015-07-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35452 WEG-Recht - Prozeßrecht Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
BGH - LG Saarbrücken - AG Saarbrücken
10.7.2015
V ZR 169/14
1. Wird ein Mehrheitsbeschluss gefasst, wonach bestimmte gemeinschaftsbezogene Individualansprüche der Wohnungseigentümer (für die eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbands nicht besteht) im Wege der Klage durchgesetzt werden sollen, wird im Zweifel eine gekorene Ausübungsbefugnis des Verbands begründet.
2. Klagen die Wohnungseigentümer, obwohl für deren geltend gemachten Rechte gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG eine alleinige Ausübungsbefugnis des Verbands besteht, kann die Klage dadurch zulässig werden, dass der Verband im Wege des gewillkürten Parteiwechsels in den Prozess eintritt; der Parteiwechsel ist als sachdienlich anzusehen und kann
noch in der Revisionsinstanz erfolgen.
3. Die Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs wegen der zweckwidrigen Nutzung einer Teileigentumseinheit schützt deren Eigentümer davor, dass er das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben muss, vermittelt ihm jedoch nicht allgemein die Rechtsposition, die er innehätte, wenn die Nutzung von der Teilungserklärung gedeckt wäre.
4. Eine Teileigentumseinheit, die nach der Teilungserklärung als Ladenraum dient, darf jedenfalls dann nicht als Gaststätte mit nächtlichen Öffnungszeiten genutzt werden, wenn das maßgebliche Landesrecht die nächtliche Öffnung von Verkaufsstellen untersagt.
5. Für die schuldrechtliche Änderung einer in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung ist erforderlich, dass jeder Sondereigentümer Kenntnis sowohl von dem Inhalt der Teilungserklärung als auch von der Rechtswidrigkeit der derzeitigen Nutzung hat und
allseitig der rechtsgeschäftliche Wille besteht, für die Zukunft eine verbindliche Änderung vorzunehmen; eine schlichte Duldung reicht keinesfalls aus.
WEG § 10 Abs 2 S 2, § 10 Abs 6 S 3 Halbs 2, § 15 Abs 1, § 15 Abs 3
BGB § 242
Aktenzeichen: VZR169/14 Paragraphen: WEG§10 WEG§15 BGB§242 Datum: 2015-07-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35491 WEG-Recht - Prozeßrecht Sonstiges
BGH - LG Düsseldorf - AG Mettmann
10.7.2015
V ZR 194/14
Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine Klage gegen den Nießbraucher/Fremdnutzer; Durchsetzbarkeit eines Anspruch auf Duldung einer Sanierungsmaßnahme gegen Fremdnutzer
1. Streitigkeiten mit Nießbrauchern oder sonstigen Fremdnutzern fallen nicht unter § 43 Nr. 1 u. 2 WEG.
2. Die Regelungen des § 14 Nr. 3 u. 4 WEG rechtfertigen kein Vorgehen gegen Fremdnutzer.
WEG § 14 Nr 3, § 14 Nr 4, § 43 Nr 1, § 43 Nr 2
Aktenzeichen: VZR194/14 Paragraphen: WEG§14 WEG§43 Datum: 2015-07-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35492 WEG-Recht - WEG-Versammlung Beschlüsse Prozeßrecht
BGH - LG Hamburg - AG Hamburg-Blankenese
10.7.2015
V ZR 198/14
1. Bei der wohnungseigentumsrechtlichen Beschlussmängelklage kann die Revisionszulassung auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden.
2. Das Kopfstimmprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG ist auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG abdingbar.
ZPO § 543 Abs 2
WEG § 16 Abs 3, § 25 Abs 2
Aktenzeichen: VZR198/14 Paragraphen: ZPO§543 WEG§16 WEG§25 Datum: 2015-07-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35493
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